Anschlagmittel prüfen ist Pflicht: Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden. So verlangt es die DGUV Regel 109-017. Prüfen darf eine befähigte Person, das kann ein eigener Mitarbeiter sein. Rundstahlketten brauchen zusätzlich mindestens alle drei Jahre eine zerstörungsfreie Prüfung auf Risse. Vor jedem Einsatz kontrolliert der Anschläger das Anschlagmittel auf sichtbare Mängel. Ablegereife Anschlagmittel werden sofort aus dem Verkehr gezogen.
Ist die Prüfung von Anschlagmitteln Pflicht?
Ja. Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und werden besonders stark beansprucht: Sie tragen die volle Last, werden über Kanten gezogen, verdreht, geknotet und oft achtlos auf den Hallenboden geworfen. Die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ schreibt deshalb vor, dass sie in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.
Die Pflicht umfasst zwei Gruppen. Anschlagmittel sind die verbindenden Teile zwischen Kranhaken und Last: Anschlagketten, Anschlagseile aus Stahldraht, Hebebänder, Rundschlingen sowie lösbare Verbindungsteile wie Schäkel, Wirbel und Ringe. Lastaufnahmemittel nehmen die Last selbst auf, zum Beispiel Traversen, Klemmen, Zangen, Greifer, Magnetheber, Vakuumheber und C-Haken. Für beide gilt die jährliche Prüfung.
Betroffen ist jeder Betrieb, in dem mit Kran, Kettenzug oder Stapler gehoben wird: Stahl- und Metallbau, Maschinenbau, Betonfertigteilwerke, Bauunternehmen, Logistiker, Werften und Veranstaltungstechnik. Weil Anschlagmittel klein und zahlreich sind, verliert man schnell den Überblick. Genau deshalb fallen fehlende Prüfungen hier bei Kontrollen besonders häufig auf.
Rechtsgrundlagen der Anschlagmittel-Prüfung im Überblick
Wer ältere Unterlagen im Betrieb hat, findet dort oft noch einen Verweis auf „BGR 500 Kapitel 2.8“ oder „DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8“. Dieses Kapitel wurde zurückgezogen. Maßgeblich ist heute die DGUV Regel 109-017. Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand:
| Regelwerk | Was es regelt | Bedeutung für die Prüfung |
|---|---|---|
| BetrSichV § 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln | Grundpflicht zur Prüfung durch befähigte Personen, Dokumentation |
| TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen | Anforderungen an den Prüfer |
| DGUV Regel 109-017 | Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln | jährliche Prüfung, Rissprüfung von Ketten, Ablegekriterien, Prüfnachweis |
| DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8 | früheres Regelwerk | zurückgezogen, ersetzt durch DGUV Regel 109-017 |
| DGUV Information 209-013 | Anschläger | sicheres Anschlagen, Kontrolle vor der Benutzung |
| DIN EN 1492 / DIN 61360 | Hebebänder und Rundschlingen | Anforderungen an Kennzeichnung und Etikett |
Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel?
Die Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei, denn die Prüfpunkte unterscheiden sich deutlich. Beim Anschlagmittel geht es vor allem um Verschleiß, Verformung und Ablegereife des Materials. Beim Lastaufnahmemittel stehen zusätzlich Mechanik, Greifkraft, Sicherungen und bei Vakuum- oder Magnethebern auch Energieversorgung und Warneinrichtungen im Fokus. Was die DGUV Regel 109-017 für beide Gruppen verlangt, erklären wir ausführlich unter DGUV Regel 109-017 einfach erklärt.
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Die DGUV Regel 109-017 nennt mehrere Prüfarten mit unterschiedlichen Fristen. Die Jahresprüfung ist dabei die Regel, die Rissprüfung von Ketten und die Sonderprüfung von ummantelten Hebebändern kommen hinzu.
| Prüfart | Wann? | Wer? |
|---|---|---|
| Kontrolle vor der Benutzung | vor jedem Einsatz | Anschläger |
| Regelmäßige Prüfung | längstens alle 12 Monate, bei starker Beanspruchung kürzer | befähigte Person |
| Rissprüfung Rundstahlketten | längstens alle 3 Jahre, bei Hafenarbeit jährlich | befähigte Person mit Prüfverfahren für Risse |
| Hebebänder mit Umhüllung | längstens alle 3 Jahre auf Drahtbrüche und Korrosion | befähigte Person mit Prüfverfahren |
| Außerordentliche Prüfung | nach Schadensfällen, besonderen Ereignissen, sicherheitsrelevanten Instandsetzungen | befähigte Person |
Wann häufiger geprüft werden sollte
Die DGUV Regel 109-017 verlangt ausdrücklich kürzere Abstände, wenn Anschlagmittel besonders häufig eingesetzt werden, erhöhtem Verschleiß, Korrosion oder Hitze ausgesetzt sind oder wenn mit erhöhtem Ausfall zu rechnen ist. In einer Gießerei, einer Verzinkerei oder auf einer Baustelle mit täglichem Kraneinsatz kann ein halbjährlicher oder quartalsweiser Rhythmus sinnvoll sein. Wie die Prüfung konkret abläuft, zeigt unsere Anleitung zur Anschlagmittel-Prüfung.
Die Kontrolle vor der Benutzung
Vor jedem Einsatz schaut der Anschläger das Anschlagmittel an: Ist das Etikett oder der Kennzeichnungsanhänger lesbar? Gibt es Schnitte, Verformungen, gequetschte Seilstellen oder aufgebogene Haken? Ist die Hakensicherung vorhanden? Anschlagmittel mit erkennbaren Mängeln werden sofort aussortiert und nicht mehr verwendet. Welche Schäden bei Rundschlingen und Hebebändern typisch sind, zeigen wir unter Rundschlinge und Hebeband prüfen.
Wer darf Anschlagmittel prüfen?
Die regelmäßige Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durch. Ein Sachverständiger ist für die jährliche Prüfung nicht vorgeschrieben. Viele Betriebe schicken ihre Anschlagmittel an den Händler oder einen Prüfdienst oder lassen einen Prüfer kommen. Genauso zulässig ist ein eigener Mitarbeiter, der die Voraussetzungen erfüllt.
Die drei Voraussetzungen nach TRBS 1203
- Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung, zum Beispiel als Industriemechaniker, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker oder Mechatroniker.
- Berufserfahrung: praktische Erfahrung im Umgang mit Hebezeugen und Anschlagmitteln, etwa aus Instandhaltung, Montage oder Kranbetrieb.
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit: aktuelle Arbeit im Hebezeugbereich und regelmäßige Weiterbildung zum Stand der Technik.
Gerade in Stahlbau- und Montagebetrieben arbeiten erfahrene Leute täglich mit Ketten, Seilen und Schlingen. Was ihnen meist fehlt, ist das systematische Prüfwissen: Welche Ablegekriterien nennt die DGUV Regel 109-017 genau? Wie wird die Längung einer Kette gemessen? Wann ist ein Drahtseil trotz weniger sichtbarer Drahtbrüche ablegereif? Genau das vermittelt eine Schulung zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Danach beauftragt der Arbeitgeber die Person schriftlich.
Wichtig: Ein Kurs allein macht niemanden zur befähigten Person. Er liefert die Fachkunde für die jährliche Prüfung. Ausbildung und Erfahrung müssen dazukommen. Ob das bei Ihnen passt: Voraussetzungen für befähigte Personen.
Was wird geprüft? Ablegereife von Anschlagmitteln
Kern jeder Prüfung ist die Frage, ob ein Anschlagmittel noch sicher ist oder abgelegt werden muss. Die DGUV Regel 109-017 nennt dafür konkrete Ablegekriterien. Die wichtigsten im Überblick:
| Anschlagmittel | Ablegen unter anderem bei |
|---|---|
| Anschlagketten | Abnahme der Glieddicke um mehr als 10 %, Längung eines Kettenglieds oder der Kette um mehr als 5 %, Risse, Verformungen, Kerben, fehlender Kennzeichnungsanhänger |
| Drahtseile (Litzenseile) | sichtbare Drahtbrüche ab 4 auf 3d, 6 auf 6d oder 16 auf 30d Länge (d = Seildurchmesser), Litzenbruch, Knicke, Quetschungen, Korbbildung, starke Korrosion |
| Hebebänder | fehlendes oder unleserliches Etikett, Quer- oder Längsschnitte, beschädigte Webkanten, Nähte oder Schlaufen, Hitze- oder Chemikalienschäden |
| Rundschlingen | beschädigte Ummantelung mit sichtbarem Kern, fehlendes Etikett, Hitze- oder Chemikalienschäden |
| Haken, Schäkel, Ringe | Aufweitung des Hakenmauls, fehlende oder defekte Hakensicherung, Verformung, Risse, Verschleiß |
| Lastaufnahmemittel | Verformung von Traversen, Verschleiß an Greifflächen, fehlende Sicherungen, Funktionsstörungen, fehlendes Typenschild |
„d“ steht dabei für den Nenndurchmesser des Seils. Wie die Längung von Anschlagketten praktisch gemessen wird, zeigen wir unter Anschlagkette prüfen. Alle Prüfpunkte zum Abhaken finden Sie in der Checkliste zur Anschlagmittel-Prüfung. Ablegereife Anschlagmittel werden unbrauchbar gemacht, damit sie nicht versehentlich wieder in Umlauf kommen.
Kennzeichnung und Dokumentation
Jedes Anschlagmittel braucht eine dauerhafte Kennzeichnung mit der Tragfähigkeit. Bei Ketten ist das der Kennzeichnungsanhänger, bei Hebebändern und Rundschlingen das eingenähte Etikett nach DIN 61360, bei Drahtseilen eine Hülse oder ein Anhänger. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie nicht mehr lesbar, ist die Tragfähigkeit nicht nachvollziehbar. Das Anschlagmittel darf dann nicht mehr verwendet werden.
Das Ergebnis der Prüfung wird nach DGUV Regel 109-017 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Weil Anschlagmittel zahlreich sind, lohnt sich ein Verzeichnis mit eindeutiger Nummer je Anschlagmittel, Art, Tragfähigkeit, Prüfdatum und Ergebnis. Eine farbige Prüfplakette oder ein Prüfring zeigt auf einen Blick, ob ein Anschlagmittel aktuell geprüft ist. Eine passende Prüfprotokoll-Vorlage für Anschlagmittel finden Sie bei uns.
Praxistipp: Lagern Sie Anschlagmittel an einem festen Ort, zum Beispiel an einem Wandgestell. So lassen sie sich einfach zählen, kontrollieren und zur Prüfung einsammeln, und nichts verschwindet unbemerkt auf der Baustelle.
Was droht, wenn Anschlagmittel nicht geprüft werden?
Das Versagen eines Anschlagmittels führt fast immer zum Absturz der Last. Wer in der Nähe steht, hat kaum eine Chance, rechtzeitig auszuweichen. Viele schwere Unfälle beim Heben gehen nicht auf den Kran selbst zurück, sondern auf ein verschlissenes Hebeband oder eine überdehnte Kette. Deshalb schauen Berufsgenossenschaften bei Betriebsbesichtigungen gezielt in das Gestell mit den Anschlagmitteln. Fehlt die Prüfung, drohen:
- Bußgeld: Wer Arbeitsmittel verwenden lässt, ohne dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden, handelt ordnungswidrig (§ 22 BetrSichV). Nach § 25 ArbSchG sind Geldbußen von bis zu 5.000 € möglich.
- Strafrechtliche Folgen: Wird dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann eine Straftat vorliegen (§ 23 BetrSichV).
- Regress der Unfallversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
- Sachschäden: Eine abstürzende Last beschädigt Bauteile, Maschinen und Gebäude, oft mit hohen Folgekosten.
Eine lückenlose, dokumentierte Prüfung ist bei Anschlagmitteln mit wenig Aufwand zu erreichen und verhindert genau diese Unfälle.
Anschlagmittel prüfen lassen oder selbst prüfen?
Pro Stück sind externe Prüfungen von Anschlagmitteln nicht teuer. Eine Anschlagkette kostet beim Prüfdienst etwa 25 €, textile Anschlagmittel meist deutlich weniger. Der Aufwand steckt in der Menge und in der Logistik: Alle Anschlagmittel müssen eingesammelt, eingeschickt oder dem Prüfer bereitgestellt werden, und für die Zeit der Prüfung braucht der Betrieb Ersatz. Eine eigene befähigte Person prüft dagegen vor Ort und kann nach einem Schadensfall sofort entscheiden, ob ein Anschlagmittel weiter verwendet werden darf.
Externer Prüfdienst
- textile Anschlagmittel meist günstiger
- plus Versand oder Anfahrt
- Anschlagmittel fehlen während der Prüfung
- jedes Jahr für jedes Stück erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- Prüfung direkt im Betrieb
- sofortige Bewertung nach Schadensfällen
- nur interne Arbeitszeit
Externe Preise: Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben von Prüfdiensten. Die Rissprüfung von Ketten wird gesondert berechnet. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.
Rechenbeispiel: Stahlbaubetrieb mit 60 Anschlagmitteln
Ein Stahlbaubetrieb hat 15 Anschlagketten und 45 Hebebänder und Rundschlingen im Einsatz. Bei rund 25 € pro Kette und 6 € pro textilem Anschlagmittel zahlt er für die jährliche Prüfung etwa 645 € pro Jahr, dazu Versand oder Anfahrt. Qualifiziert er seinen Instandhalter, fallen einmalig 345 € für den Kurs an. Die Rissprüfung der Ketten alle drei Jahre bleibt beim Spezialisten, alles andere läuft im Haus. Die ausführliche Rechnung finden Sie im Kostenvergleich zur Anschlagmittel-Prüfung.
Anschlagmittel werden fast immer zusammen mit Kranen und Kettenzügen eingesetzt. Dieselbe Person kann auch diese Prüfungen übernehmen. Mehr dazu unter Kranprüfung und Prüfung von Winden und Hubgeräten.
Häufige Fragen zur Prüfung von Anschlagmitteln
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person, so schreibt es die DGUV Regel 109-017 vor. Bei häufigem Einsatz, starkem Verschleiß, Korrosion oder Hitze sind kürzere Abstände nötig. Rundstahlketten werden zusätzlich mindestens alle drei Jahre zerstörungsfrei auf Risse geprüft, bei Hafenarbeit jährlich. Vor jedem Einsatz kontrolliert außerdem der Anschläger das Anschlagmittel auf sichtbare Mängel.
Wann ist eine Anschlagkette ablegereif?
Nach DGUV Regel 109-017 unter anderem dann, wenn die Glieddicke um mehr als 10 Prozent abgenommen hat oder ein Kettenglied um mehr als 3 Prozent gelängt ist. Ebenso bei Rissen, Kerben, Verformungen, verbogenen oder aufgeweiteten Haken und bei fehlendem Kennzeichnungsanhänger. Eine ablegereife Kette wird unbrauchbar gemacht und nicht mehr verwendet, auch nicht für leichtere Lasten.
Darf ein Hebeband ohne Etikett verwendet werden?
Nein. Das Etikett nach DIN 61360 gibt Auskunft über Tragfähigkeit, Material und Hersteller. Fehlt es oder ist es nicht mehr lesbar, lässt sich die Tragfähigkeit nicht mehr sicher bestimmen. Das Hebeband muss dann abgelegt werden, auch wenn es sonst noch gut aussieht. Das gilt genauso für Rundschlingen ohne lesbares Etikett.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel?
Anschlagmittel verbinden das Tragmittel, also zum Beispiel den Kranhaken, mit der Last. Dazu gehören Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen und Schäkel. Lastaufnahmemittel nehmen die Last selbst auf und sind nicht fest mit dem Hebezeug verbunden, etwa Traversen, Klemmen, Zangen, Greifer, Magnet- oder Vakuumheber. Beide müssen jährlich geprüft werden, die Prüfpunkte unterscheiden sich aber.
Muss die Rissprüfung von Ketten extern gemacht werden?
Die zerstörungsfreie Prüfung auf Rissfreiheit erfordert spezielle Verfahren, etwa die Magnetpulverprüfung, und die passende Ausrüstung. Sie wird deshalb meist von einem spezialisierten Dienstleister oder dem Kettenhersteller durchgeführt. Die jährliche Sicht- und Maßprüfung aller Anschlagmittel kann dagegen eine eigene befähigte Person übernehmen, die Rissprüfung wird dann nur alle drei Jahre extern vergeben.
Wer kontrolliert Anschlagmittel vor dem Einsatz?
Der Anschläger kontrolliert jedes Anschlagmittel vor der Benutzung auf erkennbare Mängel: Etikett, Schnitte, Verformungen, Drahtbrüche, Hakensicherung. Diese Kontrolle ist Teil der Ausbildung zum Anschläger nach DGUV Information 209-013. Sie ersetzt aber nicht die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person, bei der jedes Anschlagmittel einzeln gründlich untersucht, bewertet und dokumentiert wird.
Reicht ein Online-Kurs, um Anschlagmittel prüfen zu dürfen?
Ein Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die jährliche Prüfung: Regelwerke, Ablegekriterien, Messmethoden und Dokumentation. Befähigte Person wird man aber erst zusammen mit Berufsausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und der Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine behördliche Anerkennung einzelner Kurse gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Qualifikation insgesamt zur Prüfaufgabe passt. Mehr dazu: Ist eine Online-Schulung anerkannt?