Das Prüfbuch einer Hebebühne führen Sie richtig, wenn es die Stammdaten der Bühne und die Einträge aller Prüfungen enthält: vor der ersten Inbetriebnahme, jährlich und außerordentlich, jeweils mit Befund, Mängeln und deren Beseitigung. Das Muster dafür liefert der DGUV Grundsatz 308-003, viele Hersteller geben es mit der Bühne aus. Jeder Prüfeintrag nennt Datum, Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Das Prüfbuch darf auch elektronisch geführt werden und begleitet die Bühne über ihre gesamte Nutzungsdauer.
Wer darf Einträge im Prüfbuch machen?
Im Prüfbuch schreiben verschiedene Personen, aber nicht jeder darf alles eintragen. Den Prüfeintrag selbst macht ausschließlich die Person, die geprüft hat, also der Sachkundige oder bei außerordentlichen Prüfungen der Sachverständige. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass die Hebebühne zum Zeitpunkt der Prüfung im beschriebenen Zustand war. Rechtswirksam ist dieser Eintrag nur, wenn der Prüfer eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist und vom Arbeitgeber dazu bestimmt wurde. Die Beseitigung von Mängeln bestätigt, wer sie behoben hat, etwa die Werkstatt oder der Hersteller-Service, und der Prüfer vermerkt, dass er die Beseitigung kontrolliert hat. Verantwortlich dafür, dass das Prüfbuch vorhanden und vollständig ist, bleibt der Betreiber. Wer als eigener Mitarbeiter künftig die Prüfeinträge verantworten soll, erwirbt das Prüfwissen im Online-Kurs zur befähigten Person für Hebebühnen. Die Grundlagen zur Prüfpflicht lesen Sie unter UVV-Prüfung von Hebebühnen.
Vorbereitung: Prüfbuch anlegen oder übernehmen
Bevor der erste Eintrag entsteht, klären Sie, welches Prüfbuch zu welcher Bühne gehört. Drei Ausgangslagen kommen in der Praxis vor:
- Neue Bühne: Der Hersteller liefert das Prüfbuch in der Regel mit, oft mit bereits ausgefülltem Stammdatenblatt. Prüfen Sie, ob Fabriknummer und Typ mit dem Typenschild übereinstimmen.
- Gebrauchte oder übernommene Bühne: Fordern Sie das Prüfbuch vom Vorbesitzer an. Ohne Nachweise ist der Zustand unbekannt, dann ist eine gründliche Prüfung vor dem ersten Einsatz der richtige Anfang.
- Prüfbuch verloren: Legen Sie ein neues Prüfbuch nach dem Muster des DGUV Grundsatzes 308-003 an. Vermerken Sie, dass frühere Nachweise fehlen, und beginnen Sie mit einer vollständigen Prüfung.
Für die elektronische Führung brauchen Sie eine Lösung, in der Einträge nicht unbemerkt geändert werden können und die prüfende Person eindeutig erkennbar ist. Das kann eine Prüfsoftware sein oder ein sauber abgelegtes PDF mit Unterschrift je Prüfung.
Prüfbuch Schritt für Schritt führen
Ein Prüfbuch wächst mit der Bühne. Die folgenden Schritte zeigen, welcher Eintrag wann dazukommt und wie er formuliert sein sollte.
1. Stammdaten erfassen
Vorn im Prüfbuch stehen die Daten, die sich nicht ändern: Hersteller, Typ, Fabriknummer, Baujahr, Tragfähigkeit, Hubhöhe, Antriebsart und Aufstellungsort. Bei Hubarbeitsbühnen kommen die zulässige Personenzahl im Korb und die zulässige Windgeschwindigkeit für den Einsatz im Freien hinzu. Diese Angaben entscheiden später mit, ob etwa eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen nötig ist, denn dafür ist die Hubhöhe von mehr als 2 m ein Kriterium.
2. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme dokumentieren
Der erste Prüfeintrag belegt, dass die Bühne richtig aufgestellt, montiert und angeschlossen wurde. Er enthält neben dem Befund auch Angaben zur Aufstellung, etwa das verwendete Dübelsystem und das Anzugsmoment der Verankerung. Bei neuen Bühnen stammt dieser Eintrag meist vom Monteur des Herstellers.
3. Regelmäßige Prüfung eintragen
Jeder Jahreseintrag enthält mindestens Datum, Prüfart, Umfang der Prüfung, das Ergebnis und die Entscheidung über den Weiterbetrieb, dazu Name und Unterschrift des Prüfers. „Umfang“ heißt konkret: Sicht- und Funktionsprüfung, mit welcher Last, welche Messungen. Ein Beispiel für einen vollständigen Eintrag:
Beispiel: 12.03., regelmäßige Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-002. Sicht- und Funktionsprüfung, Funktionsprüfung mit Pkw ca. 1.600 kg. Tragmutter links und rechts gemessen, Maße im Grenzwert. Befund: Gummiauflage Tragarm hinten rechts rissig, Austausch bis 12.04. Weiterbetrieb zulässig. Nächste Prüfung: März des Folgejahres. Name, Unterschrift.
4. Mängel eindeutig formulieren
Ein Mangel im Prüfbuch muss so beschrieben sein, dass jemand anderes ihn wiederfindet: Bauteil, Lage, Art des Schadens. „Hydraulik undicht“ reicht nicht, „Schlauchleitung Hubzylinder links an der Pressfassung feucht“ schon. Zu jedem Mangel gehört eine Bewertung, also Weiterbetrieb mit Frist oder Sperre, und bei einer Frist ein konkretes Datum.
5. Mängelbeseitigung bestätigen
Wurde ein Mangel behoben, wird das mit Datum, Art der Maßnahme und Namen eingetragen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kontrolliert die befähigte Person anschließend die Beseitigung und bestätigt die Freigabe. Erst dann darf eine gesperrte Bühne wieder benutzt werden.
6. Reparaturen, Umbauten und außerordentliche Prüfungen vermerken
Auch Arbeiten zwischen zwei Prüfungen gehören ins Prüfbuch: getauschte Schläuche mit Herstelldatum, neue Tragmuttern, geänderte Steuerungen. Betreffen sie tragende Teile oder die Konstruktion, folgt eine außerordentliche Prüfung, deren Befund ebenfalls eingetragen wird. Ohne diese Einträge lässt sich später nicht nachvollziehen, wie alt ein Bauteil ist.
7. Nächsten Termin festlegen und Plakette setzen
Zum Abschluss steht im Prüfbuch, wann die nächste Prüfung fällig ist, und an der Bühne klebt die passende Plakette. Hat die Gefährdungsbeurteilung eine kürzere Frist als zwölf Monate ergeben, tragen Sie diese ein und begründen sie kurz.
Welche Mängel findet man in Prüfbüchern?
Nicht nur Hebebühnen haben Mängel, auch ihre Prüfbücher. Bei Betriebsbesichtigungen und nach Unfällen fallen immer wieder dieselben Lücken auf:
| Mangel im Prüfbuch | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Prüflücke | mehr als zwölf Monate zwischen zwei Einträgen | sofort prüfen, Lücke nicht rückwirkend füllen |
| Umfang fehlt | nur „geprüft, i. O.“ ohne Angabe, was geprüft wurde | künftig Prüfart, Last und Messungen nennen |
| Unterschrift fehlt | Eintrag ohne Namen oder Unterschrift des Prüfers | Eintrag nicht nachweisfähig, Prüfer muss ergänzen oder neu prüfen |
| Mangel ohne Erledigung | Befund mit Frist, aber kein Beseitigungsvermerk | Stand klären, Beseitigung nachweisen oder Bühne sperren |
| Falsche Bühne | Fabriknummer im Prüfbuch passt nicht zum Typenschild | richtiges Prüfbuch suchen oder neu anlegen |
| Reparaturen nicht vermerkt | neue Teile an der Bühne, kein Eintrag | Nachtrag durch Betreiber, Prüfung auf außerordentlichen Anlass |
Wichtig: Nachträgliche Einträge für nicht durchgeführte Prüfungen sind keine Lösung, sondern ein ernstes Problem. Eine Prüflücke wird geschlossen, indem jetzt geprüft und das Datum ehrlich eingetragen wird. Rückdatierte Einträge fallen spätestens dann auf, wenn Rechnungen, Arbeitszeiten oder Zeugenaussagen nicht dazu passen, und machen aus einem Organisationsmangel schnell eine Urkundenfrage. Gehen Sie ein lückenhaftes Prüfbuch deshalb einmal gründlich durch, notieren Sie alle offenen Punkte auf einem Blatt und arbeiten Sie diese mit Datum ab. Danach genügt die jährliche Pflege.
Vorlage für Prüfeinträge
Wenn das Prüfbuch des Herstellers voll ist oder fehlt, hilft ein Einlageblatt mit denselben Feldern: Datum, Prüfart, Umfang, verwendete Last, Messwerte, festgestellte Mängel, Bewertung, Frist, Entscheidung über den Weiterbetrieb, nächster Prüftermin, Name und Unterschrift sowie ein Feld für die Mängelbeseitigung. Die Beispieleinträge oben zeigen, wie diese Felder ausgefüllt werden. Heften Sie jedes Blatt hinter das Stammdatenblatt der jeweiligen Bühne. Nummerieren Sie die Blätter fortlaufend, damit auffällt, wenn eines fehlt. Wer das Prüfbuch elektronisch führt, übernimmt dieselben Felder in ein Formular und speichert jede Prüfung als eigenes, unterschriebenes Dokument. Für den Druck empfiehlt sich ein Blatt je Prüfung, nicht mehrere Prüfungen auf einer Seite.
Aufbewahrung und Prüfplakette
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind die Prüfaufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Hebebühnen ist es gute Praxis, das Prüfbuch über die gesamte Nutzungsdauer zu führen, denn nur so lassen sich Verwendungsdauer von Schläuchen, wiederkehrende Mängel und frühere Reparaturen nachvollziehen. Bewahren Sie es an der Bühne oder zentral im Werkstattbüro auf, jedenfalls so, dass es bei einer Kontrolle schnell vorliegt.
Für Hubarbeitsbühnen, die an wechselnden Einsatzorten arbeiten, gilt: Am Einsatzort muss ein Nachweis über die letzte Prüfung vorhanden sein, etwa eine Kopie des letzten Eintrags im Fahrzeug. Die Prüfplakette ergänzt das Prüfbuch, sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung. Wird eine Bühne verkauft, gehört das Prüfbuch dazu. Wie die Prüfung abläuft, deren Ergebnis Sie eintragen, zeigt die Anleitung zur Hebebühnen-Prüfung, alle Prüfpunkte enthält die Checkliste zur UVV-Prüfung Hebebühne.
Externer Prüfdienst
- Richtwert pro Jahr
- Eintrag durch den Prüfdienst
- Termin nach Verfügbarkeit
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs inkl. Prüfbuchführung
- Einträge durch eigene Fachkraft
- ca. 40 € Arbeitszeit je Bühne
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Welche Fehler passieren beim Führen des Prüfbuchs?
- Sammelprüfbuch für alle Bühnen: Jede Bühne braucht ihr eigenes Prüfbuch, sonst lassen sich Befunde nicht eindeutig zuordnen.
- Nur „i. O.“ eintragen: Ein Ergebnis ohne Prüfumfang beweist wenig. Nennen Sie, was geprüft und gemessen wurde.
- Mängel mündlich klären: Was nicht im Prüfbuch steht, gilt im Zweifel als nicht festgestellt oder nicht behoben.
- Schlauchtausch nicht dokumentieren: Ohne Eintrag weiß der nächste Prüfer nicht, wie alt die Schläuche sind.
- Prüfbuch im Schrank vergessen: Ein Prüfbuch, das bei der Kontrolle niemand findet, hilft nicht.
Ein kurzer Blick ins Prüfbuch vor jeder Prüfung verhindert die meisten dieser Fehler. Wie Sie Mängel so einordnen, dass der Eintrag im Prüfbuch auch einer späteren Nachfrage standhält, zeigt die Seite Mängel an Hebebühnen bewerten. Welche Anforderungen an Prüfaufzeichnungen allgemein gelten, erklärt die Seite zur Prüfdokumentation.
Häufige Fragen zum Prüfbuch für Hebebühnen
Ist ein Prüfbuch für Hebebühnen Pflicht?
Ja. Die DGUV Regel 100-500 verlangt für Hebebühnen ein Prüfbuch, in dem die Befunde der Prüfungen festgehalten werden. Grundlage ist die Pflicht der Betriebssicherheitsverordnung, Prüfergebnisse aufzuzeichnen. Als Muster dient der DGUV Grundsatz 308-003. Ohne Prüfbuch können Sie bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall nicht belegen, dass die Bühne ordnungsgemäß geprüft wurde, selbst wenn tatsächlich geprüft wurde.
Darf das Prüfbuch digital geführt werden?
Ja, eine elektronische Führung ist zulässig. Sie muss die gleichen Angaben enthalten wie das Papierprüfbuch, und die Einträge müssen der prüfenden Person eindeutig zugeordnet werden können. Achten Sie darauf, dass Einträge nicht unbemerkt geändert werden können und dass das Prüfbuch bei einer Kontrolle jederzeit vorgelegt werden kann, auch wenn der Rechner im Büro gerade nicht erreichbar ist.
Was mache ich, wenn das Prüfbuch verloren gegangen ist?
Legen Sie ein neues Prüfbuch nach dem Muster des DGUV Grundsatzes 308-003 an und erfassen Sie die Stammdaten vom Typenschild und aus der Betriebsanleitung. Vermerken Sie ehrlich, dass frühere Nachweise fehlen, und lassen Sie die Bühne vollständig prüfen. Fragen Sie beim Hersteller oder beim früheren Prüfdienst nach, ob dort Kopien älterer Prüfberichte vorliegen, das hilft bei der Einschätzung der Vorgeschichte.
Wie lange muss ich das Prüfbuch aufbewahren?
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Prüfaufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Hebebühnen hat es sich bewährt, das Prüfbuch während der gesamten Nutzungsdauer zu führen und alle Einträge zu behalten. Nur so bleibt nachvollziehbar, wann Schläuche getauscht, Tragmuttern erneuert oder Umbauten vorgenommen wurden. Nach der Ausmusterung der Bühne empfiehlt es sich, das Prüfbuch noch einige Jahre zu archivieren.
Wer trägt die Kosten für ein neues Prüfbuch?
Ein Prüfbuch ist Sache des Betreibers. Bei neuen Bühnen liefert es der Hersteller in der Regel mit, bei älteren Bühnen lässt es sich über den Hersteller oder den Fachhandel beziehen oder nach dem Muster des DGUV Grundsatzes 308-003 selbst anlegen. Die Kosten dafür sind gering. Teurer wird es, wenn ein Prüfdienst das Prüfbuch neu aufbaut und dafür zusätzliche Zeit berechnet.