Prüfprotokoll für Anschlagmittel: Vorlage und Anleitung zum Ausfüllen

Wie ein Prüfprotokoll für Ketten, Seile, Hebebänder und Lastaufnahmemittel aufgebaut ist, welche Angaben Pflicht sind und wie Sie Befunde so eintragen, dass sie auch in drei Jahren noch verständlich sind.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Ein Prüfprotokoll für Anschlagmittel ist ein Verzeichnis mit einer Zeile je Stück, das nach § 14 BetrSichV mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person enthält. Dazu kommen Nummer, Art, Tragfähigkeit und Messwerte jedes Anschlagmittels, die Maßnahme bei Mängeln und der nächste Prüftermin. Aufbewahrt wird das Protokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung. Die Vorlage auf dieser Seite können Sie drucken oder als Tabelle nachbauen.

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Wer darf das Prüfprotokoll unterschreiben?

Unterschreiben darf nur die Person, die die Prüfung tatsächlich durchgeführt hat, und das muss eine zur Prüfung befähigte Person sein. Mit ihrer Unterschrift bestätigt sie, dass jedes eingetragene Anschlagmittel nach dem angegebenen Umfang geprüft und bewertet wurde. Eine Unterschrift der Werkstattleitung oder des Einkaufs ersetzt das nicht, auch wenn sie im Betrieb üblich ist.

Eine elektronische Dokumentation ist zulässig. Wichtig ist, dass erkennbar bleibt, wer geprüft hat, und dass Einträge nicht nachträglich unbemerkt geändert werden können. Wer als befähigte Person unterschreibt, braucht neben Ausbildung und Erfahrung die Kenntnis der Ablegekriterien und Prüfinhalte. Diese Fachkunde vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Anschlagmittel. Die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber legen Sie am besten gleich zum Protokoll, eine Vorlage für die Beauftragung finden Sie bei uns.

Vorbereitung: Nummernsystem und Stammdaten

Das Protokoll steht und fällt mit der eindeutigen Zuordnung. Bevor Sie die Vorlage zum ersten Mal ausfüllen, legen Sie Folgendes fest:

  • Nummernsystem: ein Kürzel je Art plus fortlaufende Nummer, zum Beispiel K-001 für Ketten, S-001 für Drahtseile, H-001 für Hebebänder, R-001 für Rundschlingen und L-001 für Lastaufnahmemittel.
  • Nummernträger: gestanzte Metallanhänger an Ketten und Seilen, bei textilen Anschlagmitteln wetterfeste Anhänger mit Kabelbinder an der Schlaufe. Manche Hersteller bieten auch Chips zum Auslesen an.
  • Stammdaten: Hersteller, Nennmaß, Nutzlänge, Tragfähigkeit, Güteklasse und Datum der Inbetriebnahme aus Anhänger, Etikett oder Herstellerbescheinigung.
  • Ablageort: ein Ordner oder eine Datei, in der Protokoll, Herstellerbescheinigungen, Rissprüfberichte und Beauftragung zusammenliegen.

Der erste Durchgang ist der aufwendigste, weil alle Stammdaten erfasst werden. Ab dem zweiten Jahr tragen Sie nur noch Prüfdatum, Messwerte und Ergebnis nach.

Prüfprotokoll für Anschlagmittel ausfüllen: Schritt für Schritt

Die Vorlage besteht aus drei Teilen: einem Kopf mit den Angaben zur Prüfung, einer Tabelle mit einer Zeile je Anschlagmittel und einem Abschluss mit Unterschrift. Die Grafik zeigt den Aufbau, die Schritte erklären jedes Feld.

Aufbau des Prüfprotokolls Anschlagmittel Kopf:Betrieb, Bereich, Datum, Prüfart, Prüfgrundlage, Prüfer Nr.ArtTragfähigkeitMesswerteBefundErgebnis K-004Kette 2-str.4,25 td min 9,6 mmohnei. O. H-021Hebeband2 tentfälltSchnittabgelegt Abschluss:Name, Unterschrift, nächste Prüfung, nächste Rissprüfung
Kopf, Tabelle, Abschluss: So bleibt das Protokoll auch bei hundert Anschlagmitteln übersichtlich. Die Werte sind Beispiele.

1. Kopfdaten eintragen

Oben stehen Betrieb und Bereich, etwa „Werk 1, Halle 3“, das Prüfdatum, die Prüfart und die Prüfgrundlage. Als Prüfart unterscheiden Sie regelmäßige Prüfung, außerordentliche Prüfung nach einem Ereignis oder Prüfung vor dem ersten Einsatz. Als Grundlage nennen Sie § 14 BetrSichV und die DGUV Regel 109-017.

2. Stammdaten je Anschlagmittel übernehmen

Jede Zeile beginnt mit der Nummer, gefolgt von Art, Hersteller, Nennmaß, Länge und Tragfähigkeit. Bei Ketten gehört die Güteklasse dazu, bei Hebebändern und Rundschlingen der Werkstoff. Diese Angaben ändern sich nicht und werden aus dem Vorjahr übernommen.

3. Prüfumfang festhalten

Vermerken Sie, was geprüft wurde: Sichtprüfung, Tastprüfung, Messung, Funktionsprüfung der Beschlagteile. Wer nach einer Checkliste arbeitet, verweist auf die Abschnitte, zum Beispiel „Checkliste Abschnitte 1, 2, 6“. So ist der Umfang ohne lange Texte belegt.

4. Messwerte eintragen

Tragen Sie bei Ketten die kleinste gemessene Glieddicke und das Ergebnis der Längenmessung ein, bei Drahtseilen den kleinsten Durchmesser, bei Haken die Maulweite oder den Abstand der Messmarken. Messwerte sind der wertvollste Teil des Protokolls, weil sie im Jahresvergleich zeigen, wie schnell ein Teil verschleißt.

5. Befund und Ergebnis bewerten

Im Feld Befund steht, was Sie gefunden haben, sachlich und so genau, dass ein Dritter es wiederfindet. Im Feld Ergebnis steht eine von drei Entscheidungen: in Ordnung, gesperrt bis zur Instandsetzung oder abgelegt.

6. Maßnahmen und Termine ergänzen

Für gesperrte Teile tragen Sie die Maßnahme ein, etwa „Hakensicherung ersetzen lassen“, und wer sie bis wann erledigt. Für Rundstahlketten gehört das Datum der letzten und der nächsten Rissprüfung in eine eigene Spalte.

7. Unterschreiben und übergeben

Die befähigte Person unterschreibt mit Namen und Datum. Eine Kopie oder Mitteilung geht an die verantwortliche Führungskraft, vor allem wenn Teile abgelegt wurden und Ersatz bestellt werden muss.

8. Das Protokoll im Laufe des Jahres fortschreiben

Zwischen zwei Jahresprüfungen ändert sich der Bestand. Neue Anschlagmittel bekommen vor dem ersten Einsatz eine Nummer und eine eigene Zeile mit dem Vermerk „Prüfung vor dem ersten Einsatz“. Außerordentliche Prüfungen nach einer Überlastung oder einem Schaden werden als eigene Zeile mit Anlass eingetragen. Teile, die ein Anschläger aussortiert hat, bewertet die befähigte Person und trägt das Ergebnis nach. So ist das Verzeichnis bei der nächsten Jahresprüfung aktuell.

Typische Mängel und wie Sie sie ins Protokoll schreiben

Ein Befund wie „beschädigt“ hilft im nächsten Jahr niemandem. Gute Einträge nennen Ort, Art und Ausmaß des Mangels und die daraus folgende Entscheidung. Die Tabelle zeigt typische Mängel mit Erkennungsmerkmal und einem Formulierungsvorschlag für die Maßnahme im Protokoll. Die Werte und Nummern sind Beispiele und ersetzen nicht die Grenzwerte aus Regel und Herstellerangabe.

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme und Eintrag im Protokoll
Verschleiß an der KetteGlieddicke an den Berührungsstellen reduziert„K-004 Strang 2, kleinste Glieddicke 9,6 mm bei Nennmaß 10 mm, innerhalb Grenzwert, weiter verwenden, beobachten“
Schnitt am Hebebanddurchtrennte Fäden an der Webkante„H-021 Schnitt ca. 15 mm an Webkante, 40 cm von Schlaufe A, abgelegt, zerschnitten“
Hakensicherung defektFalle schließt nicht selbsttätig„K-011 Haken Strang 1 Sicherungsfalle lahm, gesperrt, Ersatz mit Originalteil beauftragt“
Drahtbrücheabstehende Drähte nahe der Pressklemme„S-003 mehrere Drahtbrüche auf kurzer Länge hinter Pressklemme, Grenzwert überschritten, abgelegt“
Etikett unleserlichTragfähigkeit nicht mehr lesbar„R-015 Etikett unleserlich, Tragfähigkeit nicht nachweisbar, abgelegt“
HitzespurenAnlauffarben an zwei Gliedern„K-007 Anlauffarben Glied 12 und 13, Hitzeeinwirkung, abgelegt, Ursache an Werkstattleitung gemeldet“

Welche Befunde zur Ablegereife führen, erläutert die Seite Ablegereife von Anschlagmitteln. Eine Ursache mitzuschreiben lohnt sich, denn wiederkehrende Ursachen wie fehlender Kantenschutz lassen sich abstellen.

Vorlage zum Drucken: die Felder im Überblick

Die Vorlage können Sie als Papierformular nutzen oder die Spalten in eine Tabellenkalkulation übernehmen. Für den Druck eignet sich das Querformat, weil die Tabelle viele Spalten hat. Planen Sie je Seite etwa 15 Zeilen ein, dann bleibt genug Platz für lesbare Einträge von Hand. Diese Felder gehören hinein:

  • Kopf: Betrieb, Bereich, Prüfdatum, Prüfart, Prüfgrundlage, Name der befähigten Person
  • Je Zeile: Nr., Art, Hersteller, Nennmaß, Länge, Tragfähigkeit, Güteklasse oder Werkstoff, Prüfumfang, Messwerte, Befund, Ergebnis, Maßnahme
  • Abschluss: nächste regelmäßige Prüfung, nächste Rissprüfung der Ketten, Unterschrift, Datum

Welche Prüfpunkte hinter dem Feld Prüfumfang stehen, zeigt die Checkliste zur Anschlagmittel-Prüfung.

Plakette, Prüfring und Aufbewahrung

Das Protokoll belegt die Prüfung im Büro, die Plakette zeigt sie am Teil. Beides muss zusammenpassen: Nur was im Protokoll als in Ordnung steht, bekommt eine neue Plakette. Üblich sind drei Systeme. Prüfplaketten mit Monat und Jahr eignen sich für Lastaufnahmemittel und Ketten mit Anhänger. Farbige Prüfringe oder Kabelbinder in einer Jahresfarbe sind bei vielen kleinen Teilen am schnellsten und für Anschläger auf einen Blick erkennbar. Chips oder Codes zum Auslesen verbinden das Teil direkt mit dem digitalen Verzeichnis.

Aufbewahrt wird das Protokoll nach § 14 BetrSichV mindestens bis zur nächsten Prüfung. Empfehlenswert ist eine längere Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer, weil sich nur so Verschleißverläufe und Ablegegründe nachvollziehen lassen. Allgemeine Hinweise zur Prüfdokumentation für alle Arbeitsmittel finden Sie unter Prüfdokumentation.

Welche Fehler machen Prüfprotokolle wertlos?

  • Sammelvermerke: „60 Anschlagmittel geprüft, i. O.“ belegt nicht, welches Stück geprüft wurde. Jede Nummer braucht ihre Zeile.
  • Fehlende Unterschrift: Ohne Name und Unterschrift der befähigten Person fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 BetrSichV.
  • Keine Messwerte: Ohne Zahlen lässt sich im Streitfall nicht zeigen, dass eine Kette innerhalb der Grenzwerte lag.
  • Abgelegte Teile bleiben stehen: Wer abgelegte Anschlagmittel nicht austrägt, sucht im nächsten Jahr nach Teilen, die es nicht mehr gibt.
  • Prüfberichte ohne Nummernbezug: Auch der Bericht eines Prüfdienstes muss sich eindeutig Ihren Nummern zuordnen lassen, sonst fehlt der Nachweis.

Wie die Prüfung selbst abläuft, beschreibt die Anleitung zur Anschlagmittel-Prüfung. Die Übersicht zu Pflicht und Fristen finden Sie unter Anschlagmittel prüfen.

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ca. 1.040 € / Jahr
  • 100 Anschlagmittel zu ca. 10 €
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  • gut 8 Std. Prüfzeit im Jahr
  • Protokoll nach eigenem Nummernsystem

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Häufige Fragen zum Prüfprotokoll

Welche Angaben muss ein Prüfprotokoll für Anschlagmittel enthalten?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Bei Anschlagmitteln kommt praktisch zwingend die Nummer jedes Stücks hinzu, sonst lässt sich das Ergebnis keinem Teil zuordnen. Empfehlenswert sind außerdem Tragfähigkeit, Messwerte, Maßnahmen bei Mängeln und die Termine der nächsten Prüfung und Rissprüfung.

Darf ich das Prüfprotokoll digital führen?

Ja. Eine elektronische Aufzeichnung ist zulässig, zum Beispiel als Tabelle oder in einer Prüfsoftware. Wichtig ist, dass die Person, die geprüft hat, eindeutig erkennbar ist und dass Einträge nicht unbemerkt nachträglich geändert werden können. Viele Betriebe exportieren das Jahresprotokoll als PDF und legen es unterschrieben ab. So haben Sie die bequeme Pflege im Alltag und einen festen Stand für Kontrollen.

Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt die Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Das ist die Untergrenze. Wir empfehlen, die Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer der Anschlagmittel aufzuheben, mindestens aber einige Jahre. Nach einem Unfall wird oft nach der Vorgeschichte eines Teils gefragt, und dann zeigen ältere Protokolle, dass Verschleiß beobachtet und rechtzeitig reagiert wurde.

Reicht der Prüfbericht des Händlers als Protokoll?

Ein Prüfbericht eines Prüfdienstes oder Händlers ist ein gültiger Nachweis, wenn er die Pflichtangaben enthält und sich jedes Ergebnis eindeutig einem Ihrer Anschlagmittel zuordnen lässt. Genau daran hapert es oft, wenn der Bericht eigene Nummern verwendet. Vereinbaren Sie deshalb vorab, dass Ihre Nummern übernommen werden, oder übertragen Sie die Ergebnisse selbst in Ihr Verzeichnis.

Gehört die Kontrolle vor der Benutzung ins Protokoll?

Nein, die tägliche Kontrolle durch den Anschläger wird in der Regel nicht einzeln protokolliert. Sie ist eine Sichtkontrolle vor jedem Einsatz und keine Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Findet der Anschläger aber einen Mangel und sortiert ein Teil aus, sollte das festgehalten werden, damit die befähigte Person das Teil bewerten und das Ergebnis ins Protokoll übernehmen kann.

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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