UVV-Prüfung Hebebühne: Pflicht, Fristen & wer prüfen darf

Was Werkstätten und Betriebe zur jährlichen Prüfung von Kfz-Hebebühnen, Scherenbühnen und Hubarbeitsbühnen wissen müssen, inklusive Prüfbuch und Kostenvergleich.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 12 Min.
Kurz beantwortet

Die UVV-Prüfung ist für jede Hebebühne Pflicht, von der Kfz-Hebebühne in der Werkstatt bis zur fahrbaren Hubarbeitsbühne. Nach DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-002 prüft ein Sachkundiger mindestens einmal im Jahr, im Sinne der BetrSichV eine befähigte Person. Ein Sachverständiger ist nur nach Umbauten oder wesentlichen Reparaturen an tragenden Teilen nötig. Alle Prüfungen gehören ins Prüfbuch.

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Ist die UVV-Prüfung für Hebebühnen Pflicht?

Ja. Hebebühnen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und zählen zu den Maschinen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial: Entweder hängt eine schwere Last über Menschen, wie beim Auto auf der Kfz-Hebebühne, oder Menschen stehen selbst in der Höhe, wie auf der Hubarbeitsbühne. Die DGUV Regel 100-500 schreibt in Kapitel 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“ deshalb ausdrücklich vor, dass Hebebühnen nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Unter den Begriff Hebebühne fällt mehr, als viele denken. Dazu gehören Fahrzeug-Hebebühnen wie Zwei- und Vier-Säulen-Hebebühnen, Scherenhebebühnen und Unterflurheber, außerdem Hubarbeitsbühnen wie Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen und Lkw-Arbeitsbühnen, sowie in der Regel auch Hubtische und Hubladebühnen. Für jede dieser Bauarten gilt die jährliche Prüfpflicht.

Besonders betroffen sind Kfz-Werkstätten, Reifenhändler, Autohäuser, Fuhrparks mit eigener Werkstatt, Gebäudedienstleister, Elektro- und Dachdeckerbetriebe sowie Vermieter von Arbeitsbühnen. Die Größe des Betriebs spielt dabei keine Rolle. Auch Hebebühnen, die nur gelegentlich genutzt werden, etwa im Lager oder beim Hausmeisterdienst, unterliegen derselben Pflicht.

Rechtsgrundlagen der Hebebühnen-Prüfung im Überblick

Für Hebebühnen gibt es eine eigene DGUV-Regel und zwei eigene DGUV-Grundsätze. Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich folgendes Bild:

RegelwerkWas es regeltBedeutung für die Prüfung
BetrSichV § 14Prüfung von ArbeitsmittelnGrundpflicht zur Prüfung durch befähigte Personen, Dokumentation
TRBS 1203Zur Prüfung befähigte PersonenAnforderungen an Sachkundige und Sachverständige
DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10Betreiben von Hebebühnenjährliche Prüfung durch Sachkundigen, außerordentliche Prüfung, Prüfbuch
DGUV Grundsatz 308-002Prüfung von HebebühnenArt, Umfang und Durchführung aller Prüfungen, Anforderungen an Prüfer
DGUV Grundsatz 308-003Prüfbuch für HebebühnenVorlage für die Dokumentation
DGUV Grundsatz 308-008Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnenregelt das Bedienen, nicht das Prüfen

Sachkundiger und Sachverständiger bei Hebebühnen

Der DGUV Grundsatz 308-002 unterscheidet zwei Prüferrollen, die beide als befähigte Personen im Sinne der BetrSichV gelten. Sachkundige haben durch Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Hebebühnen, um deren arbeitssicheren Zustand zu beurteilen. Sie übernehmen die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und die jährliche Prüfung. Sachverständige haben besondere Kenntnisse und können Hebebühnen gutachtlich beurteilen. Sie werden nur in bestimmten Fällen gebraucht. Was der Grundsatz im Einzelnen vorgibt, erklären wir unter DGUV Grundsatz 308-002 einfach erklärt.

Hebebühne prüfen: Wie oft und von wem?

Die Prüfungen verteilen sich über das ganze Leben einer Hebebühne. Für den Alltag im Betrieb ist vor allem die jährliche Prüfung entscheidend, und die liegt vollständig beim Sachkundigen.

PrüfartWann?Wer?
Kontrolle durch den Bedienervor ArbeitsbeginnBediener, Mängel sofort melden
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahmenach Aufstellung, vor dem ersten EinsatzSachkundiger
Regelmäßige Prüfunglängstens alle 12 MonateSachkundiger
Außerordentliche Prüfungnach Konstruktionsänderung oder wesentlicher Instandsetzung tragender TeileSachverständiger bei mehr als 2 m Hubhöhe oder Personen auf bzw. unter der Last, sonst Sachkundiger
Wer prüft die Hebebühne? Die 3 Ebenen 1 Bediener vor Arbeitsbeginn Sicht- und Funktionskontrolle Mängel sofort melden 2 Sachkundiger vor Inbetriebnahme und längstens jährlich Eintrag ins Prüfbuch 3 Sachverständiger nur nach Umbau oder Reparatur tragender Teile über 2 m Hubhöhe oder Personen
Die jährliche Prüfung jeder Hebebühne kann ein eigener, qualifizierter Mitarbeiter übernehmen.

Wann häufiger geprüft werden sollte

Die Jahresfrist entspricht den bewährten Prüffristen nach TRBS 1201. Wird eine Hebebühne aber sehr intensiv genutzt, etwa in einer Reifenwerkstatt in der Umrüstsaison, oder steht eine Hubarbeitsbühne dauerhaft im Außeneinsatz, sind kürzere Abstände sinnvoll. Bei Mietgeräten, die häufig den Einsatzort wechseln, gehört eine gründliche Übergabekontrolle dazu. Wie die jährliche Prüfung Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Anleitung zur Hebebühnen-Prüfung.

Die Kontrolle vor Arbeitsbeginn

Bevor eine Hebebühne benutzt wird, kontrolliert der Bediener sie auf erkennbare Mängel: Funktionieren Not-Halt und Steuerung, sind Tragarme, Arretierungen und Geländer in Ordnung, gibt es Leckagen an der Hydraulik? Bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen kommen Bereifung, Abstützungen und die Notablassfunktion hinzu. Worauf es bei Scherenbühnen besonders ankommt, erklären wir unter Scherenbühne prüfen.

Wer darf Hebebühnen prüfen?

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und die jährliche Prüfung übernimmt ein Sachkundiger. Der DGUV Grundsatz 308-002 stellt klar: Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, wen er als Sachkundigen beauftragt. Er muss nur darauf achten, dass die Person die Anforderungen erfüllt. Das kann ein Servicetechniker des Herstellers sein, ein Prüfdienst oder ein eigener Mitarbeiter.

Die drei Voraussetzungen nach TRBS 1203

  1. Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung, etwa als Kfz-Mechatroniker, Land- und Baumaschinenmechatroniker, Industriemechaniker oder Elektroniker.
  2. Berufserfahrung: praktische Erfahrung mit Hebebühnen, ihrer Mechanik, Hydraulik und Steuerung.
  3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit: aktuelle Arbeit an oder mit Hebebühnen und regelmäßige Weiterbildung zum Stand der Technik.

In einer Kfz-Werkstatt erfüllen der Werkstattmeister oder ein erfahrener Kfz-Mechatroniker diese Voraussetzungen in der Regel bereits. Sie arbeiten täglich an und unter der Hebebühne und kennen jede Eigenheit. Was fehlt, ist das Prüfwissen: Welche Prüfpunkte nennt der DGUV Grundsatz 308-002? Wie werden Tragmittel, Sicherungen und Hydraulik bewertet? Was gehört ins Prüfbuch? Genau das vermittelt eine Schulung zur befähigten Person für Hebe- und Hubarbeitsbühnen. Wichtig: Der Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen berechtigt zum Fahren, nicht zum Prüfen.

Ehrlich gesagt: Ein Kurs allein macht niemanden zum Sachkundigen und erst recht nicht zum Sachverständigen. Er liefert die Fachkunde für die jährliche Prüfung. Ausbildung und Erfahrung müssen dazukommen. Ob das bei Ihnen passt: Voraussetzungen für befähigte Personen.

Was wird bei der UVV-Prüfung einer Hebebühne geprüft?

Die regelmäßige Prüfung ist nach DGUV Regel 100-500 im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich auf den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und auf die Vollständigkeit des Prüfbuchs. Die wichtigsten Prüfpunkte nach Bauart:

BauartBesonders prüfen
Zwei-Säulen-HebebühneTragarme und Arretierungen, Tragseile oder Ketten, Mutter-Spindel-System bzw. Hydraulik, Gleichlauf, Säulenverankerung
Vier-Säulen-HebebühneFahrschienen, Auffahrrampen, Tragseile, Seilrollen, Absturzsicherung der Fahrschienen, mechanische Verriegelung
ScherenhebebühneScherenglieder und Gelenke, Hydraulikzylinder und Leitungen, Fußschutz beim Absenken, Radstopper
ScherenarbeitsbühneGeländer und Tür, Neigungsüberwachung, Überlastabschaltung, Notablass, Bereifung, Fahrantrieb
GelenkteleskopbühneAusleger und Gelenke, Abstützungen, Lastmomentbegrenzung, Notsteuerung, bei Arbeiten an elektrischen Anlagen die Isolierung
Alle BauartenTypenschild und Tragfähigkeit, Not-Halt, Steuerung, Endschalter, Kennzeichnung, Betriebsanleitung vor Ort

Die Werkstatt-Hebebühne hat ihre eigenen typischen Schwachstellen. Welche das sind, lesen Sie unter Kfz-Hebebühne prüfen. Alle Punkte zum Abhaken enthält die Checkliste zur UVV-Prüfung Hebebühne. Zur Funktionsprüfung gehört immer auch ein Hub mit Last, damit Sicherungen und Hydraulik unter realen Bedingungen bewertet werden.

Prüfbuch und Dokumentation

Jede Hebebühne hat ein Prüfbuch. Laut DGUV Regel 100-500 enthält es die Befunde der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie aller regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen. Außerdem werden festgestellte Mängel und deren Beseitigung eingetragen. Als Vorlage dient der DGUV Grundsatz 308-003 „Prüfbuch für Hebebühnen“, den viele Hersteller gleich mitliefern. Das Prüfbuch muss kein Papierbuch sein, eine elektronische Führung ist ausdrücklich zulässig.

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV enthält jede Prüfaufzeichnung mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Eine Prüfplakette an der Hebebühne zeigt allen Mitarbeitern, wann die nächste Prüfung fällig ist. Eine Vorlage für die Einträge finden Sie unter Prüfbuch für Hebebühnen.

Praxistipp: Bewahren Sie das Prüfbuch zusammen mit der Betriebsanleitung direkt an der Hebebühne oder zentral im Werkstattbüro auf. Bei Mietgeräten sollte eine Kopie des aktuellen Prüfnachweises im Fahrzeug oder an der Bühne mitgeführt werden.

Was droht, wenn Hebebühnen nicht geprüft werden?

Ein abrutschendes Fahrzeug, ein versagender Tragarm oder eine kippende Arbeitsbühne haben fast immer schwere Folgen. Deshalb gehören Hebebühnen zu den Arbeitsmitteln, bei denen Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden bei Betriebsbesichtigungen gezielt nach dem Prüfbuch fragen. Gerade in Kfz-Werkstätten ist die Hebebühne einer der ersten Kontrollpunkte. Fehlt die Prüfung, drohen:

  • Bußgeld: Wer Arbeitsmittel verwenden lässt, ohne dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden, handelt ordnungswidrig (§ 22 BetrSichV). Nach § 25 ArbSchG sind Geldbußen von bis zu 5.000 € möglich.
  • Strafrechtliche Folgen: Wird dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann eine Straftat vorliegen (§ 23 BetrSichV).
  • Regress der Unfallversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
  • Haftung gegenüber Kunden: Wird ein Kundenfahrzeug durch eine mangelhafte Hebebühne beschädigt, fragt die Versicherung zuerst nach dem Prüfnachweis.

Eine lückenlos dokumentierte Prüfung ist dagegen der beste Schutz für Mitarbeiter, Kundenfahrzeuge und den Betrieb selbst. Sie belegt im Ernstfall, dass der Betrieb seine Pflichten ernst genommen hat.

UVV-Prüfung Hebebühne: Prüfdienst beauftragen oder selbst prüfen?

Die meisten Werkstätten lassen ihre Hebebühnen vom Hersteller-Service oder einem Prüfdienst prüfen. Abgerechnet wird pro Hebebühne, je nach Bauart und Größe. Mit mehreren Bühnen kommt jedes Jahr ein spürbarer Betrag zusammen. Dazu kommt die Abhängigkeit vom Termin: Fällt die Prüfung in die Reifensaison, steht im ungünstigsten Fall eine Bühne still, weil der Prüfer erst Wochen später Zeit hat.

Externer Prüfdienst

ca. 150 bis 500 €
  • pro Hebebühne und Prüfung
  • meist 200 bis 400 € in Kfz-Werkstätten
  • jedes Jahr erneut, ggf. zzgl. Anfahrt
  • Termin nach Verfügbarkeit des Prüfers

Eigene befähigte Person

550 € einmalig
  • Online-Kurs, ca. 3 Stunden
  • Prüfung aller Bühnen im eigenen Takt
  • kein Stillstand wegen Prüfterminen
  • nur interne Arbeitszeit

Externe Preise: Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben von Prüfdiensten. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.

Rechenbeispiel: Kfz-Werkstatt mit 4 Hebebühnen

Eine freie Werkstatt arbeitet mit drei Zwei-Säulen-Hebebühnen und einer Scherenhebebühne. Bei durchschnittlich 280 € pro Bühne zahlt sie für die UVV-Prüfung rund 1.120 € pro Jahr, in drei Jahren also rund 3.360 €. Qualifiziert sie ihren Werkstattmeister, fallen einmalig 550 € für den Kurs an, dazu die interne Arbeitszeit. Die Investition ist damit schon im ersten Jahr wieder drin. Weitere Beispiele, auch für Betriebe mit Hubarbeitsbühnen, finden Sie im Kostenvergleich zur UVV-Prüfung Hebebühne.

In der Werkstatt sind Hebebühnen selten das einzige prüfpflichtige Arbeitsmittel. Firmenfahrzeuge und Leitern gehören ebenfalls dazu. Mehr dazu unter UVV-Prüfung Fahrzeuge und Leiterprüfung.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung von Hebebühnen

Wie oft muss eine Kfz-Hebebühne geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, also eine befähigte Person. So schreibt es die DGUV Regel 100-500 in Kapitel 2.10 vor. Dazu kommen die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und bei Bedarf eine außerordentliche Prüfung, etwa nach einem Umbau. Bei sehr intensiver Nutzung, zum Beispiel in einer Reifenwerkstatt, kann die Gefährdungsbeurteilung auch kürzere Abstände ergeben.

Wann braucht eine Hebebühne einen Sachverständigen?

Nur in einem Fall: nach Änderungen der Konstruktion oder wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen, bevor die Hebebühne wieder in Betrieb geht. Und auch das nur, wenn sie mehr als 2 m Hubhöhe hat oder Personen auf der Bühne mitfahren bzw. sich unter der Last aufhalten, was bei Kfz-Hebebühnen der Fall ist. Die jährliche Prüfung braucht keinen Sachverständigen.

Reicht der Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen, um sie zu prüfen?

Nein. Die Bedienerausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 berechtigt dazu, eine Hubarbeitsbühne sicher zu bedienen, nicht dazu, sie zu prüfen. Für die jährliche Prüfung braucht es eine technische Berufsausbildung, Erfahrung mit Hebebühnen und das Prüfwissen nach DGUV Grundsatz 308-002. Ein erfahrener Bediener mit technischem Beruf kann diese Qualifikation aber zusätzlich erwerben.

Was steht im Prüfbuch einer Hebebühne?

Das Prüfbuch enthält die Befunde der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie aller regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen. Dazu kommen festgestellte Mängel und die Bestätigung, dass sie beseitigt wurden. Als Vorlage dient der DGUV Grundsatz 308-003. Viele Hersteller liefern das Prüfbuch mit der Hebebühne aus. Eine elektronische Führung ist ebenfalls zulässig.

Müssen gemietete Hubarbeitsbühnen auch geprüft sein?

Ja. Für die wiederkehrende Prüfung ist bei Mietgeräten in der Regel der Vermieter zuständig. Lassen Sie sich die gültige Prüfung bei der Übergabe nachweisen und achten Sie auf die Prüfplakette. Unabhängig davon kontrolliert der Bediener die Bühne vor jedem Einsatz auf erkennbare Mängel. Bei Langzeitmieten sollte vertraglich geregelt sein, wer die jährliche Prüfung veranlasst.

Gilt die Prüfpflicht auch für Hubtische und Ladebordwände?

In der Regel ja. Hubtische und Hubladebühnen, umgangssprachlich Ladebordwände, gehören zu den Hebebühnen, für die der DGUV Grundsatz 308-002 Prüfungen beschreibt. Sie werden wie andere Hebebühnen mindestens jährlich von einem Sachkundigen geprüft. Bei Ladebordwänden an Fahrzeugen lässt sich die Prüfung gut mit der jährlichen UVV-Prüfung des Fahrzeugs verbinden, das spart einen Termin.

Reicht ein Online-Kurs, um Hebebühnen prüfen zu dürfen?

Ein Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die jährliche Prüfung: Regelwerke, Prüfpunkte je Bauart, Bewertung von Mängeln und die Führung des Prüfbuchs. Sachkundiger beziehungsweise befähigte Person wird man aber erst zusammen mit Berufsausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und der Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine behördliche Anerkennung einzelner Kurse gibt es nicht. Mehr dazu: Ist eine Online-Schulung anerkannt?

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
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