Scherenbühne prüfen: So prüfen Sie Scherenarbeitsbühnen Schritt für Schritt

Scherenarbeitsbühnen heben Personen senkrecht nach oben, in der Halle wie im Freien. Diese Seite zeigt, welche Sicherheitseinrichtungen bei der jährlichen Prüfung im Mittelpunkt stehen und was bei Mietgeräten zu beachten ist.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Eine Scherenbühne prüfen Sie jährlich mit Schwerpunkt auf den Sicherheitseinrichtungen, die Personen im Korb schützen: Neigungsüberwachung, Überlastüberwachung, Schlaglochschutz, Geländer mit Tür, Not-Halt, Zustimmschalter und Notablass. Dazu kommen Fahrgestell, Bereifung, Bremsen, Scherenpaket, Hydraulik und Batterie. Grundlage sind der DGUV Grundsatz 308-002, die Produktnorm DIN EN 280 und die Betriebsanleitung. Prüfen darf ein Sachkundiger. Der Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen reicht dafür nicht aus.

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Wer darf eine Scherenbühne prüfen?

Scherenarbeitsbühnen sind fahrbare Hubarbeitsbühnen und gehören damit zu den Hebebühnen, für die die DGUV Regel 100-500 eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen verlangt. Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist das eine befähigte Person, die der Arbeitgeber auswählt und beauftragt. Typische Kandidaten sind Servicetechniker aus dem Mietpark, Land- und Baumaschinenmechatroniker, Kfz-Mechatroniker oder Elektroniker mit Praxis an Arbeitsbühnen. Eine häufige Verwechslung: Die Bedienerunterweisung nach DGUV Grundsatz 308-008 berechtigt dazu, die Bühne zu fahren, nicht dazu, sie zu prüfen. Wer die technischen Voraussetzungen mitbringt, erwirbt das Prüfwissen zu Prüfumfang, Sicherheitseinrichtungen und Prüfbuch im Online-Kurs zur befähigten Person für Hebe- und Hubarbeitsbühnen. Ob die Bühne dem eigenen Betrieb gehört oder dauerhaft gemietet ist, spielt für die Anforderungen an den Prüfer keine Rolle. Allgemeines zu Pflicht und Fristen finden Sie auf der Seite zur UVV-Prüfung von Hebebühnen.

Vorbereitung: Batterie, Stellplatz und Unterlagen

Scherenbühnen brauchen etwas mehr Vorbereitung als ortsfeste Bühnen, weil alle Fahr- und Hubfunktionen getestet werden:

  • Batterie laden: Bei Elektrobühnen die Batterie am Vortag voll laden, sonst greifen Unterspannungsabschaltungen und verfälschen die Funktionsprüfung. Bei Dieselbühnen Kraftstoff und Motoröl kontrollieren.
  • Ebener Stellplatz mit Rampe: Für die Neigungsüberwachung brauchen Sie eine ebene Fläche und eine Möglichkeit, die Bühne definiert schräg zu stellen, etwa Keile oder eine flache Rampe nach Herstellervorgabe.
  • Prüflast: Prüfgewichte für den Test der Überlastüberwachung, in der Menge und Verteilung nach Betriebsanleitung.
  • Unterlagen: Prüfbuch, Betriebsanleitung, Serviceplan des Herstellers, bei Mietgeräten der Übergabebericht.
  • Sicherheit: zweite Person an der Bodensteuerung, Auffanggurt nur, wenn der Hersteller Anschlagpunkte vorsieht und die Gefährdungsbeurteilung es verlangt.

Bevor Sie unter das angehobene Scherenpaket greifen, setzen Sie die Wartungsstütze, die fast jede Scherenbühne besitzt. Ohne sie ist das Arbeiten unter der Schere lebensgefährlich.

Scherenbühne prüfen Schritt für Schritt

Die Reihenfolge führt vom Fahrgestell über das Scherenpaket zur Plattform und endet mit den Sicherheitseinrichtungen unter realen Bedingungen.

Prüfpunkte an der Scherenarbeitsbühne Geländer, Tür, Fußleiste, Pult Scherenglieder, Bolzen, Gelenke Hubzylinder, Schläuche Schlaglochschutz Fahrgestell, Reifen, Bremsen Neigungs- undÜberlast-überwachung Bodensteuerung,Notablass
Die Sicherheitseinrichtungen einer Scherenbühne schützen vor Kippen, Überlast und Absturz. Jede muss bei der Prüfung tatsächlich auslösen.

1. Kennzeichnung und Unterlagen

Kontrollieren Sie Typenschild, zulässige Tragfähigkeit, zulässige Personenzahl und die Angabe, ob die Bühne für den Einsatz im Freien zugelassen ist und bis zu welcher Windgeschwindigkeit. Viele kleine Elektro-Scherenbühnen sind nur für den Innenbereich ausgelegt. Fehlt dieser Hinweis an der Bühne, wird sie leicht falsch eingesetzt.

2. Fahrgestell, Bereifung und Bremsen

Prüfen Sie Rahmen und Achsen auf Risse und Verformungen, die Bereifung auf Schnitte, Ausbrüche und Abnutzung und die Radbefestigung. Fahren Sie die Bühne in abgesenktem Zustand vor und zurück und testen Sie die Feststellbremse, die in der Regel selbsttätig einfällt, sobald der Fahrhebel losgelassen wird. Die Bühne darf auch auf leichter Steigung nicht wegrollen.

3. Scherenpaket und Hydraulik

Mit gesetzter Wartungsstütze prüfen Sie Scherenglieder, Bolzen, Buchsen und Sicherungselemente, besonders an den Gleitstücken, die in den Führungen laufen. Am Hubzylinder kontrollieren Sie Dichtheit, Anlenkungen und die Leitungen. Schläuche prüfen Sie auf Scheuerstellen und lesen das Herstelldatum ab. Ein Leitungsbruch darf die Plattform nicht unkontrolliert absinken lassen, dafür sorgen Sperrventile am Zylinder, deren Wirkung Sie nach Herstellervorgabe prüfen.

4. Plattform, Geländer und Tür

Das Geländer ist der Absturzschutz. Es muss fest verschraubt, unbeschädigt und vollständig sein, mit Knieleiste und Fußleiste. Die Zugangstür oder der Klappbügel muss selbsttätig schließen und darf nicht nach außen aufschlagen. Ausziehbare Plattformverlängerungen prüfen Sie auf Leichtgängigkeit und sichere Verriegelung in jeder Stellung.

5. Steuerung im Korb und am Boden

Am Bedienpult der Plattform muss jede Bewegung einen Zustimmschalter erfordern und nach dem Loslassen sofort stoppen. Der Not-Halt an Plattform und Boden stoppt alle Bewegungen. Die Bodensteuerung muss Vorrang vor der Plattformsteuerung haben, damit eine Person am Boden eingreifen kann, etwa wenn der Bediener oben nicht mehr handlungsfähig ist.

6. Neigungsüberwachung und Schlaglochschutz

Stellen Sie die Bühne definiert schräg, etwa mit Keilen nach Herstellervorgabe. Bei Überschreiten der zulässigen Neigung muss ein Warnsignal ertönen, und Heben und Fahren in angehobener Stellung müssen gesperrt werden. Der Schlaglochschutz, zwei Klappen oder Leisten unter dem Fahrgestell, muss beim Anheben selbsttätig ausfahren. Blockieren Sie ihn probeweise: Dann darf die Bühne nicht weiter hochfahren oder in angehobener Stellung fahren.

7. Überlastüberwachung

Belasten Sie die Plattform mit Prüfgewichten nach Betriebsanleitung. Bei Überschreiten der Nennlast muss die Bühne warnen und weitere Bewegungen aus der Arbeitsstellung heraus verhindern, bis die Last reduziert ist. Die genaue Prüfprozedur, etwa mit welcher Last und in welcher Position, legt der Hersteller fest, weil die Lastmessung je nach Modell unterschiedlich arbeitet.

8. Notablass, Batterie und Abschluss

Heben Sie die Plattform an und senken Sie sie über den Notablass ab. Er muss beschriftet, erreichbar und funktionsfähig sein, denn er ist die letzte Rettung, wenn der Antrieb ausfällt. Prüfen Sie Batterie und Ladegerät auf Beschädigungen, Säureaustritt und sichere Kabel, bei Dieselbühnen die Abgasanlage und Leckagen. Danach folgen Bewertung, Prüfbucheintrag und Plakette.

Welche Mängel treten bei Scherenbühnen häufig auf?

Scherenbühnen werden viel bewegt, oft transportiert und im Mietpark von wechselnden Bedienern gefahren. Entsprechend häufig finden Prüfer diese Befunde:

MangelErkennungsmerkmalBewertung und Maßnahme
Schlaglochschutz klemmtKlappen fahren nicht vollständig aus, Bühne hebt trotzdemSperre, Mechanik und Sensor instand setzen
Neigungsüberwachung ohne SperreWarnton, aber Heben weiter möglichSperre
Tür schließt nicht selbsttätigFeder lahm, Tür bleibt offenSperre bis zur Instandsetzung
Geländer verbogenAnprallschaden, Befestigung gelockertbei loser Befestigung Sperre, sonst Frist
Gleitstücke verschlissenScherenpaket wackelt seitlich, Spiel in den FührungenFrist nach Herstellergrenzwert, bei Überschreitung Sperre
Reifen beschädigtAusbrüche, Schnitte bis ins GewebeFrist, bei Standsicherheitsrisiko Sperre
Batterie mit SäureaustrittKorrosion an Polen und BatteriefachFrist, Batterie und Fach instand setzen
Zustimmschalter überbrücktSchalter mit Klebeband oder Kabelbinder festgesetztSperre, Überbrückung entfernen, Betreiber informieren
Bediensymbole fehlenPfeile am Pult abgenutzt, Tragfähigkeit unleserlichFrist, Aufkleber erneuern

Viele dieser Mängel entstehen durch Anprall an Regalen und Toren oder durch das Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen, weil sie im Alltag stören. Ein überbrückter Schlaglochschutz oder ein festgeklemmter Zustimmschalter ist immer ein Sperrgrund und gehört zusätzlich mit dem Betreiber besprochen. Fragen Sie bei solchen Befunden nach, wie es dazu kam, und empfehlen Sie gegebenenfalls eine Nachunterweisung der Bediener. Wie Sie Grenzfälle einordnen, zeigt die Seite Mängel an Hebebühnen bewerten.

Checkliste für Scherenbühnen

Die wichtigsten Punkte für die Prüfung einer Scherenarbeitsbühne auf einen Blick:

  • Typenschild, Tragfähigkeit, Personenzahl, Innen- oder Außeneinsatz
  • Fahrgestell, Reifen, Feststellbremse
  • Scherenpaket, Gleitstücke, Hubzylinder, Schläuche mit Datum
  • Geländer, selbstschließende Tür, Plattformverlängerung
  • Zustimmschalter, Not-Halt oben und unten, Vorrang der Bodensteuerung
  • Neigungsüberwachung, Schlaglochschutz, Überlastüberwachung, Notablass

Drucken Sie die Liste aus und ergänzen Sie sie um den Serviceplan des Herstellers. Im Mietpark lohnt es sich, dieselbe Liste auch für die Übergabekontrolle zwischen zwei Mieten zu nutzen, dann fallen Schäden auf, bevor der nächste Kunde die Bühne übernimmt. Tragen Sie Seriennummer und Betriebsstunden oben auf dem Blatt ein. Die vollständige Liste für alle Bauarten enthält die Checkliste zur UVV-Prüfung Hebebühne.

Dokumentation, Plakette und Mietgeräte

Der Prüfeintrag im Prüfbuch nennt neben Datum, Umfang und Ergebnis auch die verwendete Prüflast und die getesteten Sicherheitseinrichtungen. Die Prüfplakette gehört gut sichtbar an die Plattform, damit der Bediener sie vor Arbeitsbeginn sieht, und zusätzlich an die Bodensteuerung. Scherenbühnen arbeiten oft an wechselnden Orten. Dann muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen, etwa eine Kopie des letzten Prüfeintrags im Staufach der Bühne.

Bei Mietgeräten übernimmt die wiederkehrende Prüfung in der Regel der Vermieter. Als Mieter lassen Sie sich die gültige Prüfung bei der Übergabe nachweisen und kontrollieren die Plakette. Bei Langzeitmieten regeln Sie im Vertrag, wer die Jahresprüfung veranlasst, wenn sie in die Mietzeit fällt. Wie die Einträge formuliert werden, zeigt die Seite zum Prüfbuch für Hebebühnen.

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ca. 280 € je Bühne
  • Richtwert pro Jahr
  • bei Mietpark: jede Bühne einzeln
  • Termin nach Verfügbarkeit

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550 € einmalig
  • Online-Kurs, ca. 3 Stunden
  • Prüfung zwischen zwei Mieten
  • ca. 40 € Arbeitszeit je Bühne

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Welche Fehler passieren bei der Prüfung von Scherenbühnen?

  • Unter der Schere ohne Wartungsstütze: Das ist der gefährlichste Fehler überhaupt, denn ein absinkendes Scherenpaket wirkt wie eine Schere und kann tödlich enden.
  • Neigung nur am Display abgelesen: Ob die Überwachung wirklich sperrt, zeigt nur ein echter Schrägstand.
  • Überlast nicht getestet: Prüfgewichte fehlen, also wird der Punkt übersprungen. Ohne Test ist die Überwachung nicht geprüft.
  • Batterie halb leer: Unterspannung erzeugt Fehlermeldungen, die echte Mängel verdecken oder vortäuschen.
  • Bodensteuerung vergessen: Sie wird selten benutzt und ist deshalb oft verschmutzt oder beschädigt.
  • Außeneinsatz nicht bedacht: Eine Bühne, die nur für den Innenbereich zugelassen ist, aber auf dem Hof eingesetzt wird, gehört mit einem deutlichen Hinweis versehen und der Betreiber informiert.

Scherenhebebühnen in der Kfz-Werkstatt sind eine andere Bauart mit anderen Schwerpunkten. Sie werden unter Kfz-Hebebühne prüfen behandelt. Für Bühnen mit Ausleger lesen Sie Gelenkteleskopbühne prüfen.

Häufige Fragen zur Prüfung von Scherenbühnen

Wie oft muss eine Scherenbühne geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, so wie bei allen Hebebühnen nach DGUV Regel 100-500. Bei intensivem Einsatz, etwa im Mietpark mit häufigem Transport oder im Dauereinsatz auf Baustellen, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände ergeben. Vor jedem Einsatz kontrolliert der Bediener die Bühne zusätzlich auf erkennbare Mängel, einschließlich Not-Halt, Geländer und Schlaglochschutz. Erkannte Mängel meldet er, bevor er die Bühne benutzt.

Reicht der Bedienerschein, um eine Scherenbühne zu prüfen?

Nein. Die Bedienerunterweisung nach DGUV Grundsatz 308-008 befähigt zum sicheren Bedienen, nicht zum Prüfen. Für die jährliche Prüfung braucht es eine technische Berufsausbildung, Erfahrung mit Hubarbeitsbühnen und das Prüfwissen nach DGUV Grundsatz 308-002. Ein erfahrener Bediener mit technischem Beruf kann diese Qualifikation zusätzlich erwerben und die Prüfung dann nach schriftlicher Beauftragung durch den Arbeitgeber übernehmen.

Wer prüft gemietete Scherenbühnen?

Die wiederkehrende Prüfung übernimmt in der Regel der Vermieter, denn er ist Eigentümer und stellt die Bühne betriebsbereit zur Verfügung. Als Mieter lassen Sie sich bei der Übergabe die gültige Prüfung nachweisen, achten auf die Plakette und lassen den Bediener vor jedem Einsatz kontrollieren. Bei Langzeitmieten sollte der Vertrag klar regeln, wer die Jahresprüfung veranlasst und die Bühne dafür zur Verfügung stellt.

Was ist der Unterschied zwischen Scherenbühne und Scherenhebebühne?

Die Scherenbühne, genauer Scherenarbeitsbühne, ist eine fahrbare Hubarbeitsbühne nach DIN EN 280, die Personen mit Werkzeug in die Höhe bringt. Die Scherenhebebühne ist eine Fahrzeug-Hebebühne nach DIN EN 1493 in der Werkstatt, die Autos anhebt, unter denen Menschen arbeiten. Beide werden jährlich nach DGUV Grundsatz 308-002 geprüft, die Prüfschwerpunkte sind aber völlig verschieden. Eine Qualifikation deckt beide Bauarten ab.

Muss die Überlastüberwachung jedes Jahr mit Gewichten geprüft werden?

Die Überlastüberwachung ist eine zentrale Sicherheitseinrichtung und muss bei der jährlichen Prüfung auf Wirksamkeit geprüft werden. Wie das geschieht, legt der Hersteller in der Betriebsanleitung oder im Serviceplan fest, meist mit Prüfgewichten in definierter Position. Manche Modelle bieten zusätzlich eine Kalibrierroutine. Ohne echten Test lässt sich nicht bestätigen, dass die Bühne bei Überlast tatsächlich stoppt.

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Der Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die jährliche Prüfung von Scherenbühnen und anderen Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-002 und DIN EN 280. Mit Zertifikat, bezahlt per Rechnung.

550 € pro Teilnehmer

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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