Die Checkliste für die Winden-Prüfung besteht aus einem allgemeinen Teil für jedes Gerät und einem Zusatzteil je Gerätetyp: Handkettenzug, Handhebelzug, Elektroketten- oder Seilzug und Seilwinde. Der allgemeine Teil umfasst Kennzeichnung, Unterlagen, Aufhängung, Tragmittel, Haken, Bremse und Funktion unter Last. Die Zusatzteile decken ab, was nur bei einer Bauart vorkommt, etwa den Freilauf beim Hebelzug oder die Nutzungsdauer beim Elektrokettenzug. Abhaken darf die Liste nur eine befähigte Person, und jeder Mangel braucht eine Maßnahme mit Termin.
Wer darf die Checkliste abzeichnen?
Eine Checkliste macht niemanden zum Prüfer. Unterschreiben darf sie nur eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 54 nennt sie Sachkundiger. Das ist eine Fachkraft mit passender Berufsausbildung, Erfahrung mit Hebezeugen und aktueller Tätigkeit in diesem Bereich, der vom Arbeitgeber für diese Prüfungen schriftlich beauftragt wurde. Die Liste hilft dieser Person, vollständig und nachvollziehbar zu arbeiten. Die Bewertung, ob ein Befund noch tolerierbar ist, kann sie ihr aber nicht abnehmen. Dafür braucht es Erfahrung mit den Geräten und Kenntnis der Herstellergrenzwerte.
Wer die Prüfungen im Betrieb übernehmen soll, braucht neben der Praxis das Prüfwissen: Ablegekriterien, Prüfumfang je Gerätetyp, Nutzungsdauer und Dokumentation. Genau diese Fachkunde vermittelt der Online-Kurs befähigte Person für Winden, Hub- und Zuggeräte. Rechtswirksam prüft die Person erst mit Kurs, Ausbildung, Erfahrung und Beauftragung zusammen.
Vorbereitung: den Prüftag organisieren
Die Checkliste entfaltet ihren Nutzen erst, wenn der Prüftag gut geplant ist. Bei zehn oder zwanzig Geräten lohnt sich folgende Vorbereitung:
- Geräteliste aktualisieren: alle Hub- und Zuggeräte mit Nummer, Typ, Tragfähigkeit und Standort, auch die aus Fahrzeugen und Baustellencontainern.
- Geräte zusammenziehen: Handgeräte an einem Ort sammeln, am besten an einem Prüfplatz mit Träger und Prüflast.
- Unterlagen bündeln: Betriebsanleitungen mit Grenzwerten, Prüfbücher, die Mängelliste vom Vorjahr.
- Material bereitlegen: Messschieber, Fühlerlehre, Lampe, Schmiermittel, neue Plaketten, Sperrschilder, genügend Checklisten.
- Fest installierte Geräte einplanen: Termin mit Produktion abstimmen, Hubarbeitsbühne reservieren, Elektrofachkraft einbinden.
Planen Sie außerdem Zeit für Nacharbeiten ein. Kleinere Mängel wie eine fehlende Sicherungsfalle lassen sich oft noch am selben Tag beheben, sodass das Gerät nicht erneut aufgerufen werden muss. Halten Sie dafür gängige Ersatzteile wie Sicherungsfallen und Kettenendstücke der eingesetzten Modelle bereit.
Die Checkliste zur Winden-Prüfung Schritt für Schritt abarbeiten
Die Checkliste folgt einer festen Reihenfolge. Der allgemeine Teil gilt für jedes Gerät, danach kommt der Teil der jeweiligen Bauart. Wie die einzelnen Messungen genau ablaufen, beschreibt die Anleitung zur Kettenzug-Prüfung.
1. Allgemeiner Teil: Kennzeichnung und Unterlagen
- Gerätenummer vorhanden und in der Geräteliste geführt
- Typenschild lesbar, Tragfähigkeit am Gerät und an der Unterflasche angegeben
- Betriebsanleitung verfügbar, Prüfbuch oder Karteikarte vorhanden
- Mängel der letzten Prüfung behoben und abgezeichnet
Dieser Teil dauert eine Minute, verhindert aber, dass Sie ein Gerät prüfen, dessen Tragfähigkeit oder Grenzwerte Sie gar nicht kennen.
2. Allgemeiner Teil: Aufhängung, Gehäuse, Tragmittel
- Aufhängehaken oder Öse ohne Verformung, Bolzen gesichert
- Gehäuse ohne Risse, Schrauben fest, kein Ölaustritt
- Lastkette oder Seil ohne Risse, Kerben, Korrosion, innerhalb der Grenzwerte
- Kettenendstück oder Seilendbefestigung vorhanden und gesichert
Tragen Sie hier die Messwerte als Zahl ein. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, wie schnell das Tragmittel verschleißt.
3. Allgemeiner Teil: Haken, Bremse, Funktion
- Hakenmaulweite gemessen und mit Ausgangsmaß verglichen, Sicherungsfalle federt
- Haken drehbar, ohne Risse und Verdrehung
- Heben und Senken ohne Last über den ganzen Weg ohne Ruckeln
- Bremse hält die Prüflast in jeder Stellung ohne Nachrutschen
Die Prüfung unter Last kommt immer zuletzt. Ein Gerät mit gerissenem Kettenglied oder offenem Haken wird nicht mehr belastet.
4. Zusatzteil Handkettenzug und Handhebelzug
- Handkette ohne Verschleiß, läuft sauber im Handkettenrad
- Lastdruckbremse greift, Last sinkt nur bei Betätigung
- Hebelzug: Umschaltung Heben, Senken, Neutral rastet sicher ein
- Hebelzug: Freilauf lässt sich unter Last nicht einlegen, Hebel unverbogen
Details zu Ratschen- und Hebelmechanik stehen auf der Seite Handhebelzug prüfen.
5. Zusatzteil Elektrokettenzug und Elektroseilzug
- Steuerschalter mit eindeutigen Symbolen, Richtungen stimmen, Not-Halt wirkt
- Endschalter oben und unten schalten ab, Überlastsicherung nach Herstellerangabe geprüft
- Nachlauf der Bremse unauffällig, Steuerleitung mit Zugentlastung
- Betriebsstunden abgelesen, verbrauchte Nutzungsdauer ermittelt und eingetragen
6. Zusatzteil Seilwinde und Mehrzweckzug
- Seil auf Drahtbrüche, Quetschungen, Korbbildung und Korrosion geprüft
- Bei tiefster Stellung verbleiben ausreichend Seilwindungen auf der Trommel
- Sperrklinke und Bremse wirken, Befestigung der Winde am Untergrund fest
- Mehrzweckzug: nur Originalseil, Überlast-Scherstifte original, keine Ersatzschrauben
Mehr zu Seilen und Trommeln lesen Sie unter Seilzug prüfen.
7. Tragkonstruktion und Umfeld
- Träger, Laufschiene oder Anschlagpunkt tragfähig und unverformt
- Fahrwerk oder Laufkatze läuft frei, Puffer und Endanschläge vorhanden
- Kein Hindernis im Hubweg, Arbeitsbereich frei erkennbar
Bei mobil eingesetzten Geräten prüfen Sie den typischen Anschlagpunkt oder vermerken, dass die Tragfähigkeit vor jedem Einsatz vom Bediener beurteilt wird.
8. Ergebnis und Kennzeichnung
- Ergebnis angekreuzt: ohne Mängel, Mängel mit Frist, stilllegen
- Jeder Mangel mit Maßnahme, Verantwortlichem und Termin
- Plakette angebracht oder Sperrschild angebracht und Gerät aus dem Umlauf genommen
- Datum, Name und Unterschrift der befähigten Person
Typische Mängel: Welche Befunde tauchen auf der Checkliste am häufigsten auf?
Nach vielen Prüftagen zeigt sich ein Muster: Ein Großteil der Befunde betrifft nicht spektakuläre Schäden, sondern Kennzeichnung, Sicherungen und Pflege. Die folgenden Mängel ergänzen die kettenbezogenen Befunde aus der Anleitung um die übrigen Gerätetypen:
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Tragfähigkeit nicht erkennbar | Typenschild fehlt oder ist abgeschliffen | nicht verwenden, bis die Kennzeichnung ergänzt ist |
| Drahtbrüche im Seil | abstehende Drähte, oft an Rollen und Trommel | nach Ablegekriterien bewerten, gegebenenfalls Seil tauschen |
| Zu wenige Seilwindungen | Seil bei tiefster Stellung fast abgewickelt | Hubweg begrenzen oder längeres Seil nach Herstellerangabe |
| Freilauf unter Last möglich | Hebelzug lässt sich belastet auf Freilauf stellen | sofort stilllegen, Instandsetzung durch Hersteller |
| Scherstift durch Schraube ersetzt | fremde Schraube statt Originalstift am Mehrzweckzug | sofort stilllegen, Originalteil einbauen |
| Steuerleitung beschädigt | Mantel aufgescheuert, Zugentlastung abgerissen | stilllegen, Instandsetzung durch Elektrofachkraft |
| Gerät ohne Nummer | nicht in der Geräteliste, keine Historie | nummerieren, erfassen, vollständig prüfen |
Wie Sie zwischen „noch in Ordnung“, „Mangel mit Frist“ und „sofort stilllegen“ entscheiden, zeigt die Seite Kettenzug-Mängel bewerten. Ein Tipp für die Checkliste: Notieren Sie bei Messwerten immer die Zahl, nicht nur ein Häkchen. Nur so erkennen Sie im nächsten Jahr, wie schnell eine Kette oder ein Seil verschleißt, und können den Tausch rechtzeitig einplanen. Ersatzketten und Seile haben oft Lieferzeiten, ein geplanter Tausch vermeidet lange Stillstände.
Checkliste als Vorlage ausdrucken
Für den Prüftag drucken Sie diese Seite aus oder speichern sie als PDF. Bewährt hat sich ein Blatt je Gerät, oben mit Gerätenummer, Typ und Tragfähigkeit, darunter die Prüfpunkte mit den Spalten „in Ordnung“, „Mangel“ und „Bemerkung“. Die Vorschau zeigt den Aufbau:
Passen Sie die Vorlage an Ihren Bestand an: Streichen Sie Zusatzteile für Gerätetypen, die Sie nicht besitzen, und ergänzen Sie Punkte aus den Betriebsanleitungen Ihrer Hersteller. Eine Liste, die zum Bestand passt, wird auch sorgfältiger ausgefüllt. Weitere Vorlagen für andere Arbeitsmittel sammelt die Übersicht Checklisten und Vorlagen.
Dokumentation und Plakette nach der Checkliste
Die ausgefüllte Checkliste ist die Grundlage für den Prüfnachweis, ersetzt ihn aber nicht automatisch. Übertragen Sie das Ergebnis in das Prüfbuch des Geräts oder heften Sie das Blatt als Karteikarte ab. Nach § 23a DGUV Vorschrift 54 genügt eine dieser Formen, zusammen mit den Angaben, die die Betriebssicherheitsverordnung verlangt: Art und Umfang der Prüfung, Ergebnis, Name und Unterschrift. Für Elektrokettenzüge führen Sie zusätzlich die Nutzungsdauer fort, eine Anleitung dazu finden Sie unter Prüfbuch für Winden und Hubgeräte.
Am Gerät bringen Sie die Plakette mit dem nächsten Prüftermin an. Geräte mit Mangel und Frist bekommen die Plakette erst, wenn der Mangel behoben ist, oder Sie vermerken die Frist deutlich auf einer Anhängekarte. So sieht jeder Bediener sofort, dass noch etwas offen ist.
Häufige Fehler beim Arbeiten mit Checklisten
- Häkchen statt Messwert: Ein Haken bei „Kette in Ordnung“ sagt nichts darüber, wie nah die Kette am Grenzwert ist.
- Eine Liste für alle Geräte: Wer den Hebelzug mit der Liste für den Elektrokettenzug prüft, übersieht den Freilauf.
- Liste vorab ausgefüllt: Blätter, die am Schreibtisch abgehakt werden, halten keiner Kontrolle und keinem Unfallgutachten stand.
- Liste nicht angepasst: Neue Gerätetypen oder Herstellerhinweise fehlen, weil die Vorlage seit Jahren gleich ist.
- Fehlende Geräte nicht nachverfolgt: Geräte, die am Prüftag auf Montage waren, bleiben ohne Nachtermin ungeprüft.
- Unterschrift fehlt: Ohne Name und Unterschrift der befähigten Person ist das Blatt kein Prüfnachweis.
Den rechtlichen Rahmen und die Fristen fasst die Seite Kettenzug und Winden prüfen zusammen, die Vorschrift selbst erklärt DGUV Vorschrift 54 einfach erklärt.
Externer Prüfdienst
- 12 Hubgeräte zu je 70 €
- plus 40 € Anfahrt
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 4 Stunden
- plus ca. 240 € eigene Prüfzeit im Jahr
- Prüftag nach eigenem Plan
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Häufige Fragen zur Checkliste
Ist eine Checkliste für die Prüfung vorgeschrieben?
Nein, eine bestimmte Checkliste schreibt weder die DGUV Vorschrift 54 noch die Betriebssicherheitsverordnung vor. Vorgeschrieben sind die Prüfung selbst und ihre Dokumentation mit Art, Umfang und Ergebnis. Eine Checkliste ist aber das einfachste Mittel, um den Umfang nachvollziehbar zu belegen und bei jedem Gerät gleich gründlich vorzugehen. Bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall zeigt sie, was genau geprüft wurde.
Kann ich die Checkliste des Herstellers verwenden?
Ja, und für Elektrokettenzüge ist das oft sogar die beste Grundlage, weil der Hersteller die Grenzwerte und Prüfverfahren seines Geräts kennt. Ergänzen Sie die Herstellerliste aber um die Punkte, die er nicht abdeckt, vor allem die Tragkonstruktion und die Nutzungsdauer. Für gemischte Gerätebestände ist eine eigene Liste mit allgemeinem Teil und Zusatzteilen je Bauart übersichtlicher.
Wie viele Geräte schafft man an einem Prüftag?
Das hängt von der Gerätemischung ab. Handkettenzüge und Hebelzüge an einem vorbereiteten Prüfplatz sind in 15 bis 25 Minuten geprüft, fest installierte Elektrokettenzüge dauern länger, vor allem wenn eine Hubarbeitsbühne nötig ist. Mit guter Vorbereitung sind 12 bis 16 gemischte Geräte an einem Tag realistisch. Planen Sie Zeit für die Dokumentation und kleine Nacharbeiten ein.
Muss ich die Checkliste aufbewahren?
Die Prüfaufzeichnung muss nach Betriebssicherheitsverordnung mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wenn die Checkliste Ihre Aufzeichnung ist, gilt das auch für sie. Bei Elektrokettenzügen empfiehlt es sich, alle Blätter über die gesamte Lebensdauer aufzuheben, weil sich die Nutzungsdauer über Jahre fortschreibt. Eine digitale Ablage ist ebenfalls möglich, solange Unterschrift, Datum und Gerätezuordnung nachvollziehbar bleiben.
Gilt die Checkliste auch für Kettenzüge an Kranen?
Für den Kettenzug selbst ja. Ist er aber fest als Hubwerk in einen Kran eingebaut, wird der Kran als Ganzes geprüft, mit zusätzlichen Punkten wie Kranbahn, Fahrantrieben und Kranschaltern. Dafür gibt es eigene Prüflisten nach dem Regelwerk für Krane. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite zur Kranprüfung. Oft werden beide Prüfungen im selben Termin von einer Person erledigt.