Auffrischung für befähigte Personen: Wie oft ist eine Fortbildung nötig?

Die Befähigung ist kein Abschluss, den man einmal erwirbt und dann behält. Diese Seite erklärt, was zeitnahe berufliche Tätigkeit bedeutet, wann eine Auffrischung fällig ist und wie Sie die Fortbildung Ihrer Prüfer ohne großen Aufwand organisieren.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Eine feste Frist für die Auffrischung der befähigten Person nennt die TRBS 1203 nicht, üblich ist eine Fortbildung spätestens alle drei Jahre und immer dann, wenn sich das Regelwerk ändert. Verlangt wird eine zeitnahe berufliche Tätigkeit: Die Person arbeitet aktuell mit den Arbeitsmitteln, prüft regelmäßig und hält ihr Wissen auf dem Stand der Technik. Wer lange nicht geprüft hat, neue Bauarten prüfen soll oder eine Regeländerung verpasst hat, sollte sofort auffrischen. Wie die Fortbildung aussieht, entscheidet der Arbeitgeber.

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Was bedeutet zeitnahe berufliche Tätigkeit?

§ 2 Abs. 6 BetrSichV nennt drei Voraussetzungen für die befähigte Person: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Die ersten beiden erwirbt man einmal und behält sie. Die dritte muss man ständig erneuern. Sie soll sicherstellen, dass das Wissen des Prüfers nicht veraltet, sondern zum heutigen Stand der Technik und zu den heutigen Arbeitsmitteln passt.

Zeitnahe Tätigkeit hat zwei Seiten. Die erste ist die Praxis: Die Person arbeitet aktuell im Umfeld der Arbeitsmittel, die sie prüft, und führt Prüfungen regelmäßig durch. Wer einmal im Jahr eine einzelne Leiter prüft, sammelt kaum Routine. Wer dagegen jede Woche mit Staplern arbeitet und mehrere Prüfungen im Jahr durchführt, bleibt im Thema. Die zweite Seite ist die Fortbildung: Neue Bauarten, geänderte Vorschriften und neue Erkenntnisse aus Unfällen verändern, worauf bei einer Prüfung zu achten ist.

Die TRBS 1203 verlangt deshalb neben der Tätigkeit eine angemessene Weiterbildung. Eine feste Stundenzahl oder ein bestimmtes Format schreibt sie nicht vor. Das gibt Spielraum, bedeutet aber auch Verantwortung: Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob seine befähigte Person noch auf dem aktuellen Stand ist. Die drei Voraussetzungen im Zusammenhang erklärt unsere Seite Voraussetzungen für befähigte Personen. Für die Praxis bedeutet das: Die Befähigung ist kein Zustand, sondern eine Aufgabe, die jedes Jahr ein wenig Aufmerksamkeit braucht.

Was die Regelwerke zur Fortbildung sagen

Eine ausdrückliche Auffrischungsfrist gibt es in keinem der einschlägigen Regelwerke. Trotzdem lässt sich aus ihnen gut ableiten, was erwartet wird:

RegelwerkAussage zur AktualitätBedeutung für die Praxis
BetrSichV § 2 Abs. 6zeitnahe berufliche Tätigkeit als VoraussetzungBefähigung kann verloren gehen
BetrSichV § 3 Abs. 6Arbeitgeber legt Anforderungen an Prüfer fester entscheidet, ob fortgebildet werden muss
TRBS 1203aktuelle Tätigkeit im Umfeld der Prüfungen und angemessene WeiterbildungFortbildung gehört zur Befähigung dazu
TRBS 1201Prüfungen nach dem Stand der Technikveraltetes Wissen genügt nicht
DGUV Vorschriften und Regelnwerden regelmäßig überarbeitet und ersetztÄnderungen müssen beim Prüfer ankommen

Aus diesen Stellen hat sich in der Praxis ein Richtwert entwickelt: Eine Auffrischung spätestens alle drei Jahre gilt in vielen Bereichen als angemessen. Das ist keine gesetzliche Frist, sondern ein Erfahrungswert, an dem sich viele Betriebe und Schulungsanbieter orientieren. Wichtiger als der Kalender ist aber der Anlass. Wenn eine Vorschrift ersetzt wird, wartet man nicht drei Jahre. Ein Beispiel ist die DGUV Regel 109-017, die die früheren Vorgaben zu Lastaufnahmeeinrichtungen aus der DGUV Regel 100-500 abgelöst hat. Wer Anschlagmittel prüft, musste die neue Regel kennen, unabhängig davon, wann er zuletzt geschult wurde. Was die TRBS 1203 insgesamt verlangt, lesen Sie unter TRBS 1203 einfach erklärt.

Auffrischung, Unterweisung, Erstqualifikation: die Unterschiede

Im Betrieb werden verschiedene Schulungsarten oft in einen Topf geworfen. Für die befähigte Person ist es wichtig, sie auseinanderzuhalten:

SchulungsartZielgruppeInhalt und Rhythmus
Erstqualifikationkünftige befähigte Personvollständiges Prüfwissen zum Arbeitsmittel, einmalig vor der ersten Prüfung
Auffrischungbeauftragte befähigte PersonRegeländerungen, neue Bauarten, Wiederholung, üblich spätestens alle drei Jahre
Unterweisungalle Nutzer der Arbeitsmittelsichere Benutzung und Kontrolle vor Gebrauch, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich
FahrerausbildungStaplerfahrer, KranführerBedienung, nicht Prüfung

Die jährliche Unterweisung nach § 12 BetrSichV ersetzt also keine Auffrischung des Prüfers, und ein Staplerführerschein macht niemanden zum Prüfer. Umgekehrt kann die befähigte Person ihr Wissen gut in die Unterweisung der Kollegen einbringen, zum Beispiel indem sie zeigt, welche Schäden bei der Kontrolle vor Gebrauch auffallen müssen. Auch die Erstqualifikation und die Auffrischung unterscheiden sich im Umfang: Wer auffrischt, kennt die Grundlagen bereits und konzentriert sich auf Neuerungen und auf die Punkte, bei denen in der eigenen Prüfpraxis Unsicherheiten aufgetreten sind. Weitere Begriffe erklärt unser Glossar der Prüfbegriffe.

Wann ist die Auffrischung als befähigte Person fällig?

Statt nur auf den Kalender zu schauen, lohnt es sich, vier Anlässe im Blick zu behalten. Tritt einer davon ein, ist eine Auffrischung sinnvoll, auch wenn die letzte Schulung erst kurz zurückliegt.

Auffrischung: Kalender und Anlässe KursJahr 0 Jahr 1 Jahr 2 spätestensJahr 3 Regeländerung dazwischen: regelmäßig prüfen, Neuerungen verfolgen
Der Richtwert von drei Jahren ist eine Obergrenze. Eine Regeländerung löst die Auffrischung sofort aus.

Spätestens nach drei Jahren

Der Richtwert gilt als Obergrenze für den Normalfall. Wer viel prüft und sich laufend informiert, kommt gut damit aus. Wer nur selten prüft, sollte kürzere Abstände wählen, etwa alle ein bis zwei Jahre.

Wenn sich das Regelwerk ändert

Neue oder überarbeitete Vorschriften, Regeln und Normen sind der wichtigste Anlass. Abonnieren Sie dafür die Neuerscheinungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder prüfen Sie einmal im Jahr, ob die Regelwerke Ihres Prüfbereichs noch aktuell sind.

Nach einer längeren Pause

Wer nach Elternzeit, längerer Krankheit oder einem Wechsel in einen anderen Bereich wieder prüfen soll, frischt vorher auf. Nach mehreren Jahren ohne Tätigkeit ist zu prüfen, ob die zeitnahe Tätigkeit überhaupt noch gegeben ist.

Bei neuen Arbeitsmitteln oder Bauarten

Kommt ein Elektrostapler mit Lithium-Ionen-Akku, eine Gelenkteleskopbühne oder ein Funkkran mit neuer Steuerung in den Betrieb, braucht der Prüfer das passende Wissen, bevor er die erste Prüfung übernimmt. Herstellerschulungen sind hier oft die beste Ergänzung.

Praxisbeispiel: Auffrischung nach einer Regeländerung

Ein Instandhalter in einem Maschinenbaubetrieb prüft seit Jahren zwei Hallenkrane und rund 50 Anschlagmittel. Seine Qualifikation liegt vier Jahre zurück, und in seinen Prüfprotokollen für Ketten und Hebebänder verweist er noch auf die alte Fundstelle in der DGUV Regel 100-500. Bei einem internen Audit fällt das der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Der Betrieb meldet ihn für die Online-Kurse Krane und Anschlagmittel an. Er bearbeitet die Module an zwei Nachmittagen, passt seine Protokollvorlagen an die DGUV Regel 109-017 an und ergänzt die Rissprüfung der Ketten im Prüfplan, die bisher unklar geregelt war. Das neue Zertifikat kommt in seine Akte, und die Auffrischung wird für in drei Jahren im Prüfkalender eingetragen. Der Aufwand: zwei Nachmittage, ohne Reise und ohne Ausfall in der Instandhaltung.

Auffrischung in fünf Schritten organisieren

Mit etwas Planung wird die Auffrischung zur Routine und nicht zur Last. So gehen Sie vor:

  1. Stand erfassen: Notieren Sie für jede befähigte Person, wann und womit sie zuletzt qualifiziert wurde.
  2. Frist eintragen: Tragen Sie die nächste Auffrischung in denselben Kalender ein wie die Prüffristen, damit sie nicht vergessen wird.
  3. Regelwerk beobachten: Legen Sie fest, wer Änderungen verfolgt, etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die befähigte Person selbst.
  4. Format wählen: Online-Kurs, Herstellerschulung, Seminar der Berufsgenossenschaft oder Erfahrungsaustausch. Ob ein Online-Kurs dafür ausreicht, erklären wir unter Online-Schulung anerkannt?
  5. Nachweis ablegen: Zertifikat oder Teilnahmebestätigung zur Beauftragung legen. Wie die Akte aufgebaut sein sollte, zeigt unsere Vorlage zur Beauftragung.

Ein Vorteil der Online-Kurse: Innerhalb der 52 Wochen Zugang können Sie jedes Modul so oft wiederholen, wie Sie möchten, etwa kurz vor der jährlichen Prüfsaison. Für eine spätere Auffrischung sprechen Sie uns gern an, wir beraten Sie zum passenden Kurs.

Was kostet die Auffrischung, und rechnet sie sich?

Die Auffrischung ist der kleinste Posten in der Rechnung. Nehmen wir einen Betrieb mit zwei Hallenkranen. Ein externer Prüfdienst kostet dafür rund 450 € pro Kran plus 60 € Anfahrt, also etwa 960 € im Jahr und 2.880 € in drei Jahren. Die eigene befähigte Person braucht rund vier Stunden pro Jahr, bei 40 € pro Stunde sind das 160 € jährlich oder 480 € in drei Jahren. Dazu kommt der Kurs für 620 €, der sich nach gut neun Monaten eingespielt hat. Selbst wenn nach drei Jahren eine Auffrischung zum vollen Kurspreis gebucht wird, liegen die Gesamtkosten mit 1.720 € deutlich unter denen des Prüfdienstes. Den Kurs finden Sie unter Befähigte Person Krane.

Externer Prüfdienst

ca. 2.880 € in 3 Jahren
  • 2 Hallenkrane, jährliche Prüfung
  • ca. 960 € jedes Jahr
  • Termin nach Verfügbarkeit

Eigene befähigte Person

620 € einmalig
  • Online-Kurs Krane
  • plus ca. 160 € Prüfzeit pro Jahr
  • Auffrischung nach Bedarf

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zur Auffrischung

Verliert man die Befähigung ohne Auffrischung?

Nicht an einem bestimmten Stichtag, aber schleichend. Die befähigte Person ist kein Titel mit Ablaufdatum. Fehlt jedoch über längere Zeit die zeitnahe Tätigkeit oder die Weiterbildung, erfüllt die Person die Anforderungen der BetrSichV nicht mehr. Nach einem Unfall würde dann gefragt, ob der Prüfer auf dem Stand der Technik war. Eine dokumentierte Auffrischung beantwortet diese Frage eindeutig.

Ist das Zertifikat nach drei Jahren ungültig?

Ein Zertifikat belegt, dass die Person den Kurs zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen hat. Es verliert nicht automatisch seine Gültigkeit. Mit zunehmendem Alter sagt es aber immer weniger darüber aus, ob das Wissen noch aktuell ist. Deshalb ist es üblich, die Fachkunde spätestens nach drei Jahren aufzufrischen und das neue Zertifikat zu den Unterlagen zu legen.

Reicht es, Fachzeitschriften zu lesen?

Fachzeitschriften, Rundschreiben der Berufsgenossenschaft und Herstellerinformationen sind ein wichtiger Teil der Weiterbildung, denn sie halten über Änderungen auf dem Laufenden. Als alleiniger Nachweis sind sie aber schwach, weil sich schwer belegen lässt, was tatsächlich gelesen und verstanden wurde. Ein Kurs mit Abschlusstest schafft einen klaren Nachweis. Am besten kombinieren Sie beides: laufend lesen und in festen Abständen einen Kurs abschließen.

Wie viele Prüfungen pro Jahr braucht die zeitnahe Tätigkeit?

Eine feste Zahl nennt die TRBS 1203 nicht. Entscheidend ist, dass die Person regelmäßig mit den Arbeitsmitteln und mit Prüfungen zu tun hat und dadurch Routine behält. Wer nur eine einzelne Leiter im Jahr prüft, sammelt kaum Erfahrung. Wer dagegen mehrere Prüfungen durchführt und im Alltag mit den Arbeitsmitteln arbeitet, bleibt im Thema. Bei wenigen Prüfungen sind kürzere Auffrischungsabstände sinnvoll.

Wer bezahlt die Auffrischung?

Da der Arbeitgeber für die Prüfungen verantwortlich ist und die Anforderungen an den Prüfer festlegt, trägt in der Regel er die Kosten. Die Auffrischung ist Teil der Arbeitszeit. Bei Online-Kursen fällt das kaum ins Gewicht, weil keine Reisekosten und kein ganzer Ausfalltag entstehen. Selbstständige Prüfer tragen die Kosten selbst und können sie als Betriebsausgabe ansetzen.

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Junge Kranausbildung, Gummersbach · Schulungen seit 2016

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
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