Handhebelzug prüfen: Ratsche, Lastdruckbremse und Freilauf richtig testen

Hebelzüge sind klein, robust und stecken in fast jeder Montagekiste. Gerade deshalb werden sie überlastet, mit verlängertem Hebel betätigt und bei der Jahresprüfung vergessen. So prüfen Sie Mechanik, Bremse und Kette zuverlässig.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Einen Handhebelzug prüfen Sie wie einen Kettenzug an Kette, Haken und Gehäuse, entscheidend sind aber Ratsche, Umschaltung, Lastdruckbremse und Freilauf, der sich unter Last nicht einlegen lassen darf. Die Prüfung ist nach § 23 DGUV Vorschrift 54 mindestens jährlich fällig, auch für Geräte, die nur gelegentlich aus der Werkzeugkiste kommen. Ein verbogener Hebel oder ein aufgeweiteter Haken zeigt fast immer eine Überlast. Geprüft wird durch eine befähigte Person, die dafür vom Arbeitgeber beauftragt ist.

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Wer darf Handhebelzüge prüfen?

Handhebelzüge, auch Ratschenzüge oder Kettenhebelzüge genannt, sind Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54. Für ihre jährliche Prüfung gilt dasselbe wie für einen großen Elektrokettenzug: Sie wird von einem Sachkundigen durchgeführt, im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung einer befähigten Person. Dass ein Hebelzug klein ist und wenig kostet, ändert nichts an der Pflicht. Er hält Lasten, spannt Konstruktionen und richtet Bauteile aus, oft während jemand direkt daneben arbeitet.

In Montage- und Servicebetrieben ist der erfahrene Monteur oder Instandhalter meist die richtige Person für diese Aufgabe. Ihm fehlt in der Regel nur das strukturierte Prüfwissen zu Ablegekriterien, Bremsprüfung und Dokumentation. Das vermittelt der Online-Kurs befähigte Person für Winden und Hubgeräte. Rechtswirksam prüft er erst mit passender Ausbildung, Erfahrung, aktueller Tätigkeit und schriftlicher Beauftragung.

Vorbereitung: Hebelzüge einsammeln und bereitlegen

Die größte Hürde bei Hebelzügen ist nicht die Prüfung, sondern das Finden der Geräte. Bereiten Sie den Prüftag so vor:

  • Geräte einsammeln: aus Servicefahrzeugen, Werkzeugcontainern, Baustellen und Lagern, anhand einer nummerierten Geräteliste.
  • Unterlagen: Betriebsanleitungen mit Grenzwerten für Kette und Haken, Karteikarten oder Prüfbuch.
  • Prüfplatz: ein tragfähiger Anschlagpunkt, etwa ein Träger mit geprüftem Anschlagmittel, dazu eine Prüflast nach Herstellerangabe.
  • Messmittel: Messschieber für Kette und Hakenmaulweite, Lampe.
  • Reinigung: Lappen und Kettenschmiermittel, aber kein Öl in die Nähe der Bremse bringen.
  • Kennzeichnung: Plaketten und Sperranhänger.

Planen Sie die Prüfung so, dass die Geräte nicht gerade auf Montage gebraucht werden. Ein fester Prüfmonat im Jahr, zum Beispiel in einer ruhigen Zeit, hat sich in vielen Betrieben bewährt. Geräte, die zum Termin fehlen, notieren Sie und prüfen sie nach.

Handhebelzug prüfen Schritt für Schritt

Die Schritte beginnen ohne Last und enden mit dem Bremstest. Unterlagen und Grundprinzip entsprechen der Anleitung zur Kettenzug-Prüfung, hier stehen die Besonderheiten des Hebelzugs.

Prüfpunkte am Handhebelzug Tragöse oder Haken oben, Falle Hebel: gerade, nicht verlängert Umschalter Heben, Senken, Neutral Lastdruckbremse im Gehäuse Freilauf nur ohne Last Lastkette, Kettenendstück Lasthaken, Maulweite, Falle
Die orange markierten Teile, Umschalter und Kettenendstück, werden bei Prüfungen besonders oft übersehen.

1. Kennzeichnung und Zustand von außen prüfen

Gerätenummer, Tragfähigkeit und Hersteller müssen lesbar sein. Prüfen Sie das Gehäuse auf Risse und Verformungen und die Schrauben auf festen Sitz. Ein Hebelzug, der offensichtlich heruntergefallen ist, verdient eine besonders genaue Prüfung der inneren Mechanik.

2. Hebel und Haken begutachten

Der Hebel muss gerade sein. Ein verbogener Hebel ist ein fast sicheres Zeichen dafür, dass jemand ihn mit einem Rohr verlängert oder das Gerät überlastet hat. Messen Sie die Maulweite von oberem und unterem Haken, prüfen Sie Verdrehung, Risse und die Sicherungsfallen, die selbstständig schließen müssen.

3. Lastkette und Kettenendstück prüfen

Messen Sie die Kette nach Herstellerangabe auf Längung und Glieddicke und achten Sie auf Kerben und Verformungen. Hebelzüge werden oft über Kanten gespannt, deshalb sind Kerben hier häufiger als beim Kettenzug. Das Kettenendstück am losen Ende muss vorhanden sein, sonst kann die Kette beim Ablassen vollständig aus dem Gerät laufen.

4. Umschaltung und Ratsche ohne Last testen

Stellen Sie den Umschalter nacheinander auf Heben, Senken und Neutral. Er muss in jeder Stellung sicher einrasten. Betätigen Sie den Hebel in beiden Richtungen: Die Klinken müssen hörbar und gleichmäßig in das Ratschenrad greifen, ohne durchzurutschen. Eine gebrochene Klinkenfeder zeigt sich oft daran, dass die Ratsche nur gelegentlich greift.

5. Freilauf prüfen

Viele Hebelzüge haben einen Freilauf, mit dem sich die Kette ohne Last schnell durchziehen lässt. Prüfen Sie, ob er ohne Last sauber funktioniert. Dann folgt der wichtigere Teil: Unter Last darf sich der Freilauf nicht einlegen lassen. Lässt er sich trotzdem schalten, könnte eine Last unkontrolliert abstürzen.

6. Lastdruckbremse unter Last prüfen

Hängen Sie die Prüflast an und heben Sie sie einige Zentimeter. Lassen Sie den Hebel los: Die Last muss stehen bleiben. Senken Sie dann in kleinen Hüben ab, die Last darf nur so weit sinken, wie Sie den Hebel bewegen. Rutscht die Last nach, ist die Bremse verschlissen, verölt oder falsch montiert. Die Bremsbeläge dürfen nie geölt werden, auch nicht versehentlich beim Schmieren der Kette.

7. Überlastsicherung prüfen, falls vorhanden

Einige Hebelzüge haben eine Rutschkupplung oder einen anderen Überlastschutz. Prüfen Sie ihn nach dem Verfahren des Herstellers. Fehlt eine Überlastsicherung, ist die Tragfähigkeit am Gerät umso wichtiger, und die Bediener müssen wissen, dass ein Hebelzug mit Muskelkraft leicht zu überlasten ist.

8. Ergebnis festhalten und kennzeichnen

Bewerten Sie den Hebelzug, tragen Sie Messwerte und Befunde auf der Karteikarte ein und bringen Sie Plakette oder Sperranhänger an. Gesperrte Geräte gehören sofort aus dem Umlauf, am besten in eine abgeschlossene Kiste für Reparaturen.

Typische Mängel: Woran erkennen Sie einen überlasteten Hebelzug?

Viele Mängel an Hebelzügen haben dieselbe Ursache: Das Gerät wurde über seine Tragfähigkeit hinaus belastet, weil sich mit einem langen Hebel viel Kraft aufbringen lässt. Die Tabelle zeigt, woran Sie das erkennen und wie Sie reagieren:

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Verbogener HebelHebel krumm, Spuren eines Verlängerungsrohrsstilllegen, Mechanik und Kette genau prüfen, Hersteller
Ratsche rutscht durchHebel bewegt sich, Kette nichtsofort stilllegen, Klinken und Federn instand setzen
Freilauf unter Last möglichFreilauf lässt sich belastet schaltensofort stilllegen
Bremse hält nichtLast sinkt nach dem Loslassensofort stilllegen, Bremse durch Hersteller oder Fachbetrieb
Kettenendstück fehltloses Kettenende ohne Anschlagvor weiterer Nutzung ersetzen
Kerben in der KetteEinkerbungen durch KantenkontaktKette ablegen, Kantenschutz vorsehen
Umschalter rastet nichtspringt aus der Stellung Heben oder Senkenstilllegen, instand setzen

Ein aufgeweiteter Haken oder ein verbogener Hebel ist nicht nur ein Befund am Gerät, sondern ein Hinweis auf einen Fehler im Umgang. Sprechen Sie die Ursache mit den Nutzern an, sonst wiederholt sich der Schaden beim nächsten Gerät. Hilfreich ist eine kurze Unterweisung der Monteure: nie den Hebel verlängern, Tragfähigkeit beachten, Kette nicht über scharfe Kanten führen. Häufen sich solche Befunde, ist oft ein Gerät mit höherer Tragfähigkeit die bessere Wahl. Wie Sie die Befunde einstufen, zeigt die Seite Kettenzug-Mängel bewerten.

Checkliste Handhebelzug

Für die Prüfung vieler Hebelzüge am Stück hat sich eine kompakte Liste bewährt, die Sie für jedes Gerät einmal abarbeiten:

  • Gerätenummer und Tragfähigkeit lesbar
  • Gehäuse, Hebel und beide Haken ohne Verformung, Fallen schließen
  • Kette: Längung und Glieddicke gemessen, keine Kerben, Endstück vorhanden
  • Umschalter rastet in allen Stellungen, Ratsche greift gleichmäßig
  • Freilauf funktioniert ohne Last, lässt sich unter Last nicht schalten
  • Bremse hält die Prüflast, Senken nur mit Hebelbewegung
  • Überlastsicherung, falls vorhanden, nach Herstellerverfahren geprüft

Prüfen Sie bei gleichen Modellen immer in derselben Reihenfolge, dann fallen Abweichungen zwischen den Geräten schneller auf. Die Liste für alle Gerätetypen steht in der Checkliste für Winden und Hubgeräte.

Dokumentation und Plakette bei Hebelzügen

Für Hebelzüge reicht meist eine Karteikarte oder eine Zeile in der Geräteliste je Prüfung, denn eine Nutzungsdauer wird bei handbetriebenen Geräten nicht fortgeschrieben. Eintragen sollten Sie trotzdem mehr als ein Häkchen: Datum, Messwerte von Kette und Haken, Befunde, Ergebnis, Name und Unterschrift. Nach § 23a DGUV Vorschrift 54 genügt als Nachweis auch eine Plakette, die Betriebssicherheitsverordnung verlangt aber eine Aufzeichnung der Prüfung.

Kleben Sie die Plakette auf eine glatte Fläche des Gehäuses, nicht auf den Hebel, wo sie schnell abreibt. Bei Geräten, die auf Baustellen unterwegs sind, lohnt sich eine gut lesbare Gerätenummer zusätzlich zur Plakette, etwa als Schlagzahl oder Metallschild, die auch nach Jahren im Einsatz noch lesbar ist. Allgemeines zur Dokumentation erklärt das Prüfbuch für Winden und Hubgeräte.

Häufige Fehler bei der Prüfung von Hebelzügen

  • Geräte nicht gefunden: Ohne vollständige Geräteliste bleiben Hebelzüge in Fahrzeugen jahrelang ungeprüft.
  • Freilauf nur ohne Last geprüft: Der entscheidende Test ist, dass er sich unter Last nicht schalten lässt.
  • Bremse beim Schmieren verölt: Wer großzügig Öl auf die Kette sprüht, gefährdet die Bremse im Gehäuse.
  • Verbogener Hebel gerichtet: Das Richten beseitigt das Symptom, nicht die mögliche Schädigung von Ratsche, Kette und Haken.
  • Fremde Kette eingebaut: Nur die vom Hersteller freigegebene Kette passt zur Kettennuss. Eine andere Kette mit ähnlichem Maß springt unter Last oder verschleißt die Nuss.

Hebelzüge arbeiten fast immer mit Anschlagmitteln zusammen, deren Prüfung auf der Seite Anschlagkette prüfen beschrieben ist. Die Prüfpflicht im Überblick steht unter Kettenzug und Winden prüfen.

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Häufige Fragen zur Prüfung von Handhebelzügen

Muss ein Handhebelzug jährlich geprüft werden?

Ja. Handhebelzüge sind Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 und werden nach § 23 mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft, genauso wie Elektrokettenzüge. Hinzu kommt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Bei häufigem Einsatz auf Baustellen oder unter rauen Bedingungen kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände verlangen. Vor jeder Benutzung kontrolliert der Bediener das Gerät.

Darf man den Hebel eines Hebelzugs verlängern?

Nein. Der Hebel ist so bemessen, dass eine Person die Nennlast mit normaler Handkraft bewegen kann. Wer den Hebel mit einem Rohr verlängert, bringt ein Vielfaches der zulässigen Kraft auf und kann Kette, Haken und Ratsche überlasten, ohne es zu merken. Ein verbogener Hebel bei der Prüfung ist deshalb ein ernstes Warnsignal und immer Anlass, das ganze Gerät genau zu prüfen.

Darf ein Hebelzug zum Ziehen und Spannen eingesetzt werden?

Ja, Hebelzüge sind gerade dafür gebaut und dürfen in der Regel in verschiedenen Richtungen eingesetzt werden, zum Heben, Ziehen und Spannen. Die zulässigen Einsatzrichtungen und Einschränkungen stehen in der Betriebsanleitung. Achten Sie darauf, dass die Kette gerade und unverdreht läuft und nicht über Kanten gezogen wird und dass beide Haken frei beweglich im Anschlagpunkt sitzen.

Warum darf die Bremse eines Hebelzugs nicht geölt werden?

Die Lastdruckbremse arbeitet mit Reibbelägen, die die Last durch Reibung halten. Gelangt Öl oder Fett auf die Beläge, sinkt die Reibung, und die Bremse kann die Last nicht mehr sicher halten. Deshalb wird nur die Kette mit dem vom Hersteller empfohlenen Mittel geschmiert, sparsam und nicht in Richtung Gehäuse. Eine verölte Bremse gehört in die Hände des Herstellers oder eines Fachbetriebs.

Was ist der Unterschied zwischen Handkettenzug und Handhebelzug?

Beim Handkettenzug bewegen Sie die Last über eine endlose Handkette, das Gerät hängt meist fest an einem Anschlagpunkt und hebt senkrecht. Beim Handhebelzug betätigen Sie einen Ratschenhebel, das Gerät ist kompakter und eignet sich auch zum Ziehen und Spannen. Beide fallen unter die DGUV Vorschrift 54, der Hebelzug hat mit Umschalter und Freilauf aber zusätzliche Prüfpunkte.

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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