Checkliste zur UVV-Prüfung Fahrzeug: alle Prüfpunkte mit Prüfkriterien

Neun Baugruppen, jeweils mit dem Kriterium, wann ein Punkt in Ordnung ist. Zum Ausdrucken für das Klemmbrett oder als Grundlage für Ihre eigene digitale Checkliste.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die Checkliste zur UVV-Prüfung Fahrzeug umfasst neun Baugruppen mit allen Prüfpunkten: Unterlagen, Beleuchtung, Räder, Cockpit, Rückhaltesysteme, Bremsen und Fahrwerk, Ausrüstung, Laderaum sowie die Probefahrt. Zu jedem Punkt nennt sie das Kriterium, ab wann er in Ordnung ist. Für jeden Punkt gibt es vier Antworten: in Ordnung, Mangel, entfällt oder nicht prüfbar. Abzeichnen darf die Checkliste nur ein Sachkundiger nach DGUV Vorschrift 70. Unten finden Sie eine Druckversion.

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Wer darf die Checkliste abzeichnen?

Eine Checkliste macht noch keine Prüfung. Rechtswirksam ist die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 nur, wenn ein Sachkundiger sie durchführt und unterschreibt, also eine befähigte Person mit fahrzeugtechnischer Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit. Häufig verwechselt wird diese Checkliste mit der Kontrolle, die der Fahrer vor jeder Schicht erledigt. Beide haben ihren Platz, aber eine andere Tiefe:

Fahrer-Checkliste (§ 36)UVV-Checkliste (§ 57)
werFahrerSachkundiger
wannvor jeder Schichtmindestens jährlich
TiefeSichtkontrolle, Funktiongründlich, mit Unterboden und Probefahrt
Umfangetwa 10 Punkteetwa 50 Punkte in 9 Baugruppen

Wenn im Betrieb jemand mit Kfz-Ausbildung die Prüfung übernehmen soll, vermittelt der Online-Kurs befähigte Person Fahrzeuge für 420 € das nötige Prüfwissen. Die Checkliste auf dieser Seite ist dann das Werkzeug für die tägliche Arbeit.

Vorbereitung: So nutzen Sie die Checkliste richtig

Damit die Checkliste später als Nachweis taugt, bereiten Sie sie für jedes Fahrzeug einzeln vor:

  • Ein Exemplar pro Fahrzeug: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand und Datum vorher eintragen.
  • An das Fahrzeug anpassen: Punkte für Anhängekupplung, Regaleinbau, Dachträger oder Hochvoltsystem nur aufnehmen, wenn sie vorhanden sind, sonst „entfällt“.
  • Vier Antwortspalten: in Ordnung, Mangel, entfällt, nicht prüfbar. Die letzte Spalte ist wichtig, damit niemand abhakt, was er nicht sehen konnte.
  • Platz für Messwerte: Profiltiefe je Rad und Reifendruck gehören als Zahl dazu, nicht nur als Haken.
  • Digital oder Papier: Beides ist zulässig. Digitale Listen mit Foto-Funktion erleichtern die Nachverfolgung von Mängeln.

Den Ablauf der Prüfung mit Zeitplan beschreibt die Anleitung zur UVV-Prüfung Fahrzeug. Diese Seite konzentriert sich auf die Frage, wann ein Punkt als in Ordnung gilt.

Checkliste zur UVV-Prüfung am Fahrzeug: 9 Baugruppen

Die Kriterien gelten für Pkw und Transporter unter 3,5 t. Sie orientieren sich an der DGUV Vorschrift 70 und am DGUV Grundsatz 314-003. Ergänzen Sie betriebsspezifische Ausrüstung wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Material für besondere Einsätze.

9 Baugruppen, 2 Ziele verkehrssicher arbeitssicher 2 Beleuchtung und Signale 3 Räder und Reifen 4 Sicht und Cockpit 6 Bremsen, Lenkung, Fahrwerk 9 Probefahrt 1 Unterlagen und Fahrzeugdaten 5 Sitze, Gurte, Rückhaltesysteme 7 Ausrüstung 8 Laderaum und Anbauten
Die HU betrachtet vor allem die linke Seite. Die UVV-Prüfung verlangt beide, deshalb ist die Checkliste länger als ein HU-Bericht.

1. Unterlagen und Fahrzeugdaten

Zulassung vorhanden und passend zum Fahrzeug · HU nicht überfällig · offene Mängel aus dem letzten Protokoll behoben · Mängelmeldungen der Fahrer gesichtet · Betriebsanleitung im Fahrzeug oder digital verfügbar. In Ordnung, wenn nichts offen ist oder offene Punkte mit Termin geplant sind. Ein offener Mangel aus dem Vorjahr, der nie behoben wurde, ist dagegen selbst ein Befund und gehört erneut ins Protokoll.

2. Beleuchtung und Signale

Abblend- und Fernlicht, Standlicht, Blinker vorn, seitlich und hinten, Warnblinker, Bremsleuchten einschließlich dritter Bremsleuchte, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Hupe. In Ordnung, wenn jede Leuchte funktioniert, das Glas unbeschädigt ist und der Scheinwerfer nicht erkennbar falsch eingestellt ist.

3. Räder und Reifen

Profiltiefe an mehreren Stellen je Reifen, gesetzliches Minimum 1,6 mm · keine Beulen, Risse, Schnitte oder Fremdkörper · gleicher Reifentyp je Achse · Luftdruck nach Herstellerangabe · Radbefestigung vollständig, keine Rostspuren an den Muttern · Ersatzrad oder Pannenset vorhanden und einsatzbereit. Notieren Sie die gemessene Profiltiefe je Rad als Zahl, damit sich der Verschleiß im Folgejahr vergleichen lässt.

4. Sicht und Cockpit

Frontscheibe ohne Risse im Sichtfeld · Wischerblätter wischen streifenfrei · Waschanlage mit Flüssigkeit · Innen- und Außenspiegel fest und unbeschädigt · alle Kontrollleuchten gehen beim Start an und wieder aus · Lüftung und Heizung halten die Scheibe frei.

5. Sitze, Gurte, Rückhaltesysteme

Jeder Gurt blockiert beim ruckartigen Ziehen und rollt vollständig auf · Gurtband ohne Einschnitte, Schloss rastet sicher ein · Sitze verriegeln in jeder Stellung · Kopfstützen vorhanden und einstellbar · Airbag-Kontrollleuchte erlischt nach dem Start.

6. Bremsen, Lenkung, Fahrwerk

Bremsflüssigkeit zwischen Min und Max · Bremsleitungen ohne tiefe Korrosion, Schläuche ohne Risse · Scheiben und Beläge nicht an der Verschleißgrenze · Handbremse hält das Fahrzeug · kein spürbares Spiel in Lenkung, Spurstangen und Radlagern · Stoßdämpfer trocken · Manschetten dicht · Abgasanlage fest. Dieser Block ist ohne Grube oder Hebebühne nur eingeschränkt prüfbar. Kreuzen Sie dann ehrlich „nicht prüfbar“ an und holen Sie den Punkt nach.

7. Ausrüstung

Verbandkasten nach DIN 13164 vollständig und innerhalb der Haltbarkeit · Warndreieck · Warnwesten · Wagenheber und Radschlüssel · betriebliche Zusatzausrüstung wie Feuerlöscher mit gültigem Prüfdatum, sofern mitgeführt.

8. Laderaum und Anbauten

Trennwand oder Trennnetz fest · Zurrpunkte vollständig und nicht ausgerissen · Regaleinbauten mit allen Befestigungen · Ladungssicherungsmittel vorhanden und nicht beschädigt · Schiebetür und Hecktüren rasten ein · Dachträger fest · Anhängekupplung ohne Spiel, Steckdose funktioniert.

9. Probefahrt

Geradeauslauf ohne Korrektur · Bremse zieht nicht einseitig · keine ungewöhnlichen Geräusche · Kupplung und Getriebe schalten sauber · keine Warnleuchte während der Fahrt.

Welche Checklistenpunkte fallen am häufigsten auf?

Manche Punkte der Checkliste sind in der Praxis häufiger auffällig als andere. Die Tabelle nennt typische Fälle, die in der Kurzfassung einer Prüfung gern untergehen:

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Steinschlag im SichtfeldRiss oder Stern im Wischbereich vor dem FahrerScheibe reparieren oder tauschen, Frist setzen
Wischerblätter verschlissenSchlieren, Rattern, eingerissene Gummilippesofort ersetzen
Ungleicher Luftdruckdeutliche Abweichung zwischen linkem und rechtem Radkorrigieren, Reifen auf schleichenden Plattfuß prüfen
Handbremse schwachFahrzeug rollt an leichter Steigungeinstellen lassen, bis dahin nicht an Gefälle abstellen
Kennzeichenleuchte defektKennzeichen bei Dunkelheit unbeleuchtetvor der nächsten Nachtfahrt ersetzen
Kopfstütze fehltausgebaut für Transport, nicht wieder eingesetztwieder einbauen, Sitzplatz bis dahin nicht nutzen
Anhängersteckdose ohne FunktionAnhängerbeleuchtung bleibt dunkelohne Anhänger weiter nutzbar, reparieren lassen
Zurrpunkt ausgerissenÖse verbogen, Blech am Boden eingerissenZurrpunkt sperren, instand setzen lassen

Allen Beispielen ist gemeinsam, dass sie im Alltag kaum auffallen. Ein Fahrer gewöhnt sich an schmierende Wischer und an eine Handbremse, die man etwas fester ziehen muss. Genau deshalb braucht es den unbefangenen Blick der jährlichen Prüfung. Wichtig ist auch die Unterscheidung in der Maßnahme: Nicht jeder Mangel legt das ganze Fahrzeug still. Eine defekte Anhängersteckdose betrifft nur den Anhängerbetrieb, ein gesperrter Sitzplatz nur diesen Platz. Wie Sie aus einem Befund eine Bewertung mit Frist machen, zeigt die Seite Fahrzeugmängel bewerten.

Checkliste drucken

Die Druckversion enthält alle neun Baugruppen mit den Kriterien von oben und den vier Antwortspalten. Drucken Sie sie für jedes Fahrzeug einmal aus oder speichern Sie sie als PDF, um sie in Ihre Fuhrparksoftware zu übernehmen. Tragen Sie Fahrzeugdaten und Datum vor der Prüfung ein, Messwerte und Befunde während der Prüfung. Die Kriterien sind bewusst knapp gehalten, damit die Liste auf wenige Seiten passt. Für Sonderaufbauten wie Kühlkoffer ergänzen Sie eigene Zeilen nach den Angaben des Herstellers.

Die Checkliste dokumentiert den Befund Punkt für Punkt. Für den formalen Nachweis mit Ergebnis, Mängelfristen und Unterschrift nutzen Sie zusätzlich die Prüfprotokoll-Vorlage für Fahrzeuge.

Dokumentation und Plakette nach der Checkliste

Die ausgefüllte Checkliste wird Teil des Prüfnachweises. Nach § 57 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und bewahren es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf. Bewährt hat sich, Checkliste und Protokoll gemeinsam in der Fahrzeugakte abzulegen, digital oder in Papierform. Jeder Punkt, der mit „Mangel“ markiert ist, braucht einen Eintrag im Protokoll mit Bewertung und Frist.

Die Prüfplakette kommt erst ans Fahrzeug, wenn kein Punkt offen ist, der die Betriebssicherheit gefährdet. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten fälligen Prüfung. Punkte in der Spalte „nicht prüfbar“ müssen vor der Plakette nachgeholt werden, etwa weil der Unterboden ohne Grube nicht einsehbar war. Wer den Überblick über viele Fahrzeuge behalten muss, findet Tipps unter UVV-Prüfung im Fuhrpark organisieren.

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Häufige Fehler beim Arbeiten mit Checklisten

  • Abhaken ohne Hinsehen: Bei vorgedruckten Listen verleitet Routine dazu, ganze Spalten durchzukreuzen. Stichproben in der eigenen Prüfpraxis helfen dagegen.
  • Eine Liste für alle Fahrzeuge: Ein Kombi ohne Laderaum braucht keine Zurrpunkte, ein Transporter mit Regal braucht mehr als die Standardliste.
  • „Entfällt“ statt „nicht prüfbar“: Wer Unzugängliches als entfallen markiert, verschleiert eine Lücke.
  • Fahrer-Checkliste als UVV-Nachweis: Die tägliche Kontrolle ersetzt die jährliche Prüfung nicht.
  • Veraltete Vorlage: Neue Ausstattung wie Assistenzsysteme oder Ladekabel fehlt dann in der Liste.
  • Messwerte fehlen: Ein Haken bei der Profiltiefe sagt nicht, ob der Reifen 7 mm oder 1,8 mm hatte. Nur mit Zahl lässt sich im nächsten Jahr erkennen, wie schnell sich etwas verändert.

Den rechtlichen Rahmen fasst die Seite UVV-Prüfung Fahrzeuge zusammen, den Unterschied zwischen Pkw und Transporter erklärt UVV-Prüfung Firmenwagen.

Häufige Fragen zur Checkliste

Gibt es eine amtliche Checkliste für die UVV-Prüfung?

Nein. Weder die DGUV Vorschrift 70 noch die Betriebssicherheitsverordnung schreiben ein bestimmtes Formular vor. Vorgegeben ist, dass der betriebssichere Zustand geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird. Der DGUV Grundsatz 314-003 beschreibt den Prüfumfang, an dem sich Checklisten orientieren. Jede Checkliste, die diesen Umfang vollständig abdeckt und an das Fahrzeug angepasst ist, erfüllt ihren Zweck.

Kann ich die Checkliste auch digital führen?

Ja. Eine elektronische Dokumentation ist zulässig, solange Inhalt, Ergebnis und die prüfende Person eindeutig erkennbar sind und die Aufzeichnung nicht nachträglich unbemerkt geändert werden kann. Viele Fuhrparkprogramme bieten Prüfmodule mit Fotofunktion an. Das hat einen praktischen Vorteil: Mängel lassen sich mit Bild an die Werkstatt weitergeben und die Nachprüfung direkt im selben Datensatz vermerken.

Reicht die Checkliste als Prüfnachweis?

Die Checkliste allein zeigt, was geprüft wurde. Für den vollständigen Nachweis gehören außerdem das Gesamtergebnis, die Bewertung jedes Mangels mit Frist, die Entscheidung über die Weiterbenutzung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person dazu. Wenn Ihre Checkliste diese Felder enthält, kann sie gleichzeitig das Protokoll sein. Andernfalls legen Sie ein kurzes Protokoll bei.

Darf der Fahrer die Checkliste ausfüllen?

Für die Kontrolle vor Fahrtantritt nach § 36 DGUV Vorschrift 70 ja, dafür gibt es eigene, kürzere Listen. Die Checkliste zur jährlichen UVV-Prüfung dagegen füllt der Sachkundige aus, weil nur er Bremsleitungen, Fahrwerk und Rückhaltesysteme fachlich beurteilen kann. Die Meldungen des Fahrers sind aber eine wertvolle Grundlage und sollten vor jeder Prüfung gesichtet werden.

Wie oft sollte ich die Checkliste überarbeiten?

Mindestens dann, wenn sich der Fuhrpark ändert, etwa durch Elektrofahrzeuge, neue Einbauten oder Anhänger. Ebenso nach Änderungen im Regelwerk oder wenn bei Prüfungen wiederholt Punkte auffallen, die in der Liste fehlen. Eine jährliche Durchsicht vor der Prüfsaison ist ein guter Rhythmus. Vermerken Sie Versionsnummer und Datum auf der Vorlage, damit klar ist, welche Fassung verwendet wurde.

Checkliste abhaken ist leicht, richtig bewerten lernt man

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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