Die Weiterbildung zur befähigten Person finanzieren in den meisten Fällen die Arbeitgeber, weil der Betrieb die externen Prüfkosten spart. Zahlen Sie den Kurs selbst, können Sie die Kosten in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen, Selbstständige als Betriebsausgabe. Große staatliche Förderprogramme sind meist auf längere, zugelassene Maßnahmen ausgerichtet und passen selten zu Kursen von wenigen Stunden. Mit unseren Online-Kursen ab 275 € fallen außerdem keine Reise- und Übernachtungskosten an, und die Rechnung kann direkt an die Firma gehen.
Was kostet die Weiterbildung zur befähigten Person insgesamt?
Wer die Finanzierung klären will, sollte zuerst alle Kosten kennen, nicht nur die Kursgebühr. Bei einer Weiterbildung zur befähigten Person fallen typischerweise drei Posten an:
Kursgebühr
Unsere Online-Kurse kosten je Arbeitsmittel zwischen 275 € (Leitern und Tritte) und 620 € (Krane), jeweils pro Teilnehmer. Enthalten sind Lernmaterial, Regelwerkstexte, Abschlusstest, Zertifikat und 52 Wochen Zugang. Bezahlt wird per Rechnung, eine Vorkasse ist nicht nötig.
Lernzeit
Rund drei Stunden je Kurs, bei Winden und Hubgeräten etwa vier Stunden. Weil der Kurs online läuft, entfallen Reisezeit, Fahrtkosten und Übernachtung, die bei Präsenzseminaren oft mehr kosten als die Seminargebühr. Für den Betrieb heißt das: kein kompletter Ausfalltag, die Lernzeit lässt sich auf ruhige Stunden verteilen.
Folgekosten
Die TRBS 1203 verlangt eine zeitnahe Tätigkeit und angemessene Fortbildung. In der Praxis ist eine Auffrischung spätestens alle drei Jahre üblich. Planen Sie das von Anfang an ein, dann gibt es später keine Diskussion. Dazu kommen kleinere Posten wie Prüfplaketten und Messmittel, die im Betrieb oft schon vorhanden sind. Ein Rechenbeispiel für die Gesamtkosten: Beim Staplerkurs fallen 525 € Kursgebühr und rund drei Stunden Lernzeit an, mit 40 € je Stunde gerechnet also 120 € Arbeitszeit, zusammen rund 645 €. Wie die Auffrischung abläuft, erklärt die Seite Auffrischung für befähigte Personen.
Wer kommt als Kostenträger infrage?
Grundsätzlich gibt es drei Wege, die sich auch kombinieren lassen. Welcher passt, hängt davon ab, wer von der Qualifikation profitiert und unter welchen Voraussetzungen eine Stelle zahlt.
| Kostenträger | Voraussetzung | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Sie sollen im Betrieb prüfen, der Betrieb spart externe Kosten | Vorschlag mit Kostenvergleich machen, Rechnung auf die Firma ausstellen lassen |
| Sie selbst | Sie qualifizieren sich für Ihre jetzige Tätigkeit oder einen Wechsel | Rechnung aufbewahren, als Werbungskosten angeben |
| Eigener Betrieb | Sie sind selbstständig oder gründen | als Betriebsausgabe verbuchen |
| Förderstelle | je nach Programm, oft zugelassene Maßnahme und Mindestumfang | vor der Anmeldung bei der Stelle nachfragen |
Wichtig unabhängig vom Kostenträger: Der Kurs vermittelt die Fachkunde. Ob Sie als befähigte Person prüfen dürfen, hängt zusätzlich von Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit ab. Klären Sie das vorher mit dem Selbstcheck unter Voraussetzungen für befähigte Personen, damit niemand für einen Kurs bezahlt, der nicht zum Ziel führt.
Rechnet sich die Weiterbildung für Sie und den Betrieb?
Die Rechnung für den Betrieb
Für den Betrieb lässt sich die Frage mit Zahlen beantworten. Externe Prüfungen kosten nach unseren Richtwerten zum Beispiel rund 100 € je Stapler, rund 280 € je Hebebühne und rund 450 € je Kran, jedes Jahr aufs Neue. Die Kursgebühr fällt einmal an, dazu kommt die eigene Prüfzeit. In vielen Betrieben ist der Kurs nach wenigen Monaten eingespielt. Bei kleinen Beständen dauert es länger: Ein Lager mit vier Staplern zahlt extern rund 400 € im Jahr. Mit vier Stunden eigener Prüfzeit, also 160 €, spart es 240 € jährlich, der Staplerkurs ist dann erst nach gut zwei Jahren eingespielt. Den genauen Wert für Ihren Bestand liefert der Kostenrechner.
Die Rechnung für Sie persönlich
Für Sie persönlich ist die Rechnung weniger direkt. Eine Zulage gibt es nicht automatisch. Die Qualifikation erhöht aber Ihren Marktwert: Als Richtwert verdienen angestellte Prüfer bei Prüfdienstleistern etwa 3.200 € bis 4.500 € brutto im Monat, und im eigenen Betrieb ist die Prüfaufgabe ein gutes Argument im Gehaltsgespräch. Das sind Orientierungswerte, keine Zusagen. Einzelheiten stehen auf der Seite UVV-Prüfer Gehalt.
In fünf Schritten zur finanzierten Weiterbildung
- Voraussetzungen klären: Passen Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Tätigkeit zum Arbeitsmittel?
- Nutzen beziffern: Was kosten die externen Prüfungen heute? Die Zahlen stehen meist in den Rechnungen des Prüfdienstes.
- Arbeitgeber ansprechen: mit Kostenvergleich, Kursinhalt und Zeitplan. Eine fertige Argumentation mit Vorlage bietet die Seite Arbeitgeber überzeugen.
- Förderung vorher prüfen: Wenn Sie auf ein Programm hoffen, fragen Sie vor der Anmeldung nach. Viele Programme schließen bereits begonnene Kurse aus.
- Anmelden und Belege sichern: Rechnung an die Firma oder an Sie, Zertifikat und Rechnung gemeinsam ablegen, auch für die Steuererklärung.
Der dritte Schritt entscheidet meist über die Finanzierung. Lehnt der Arbeitgeber ab, fragen Sie nach dem Grund: Oft geht es um die Zeit für die Prüfungen, nicht um den Kurspreis. Dann hilft ein konkreter Vorschlag, wann und in welchem Umfang Sie prüfen. Legen Sie Ihrem Vorgesetzten eine Seite mit drei Zahlen vor: externe Kosten pro Jahr, Kurspreis, eigene Prüfzeit. Das überzeugt schneller als jede allgemeine Begründung. Den gesamten Weg zur Prüfqualifikation beschreibt die Seite UVV-Prüfer werden.
Welcher Kurs, welcher Preis, wer zahlt typischerweise?
Die Tabelle ordnet typischen Berufen den passenden Kurs, den Preis und den in der Praxis üblichen Kostenträger zu. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, womit Sie rechnen können.
| Beruf | Kurs | Preis | Üblicher Kostenträger |
|---|---|---|---|
| Haustechniker mit Handwerksberuf | Leitern und Tritte | 275 € | Arbeitgeber oder Hausverwaltung |
| Veranstaltungstechniker | Winden und Hubgeräte | 330 € | Arbeitgeber, bei Freiberuflern selbst |
| Metallbauer, Industriemechaniker | Anschlagmittel | 345 € | Arbeitgeber |
| Lagerlogistiker mit Technikbezug | Regale | 400 € | Arbeitgeber |
| Kfz-Mechatroniker im Fuhrpark | Fahrzeuge unter 3,5 t | 420 € | Arbeitgeber |
| Mechatroniker in der Logistik | Stapler | 525 € | Arbeitgeber |
| Kfz-Mechatroniker in der Werkstatt | Hebebühnen | 550 € | Arbeitgeber |
| Industriemechaniker in der Instandhaltung | Krane | 620 € | Arbeitgeber |
Alle Preise sind reguläre Preise pro Teilnehmer. Wer mehrere Bereiche abdecken will, staffelt die Kurse am besten nach Nutzen: zuerst das Arbeitsmittel mit den höchsten externen Kosten, dann die übrigen. So finanziert die Ersparnis aus dem ersten Kurs den zweiten. Wenn Sie mehrere Kurse oder mehrere Mitarbeiter anmelden möchten, sprechen Sie uns gern an.
Beispiel: erst selbst bezahlt, dann vom Arbeitgeber
Erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung, keine reale Person.
Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik arbeitet bei einem Dienstleister, der zwölf Kettenzüge und rund 150 Anschlagmittel wie Rundschlingen, Stahlseile und Schäkel im Lager hat. Ihr Vorschlag, die Prüfungen selbst zu übernehmen, stößt zunächst auf Zurückhaltung. Sie belegt deshalb auf eigene Kosten den Kurs für Anschlagmittel für 345 € und gibt die Rechnung als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung an.
Nach der Beauftragung prüft sie die Anschlagmittel selbst und legt nach einem Jahr eine Rechnung vor: Extern hätten Kettenzüge und Anschlagmittel nach Richtwerten rund 2.420 € im Jahr gekostet, 880 € für die Kettenzüge und 1.540 € für die Anschlagmittel. Mit dem zweiten Kurs für Winden und Hubgeräte könnte sie beides übernehmen, bei rund 18,5 Stunden eigener Prüfzeit. Jetzt bezahlt der Arbeitgeber den Windenkurs für 330 €. Zusammen haben beide Kurse 675 € gekostet, der Betrieb spart mit 40 € je Prüfstunde gerechnet rund 1.680 € im Jahr.
Externer Prüfdienst
- 12 Kettenzüge, 150 Anschlagmittel
- jedes Jahr erneut
- Prüfung nur zum festen Termin
Eigene befähigte Person
- 2 Online-Kurse
- plus ca. 18,5 Std. eigene Prüfzeit im Jahr
- nach ca. 5 Monaten eingespielt
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Steuern und Förderprogramme: Was Sie wissen sollten
Die folgenden Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung.
- Selbst bezahlt als Arbeitnehmer: Fortbildungskosten für den ausgeübten oder angestrebten Beruf sind in der Regel Werbungskosten. Sie wirken sich aus, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
- Vom Arbeitgeber bezahlt: Liegt die Weiterbildung im überwiegend betrieblichen Interesse, ist die Kostenübernahme für Sie in der Regel kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für den Betrieb ist sie eine Betriebsausgabe.
- Selbstständig: Die Kursgebühr ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.
- Förderprogramme: Die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit, der Bildungsgutschein und Programme der Länder setzen meist eine zugelassene Maßnahme und einen Mindestumfang voraus. Für Kurse von drei bis vier Stunden greifen sie deshalb selten. Auch Bildungsurlaub ist in der Regel an mehrtägige, anerkannte Veranstaltungen gebunden. Fragen Sie im Einzelfall vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach, eine Zusage können wir nicht geben.
Häufige Fragen zur Finanzierung der Weiterbildung
Muss mein Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlen?
Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn der Arbeitgeber Sie aber als befähigte Person einsetzen will, liegt die Qualifikation in seinem Interesse, und in der Praxis übernimmt er dann auch die Kosten. Anders ist es, wenn Sie sich aus eigenem Antrieb für einen Wechsel qualifizieren. Sprechen Sie das Thema mit Zahlen an: Was kostet der Prüfdienst heute, was kostet der Kurs?
Kann ich die Kurskosten von der Steuer absetzen?
In der Regel ja. Als Arbeitnehmer geben Sie selbst bezahlte Fortbildungskosten als Werbungskosten an, sofern sie mit Ihrem Beruf zusammenhängen. Eine Steuerersparnis ergibt sich, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Als Selbstständiger buchen Sie die Kosten als Betriebsausgabe. Bewahren Sie Rechnung und Zertifikat auf. Im Zweifel klärt ein Steuerberater Ihren Einzelfall.
Gibt es eine Förderung für die Kurse?
Für kurze Online-Kurse von wenigen Stunden greifen die großen Programme meist nicht, weil sie eine zugelassene Maßnahme und einen Mindestumfang voraussetzen. Das gilt für die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit ebenso wie für viele Länderprogramme. Ausschließen lässt es sich im Einzelfall nicht. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach, denn nachträglich wird in der Regel nichts gefördert.
Darf mein Arbeitgeber das Geld zurückverlangen, wenn ich kündige?
Nur, wenn das vorher schriftlich vereinbart wurde und die Vereinbarung angemessen ist. Solche Rückzahlungsklauseln sind rechtlich nur in engen Grenzen wirksam. Die Bindungsdauer muss zum Umfang der Weiterbildung passen, bei einem Kurs von wenigen Stunden also sehr kurz sein. Lesen Sie eine solche Vereinbarung vor der Unterschrift genau und lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa durch den Betriebsrat.
Kann die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden?
Ja. Bei der Anmeldung geben Sie die Rechnungsadresse an, das kann die Adresse Ihres Arbeitgebers sein. Das Zertifikat wird trotzdem auf Ihren Namen ausgestellt, mit Geburtsdatum und Geburtsort, denn die Fachkunde erwerben Sie persönlich. Bezahlt wird per Rechnung, ohne Vorkasse und ohne Kreditkarte. Für mehrere Teilnehmer oder mehrere Kurse sprechen Sie uns gern vorher an.