Die DGUV Regel 109-017 regelt das Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb, einschließlich Prüfung, Fristen und Ablegereife. Sie verlangt eine Kontrolle vor jeder Benutzung, eine Prüfung durch eine befähigte Person mindestens einmal im Jahr und für Rundstahlketten zusätzlich längstens alle drei Jahre eine besondere Prüfung auf Risse. Außerdem nennt sie Ablegekriterien für Ketten, Seile und textile Anschlagmittel. Sie hat das frühere Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 abgelöst. Adressat ist der Unternehmer, der Anschlagmittel einsetzt.
Ist die Prüfung nach DGUV Regel 109-017 Pflicht?
Ja. Die Prüfpflicht selbst steht in der Betriebssicherheitsverordnung: Nach § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen. Anschlagmittel sind dafür ein Paradebeispiel: Sie werden über Kanten gezogen, verdreht, überlastet und im Freien gelagert. Die DGUV Regel 109-017 füllt diese allgemeine Pflicht für Anschlag- und Lastaufnahmemittel mit konkreten Fristen, Prüfinhalten und Ablegekriterien.
Eine DGUV Regel ist keine Unfallverhütungsvorschrift im strengen Sinn, sondern beschreibt, wie die staatlichen Vorgaben praktisch erfüllt werden können. Wer sich an sie hält, ist auf der sicheren Seite. Wer abweicht, muss im Zweifel selbst belegen, dass seine Lösung gleich sicher ist. In der Praxis ist die DGUV Regel 109-017 deshalb der Maßstab, an dem Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden die Prüfung von Anschlagmitteln messen. Warum die Grundlage so wichtig ist, zeigt der Blick auf die Folgen eines Versagens: Reißt eine Kette oder ein Hebeband, stürzt die Last ab, und zwar ohne Vorwarnung.
Wofür die Regel gilt und wofür nicht
Die DGUV Regel 109-017 betrifft alles, was zwischen Tragmittel und Last hängt: Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel. Das Tragmittel selbst, also etwa der Kranhaken mit Unterflasche, gehört zum Hebezeug und wird mit dem Kran oder Kettenzug geprüft, nach DGUV Vorschrift 52 oder DGUV Vorschrift 54. Die Grafik zeigt die Abgrenzung.
Rechtsgrundlagen rund um die DGUV Regel 109-017
Die DGUV Regel 109-017 verweist auf mehrere andere Regelwerke. Für die Prüfung sind vor allem die folgenden wichtig. Die DIN-Normen richten sich in erster Linie an Hersteller, sie sind für den Prüfer aber nützlich, weil sie festlegen, was auf Anhänger und Etikett stehen muss.
| Regelwerk | Abschnitt | Kernaussage |
|---|---|---|
| BetrSichV | § 2 Abs. 6, § 3 Abs. 6, § 14 | Definition befähigte Person, Festlegung der Prüffristen, Prüfpflicht und Aufzeichnung |
| TRBS 1201 | gesamte Regel | wie Prüfungen geplant, durchgeführt und dokumentiert werden |
| TRBS 1203 | gesamte Regel | Anforderungen an die prüfende Person |
| DGUV Regel 109-017 | Betrieb, Prüfung, Ablegereife | Fristen, Prüfinhalte und Ablegekriterien für Anschlag- und Lastaufnahmemittel |
| DIN EN 818 | Teile für Anschlagketten | Anforderungen an Rundstahlketten und Gebrauchshinweise |
| DIN EN 13414 | Anschlagseile aus Stahldraht | Aufbau, Kennzeichnung und Gebrauch von Seilanschlagmitteln |
| DIN EN 1492-1 und -2 | Hebebänder, Rundschlingen | Etikett, Farbkennzeichnung der Tragfähigkeit, Werkstoffe |
| DIN EN 13155 | lose Lastaufnahmemittel | Anforderungen an Traversen, Klemmen, Greifer, Magnet- und Vakuumheber |
Mehr zur Rolle der Person, die prüft, erklärt unsere Seite zur TRBS 1203.
Wie oft schreibt die DGUV Regel 109-017 eine Prüfung vor?
Die Regel kennt mehrere Prüf- und Kontrollstufen, die aufeinander aufbauen. Die tägliche Sichtkontrolle ersetzt die Jahresprüfung nicht, und die Jahresprüfung ersetzt nicht die Rissprüfung der Ketten.
| Prüfart | Intervall | Wer prüft |
|---|---|---|
| Kontrolle vor der Benutzung | vor jedem Einsatz | Anschläger oder Benutzer |
| Regelmäßige Prüfung | längstens 12 Monate, je nach Einsatz kürzer | befähigte Person |
| Besondere Prüfung Rundstahlketten | längstens 3 Jahre | befähigte Person mit Rissprüfverfahren |
| Hebebänder mit ummantelter Stahldrahteinlage | längstens 3 Jahre auf Drahtbrüche und Korrosion | befähigte Person mit geeignetem Verfahren |
| Außerordentliche Prüfung | nach Schadensereignissen, Überlast, Instandsetzung | befähigte Person |
Die Gefährdungsbeurteilung legt die tatsächliche Frist fest
Die zwölf Monate sind eine Obergrenze. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung fest. Kürzere Abstände sind angebracht, wenn Anschlagmittel täglich im Einsatz sind, mit Hitze, Säuren oder Laugen in Berührung kommen, im Freien gelagert werden oder regelmäßig über Kanten laufen. Eine Verzinkerei, eine Gießerei oder ein Betonfertigteilwerk kommt mit einer jährlichen Prüfung selten aus. Ein Betrieb, der zweimal im Monat eine Maschine umsetzt, dagegen schon. Wichtig ist, dass die Begründung für die gewählte Frist schriftlich festgehalten ist.
Für Hebebänder mit ummantelter Stahldrahteinlage gilt die dreijährige Frist, weil Drahtbrüche und Korrosion unter der Umhüllung von außen nicht sicher zu sehen sind. Ähnlich ist es bei Ketten: Feine Anrisse, etwa an Schweißstellen, erkennt das Auge nicht. Deshalb braucht es dafür ein zerstörungsfreies Verfahren, das in der Regel ein spezialisierter Dienstleister durchführt.
Wer darf nach DGUV Regel 109-017 prüfen?
Die regelmäßige Prüfung übernimmt eine zur Prüfung befähigte Person. Ein Sachverständiger oder eine zugelassene Überwachungsstelle ist dafür nicht vorgeschrieben. Die Person braucht nach TRBS 1203 eine passende Berufsausbildung, Erfahrung mit Hebezeugen und Anschlagmitteln und eine zeitnahe Tätigkeit in diesem Bereich. Typisch sind Industriemechaniker, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker oder Mechatroniker aus Instandhaltung oder Montage.
Was diesen Fachkräften meist fehlt, ist das Wissen aus der Regel selbst: welche Ablegekriterien gelten, wie Glieddicke und Längung gemessen werden, was auf einem Etikett stehen muss und wie ein Prüfnachweis aussieht. Genau das vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Anschlagmittel für 345 €. Danach beauftragt der Arbeitgeber die Person schriftlich. Für die Rissprüfung der Ketten braucht es zusätzlich Prüfverfahren und Ausrüstung, die in einem Kurs zur Sicht- und Zustandsprüfung nicht enthalten sind.
Anschläger und befähigte Person sind verschiedene Rollen
Der Anschläger ist für die Kontrolle vor der Benutzung zuständig und legt ein Anschlagmittel mit erkennbaren Mängeln sofort beiseite. Er entscheidet aber nicht, ob es repariert, weiter verwendet oder abgelegt wird. Diese Bewertung trifft die befähigte Person.
Was wird bei der Prüfung nach DGUV Regel 109-017 geprüft?
Die Prüfung ist im Kern eine gründliche Sicht-, Tast- und Maßprüfung jedes einzelnen Stücks. Gegenüber der Kontrolle vor der Benutzung ist sie systematisch, vollständig und dokumentiert. Die wichtigsten Prüfpunkte:
- Kennzeichnung: Anhänger oder Etikett vorhanden und lesbar, Tragfähigkeit erkennbar.
- Ketten: Glieddicke und Längung messen, Risse, Kerben, Verformungen, Verbindungsglieder und Haken prüfen.
- Drahtseile: Drahtbrüche zählen, Knicke, Quetschungen, Korrosion und Endverbindungen wie Pressklemmen beurteilen.
- Hebebänder und Rundschlingen: Gewebe, Webkanten, Nähte, Schlaufen und Ummantelung auf Schnitte, Abrieb, Hitze- und Chemikalienschäden absuchen.
- Beschlagteile: Haken, Schäkel, Ringe und Wirbel auf Aufweitung, Verschleiß und funktionierende Sicherungen prüfen.
- Lastaufnahmemittel: Tragstruktur, Schweißnähte, Bolzen, Sicherungen, Greifflächen und bei Energieversorgung die Warneinrichtungen.
Anschlagmittel, die schmutzig oder verölt sind, werden vor der Prüfung gereinigt, denn unter Fett und Zunder bleiben Kerben und Anrisse unsichtbar.
Ob ein Befund zur Ablegereife führt, bewerten Sie anhand der Kriterien der Regel und der Herstellerangaben. Eine ausführliche Übersicht gibt die Seite Ablegereife von Anschlagmitteln. Alle Punkte zum Abhaken stehen in der Checkliste zur Anschlagmittel-Prüfung.
Dokumentation nach DGUV Regel 109-017 und BetrSichV
Das Ergebnis jeder Prüfung wird aufgezeichnet. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV gehören dazu mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Viele Betriebe heben sie länger auf, weil sich so der Verlauf von Verschleiß über mehrere Jahre nachvollziehen lässt. Berichte über die Rissprüfung der Ketten gehören in dieselbe Ablage.
Was die Aufzeichnung bei einer Kontrolle leisten muss
Bei einer Betriebsbesichtigung soll sich zu jedem Anschlagmittel im Gestell in wenigen Minuten zeigen lassen, wann es zuletzt geprüft wurde, von wem und mit welchem Ergebnis. Gelingt das über die Nummer am Teil, ist die Dokumentation gut aufgestellt.
Bei Anschlagmitteln funktioniert das nur mit einem Verzeichnis, in dem jedes Stück eine eigene Nummer hat. Ohne Nummer lässt sich nicht belegen, welches von zwanzig gleichen Hebebändern geprüft wurde. Am Anschlagmittel selbst zeigt eine Prüfplakette, ein farbiger Prüfring oder ein Kabelbinder in der Jahresfarbe, dass die Prüfung aktuell ist. Eine fertige Vorlage für Verzeichnis und Protokoll finden Sie unter Prüfprotokoll Anschlagmittel.
Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?
Bei einer Betriebsbesichtigung genügt der Aufsichtsperson oft ein Blick auf das Gestell mit den Anschlagmitteln: Fehlen Plaketten, sind Etiketten unleserlich oder gibt es kein Verzeichnis, fällt die Lücke sofort auf. Gerade weil die Prüfung von Anschlagmitteln wenig Aufwand macht, stößt ein Versäumnis hier auf wenig Verständnis. Die möglichen Folgen reichen von der Anordnung, die Prüfung nachzuholen, bis zu ernsten rechtlichen Konsequenzen.
- Behörde und Berufsgenossenschaft: Sie können Anordnungen treffen und die Verwendung ungeprüfter Anschlagmittel untersagen. Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht ist nach § 22 BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit.
- Nach einem Unfall: Staatsanwaltschaft und Berufsgenossenschaft fragen zuerst nach dem Prüfnachweis. Fehlt er, liegt der Vorwurf der Fahrlässigkeit nahe, gegen den Unternehmer und gegen Führungskräfte, die den Einsatz angeordnet haben.
- Regress: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Unfallversicherung ihre Aufwendungen zurückfordern.
- Sachversicherung: Bei Schäden an Last, Maschinen oder Gebäude kann eine fehlende Prüfung die Regulierung erschweren.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: Wer nicht prüft, merkt auch nicht, wann der Bestand erneuert werden muss. Eine ausführliche Einordnung gibt unsere Seite Folgen fehlender Prüfung.
Kosten: Prüfdienst oder eigene befähigte Person?
Was die eigene Prüfung zusätzlich bringt
Neben dem Preis zählt die Logistik: Beim Prüfdienst werden alle Teile eingesammelt und fehlen für die Dauer der Prüfung. Eine eigene befähigte Person prüft vor Ort und entscheidet nach einem Schadensfall sofort. Die Rissprüfung der Ketten bleibt in beiden Fällen beim Spezialisten.
Prüfdienste rechnen die Jahresprüfung meist pro Stück ab, rund 25 € je Anschlagkette, textile Anschlagmittel deutlich günstiger. Bei 80 Anschlagmitteln kommen mit einem Mittelwert von 10 € je Stück und 40 € für Anfahrt und Bericht rund 840 € pro Jahr zusammen. Intern braucht die befähigte Person dafür etwa 80 × 5 Minuten, also gut 6,5 Stunden. Die ausführliche Rechnung mit zwei Beispielbetrieben steht auf der Seite Kosten der Anschlagmittel-Prüfung. Alles Grundsätzliche zur Prüfung finden Sie auf der Übersichtsseite Anschlagmittel prüfen.
Externer Prüfdienst
- 80 Anschlagmittel zu ca. 10 €
- plus 40 € Anfahrt und Bericht
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- gut 6,5 Std. Prüfzeit im Jahr
- Prüfung nach eigenem Plan
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Häufige Fragen zur DGUV Regel 109-017
Was hat die DGUV Regel 109-017 ersetzt?
Sie hat das Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 abgelöst, das viele noch unter der alten Bezeichnung BGR 500 Kapitel 2.8 kennen. Inhaltlich sind Prüfpflicht, Jahresfrist und die Rissprüfung von Ketten erhalten geblieben. Wenn in Ihren Betriebsanweisungen oder Prüfprotokollen noch das alte Kapitel steht, sollten Sie den Verweis bei der nächsten Überarbeitung auf die DGUV Regel 109-017 umstellen.
Gilt die DGUV Regel 109-017 auch für Anschlagmittel am Stapler?
Die Regel betrifft Anschlag- und Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb. Werden Ketten, Hebebänder oder ein Lasthaken mit einem Stapler eingesetzt, etwa an einem Kranarm-Anbaugerät, tragen sie genauso Last und verschleißen genauso. Die Prüfpflicht nach BetrSichV gilt für sie ohnehin. Es ist deshalb üblich und sinnvoll, sie in dasselbe Verzeichnis aufzunehmen und nach denselben Kriterien jährlich zu prüfen.
Muss ich neue Anschlagmittel vor dem ersten Einsatz prüfen lassen?
Neue Anschlagmittel kommen mit Konformitätserklärung oder Prüfbescheinigung des Herstellers. Vor dem ersten Einsatz sollten Sie trotzdem kontrollieren, ob Kennzeichnung und Tragfähigkeit zur Bestellung passen und keine Transportschäden vorliegen. Anschließend erhält das Anschlagmittel eine Nummer im Verzeichnis und wird in den jährlichen Prüfrhythmus aufgenommen. Bewahren Sie die Herstellerunterlagen zusammen mit den Prüfaufzeichnungen auf.
Ist die DGUV Regel 109-017 rechtlich verbindlich?
Eine DGUV Regel ist kein Gesetz. Sie konkretisiert aber, wie die Pflichten aus Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften erfüllt werden können. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, richtig zu handeln. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass seine Lösung gleich sicher ist. Nach einem Unfall wird die Prüfung fast immer an dieser Regel gemessen, deshalb sollten Sie sich daran orientieren.
Wo bekomme ich die DGUV Regel 109-017?
Die Regel ist im Publikationsportal der DGUV als PDF abrufbar, dort finden Sie auch ältere Fassungen und verwandte Informationen zum Anschlagen von Lasten. Im Online-Kurs zur befähigten Person für Anschlagmittel gehören die Regelwerkstexte zu den Lernunterlagen, sodass Sie sie während der 52 Wochen Zugang jederzeit nachschlagen können. Für die Prüfung vor Ort empfiehlt sich trotzdem ein eigenes Exemplar.