Sie dürfen die UVV-Prüfung selbst durchführen, wenn Sie als befähigte Person die Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllen und vom Arbeitgeber beauftragt sind. Nötig sind eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung mit den Arbeitsmitteln, eine zeitnahe Tätigkeit und das Prüfwissen zum jeweiligen Arbeitsmittel, etwa aus einem Kurs. Eine Zulassung gibt es nicht. Finanziell lohnt sich die eigene Prüfung vor allem bei mittleren und großen Beständen. Bei wenigen Geräten kann der Prüfdienst günstiger bleiben.
Darf ich UVV-Prüfungen selbst durchführen?
Die Unfallverhütungsvorschriften verlangen für die jährliche Prüfung einen Sachkundigen, die Betriebssicherheitsverordnung eine zur Prüfung befähigte Person. Keine der beiden Vorschriften verlangt, dass diese Person von außen kommt. Auch eine behördliche Zulassung, eine Kammerprüfung oder eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist nicht vorgesehen. Die Auswahl trifft der Arbeitgeber, und er trägt dafür die Verantwortung. Ein eigener Mitarbeiter darf rechtswirksam prüfen, wenn vier Bausteine zusammenkommen:
- Berufsausbildung passend zum Arbeitsmittel, etwa Kfz-Mechatroniker für Firmenwagen oder Industriemechaniker für Stapler
- Berufserfahrung mit genau diesen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln
- zeitnahe Tätigkeit im Umfeld der Arbeitsmittel, mit Fortbildung
- Prüfwissen und Beauftragung: Kenntnis der Prüfpunkte und Regelwerke, dazu die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
Wer diese Bausteine hat, prüft genauso rechtswirksam wie ein externer Prüfdienst. Wer sie nicht hat, sollte nicht prüfen, auch wenn die Prüfung auf den ersten Blick einfach aussieht. Das gilt übrigens auch für den Inhaber selbst: Wer als Chef die eigenen Transporter prüfen will, braucht dieselben Voraussetzungen wie jeder Mitarbeiter. Eine Leiter oder ein Transporter wirkt harmlos, aber ohne Kenntnis der Ablegekriterien werden Risse, verschlissene Gelenke oder fehlende Sicherungen leicht übersehen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt der Arbeitgeber, einen Selbstcheck finden Sie unter Voraussetzungen für befähigte Personen. Was die UVV-Prüfung umfasst, erklärt unsere Seite Was ist eine UVV-Prüfung?
Was kostet die externe UVV-Prüfung?
Externe Prüfdienste rechnen meist pro Gerät ab, bei Leitern, Regalen und Anschlagmitteln oft zuzüglich Anfahrt oder Berichtspauschale. Die folgenden Spannen stammen aus veröffentlichten Preisangaben von Prüfdiensten:
| Arbeitsmittel | Preisspanne extern | typischer Richtwert |
|---|---|---|
| Leiter oder Tritt | ca. 9 bis 30 € pro Stück | 15 € plus 40 € Anfahrt je Termin |
| Firmenwagen, Transporter unter 3,5 t | ca. 15 bis 110 € pro Fahrzeug | 50 € |
| Gabelstapler | ca. 60 bis 150 € pro Stapler | 100 € |
| Hebebühne | ca. 150 bis 500 € pro Bühne | 280 € |
| Kettenzug, Winde | ab ca. 45 € pro Gerät | 70 € plus 40 € Anfahrt |
| Kran | ca. 250 bis 800 € pro Kran | 450 € plus 60 € Anfahrt |
Wo Ihr Betrieb innerhalb der Spanne landet, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Menge ist der wichtigste: Wer 20 Stapler an einem Standort prüfen lässt, bekommt bessere Konditionen als ein Betrieb mit einem einzelnen Gerät. Die Region spielt eine Rolle, weil Prüfdienste in Ballungsräumen dichter vertreten sind. Anfahrt und Berichtspauschalen machen bei kleinen Beständen einen großen Teil der Rechnung aus. Und die Bauart zählt: Ein Schubmaststapler oder eine Gelenkteleskopbühne braucht mehr Prüfzeit als ein Handhubwagen oder eine Zweisäulen-Hebebühne. Nicht in der Rechnung steht der Stillstand, wenn die Frist abläuft und der Prüfer erst Wochen später kommt.
Was kostet eine eigene befähigte Person?
Bei der eigenen Prüfung fallen drei Kostenarten an. Anders als beim Prüfdienst ist der größte Teil davon Arbeitszeit, die sich planen und über das Jahr verteilen lässt.
Kurspreis
Unsere Online-Kurse kosten je nach Arbeitsmittel zwischen 275 € für Leitern und 620 € für Krane, für Fahrzeuge 420 € und für Flurförderzeuge 525 €. Der Preis fällt einmal an und umfasst 52 Wochen Zugang, Abschlusstest und Zertifikat. Reisekosten und ein ganzer Ausfalltag entfallen, weil die Lernzeit von etwa drei Stunden am Arbeitsplatz verbracht wird.
Arbeitszeit für die Prüfungen
Als Richtwert braucht eine geübte befähigte Person etwa zehn Minuten pro Leiter, 45 Minuten pro Firmenwagen und eine Stunde pro Stapler oder Hebebühne. Mit einem internen Stundensatz von 40 € kostet die Prüfung eines Staplers also rund 40 €, die eines Firmenwagens rund 30 €. Anfahrt und Berichtspauschalen entfallen vollständig. In den ersten Prüfungen dauert es etwas länger, bis Routine und eigene Vorlagen da sind. Planen Sie für das erste Jahr deshalb einen Zuschlag von etwa einem Drittel ein.
Folgekosten
Dazu kommen Prüfplaketten, Protokollvorlagen und kleine Prüfmittel wie Messschieber oder Lehren, meist nur wenige Euro im Jahr. Einzuplanen ist außerdem eine Auffrischung, üblich spätestens alle drei Jahre. Wie Sie sie organisieren, lesen Sie unter Auffrischung für befähigte Personen.
Rechenbeispiel: kleiner und großer Betrieb
Ob sich die eigene Prüfung lohnt, hängt vor allem vom Bestand ab. Zwei Beispielbetriebe zeigen die Bandbreite, gerechnet mit den Richtwerten aus der Tabelle oben und 40 € internem Stundensatz. Die Amortisation ergibt sich aus Kurspreis geteilt durch die monatliche Ersparnis.
Beispiel 1: Tischlerei mit 3 Transportern und 12 Leitern
Extern kosten drei Transporter je 50 € und zwölf Leitern je 15 € plus 40 € Anfahrt zusammen 370 € im Jahr. Intern braucht der Meister rund 4,25 Stunden, also 170 €. Die Ersparnis liegt bei 200 € im Jahr. Die Kurse für Fahrzeuge und Leitern kosten 695 € und sind erst nach etwa 42 Monaten eingespielt. Ehrlich gesagt: Rein finanziell lohnt sich das kaum. Nur der Leiterkurs für 275 € rechnet sich mit rund 140 € Ersparnis pro Jahr nach knapp zwei Jahren.
Beispiel 2: Logistiker mit 12 Staplern und 20 Fahrzeugen
Extern kosten zwölf Stapler je 100 € und 20 Fahrzeuge je 50 € zusammen 2.200 € im Jahr. Intern fallen rund 27 Stunden an, also 1.080 €. Die Ersparnis beträgt 1.120 € im Jahr. Die Kurse für Flurförderzeuge und Fahrzeuge kosten 945 € und sind nach rund zehn Monaten bezahlt.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner für Stapler nach.
Externer Prüfdienst
- 12 Stapler, 20 Fahrzeuge
- jedes Jahr erneut
- Stillstand bis zum Termin möglich
Eigene befähigte Person
- Kurse Flurförderzeuge und Fahrzeuge
- plus ca. 1.080 € Prüfzeit pro Jahr
- nach rund 10 Monaten eingespielt
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Vor- und Nachteile: selbst prüfen oder Prüfdienst?
Geld ist nicht das einzige Kriterium. Die folgende Gegenüberstellung ist bewusst ehrlich, denn es gibt Situationen, in denen der Prüfdienst die bessere Wahl ist.
| Kriterium | Eigene befähigte Person | Externer Prüfdienst |
|---|---|---|
| laufende Kosten | nur Arbeitszeit | jedes Jahr Rechnung pro Gerät |
| Verfügbarkeit | sofort, auch nach Unfall oder Reparatur | Termin nach Verfügbarkeit |
| Kenntnis der Geräte | kennt Historie und Schwachstellen | sieht die Geräte einmal im Jahr |
| Unabhängigkeit | steht im Betrieb unter Zeitdruck | neutraler Blick von außen |
| Aufwand im Betrieb | Organisation, Vertretung, Auffrischung | kaum eigener Aufwand |
| Erfahrung über viele Betriebe | begrenzt auf den eigenen Bestand | breit, sieht viele Schadensbilder |
Extern bleibt besser, wenn nur wenige Geräte vorhanden sind, niemand im Betrieb die Voraussetzungen erfüllt oder die Person mit der Rolle überlastet wäre. Viele Betriebe fahren gut mit einer Mischung: die häufigen, einfachen Prüfungen intern, die seltenen und komplexen extern. So bleibt der Aufwand überschaubar, und der Betrieb behält trotzdem den Blick von außen.
Für wen lohnt es sich, UVV-Prüfungen selbst zu machen?
Die eigene Prüfung rechnet sich meist, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Sie haben mindestens fünf Stapler, zehn Fahrzeuge oder 30 Leitern, oder mehrere Arbeitsmittelarten zugleich.
- Im Betrieb arbeitet bereits eine Fachkraft mit passender Ausbildung, etwa Werkstattmeister, Instandhalter oder Lagerleiter.
- Ihre Geräte sind stark beansprucht, sodass häufiger als jährlich geprüft werden sollte.
- Stillstand wegen abgelaufener Fristen kostet Sie spürbar Geld.
- Nach Unfällen oder Reparaturen soll sofort jemand entscheiden können.
- Sie haben mehrere Standorte oder Baustellen, zu denen ein Prüfdienst jedes Mal separat anfahren müsste.
Trifft keiner dieser Punkte zu, ist ein zuverlässiger Prüfdienst oft die wirtschaftlichere Lösung. Das ist kein Nachteil: Wichtig ist, dass überhaupt fristgerecht und sorgfältig geprüft wird, nicht von wem. Welcher Kurs zu welcher Fachkraft passt, zeigt der Kurs-Finder.
So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Wenn Sie selbst die Prüferrolle übernehmen möchten, überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber am besten mit Zahlen. Rechnen Sie die externen Kosten des letzten Jahres zusammen, stellen Sie Kurspreis und geschätzte Prüfzeit gegenüber und nennen Sie die Amortisationszeit. Ergänzen Sie die Vorteile, die sich schwer beziffern lassen: keine Wartezeit nach Schäden, Prüfungen im eigenen Rhythmus, bessere Kenntnis der Geräte. Wichtig ist auch, die Bedenken ernst zu nehmen: Wer vertritt Sie im Urlaub, wie viel Zeit bekommen Sie, wie wird die Auffrischung organisiert? Ein kurzes Papier mit diesen Punkten auf einer Seite wirkt oft mehr als ein langes Gespräch. Eine ausführliche Argumentationshilfe finden Sie unter Arbeitgeber überzeugen.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung in Eigenregie
Darf ich als Inhaber meine Firmenwagen selbst prüfen?
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Als Kfz-Meister oder Kfz-Mechatroniker mit Werkstatterfahrung bringen Sie Ausbildung und Erfahrung mit. Fehlt Ihnen das Prüfwissen zur DGUV Vorschrift 70, schließen Sie die Lücke mit einem Kurs. Dokumentieren Sie Ihre Eignung und jede Prüfung sorgfältig. Ohne technische Ausbildung sollten Sie die Prüfung dagegen einem Sachkundigen überlassen, etwa einem Prüfdienst oder einer Werkstatt.
Reicht ein Staplerführerschein, um Stapler zu prüfen?
Nein. Der Staplerführerschein berechtigt zum Fahren, nicht zum Prüfen. Für die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 braucht es einen Sachkundigen mit technischer Berufsausbildung, Erfahrung mit Flurförderzeugen und dem Prüfwissen zu Hubgerüst, Ketten, Gabeln, Bremsen und Hydraulik. Ein Fahrer ohne technische Ausbildung kann die tägliche Einsatzprüfung übernehmen, nicht aber die UVV-Prüfung. Beides sind getrennte Aufgaben mit getrennten Anforderungen.
Ist eine interne Prüfung bei der Berufsgenossenschaft weniger wert?
Nein. Die Berufsgenossenschaft fragt, ob die Prüfung von einer geeigneten Person durchgeführt und vollständig dokumentiert wurde. Ob diese Person angestellt ist oder von einem Dienstleister kommt, spielt keine Rolle. Entscheidend sind die Nachweise: Ausbildung, Erfahrung, Zertifikat des Lehrgangs, schriftliche Beauftragung und aussagekräftige Protokolle. Mit diesen Unterlagen ist die interne Prüfung gleichwertig und hält jeder Kontrolle stand.
Kann ich nur einen Teil der Prüfungen selbst machen?
Ja, und das ist oft die klügste Lösung. Viele Betriebe prüfen Leitern, Fahrzeuge und Stapler selbst und lassen Krane oder Hebebühnen weiter extern prüfen, etwa weil dort Spezialwissen oder besondere Prüfmittel nötig sind. Die Befähigung gilt ohnehin je Arbeitsmittel. Wichtig ist nur, dass im Prüfplan eindeutig festgehalten ist, wer welches Arbeitsmittel prüft und wer bei Ausfall vertritt.
Was brauche ich an Ausstattung für die UVV-Prüfung?
Für die meisten Prüfungen genügen einfache Mittel: Protokollvorlagen oder eine Prüf-App, Prüfplaketten, Taschenlampe, Messschieber, Maßband und für Ketten eine Verschleißlehre. Für Stapler und Hebebühnen kommen je nach Bauart Prüfgewichte oder Lastnachweise hinzu. Was genau nötig ist, ergibt sich aus Betriebsanleitung und Regelwerk. Der Kurs zeigt, welche Prüfmittel für welches Arbeitsmittel sinnvoll sind und wie sie eingesetzt werden.