Ablegereife von Anschlagmitteln: Wann Ketten, Seile und Hebebänder ausgesondert werden

Ablegereif heißt: Das Anschlagmittel darf nie wieder eine Last tragen. Hier lesen Sie, an welchen Kriterien Sie das erkennen, in welcher Reihenfolge Sie prüfen und was mit abgelegten Teilen passiert.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Ablegereif ist ein Anschlagmittel wie Kette, Seil oder Hebeband, sobald seine Tragfähigkeit nicht mehr sicher gewährleistet ist, etwa bei fehlender Kennzeichnung, Rissen, Brüchen, Verformungen, zu starkem Verschleiß, Längung, Hitze- oder Chemikalienschäden. Die wichtigsten Kriterien: Bei Ketten gilt unter anderem eine Abnahme der Glieddicke um mehr als 10 Prozent als Ablegekriterium, bei Drahtseilen die Zahl der Drahtbrüche auf einer bestimmten Länge, bei Hebebändern und Rundschlingen Schnitte, beschädigte Nähte oder ein sichtbarer Kern. Die Kriterien stehen in der DGUV Regel 109-017 und in den Herstellerangaben. Ein ablegereifes Anschlagmittel wird sofort unbrauchbar gemacht.

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Wer entscheidet über die Ablegereife?

Die verbindliche Entscheidung trifft die zur Prüfung befähigte Person, bei der Jahresprüfung ebenso wie bei einer außerordentlichen Prüfung nach einem Schaden. Sie bewertet den Befund anhand der Kriterien der DGUV Regel 109-017 und der Herstellerangaben und hält das Ergebnis schriftlich fest.

Der Anschläger hat eine andere, aber ebenso wichtige Rolle: Er sortiert bei der Kontrolle vor der Benutzung alles aus, was ihm verdächtig vorkommt. Dabei gilt der einfache Grundsatz „Im Zweifel raus“. Ob das Teil tatsächlich ablegereif ist oder nach einer Instandsetzung weiter verwendet werden kann, klärt dann die befähigte Person. Wer diese Entscheidung sicher treffen will, braucht mehr als ein gutes Auge: Er muss die Grenzwerte kennen und wissen, wo an welchem Anschlagmittel die typischen Schäden sitzen. Genau das vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Anschlagmittel für 345 €.

Vorbereitung: Welche Unterlagen und Hilfsmittel brauchen Sie?

Ablegekriterien sind nur so gut wie die Vergleichswerte, die Sie zur Hand haben. Legen Sie vor der Bewertung bereit:

  • Gebrauchsanleitungen der Hersteller: Sie enthalten oft konkrete Grenzwerte, die über die allgemeinen Kriterien der Regel hinausgehen, etwa für Hakenaufweitung oder Längung.
  • Nennmaße aus dem Verzeichnis: Ohne Nenndicke der Kette oder Nenndurchmesser des Seils lässt sich Verschleiß nicht in Prozent angeben.
  • Messmittel: Messschieber, Kettenlehre, Maßband, gegebenenfalls eine Lehre für die Hakenmaulweite.
  • Gute Beleuchtung und Lupe: Feine Anrisse und Anlauffarben sieht man nur bei gutem Licht.
  • Werkzeug zum Unbrauchbarmachen: eine scharfe Schere oder ein Messer für textile Anschlagmittel, Bolzenschneider oder Trennschleifer für Ketten und Seile.

Ein Tipp aus der Praxis: Heben Sie einige abgelegte Teile mit typischen Schäden als Anschauungsmaterial auf, deutlich markiert und unbrauchbar gemacht. Bei der Unterweisung der Anschläger sagt ein echtes Hebeband mit Schnitt mehr als jedes Foto.

Ablegereife von Anschlagmitteln prüfen: Schritt für Schritt

Die Kriterien lassen sich in einer festen Reihenfolge abarbeiten. Sobald ein Kriterium erfüllt ist, steht das Ergebnis fest, und Sie müssen die übrigen Punkte für die Entscheidung nicht mehr prüfen. Für die Dokumentation lohnt es sich trotzdem, alle Befunde festzuhalten, weil sie oft auf dieselbe Ursache im Betrieb hinweisen.

Der Entscheidungsweg: ein Nein genügt zum Ablegen Kennzeichnunglesbar? frei von Bruch,Riss, Verformung? Messwerte imGrenzwert? frei von Hitzeund Chemikalien? weiter jajajaja neinneinneinnein Ablegen: sofort unbrauchbar machen und im Verzeichnis austragen
Vereinfachter Entscheidungsweg. Textile Anschlagmittel haben zusätzlich eigene Kriterien wie Schnitte und beschädigte Nähte.

1. Kennzeichnung prüfen

Fehlt der Kettenanhänger oder ist das Etikett eines Hebebands nicht mehr lesbar, ist die Tragfähigkeit nicht nachweisbar. Das Anschlagmittel ist damit ablegereif, egal wie neu es aussieht. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Hersteller das Teil über eine eindeutige Kennzeichnung am Material identifizieren und die Kennzeichnung nachweisbar erneuern kann.

2. Brüche und Risse suchen

Ein gebrochener Draht ist bei Seilen je nach Anzahl noch zulässig, ein Litzenbruch nie. Bei Ketten, Haken und Schäkeln führt jeder erkennbare Riss zur Ablegereife, ebenso tiefe Kerben und scharfkantige Riefen, von denen Risse ausgehen können.

3. Verformungen erkennen

Verbogene oder verdrehte Kettenglieder, aufgeweitete Hakenmäuler, verbogene Schäkelbolzen, Knicke, Quetschungen und Korbbildung bei Drahtseilen zeigen, dass das Teil überlastet oder falsch eingesetzt wurde. Eine bleibende Verformung ist ein Ablegekriterium. Richten ist nicht zulässig, weil sich dabei die Werkstoffeigenschaften verändern.

4. Verschleiß messen

Bei Ketten wird die Glieddicke an der Stelle mit dem stärksten Abrieb gemessen, üblicherweise als Mittelwert zweier rechtwinklig zueinander gemessener Werte. Hat sie um mehr als 10 Prozent gegenüber der Nenndicke abgenommen, ist die Kette ablegereif. Bei Drahtseilen vergleichen Sie den gemessenen Durchmesser mit dem Nennmaß und achten auf abgeflachte, verschlissene Außendrähte.

5. Längung bewerten

Eine Kette, die länger geworden ist, wurde überlastet oder ist stark verschlissen. Gemessen wird über einzelne Glieder oder eine festgelegte Anzahl von Gliedern und mit dem Sollmaß verglichen. Die zulässigen Grenzwerte nennen die DGUV Regel 109-017 und die Gebrauchsanleitung des Kettenherstellers. Wie Sie praktisch messen, zeigt die Seite Anschlagkette prüfen.

6. Hitze- und Chemikalienschäden prüfen

Anlauffarben an Ketten deuten auf zu hohe Temperatur hin, Schweißperlen und Brandstellen auf Arbeiten in der Nähe. Textile Anschlagmittel zeigen Hitze durch glasige, verschmolzene oder harte Stellen, Chemikalien durch Verfärbung, Versprödung oder Fasern, die sich wie Pulver abreiben lassen. Solche Schäden sind ablegereif, weil die Restfestigkeit nicht mehr abschätzbar ist. Fragen Sie bei unklaren Verfärbungen nach, wo das Teil eingesetzt war, etwa in der Nähe von Beizbädern, Batterieladestationen oder Schweißplätzen.

7. Textile Anschlagmittel gesondert bewerten

Bei Hebebändern führen Quer- und Längsschnitte, beschädigte Webkanten, gerissene Nähte und beschädigte Schlaufen zur Ablegereife, bei Rundschlingen jede Beschädigung der Umhüllung, durch die der tragende Kern sichtbar wird. Einzelheiten stehen unter Rundschlinge und Hebeband prüfen.

Typische Ablegegründe im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Ablegegründe den Anschlagmitteln zu, bei denen sie auftreten, und beschreibt, woran Sie sie erkennen. Die Maßnahme ist in allen Fällen dieselbe: ablegen und unbrauchbar machen. Deshalb nennt die letzte Spalte, was Sie zusätzlich tun sollten, damit der Mangel nicht wieder auftritt.

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme über das Ablegen hinaus
Fehlende Kennzeichnung (alle)Anhänger abgerissen, Etikett ausgefranst oder verblasstLagerung prüfen, Etiketten beim Anschlagen schonen
Verschleiß der Glieddicke (Kette)Abrieb an den Berührungsstellen, Messwert mehr als 10 % unter NennmaßVerschleißverlauf im Verzeichnis auswerten, Nutzungsdauer planen
Drahtbrüche, Litzenbruch (Drahtseil)abstehende Drähte, gebrochene LitzeBiegeradien prüfen, scharfe Kanten vermeiden
Schnitt (Hebeband)durchtrennte Fäden quer oder längsKantenschutz einführen und in der Unterweisung ansprechen
Sichtbarer Kern (Rundschlinge)Umhüllung durchgescheuertSchutzschläuche an Kontaktstellen verwenden
Aufgeweiteter Haken (Beschlagteil)Hakenmaul breiter als Sollmaß, Sicherung schließt nicht mehrAnschlagart prüfen, Last nicht auf die Hakenspitze setzen
Hitzeschaden (alle)Anlauffarben, verschmolzene oder harte StellenEinsatzbereiche mit Hitze festlegen, geeignete Anschlagmittel wählen

Wer die Ablegegründe eines Jahres auswertet, findet oft eine gemeinsame Ursache. Zwanzig Hebebänder mit Schnitten sprechen für fehlenden Kantenschutz, nicht für schlechte Qualität. Anlauffarben an mehreren Ketten deuten auf einen Arbeitsplatz hin, an dem heiße Teile angeschlagen werden. Aufgeweitete Haken treten gehäuft auf, wenn Lasten auf die Hakenspitze gesetzt oder mehrere Stränge in einen Haken gelegt werden. Solche Muster gehören in die nächste Unterweisung der Anschläger, denn dort lassen sie sich an der Quelle abstellen.

Checkliste: Ablegekriterien zum Mitnehmen

Für die Prüfung an der Werkbank genügt eine kurze Liste der Kriterien, die sicher zum Ablegen führen:

  • Kennzeichnung fehlt oder ist unleserlich
  • Bruch, Riss, tiefe Kerbe
  • bleibende Verformung, aufgeweiteter Haken, Knick im Seil
  • Messwert außerhalb des Grenzwerts
  • Hitze- oder Chemikalienschaden
  • Schnitt, beschädigte Naht oder sichtbarer Kern bei textilen Anschlagmitteln

Hängen Sie die Liste gut sichtbar am Gestell mit den Anschlagmitteln auf. Dann kennen auch die Anschläger die Kriterien und sortieren verdächtige Teile schon vor dem Einsatz aus, statt sie bis zur nächsten Jahresprüfung weiter zu benutzen. Die vollständige Checkliste zur Anschlagmittel-Prüfung ergänzt diese Kriterien um alle übrigen Prüfpunkte.

Ablegung dokumentieren und kennzeichnen

Ein abgelegtes Anschlagmittel verschwindet nicht einfach aus dem Verzeichnis. Tragen Sie ein, wann, von wem und aus welchem Grund es abgelegt wurde, und vermerken Sie, dass es unbrauchbar gemacht wurde. So ist später nachvollziehbar, warum ein Teil fehlt, und niemand sucht es bei der nächsten Prüfung. Bei einer außerordentlichen Prüfung nach einem Schaden gehört auch das auslösende Ereignis in den Eintrag, etwa „Last über Stahlkante gezogen, Halle 2“.

Unbrauchbar machen heißt: Hebebänder und Rundschlingen durchschneiden, Ketten auftrennen oder Glieder durchtrennen, Drahtseile an den Endverbindungen kappen. Die Plakette entfernen Sie, damit das Teil auch als Rest nicht mehr als geprüft erscheint. Bis zur Entsorgung liegt alles in einer rot markierten Sperrkiste. Ersatz wird vor dem ersten Einsatz mit neuer Nummer ins Prüfprotokoll aufgenommen.

Welche Fehler passieren bei der Ablegereife am häufigsten?

  • Abstufen statt ablegen: Eine beschädigte Kette „nur noch für leichte Lasten“ zu verwenden, ist nicht zulässig. Ablegereif heißt ablegereif.
  • Reparieren, was nicht reparierbar ist: Hebebänder werden nicht genäht, Ketten nicht geschweißt, Seile nicht geknotet.
  • Nur beiseitelegen: Unzerschnittene Hebebänder tauchen erfahrungsgemäß wieder im Einsatz auf, etwa auf der Baustelle oder im Servicewagen.
  • Herstellerangaben ignorieren: Manche Hersteller nennen strengere Grenzwerte als die allgemeinen Kriterien. Dann gelten die strengeren.
  • Verdeckte Stellen übersehen: Schäden unter einer Verschleißschutzhülle oder im Bereich der Schlaufe bleiben unentdeckt, wenn man sie nicht gezielt ansieht.

Allen Fehlern gemeinsam ist der Wunsch, ein scheinbar noch gutes Teil zu retten. Ein neues Hebeband kostet aber weniger als jede Stunde Ausfall nach einem Unfall. Eine Übersicht zu Pflicht, Fristen und Kennzeichnung bietet die Seite Anschlagmittel prüfen.

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Häufige Fragen zur Ablegereife

Wann ist eine Anschlagkette ablegereif?

Eine Anschlagkette ist unter anderem ablegereif, wenn die Glieddicke um mehr als 10 Prozent abgenommen hat, wenn Glieder oder der ganze Strang über den zulässigen Wert gelängt sind, bei Rissen, Brüchen, tiefen Kerben, bleibenden Verformungen, Hitzeschäden und fehlendem Kennzeichnungsanhänger. Die genauen Grenzwerte für die Längung entnehmen Sie der DGUV Regel 109-017 und der Gebrauchsanleitung des Kettenherstellers.

Darf ich ein ablegereifes Anschlagmittel für kleinere Lasten weiter verwenden?

Nein. Die Tragfähigkeit eines ablegereifen Anschlagmittels ist nicht mehr bekannt, deshalb lässt sie sich auch nicht auf einen niedrigeren Wert festlegen. Ein beschädigtes Hebeband kann schon bei einem Bruchteil der Nennlast reißen. Ablegereife Teile werden deshalb nicht umgewidmet, sondern sofort unbrauchbar gemacht und aus dem Verzeichnis ausgetragen. Das gilt auch für den Einsatz als Zurrmittel.

Haben Hebebänder ein Ablaufdatum?

Eine feste Höchstnutzungsdauer schreibt die DGUV Regel 109-017 für Hebebänder und Rundschlingen nicht allgemein vor. Manche Hersteller geben aber eine empfohlene Verwendungsdauer an, weil Kunstfasern durch UV-Licht, Hitze und Chemikalien auch ohne sichtbare Schäden altern. Beachten Sie diese Angaben und notieren Sie das Datum der Inbetriebnahme im Verzeichnis, damit Sie die Nutzungsdauer im Blick behalten.

Muss ich abgelegte Anschlagmittel zerstören?

Sie müssen sie so unbrauchbar machen, dass sie nicht versehentlich wieder in den Einsatz gelangen. In der Praxis heißt das: textile Anschlagmittel durchschneiden, Ketten auftrennen, Seile an den Endverbindungen kappen. Ein Teil, das nur in einer Ecke liegt, wird früher oder später wieder benutzt, weil jemand gerade ein Hebeband braucht. Die Entsorgung erfolgt danach über den Schrott oder Restmüll.

Wer haftet, wenn ein ablegereifes Anschlagmittel reißt?

Die Verantwortung für den sicheren Zustand der Arbeitsmittel trägt der Arbeitgeber. Wurde ein ablegereifes Teil verwendet, weil nicht geprüft wurde oder weil Befunde ignoriert wurden, drohen Bußgeld, strafrechtliche Ermittlungen und der Regress der Unfallversicherung. Die befähigte Person steht in der Pflicht, sorgfältig zu prüfen und ihre Bewertung zu dokumentieren. Eine saubere Dokumentation schützt alle Beteiligten.

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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