Eine Gelenkteleskopbühne prüfen Sie jährlich mit Schwerpunkt auf Ausleger, Drehwerk, Abstützungen und der Lastmoment- oder Arbeitsbereichsbegrenzung. Dazu kommen Korb mit Nivellierung und Anschlagpunkten, Steuerungen oben und unten, Notbedienung und die meist zahlreichen Hydraulikschläuche. Bei Lkw-Arbeitsbühnen wird das Fahrzeug zusätzlich nach DGUV Vorschrift 70 geprüft. Prüfen darf ein Sachkundiger mit Erfahrung an Auslegerbühnen, Grundlage sind DGUV Grundsatz 308-002, DIN EN 280 und die Herstellervorgaben.
Wer darf eine Gelenkteleskopbühne prüfen?
Auch für Gelenkteleskop-, Anhänger- und Lkw-Arbeitsbühnen gilt: Die jährliche Prüfung übernimmt ein Sachkundiger, im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person, die der Arbeitgeber beauftragt. Weil diese Bühnen mehr Bewegungen, mehr Hydraulik und komplexere Sicherheitseinrichtungen haben als eine Scherenbühne, sollte der Prüfer gerade hier echte Praxis mit Auslegerbühnen mitbringen, etwa als Servicetechniker, Land- und Baumaschinenmechatroniker oder Kfz-Mechatroniker im Nutzfahrzeugbereich. Wer bisher nur Scherenbühnen kennt, sollte sich vor der ersten eigenen Prüfung mit dem Serviceplan des Modells vertraut machen. Das Prüfwissen zum DGUV Grundsatz 308-002, zu Hydraulikschläuchen und zur Prüfbuchführung vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Hebe- und Hubarbeitsbühnen. Ehrlich dazu: Einstell- und Kalibrierarbeiten an der Lastmomentbegrenzung erfordern oft Herstellerwerkzeug und -schulung. Stellt der Prüfer dort einen Fehler fest, ist der Hersteller-Service gefragt. Grundlagen zur Prüfpflicht finden Sie unter UVV-Prüfung von Hebebühnen.
Vorbereitung: Platz, Unterlagen und Herstellerdaten
Eine Auslegerbühne braucht für die Prüfung Platz in alle Richtungen und gute Vorbereitung:
- Stellfläche: tragfähiger, ebener Untergrund, ausreichend Freiraum für den vollen Arbeitsbereich, keine Freileitungen in der Nähe.
- Unterlagen: Prüfbuch, Betriebsanleitung mit Arbeitsbereichsdiagramm, Serviceplan, Nachweise über Reparaturen und Schlauchwechsel.
- Herstellerdaten: Anzugsmomente der Drehkranzschrauben, Verschleißgrenzen für Gleitstücke und Teleskopketten, Prüfprozedur für die Lastmomentbegrenzung.
- Prüflast: Prüfgewichte für den Korb nach Herstellervorgabe.
- Personal und Schutz: zweite Person an der Bodensteuerung, Auffanggurt mit kurzem Verbindungsmittel am Anschlagpunkt im Korb, wenn Hersteller und Gefährdungsbeurteilung das vorsehen.
Bei Lkw-Arbeitsbühnen klären Sie vorab, wer das Trägerfahrzeug prüft. Das Fahrgestell ist ein Fahrzeug im Sinne der DGUV Vorschrift 70 und wird eigenständig geprüft, der Aufbau als Hubarbeitsbühne. Bei Anhängerbühnen gilt das entsprechend für das Fahrgestell mit Bremse und Beleuchtung. Planen Sie einen halben Tag ein, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.
Gelenkteleskopbühne prüfen Schritt für Schritt
Die Prüfung folgt der Last von unten nach oben: vom Untergrund über Abstützung und Drehwerk bis in den Korb.
1. Kennzeichnung, Diagramm und Unterlagen
Prüfen Sie Typenschild, Korbtragfähigkeit, zulässige Personenzahl, zulässige Windgeschwindigkeit und das Arbeitsbereichsdiagramm an der Bühne. Das Diagramm zeigt, welche Reichweite bei welcher Höhe und Last erlaubt ist. Fehlt es oder ist es unleserlich, kann der Bediener nicht erkennen, wo die Grenzen liegen.
2. Unterbau, Fahrgestell oder Anhänger
Bei selbstfahrenden Bühnen prüfen Sie Rahmen, Achsen, Bereifung, Fahrantrieb und Bremsen, bei Anhängerbühnen zusätzlich Zugeinrichtung, Auflaufbremse und Beleuchtung. Risse am Rahmen im Bereich der Drehwerksaufnahme sind ein ernster Befund, weil hier das gesamte Kippmoment eingeleitet wird.
3. Abstützungen und Stützenüberwachung
Fahren Sie alle Stützen aus und ein. Stützbeine dürfen nicht verbogen sein, Stützteller müssen beweglich und vollständig sein, Hydraulikzylinder dicht. Wichtig ist die Stützenüberwachung: Bei Bühnen, die abgestützt arbeiten, darf sich der Ausleger erst aus der Transportstellung bewegen lassen, wenn alle Stützen ordnungsgemäß Bodenkontakt haben. Heben Sie probeweise eine Stütze leicht an und prüfen Sie, ob die Steuerung das erkennt.
4. Drehwerk und Drehkranzverschraubung
Das Drehwerk verbindet Oberwagen und Unterbau. Prüfen Sie Drehkranz und Antrieb auf Spiel und ungewöhnliche Geräusche beim Schwenken, die Drehwerksbremse auf Wirkung und die Befestigungsschrauben des Drehkranzes. Deren Kontrolle erfolgt nach Herstellervorgabe, meist mit einem Drehmomentschlüssel auf ein festgelegtes Prüfmoment. Lockere oder gebrochene Schrauben sind ein Sperrgrund.
5. Ausleger, Gelenke und Teleskop
Kontrollieren Sie alle Auslegerteile auf Risse, besonders an Schweißnähten nahe den Gelenken, und alle Bolzen auf Spiel und Sicherung. Am Teleskop messen Sie die Gleitstücke nach Herstellergrenzwert und prüfen die Teleskopketten oder Seile auf Längung, Korrosion und Beschädigung. Fahren Sie jeden Auslegerteil über den gesamten Weg und achten Sie auf Ruckeln und Geräusche.
6. Hydraulik, Sperrventile und Schläuche
Auslegerbühnen haben viele Schlauchleitungen, die sich bei jeder Bewegung mitbewegen. Prüfen Sie sie auf Scheuerstellen an Umlenkungen, auf Leckagen und auf das Herstelldatum. Die Zylinder sind mit Sperrventilen ausgerüstet, die bei einem Leitungsbruch das Absinken verhindern. Prüfen Sie nach Herstellervorgabe, ob der angehobene Ausleger mit Last über einige Minuten seine Position hält.
7. Korb, Nivellierung und Steuerung
Der Korb muss beim Heben und Senken waagerecht bleiben, die Nivellierung arbeitet hydraulisch oder elektronisch. Prüfen Sie Geländer, Tür, Fußleiste und die Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung auf festen Sitz. Am Korbpult testen Sie Zustimmschalter, Not-Halt und die Rückstellung aller Hebel, am Boden die Vorrangschaltung der Bodensteuerung.
8. Lastmomentbegrenzung, Neigung und Notbedienung
Die Lastmoment- oder Arbeitsbereichsbegrenzung verhindert, dass die Bühne mit zu viel Last oder zu großer Ausladung kippt. Prüfen Sie sie mit Prüfgewichten nach Herstellerprozedur: Bei Erreichen der Grenze müssen lastmomentvergrößernde Bewegungen stoppen, verringernde bleiben möglich. Testen Sie die Neigungsüberwachung und zum Schluss die Notbedienung, mit der sich der Korb bei Ausfall des Antriebs von unten zurückholen lässt.
Welche Mängel treten bei Auslegerbühnen häufig auf?
Viele Befunde an Gelenkteleskopbühnen hängen mit Transport, Außeneinsatz und der großen Zahl beweglicher Teile zusammen. Häufig sind:
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Bewertung und Maßnahme |
|---|---|---|
| Stützenüberwachung wirkungslos | Ausleger lässt sich mit angehobener Stütze bewegen | Sperre |
| Drehkranzschraube lose | Prüfmoment wird nicht erreicht, Rostspur am Schraubenkopf | Sperre, Hersteller-Service |
| Teleskopkette gelängt | Längung über Grenzwert, Teleskop läuft ungleichmäßig | Sperre bis zum Tausch |
| Schlauch an Umlenkung durchgescheuert | Schutzmantel offen, Gewebe sichtbar | Sperre, Schlauch tauschen, Führung korrigieren |
| Lastmomentbegrenzung stoppt zu spät | Bühne fährt mit Prüflast über den Diagrammbereich hinaus | Sperre, Einstellung durch Hersteller-Service |
| Korb nicht waagerecht | deutliche Schräglage bei Auslegerbewegung | Sperre bei spürbarer Schräglage, sonst kurze Frist |
| Anschlagpunkt locker | Öse wackelt, Schrauben fehlen | Sperre bis zur Instandsetzung |
| Stützteller fehlt | Stützbein ohne Teller oder mit gerissenem Gelenk | Sperre, bis der Teller ersetzt ist |
| Diagramm unleserlich | Arbeitsbereich nicht erkennbar | Frist, neues Schild beim Hersteller |
Hinzu kommen Schäden durch Anfahren von Hindernissen beim Rangieren im Korb, die oft nicht gemeldet werden. Auffällig oft sind es die Sicherheitseinrichtungen, nicht die Stahlkonstruktion, die bei Auslegerbühnen zur Sperre führen. Sie werden im Alltag selten ausgelöst und verstellen sich unbemerkt. Deshalb reicht es nicht, ihre Anzeige am Pult zu kontrollieren: Jede Begrenzung muss bei der Prüfung tatsächlich ansprechen. Wie Sie Befunde zwischen Frist und Sperre einordnen, erklärt die Seite Mängel an Hebebühnen bewerten.
Checkliste für Gelenkteleskopbühnen
Die Kernpunkte der Prüfung einer Auslegerbühne in Kurzform:
- Typenschild, Korbtragfähigkeit, Windgeschwindigkeit, Arbeitsbereichsdiagramm
- Unterbau, Anhänger oder Fahrgestell, Bremsen, Bereifung
- Stützen, Stützteller, Stützenüberwachung
- Drehwerk, Drehwerksbremse, Drehkranzschrauben nach Prüfmoment
- Ausleger, Gelenke, Bolzen, Teleskop mit Gleitstücken und Ketten
- Schläuche mit Datum, Sperrventile, Halten unter Last
- Korb, Nivellierung, Anschlagpunkte, Steuerungen, Not-Halt
- Lastmomentbegrenzung, Neigungsüberwachung, Notbedienung
Ergänzen Sie die Liste um die Punkte aus dem Serviceplan Ihres Modells und notieren Sie den Betriebsstundenstand. Bei Anhängerbühnen fügen Sie Zugeinrichtung, Auflaufbremse und Beleuchtung hinzu, bei Lkw-Bühnen den Hinweis auf die separate Fahrzeugprüfung. Die Liste für alle Bauarten finden Sie in der Checkliste zur UVV-Prüfung Hebebühne.
Dokumentation und Kennzeichnung
Der Prüfeintrag für eine Auslegerbühne ist umfangreicher als bei einer Werkstattbühne. Halten Sie im Prüfbuch neben Datum, Umfang und Ergebnis fest, mit welcher Prüflast und in welcher Stellung die Lastmomentbegrenzung geprüft wurde, welche Prüfmomente an den Drehkranzschrauben erreicht wurden und welche Schläuche welches Herstelldatum tragen. So lässt sich im nächsten Jahr sofort erkennen, welche Schläuche fällig werden. Die Prüfplakette kommt in den Korb und an die Bodensteuerung.
Bei Lkw-Arbeitsbühnen gibt es zwei Nachweise: das Prüfbuch der Hubarbeitsbühne und den Nachweis der Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70. Beide sollten im Fahrzeug mitgeführt werden, damit am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegt. Die Fahrzeugprüfung behandelt die Seite zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen, die Einträge ins Prüfbuch erklärt die Seite zum Prüfbuch für Hebebühnen.
Externer Prüfdienst
- je Auslegerbühne und Jahr
- bei Lkw-Bühnen zzgl. Fahrzeugprüfung
- Anfahrt je nach Anbieter
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- Prüfung zwischen zwei Einsätzen
- eigene Arbeitszeit, ggf. Hersteller-Service
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Welche Fehler passieren bei der Prüfung von Auslegerbühnen?
- Begrenzung nur am Display geprüft: Ob die Lastmomentbegrenzung abschaltet, zeigt nur der Versuch mit Prüflast.
- Drehkranzschrauben ausgelassen: Sie sind schwer zugänglich und werden deshalb gern übersprungen, obwohl sie den Oberwagen halten.
- Schläuche nur in Grundstellung angesehen: Scheuerstellen zeigen sich oft erst, wenn der Ausleger ausgefahren ist.
- Trägerfahrzeug vergessen: Bei Lkw-Bühnen wird der Aufbau geprüft, das Fahrzeug aber nicht, oder umgekehrt.
- Notbedienung nie geübt: Wer sie nur bei der Prüfung sieht, findet im Ernstfall die Handpumpe nicht.
Ein weiterer Punkt betrifft die Organisation: Auslegerbühnen sind oft im Außeneinsatz und selten auf dem Hof. Legen Sie den Prüftermin deshalb frühzeitig fest und planen Sie einen halben Tag ein. Für kleinere Bühnen ohne Ausleger lesen Sie Scherenbühne prüfen.
Häufige Fragen zur Prüfung von Gelenkteleskopbühnen
Wie oft muss eine Gelenkteleskopbühne geprüft werden?
Mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, wie bei allen Hebebühnen nach DGUV Regel 100-500. Bei häufigem Transport, Dauereinsatz im Freien oder im Mietpark kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände ergeben. Viele Hersteller schreiben außerdem Wartungsintervalle nach Betriebsstunden vor, die mit der Prüfung abgestimmt werden sollten. Der Bediener kontrolliert die Bühne zusätzlich vor jedem Einsatz und meldet Auffälligkeiten.
Muss eine Lkw-Arbeitsbühne zweimal geprüft werden?
Ja, in gewisser Weise. Der Aufbau ist eine Hubarbeitsbühne und wird jährlich nach DGUV Grundsatz 308-002 geprüft. Das Trägerfahrzeug ist ein Fahrzeug im Sinne der DGUV Vorschrift 70 und braucht eine eigene jährliche Prüfung, unabhängig von der Hauptuntersuchung. Beide Prüfungen lassen sich an einem Termin durchführen, wenn der Prüfer für beide Bereiche qualifiziert ist. Das spart Standzeit.
Darf ich die Lastmomentbegrenzung selbst einstellen?
Die Prüfung, ob die Begrenzung wirkt, gehört zur jährlichen Prüfung. Das Einstellen oder Kalibrieren ist dagegen meist dem Hersteller oder speziell geschulten Servicetechnikern vorbehalten, weil dafür Herstellersoftware, Prüfgewichte und genaue Kenntnis des Modells nötig sind. Stellt der Prüfer fest, dass die Begrenzung zu spät oder gar nicht anspricht, wird die Bühne gesperrt und der Hersteller-Service beauftragt.
Müssen isolierte Arbeitsbühnen besonders geprüft werden?
Ja. Arbeitsbühnen mit isoliertem Korb oder Ausleger für Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen brauchen zusätzlich eine Prüfung der Isolation nach den Vorgaben des Herstellers und der einschlägigen Normen. Diese elektrische Prüfung erfordert besondere Messtechnik und Qualifikation und ist nicht Teil der allgemeinen Prüfung durch den Sachkundigen für Hebebühnen. Klären Sie die Zuständigkeit vor dem Prüftermin und dokumentieren Sie beide Prüfungen.
Wann ist bei Auslegerbühnen ein Sachverständiger nötig?
Nach Konstruktionsänderungen oder wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen, etwa einer Schweißreparatur am Ausleger oder dem Tausch des Drehkranzes. Da Hubarbeitsbühnen Personen befördern und meist mehr als 2 m Hubhöhe haben, ist dann eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich, bevor die Bühne wieder eingesetzt wird. Die jährliche Prüfung bleibt Sache des Sachkundigen, auch bei großen Bühnen.