Eine behördliche Anerkennung gibt es für keine Schulung zur befähigten Person, weder online noch in Präsenz. Weder die Betriebssicherheitsverordnung noch die TRBS 1203 schreiben ein bestimmtes Format vor. Entscheidend ist, dass die Person die Voraussetzungen erfüllt, also Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Tätigkeit, und das nötige Prüfwissen erworben hat. Eine Online-Schulung ist dafür ein gleichwertiger Weg, wenn sie das richtige Regelwerk vermittelt und mit einer Prüfung abschließt.
Ist eine Online-Schulung zur befähigten Person anerkannt?
Die Frage wird oft gestellt, beruht aber auf einer Annahme, die so nicht stimmt: dass es irgendwo eine Stelle gibt, die Schulungen zur befähigten Person offiziell anerkennt. Die gibt es nicht. Weder eine Behörde noch die Berufsgenossenschaft noch eine Kammer lässt Kurse für befähigte Personen zu, weder Präsenzseminare großer Prüforganisationen noch Online-Kurse. Ein „anerkannter Lehrgang“ im rechtlichen Sinn existiert für diese Rolle schlicht nicht.
Der Eindruck, es müsse eine Anerkennung geben, kommt meist von anderen Schulungen im Arbeitsschutz. Die Ausbildung von Ersthelfern etwa darf tatsächlich nur bei Stellen stattfinden, die von der Unfallversicherung dafür ermächtigt sind. Für den Staplerschein schreibt der DGUV Grundsatz 308-001 einen praktischen Teil vor. Für die befähigte Person gibt es ein solches System dagegen nicht.
Was stattdessen zählt, ist die Qualifikation der Person insgesamt. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, und die Person muss das nötige Wissen für die konkrete Prüfaufgabe haben. Wie sie dieses Wissen erworben hat, ob im Seminarraum, am Laptop oder durch Einweisung eines erfahrenen Kollegen, schreibt keine Vorschrift vor.
Eine Online-Schulung ist deshalb kein Weg zweiter Klasse. Sie ist eine Möglichkeit, die Fachkunde zu erwerben, und sie funktioniert genauso gut wie ein Präsenzseminar, wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen. Was genau dazugehört, erklären wir unter Voraussetzungen für befähigte Personen.
Was die Vorschriften zur Qualifizierung sagen
Wer die Regelwerke durchsieht, findet viele Anforderungen an die befähigte Person, aber keine an das Format ihrer Schulung. Die wichtigsten Stellen im Überblick:
| Regelwerk | Was es zur Qualifizierung sagt |
|---|---|
| § 2 Abs. 6 BetrSichV | Befähigt ist, wer durch Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit die nötigen Kenntnisse hat. Ein Schulungsformat wird nicht genannt. |
| § 3 Abs. 6 BetrSichV | Der Arbeitgeber legt fest, welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss. |
| TRBS 1203 | Verlangt Kenntnisse zum Stand der Technik und angemessene Weiterbildung, ohne ein Format oder einen Anbieter vorzuschreiben. |
| DGUV Vorschriften | Beschreiben den „Sachkundigen“ über Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Regeln, nicht über einen bestimmten Lehrgang. |
| Anhang 3 BetrSichV | Stellt für Prüfsachverständige bei Kranen deutlich höhere Anforderungen, etwa eine Ingenieurausbildung. Das betrifft nicht die befähigte Person. |
Die TRBS 1203 nennt Weiterbildung zwar ausdrücklich als Weg, die Kenntnisse aktuell zu halten, legt aber weder Anbieter noch Format fest. Die Grenze liegt also nicht zwischen online und Präsenz, sondern zwischen den Rollen. Befähigte Personen für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Regalen, Staplern oder Kranen brauchen Fachkunde, egal woher. Prüfsachverständige und Zugelassene Überwachungsstellen unterliegen dagegen eigenen, strengeren Regeln, für die kein Kurs genügt. Die Unterschiede erklären wir unter Sachkundiger oder Sachverständiger, die Technische Regel im Detail unter TRBS 1203 einfach erklärt.
Online-Schulung oder Präsenzseminar?
Beide Formate führen zur selben Fachkunde. Sie unterscheiden sich aber darin, was sie kosten, wie viel Zeit sie brauchen und wie viel Praxis sie bieten. Die folgende Übersicht hilft bei der Entscheidung:
| Kriterium | Online-Schulung | Präsenzseminar |
|---|---|---|
| Anerkennung | keine behördliche, wie bei jedem Format | keine behördliche, wie bei jedem Format |
| Zeitaufwand | wenige Stunden, frei einteilbar | 1 bis 3 volle Tage |
| Start | sofort | feste Termine, oft Wochen im Voraus |
| Praxis | keine Übungen am Arbeitsmittel | teilweise Übungen am Arbeitsmittel |
| Austausch | Fragen per E-Mail oder Telefon | direkt mit Dozent und Gruppe |
| Nachschlagen | Unterlagen über Monate verfügbar | Seminarunterlagen |
| Nachweis | Abschlussprüfung und Zertifikat | Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat |
Ehrlich gesagt: Wer das Arbeitsmittel aus dem Berufsalltag kennt, braucht vor allem Regelwerk, Prüfkriterien und Dokumentation, und genau das vermittelt eine Online-Schulung effizient. Wer dagegen wenig Praxis mit dem Arbeitsmittel hat, profitiert von Übungen im Präsenzseminar, sollte aber ohnehin prüfen, ob er die Voraussetzung Berufserfahrung schon erfüllt.
Woran Sie eine gute Online-Schulung erkennen
Weil es keine offizielle Zulassung gibt, unterscheiden sich Online-Angebote stark in der Qualität. Diese Merkmale helfen bei der Auswahl, ganz gleich, bei wem Sie buchen:
Bezug zum richtigen Regelwerk
Eine gute Schulung nennt für jedes Arbeitsmittel die maßgeblichen Vorschriften, etwa die DGUV Vorschrift 52 für Krane oder die DGUV Information 208-043 für Regale. Allgemeine Kurse „für alle Arbeitsmittel“ bleiben meist zu oberflächlich.
Prüfung und Zertifikat
Eine Abschlussprüfung zeigt, dass das Wissen tatsächlich angekommen ist. Das Zertifikat sollte die Person eindeutig benennen und den Prüfbereich angeben, damit es als Nachweis taugt.
Ehrliche Aussagen zu den Voraussetzungen
Seriöse Anbieter sagen offen, dass der Kurs die Fachkunde vermittelt und Ausbildung, Erfahrung und Beauftragung hinzukommen müssen. Wer verspricht, der Kurs allein mache zur befähigten Person, verschweigt einen wichtigen Teil.
Aktueller Stand des Regelwerks
Regelwerke ändern sich. So hat etwa die DGUV Regel 109-017 für Anschlag- und Lastaufnahmemittel das frühere Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 ersetzt, das in vielen Betriebsunterlagen noch zitiert wird. Eine gute Schulung arbeitet mit dem aktuellen Stand, nennt ihn und hält ihre Unterlagen entsprechend aktuell. Fragen Sie im Zweifel nach, wann ein Kurs zuletzt überarbeitet wurde.
Praxisbeispiel: Online qualifiziert, im Betrieb anerkannt
Ein typischer Fall aus einem Metallbaubetrieb: Der Instandhalter, gelernter Industriemechaniker mit acht Jahren Erfahrung an den Hallenkranen, absolviert den Online-Kurs zur Kranprüfung an zwei Nachmittagen und besteht die Abschlussprüfung. Der Geschäftsführer beauftragt ihn schriftlich. Bei der nächsten Betriebsbesichtigung fragt die Berufsgenossenschaft nach den Nachweisen. Vorgelegt werden Gesellenbrief, eine kurze Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten, das Kurszertifikat, die Beauftragung und das Kranprüfbuch mit den dokumentierten Prüfungen. Ob der Kurs online oder in Präsenz stattfand, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass alles zusammenpasst und die Prüfungen sauber dokumentiert sind. Wichtig war auch, dass im Prüfbuch Datum, Umfang, Ergebnis und Unterschrift vollständig eingetragen waren. Fehlende Einträge wären auch mit dem besten Seminarzertifikat aufgefallen, denn geprüft wird am Ende das Ergebnis, nicht das Schulungsformat.
So weisen Sie die Qualifikation nach
Weil es keine Zulassung gibt, ist eine gute Dokumentation umso wichtiger. Sie zeigt im Ernstfall, dass der Arbeitgeber eine geeignete Person ausgewählt hat. Bewährt hat sich eine Mappe mit folgenden Unterlagen:
- Ausbildungsnachweis: Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Studienabschluss.
- Nachweis der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse oder eine kurze Aufstellung der Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel.
- Kurszertifikat: der Nachweis über die erworbene Fachkunde für den Prüfbereich.
- Schriftliche Beauftragung: durch den Arbeitgeber, mit den Arbeitsmitteln, für die die Person zuständig ist.
- Weiterbildungsnachweise: etwa über eine Auffrischung, die in vielen Bereichen spätestens alle drei Jahre üblich ist.
Diese Mappe ist wertvoller als jede Teilnahmebescheinigung allein. Eine Vorlage für die Beauftragung finden Sie unter Beauftragung der befähigten Person, alles zur regelmäßigen Weiterbildung unter Auffrischung für befähigte Personen.
Legen Sie die Mappe so ab, dass sie bei einer Kontrolle oder einem Personalwechsel schnell greifbar ist, am besten zusammen mit den Prüfbüchern der Arbeitsmittel. Wechselt die befähigte Person, sieht ihr Nachfolger so sofort, wofür sie zuständig war.
Was kostet eine Online-Schulung im Vergleich?
Präsenzseminare großer Prüforganisationen kosten je nach Bereich oft zwischen 800 € und 2.900 €, dazu kommen Anreise, gegebenenfalls Übernachtung und ein bis drei Tage Arbeitsausfall. Eine Online-Schulung kostet deutlich weniger und lässt sich in den Arbeitsalltag einbauen, ohne dass der Mitarbeiter tagelang fehlt. Unsere Kurse liegen je nach Arbeitsmittel zwischen 275 € und 620 €.
Dazu kommen die indirekten Kosten: Ein Mitarbeiter, der drei Tage im Seminar sitzt, fehlt drei Tage im Betrieb. Bei der Online-Schulung verteilt sich die Lernzeit auf einzelne Stunden, die sich in ruhigere Phasen legen lassen, etwa nach Schichtende oder in auftragsarmen Wochen.
Präsenzseminar
- zzgl. Anreise und Übernachtung
- 1 bis 3 Tage Arbeitsausfall
- feste Termine
- teils Übungen am Arbeitsmittel
Online-Schulung
- keine Reisekosten
- 3 bis 4 Stunden, frei einteilbar
- sofort starten
- Unterlagen 52 Wochen verfügbar
Präsenzseminare: Richtwerte aus veröffentlichten Seminarpreisen. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.
Welcher Kurs zu Ihrem Prüfbereich passt, sehen Sie in unserer Übersicht aller Kurse zur befähigten Person, mit Preisen, Lernzeiten und Abschlussprüfungen im Vergleich.
Häufige Fragen zur Online-Schulung
Akzeptiert die Berufsgenossenschaft Online-Kurse?
Die Berufsgenossenschaft erkennt Kurse weder an noch lehnt sie sie ab. Sie prüft bei einer Kontrolle, ob die Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden und ob die prüfende Person geeignet ist. Dafür zählen Ausbildung, Erfahrung, aktuelle Tätigkeit, Fachkunde und Beauftragung. Ein Zertifikat aus einer Online-Schulung ist dabei ein Nachweis der Fachkunde wie jeder andere.
Brauche ich zusätzlich eine praktische Prüfung?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Die praktische Erfahrung bringt die befähigte Person über ihre Berufserfahrung mit, das ist ja eine der drei Voraussetzungen. Empfehlenswert ist aber, die ersten eigenen Prüfungen gemeinsam mit einem erfahrenen Kollegen oder dem bisherigen externen Prüfer durchzuführen. So wird das Gelernte direkt am Arbeitsmittel gefestigt und Unsicherheiten lassen sich sofort klären.
Ist das Zertifikat bundesweit gültig?
Ein Zertifikat für befähigte Personen hat keine amtliche Gültigkeit, die an ein Bundesland gebunden wäre. Es ist ein Nachweis über die erworbene Fachkunde und gilt als solcher überall. Ob die Person in einem Betrieb prüfen darf, entscheidet der jeweilige Arbeitgeber anhand aller Voraussetzungen. Das gilt in Nordrhein-Westfalen genauso wie in Bayern oder Hamburg.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht. Die TRBS 1203 verlangt aber, dass befähigte Personen ihr Wissen auf dem Stand der Technik halten. In vielen Bereichen ist deshalb eine Auffrischung spätestens alle drei Jahre üblich, außerdem immer dann, wenn sich das Regelwerk ändert. Wer lange nicht mehr geprüft hat, sollte vor der nächsten Prüfung ebenfalls auffrischen.
Was ist, wenn mein Kunde ein Präsenzseminar verlangt?
Das kommt vor allem bei selbstständigen Prüfern vor, etwa wenn ein Großkunde in seinen Vorgaben bestimmte Seminare nennt. Rechtlich ist das keine Voraussetzung, vertraglich kann ein Kunde aber zusätzliche Anforderungen stellen. In solchen Fällen hilft es, die vollständige Nachweismappe vorzulegen. Reicht das nicht, lässt sich die Online-Schulung durch ein Präsenzseminar ergänzen.
Macht mich eine Online-Schulung allein zur befähigten Person?
Nein, und das gilt für jedes Format. Die Schulung vermittelt die Fachkunde. Befähigte Person sind Sie erst zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufserfahrung mit dem Arbeitsmittel, einer aktuellen Tätigkeit im Bereich und der schriftlichen Beauftragung durch den Arbeitgeber. Wer diese Punkte erfüllt, ist mit einer Online-Schulung genauso gut qualifiziert wie nach einem Präsenzseminar.