Die UVV-Prüfung ist für jedes Firmenfahrzeug Pflicht. Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 lässt der Arbeitgeber Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen. Das gilt auch für Dienstwagen mit Privatnutzung und für Leasingfahrzeuge. Die HU beim TÜV ersetzt die UVV-Prüfung nicht. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
Ist die UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge Pflicht?
Ja. Sobald ein Fahrzeug beruflich genutzt wird, ist es ein Arbeitsmittel, und für Arbeitsmittel gilt die Prüfpflicht. Für Fahrzeuge konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ diese Pflicht in § 57: Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Daher kommt die Bezeichnung „UVV-Prüfung“.
Die Pflicht betrifft deutlich mehr Fahrzeuge, als viele Unternehmen auf dem Schirm haben: Firmenwagen von Außendienst und Geschäftsführung, Poolfahrzeuge, Transporter von Handwerks- und Lieferbetrieben, Fahrzeuge von Pflegediensten, Kleinbusse und Werkstattwagen. Auch Dienstwagen, die zusätzlich privat genutzt werden dürfen, gehören dazu. Und bei Leasingfahrzeugen liegt die Pflicht nicht bei der Leasinggesellschaft, sondern beim Arbeitgeber, der das Fahrzeug seinen Beschäftigten überlässt.
Gerade kleine und mittlere Betriebe übersehen die UVV-Prüfung häufig, weil sie davon ausgehen, dass HU und Inspektion ausreichen. Das ist einer der häufigsten Fehler im Fuhrparkmanagement und fällt oft erst nach einem Unfall oder bei einer Betriebsprüfung auf.
Rechtsgrundlagen der UVV-Prüfung im Überblick
Rund um das Firmenfahrzeug gibt es mehrere Pflichten, die leicht verwechselt werden. Die folgende Tabelle ordnet sie ein:
| Regelwerk | Was es regelt | Bedeutung für den Fuhrpark |
|---|---|---|
| BetrSichV § 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln | Grundpflicht zur Prüfung, Dokumentation |
| TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen | Anforderungen an den Prüfer |
| DGUV Vorschrift 70 § 57 | Prüfung von Fahrzeugen | mindestens jährlich durch Sachkundigen, schriftliches Ergebnis |
| DGUV Grundsatz 314-003 | Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige | Prüfumfang und Vorgehen bei der UVV-Prüfung |
| StVZO § 29 | Hauptuntersuchung (HU) | Verkehrssicherheit, eigene Pflicht, ersetzt die UVV-Prüfung nicht |
| DGUV Vorschrift 1 § 4 | Unterweisung | jährliche Fahrerunterweisung, eigene Pflicht neben der Prüfung |
Sachkundiger nach DGUV Vorschrift 70
Die Durchführungsanweisung zu § 57 beschreibt den Sachkundigen als jemanden, der aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Vorschriften so vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand beurteilen kann. Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist das eine befähigte Person. Die Prüfung umfasst dabei sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs. Was die Vorschrift im Detail verlangt, erklären wir unter DGUV Vorschrift 70 einfach erklärt.
Wie oft wird geprüft? UVV, HU und Abfahrtkontrolle
Drei Prüfungen rund ums Fahrzeug werden im Alltag ständig durcheinandergeworfen. Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Ziele. Keine ersetzt die andere.
| Prüfung | Wann? | Wer? | Ziel |
|---|---|---|---|
| Abfahrtkontrolle | vor Fahrtantritt | Fahrer | offensichtliche Mängel erkennen |
| UVV-Prüfung | bei Bedarf, mindestens jährlich | Sachkundiger | betriebssicherer Zustand als Arbeitsmittel |
| Hauptuntersuchung | Pkw alle 24 Monate, neu nach 36 Monaten | amtlich anerkannte Prüforganisation | Verkehrssicherheit und Umwelt |
Wann häufiger geprüft werden sollte
Die Formulierung „bei Bedarf, mindestens jährlich“ ist bewusst gewählt. Fahrzeuge mit sehr hoher Laufleistung, Transporter im Baustelleneinsatz oder Fahrzeuge mit häufig wechselnden Fahrern sind stärker beansprucht und sollten öfter geprüft werden. Auch nach einem Unfall oder einer größeren Reparatur ist eine erneute Prüfung sinnvoll, bevor das Fahrzeug wieder in den Einsatz geht. Wie die Prüfung Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Anleitung zur UVV-Prüfung Fahrzeug.
Die Abfahrtkontrolle durch den Fahrer
Vor jeder Fahrt wirft der Fahrer einen prüfenden Blick auf das Fahrzeug: Sind Reifen, Beleuchtung und Spiegel in Ordnung, gibt es Warnleuchten im Cockpit, ist die Ladung gesichert? Die Abfahrtkontrolle dauert nur wenige Minuten und gehört zur jährlichen Fahrerunterweisung. Was speziell für Dienst- und Poolfahrzeuge gilt, lesen Sie unter UVV-Prüfung Firmenwagen.
Wer darf Firmenfahrzeuge prüfen?
Die UVV-Prüfung führt ein Sachkundiger durch. Viele Unternehmen lassen sie von ihrer Vertragswerkstatt, einem Prüfdienst oder einer Prüforganisation erledigen, oft im Rahmen von Inspektion oder HU. Genauso zulässig ist ein eigener Mitarbeiter, der die Anforderungen erfüllt. Für Betriebe mit eigener Werkstatt oder technischem Personal ist das eine naheliegende Lösung.
Die drei Voraussetzungen nach TRBS 1203
- Berufsausbildung: eine fahrzeugtechnische Ausbildung, etwa als Kfz-Mechatroniker, Kfz-Mechaniker oder Land- und Baumaschinenmechatroniker, oder eine vergleichbare technische Qualifikation.
- Berufserfahrung: praktische Erfahrung mit der Technik von Pkw und Transportern, insbesondere Bremsen, Fahrwerk, Lenkung und Elektrik.
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit: aktuelle Arbeit an oder mit Fahrzeugen und regelmäßige Weiterbildung, denn die Fahrzeugtechnik entwickelt sich schnell weiter.
Ehrlich gesagt heißt das auch: Ein Fuhrparkleiter ohne technische Ausbildung ist in der Regel kein Sachkundiger, auch wenn er den Fuhrpark bestens organisiert. Anders sieht es aus bei Handwerksbetrieben, Autohäusern, Bauhöfen oder Unternehmen mit eigener Werkstatt. Dort gibt es meist jemanden mit Kfz-Hintergrund, dem nur das Prüfwissen fehlt: Was verlangt der DGUV Grundsatz 314-003? Welche Punkte gehören zum arbeitssicheren Zustand? Wie wird dokumentiert? Das vermittelt eine Schulung zur befähigten Person für Fahrzeuge.
Wichtig: Ein Kurs allein macht niemanden zum Sachkundigen. Er liefert die Fachkunde für die UVV-Prüfung. Fahrzeugtechnische Ausbildung und Erfahrung müssen dazukommen. Ob das bei Ihnen passt: Voraussetzungen für befähigte Personen.
Was wird bei der UVV-Prüfung eines Fahrzeugs geprüft?
Die UVV-Prüfung umfasst den verkehrssicheren und den arbeitssicheren Zustand. Sie geht damit über die HU hinaus, weil sie auch Ausrüstung, Laderaum und alles prüft, was für die konkrete Arbeit mit dem Fahrzeug wichtig ist. Die wichtigsten Prüfpunkte:
| Bereich | Besonders prüfen |
|---|---|
| Bremsen & Lenkung | Bremswirkung, Bremsflüssigkeit, Handbremse, Lenkspiel |
| Räder & Reifen | Profiltiefe, Beschädigungen, Reifendruck, jahreszeitgerechte Bereifung |
| Beleuchtung & Sicht | Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Scheiben, Wischer, Spiegel |
| Innenraum | Sitze, Sicherheitsgurte, Kopfstützen, Airbag-Warnleuchte, Hupe |
| Pflichtausrüstung | Verbandkasten mit Ablaufdatum, Warndreieck, Warnwesten für alle Sitzplätze |
| Laderaum | Trennwand oder Trennnetz, Zurrpunkte, Ladungssicherungsmittel, Regaleinbauten |
| Aufbauten & Anhänger | Anhängekupplung, Dachträger, Ausbauten, soweit zum Fahrzeug gehörend |
| Unterlagen | Fahrzeugschein, HU-Nachweis, Betriebsanleitung |
Transporter haben mit Laderaum und Einbauten eigene Schwerpunkte. Details lesen Sie unter UVV-Prüfung Transporter, alle Punkte zum Abhaken in der Checkliste zur UVV-Prüfung Fahrzeug. Ladebordwände und Ladekrane sind eigene Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Eine kurze Probefahrt mit Bremsprobe gehört bei der UVV-Prüfung immer dazu, weil sich viele Mängel erst im Fahrbetrieb zeigen.
Dokumentation und Prüfplakette
Nach § 57 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 wird das Ergebnis der Prüfung schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV enthält der Nachweis mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Die Dokumentation darf elektronisch erfolgen, was sich gerade bei größeren Flotten mit einer Fuhrparksoftware anbietet.
Eine UVV-Prüfplakette, meist im Türrahmen oder an der B-Säule angebracht, ist nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis üblich. Sie zeigt Fahrern und Kontrolleuren sofort, wann die nächste Prüfung fällig ist. Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll vermerkt und vor der weiteren Nutzung behoben. Eine passende Prüfprotokoll-Vorlage für Fahrzeuge finden Sie bei uns.
Praxistipp: Legen Sie für jedes Fahrzeug eine Akte an, in der UVV-Prüfung, HU, Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrolle zusammenlaufen. So haben Sie bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall alle Nachweise auf einen Blick.
Was droht, wenn Fahrzeuge nicht geprüft werden?
Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle. Ein technischer Mangel, den eine UVV-Prüfung aufgedeckt hätte, wird nach einem Unfall sehr genau untersucht. Dann stellt sich schnell die Frage, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat. Fehlt die Prüfung, drohen:
- Bußgeld: Verstöße gegen die Prüfpflichten der BetrSichV sind Ordnungswidrigkeiten (§ 22 BetrSichV). Nach § 25 ArbSchG sind Geldbußen von bis zu 5.000 € möglich. Auch die Unfallversicherungsträger können Verstöße gegen ihre Vorschriften ahnden.
- Regress der Unfallversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen vom Unternehmen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
- Probleme mit der Versicherung: Kfz-Versicherer prüfen nach einem Schaden, ob Pflichten verletzt wurden, und können unter Umständen Regress nehmen.
- Persönliche Haftung: Verantwortlich sind Geschäftsführer und die Personen, denen die Fuhrparkverantwortung übertragen wurde.
Mit einer dokumentierten jährlichen Prüfung sind Sie dagegen auf der sicheren Seite und können im Ernstfall nachweisen, dass Sie alles Nötige getan haben.
UVV-Prüfung Fahrzeug: Werkstatt beauftragen oder selbst prüfen?
Ehrlich vorweg: Pro Fahrzeug ist die externe UVV-Prüfung eher günstig, oft wird sie zusammen mit der Inspektion erledigt. Die eigentlichen Kosten stecken woanders: Jedes Fahrzeug muss zur Werkstatt gebracht und wieder abgeholt werden, Mitarbeiter fallen für diese Zeit aus, und das Fahrzeug steht nicht zur Verfügung. Bei einem großen Fuhrpark summiert sich das schnell. Eine eigene befähigte Person prüft dagegen direkt auf dem Betriebshof.
Werkstatt oder Prüfdienst
- pro Fahrzeug und Prüfung
- plus Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt
- plus Arbeitszeit und Fahrzeugausfall
- jedes Jahr für jedes Fahrzeug erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- Prüfung direkt auf dem Betriebshof
- Termine passend zum Einsatzplan
- nur interne Arbeitszeit
Externe Preise: Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.
Rechenbeispiel: Pflegedienst mit 20 Fahrzeugen
Ein ambulanter Pflegedienst betreibt 20 Kleinwagen. Die UVV-Prüfung kostet in der Werkstatt rund 50 € pro Fahrzeug, zusammen 1.000 € pro Jahr. Dazu kommt für jedes Fahrzeug etwa eine Stunde Arbeitszeit für Hin- und Rückfahrt, bei 20 Fahrzeugen also rund 20 Arbeitsstunden. Hat der Dienst einen Hausmeister oder Mitarbeiter mit Kfz-Ausbildung, fallen einmalig 420 € für den Kurs an. Für einen Betrieb mit nur zwei oder drei Firmenwagen lohnt sich die eigene Qualifikation dagegen meist nicht. Die Details rechnen wir im Kostenvergleich zur UVV-Prüfung Fahrzeug vor.
Wer Fahrzeuge mit Ladebordwand oder eine eigene Werkstatt mit Hebebühne hat, kann dieselbe Person auch dafür qualifizieren. Mehr dazu unter UVV-Prüfung Hebebühne und Leiterprüfung.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen
Ersetzt die HU beim TÜV die UVV-Prüfung?
Nein. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs. Die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 prüft den betriebssicheren Zustand als Arbeitsmittel, also auch Ausrüstung, Laderaum und Einbauten. Beide Prüfungen sind unabhängig voneinander Pflicht. Viele Prüforganisationen bieten an, beide Prüfungen in einem Termin zu erledigen, das ersetzt aber keine der beiden.
Gilt die UVV-Prüfung auch für Dienstwagen mit Privatnutzung?
Ja. Auch ein Dienstwagen, den der Mitarbeiter privat nutzen darf, wird beruflich eingesetzt und ist damit ein Arbeitsmittel. Solange das Fahrzeug gewerblich zugelassen ist oder überwiegend beruflich genutzt wird, gelten die Vorschriften der Unfallversicherung. Die jährliche UVV-Prüfung ist also auch für den Geschäftswagen der Geschäftsführung Pflicht, egal wie wenig er dienstlich bewegt wird.
Wer ist bei Leasingfahrzeugen für die UVV-Prüfung zuständig?
Zuständig ist der Arbeitgeber, der das Fahrzeug seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, nicht die Leasinggesellschaft. Manche Leasingverträge enthalten zwar Service-Pakete mit UVV-Prüfung, die Verantwortung dafür, dass die Prüfung tatsächlich stattfindet und dokumentiert wird, bleibt aber im Unternehmen. Prüfen Sie daher, was Ihr Vertrag abdeckt, und behalten Sie die Termine selbst im Blick.
Darf der Fuhrparkleiter die UVV-Prüfung selbst machen?
Nur wenn er die Anforderungen an einen Sachkundigen erfüllt. Dafür braucht es eine fahrzeugtechnische Ausbildung, Erfahrung mit Fahrzeugtechnik und aktuelles Fachwissen. Ein Fuhrparkleiter mit kaufmännischem Hintergrund ist in der Regel nicht sachkundig. Hat er dagegen eine Kfz-Ausbildung, kann er das nötige Prüfwissen über eine Schulung ergänzen und die Prüfungen danach selbst übernehmen.
Wie lange müssen die Prüfergebnisse aufbewahrt werden?
Nach § 57 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. In der Praxis empfiehlt es sich, die Nachweise deutlich länger zu behalten, am besten für die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, können Sie damit lückenlos belegen, dass das Fahrzeug regelmäßig geprüft wurde.
Was ist mit Aufbauten wie Ladebordwand oder Ladekran?
Aufbauten sind eigene Arbeitsmittel mit eigenen Prüfregeln. Eine Ladebordwand gehört zu den Hebebühnen und wird nach DGUV Grundsatz 308-002 geprüft, ein Ladekran nach den Regeln für Krane. Diese Prüfungen kommen zur UVV-Prüfung des Fahrzeugs hinzu. Praktisch ist es, alle Prüfungen am Fahrzeug in einem gemeinsamen Termin zu erledigen, sofern der Prüfer für alle Bereiche qualifiziert ist.
Reicht ein Online-Kurs, um Fahrzeuge prüfen zu dürfen?
Ein Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die UVV-Prüfung: Rechtsgrundlagen, Prüfpunkte, Bewertung von Mängeln und Dokumentation. Sachkundiger wird man aber erst zusammen mit einer fahrzeugtechnischen Ausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und der Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine behördliche Anerkennung einzelner Kurse gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Qualifikation insgesamt zur Prüfaufgabe passt. Mehr dazu: Ist eine Online-Schulung anerkannt?