Das Prüfbuch für Winden und Hubgeräte dokumentiert über die gesamte Lebensdauer eines Geräts alle Prüfungen, Mängel, Instandsetzungen und bei kraftbetriebenen Geräten die verbrauchte Nutzungsdauer. Als Muster dient der DGUV Grundsatz 309-007. Pflicht ist das Buch nicht in jedem Fall, denn § 23a DGUV Vorschrift 54 erlaubt auch Kartei oder Plakette. Bei Elektrokettenzügen und Elektroseilzügen ist es aber die einzige praktikable Form, weil sich die Nutzungsdauer über Jahre fortschreibt. Eintragen darf die Prüfergebnisse nur die befähigte Person, die geprüft hat.
Wer darf Einträge im Prüfbuch vornehmen?
Im Prüfbuch stehen zwei Arten von Einträgen. Prüfergebnisse trägt ausschließlich die befähigte Person ein, die die Prüfung durchgeführt hat, mit Name und Unterschrift. Das ist nach DGUV Vorschrift 54 ein Sachkundiger, also eine Fachkraft mit passender Ausbildung, Erfahrung mit Hebezeugen und aktueller Tätigkeit, die der Arbeitgeber schriftlich beauftragt hat. Andere Einträge, etwa zu einer Instandsetzung oder dem Tausch einer Lastkette, macht derjenige, der die Arbeit ausgeführt hat, zum Beispiel die Instandhaltung oder der Kundendienst des Herstellers.
Ein Prüfbuch mit sauberen Einträgen, aber ohne geeigneten Prüfer ist wertlos. Wer die Prüfungen künftig selbst übernehmen möchte, erwirbt das Prüfwissen, einschließlich der Berechnung der Nutzungsdauer, im Online-Kurs befähigte Person für Winden und Hubgeräte. Rechtswirksam prüft die Person erst zusammen mit Ausbildung, Erfahrung und Beauftragung.
Vorbereitung: Was Sie zum Anlegen des Prüfbuchs brauchen
Legen Sie das Prüfbuch am besten bei der Anschaffung an, spätestens aber bei der nächsten Prüfung. Sie brauchen dafür:
- Vorlage: das Muster nach DGUV Grundsatz 309-007, die Vorlage des Herstellers oder eine gleichwertige eigene Fassung, auf Papier oder digital.
- Gerätedaten: Typenschild, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung mit Tragfähigkeit, Hubgeschwindigkeit und Triebwerksgruppe.
- Einsatzdaten: Aufstellungsort, typische Hubhöhe, Zahl der Arbeitsspiele und Schichten, geschätztes Lastkollektiv.
- Historie: frühere Prüfberichte, Rechnungen über Reparaturen, Stand des Betriebsstundenzählers.
- Eindeutige Nummer: eine Inventarnummer, die am Gerät und auf dem Prüfbuch steht.
Bewahren Sie das Buch dort auf, wo es bei der Prüfung gebraucht wird und bei einer Kontrolle schnell zu finden ist. Bei fest installierten Geräten ist das oft die Instandhaltung, bei Verleihgeräten das Lager. Eine Kopie der Stammdatenseite an einem zweiten Ort erleichtert den Neuaufbau, falls das Buch verloren geht.
Das Prüfbuch für Winden und Hubgeräte Schritt für Schritt ausfüllen
Die folgenden Schritte zeigen, wie ein Prüfbuch vom ersten bis zum letzten Eintrag geführt wird. Die Einteilung entspricht sinngemäß dem Aufbau üblicher Muster, die Überschriften in Ihrer Vorlage können abweichen.
1. Gerät eindeutig zuordnen
Auf die erste Seite gehören Inventarnummer, Hersteller, Typ und Fabriknummer. Diese Angaben verbinden Buch und Gerät. Stimmen Fabriknummer am Typenschild und im Buch nicht überein, ist das Buch für dieses Gerät wertlos, etwa weil bei einem Tausch zwei Geräte verwechselt wurden.
2. Stammdaten und Auslegung eintragen
Tragen Sie Tragfähigkeit, Hubhöhe, Hubgeschwindigkeit, Baujahr und Aufstellungsort ein. Bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen kommt die Triebwerksgruppe nach FEM 9.511 hinzu, zum Beispiel 2m, und die daraus folgende theoretische Nutzungsdauer in Volllaststunden. Diese Werte stehen in den Herstellerunterlagen. Ohne sie lässt sich die verbrauchte Nutzungsdauer später nicht berechnen.
3. Erstprüfung oder Übernahme dokumentieren
Beim neuen Gerät tragen Sie die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ein, einschließlich der ordnungsgemäßen Aufstellung. Übernehmen Sie ein Gebrauchtgerät ohne Historie, halten Sie den Stand des Betriebsstundenzählers fest. Fehlt ein Zähler, schätzen Sie die bisherigen Betriebsstunden vorsichtig aus Alter und Einsatz und vermerken, dass es sich um eine Schätzung handelt.
4. Wiederkehrende Prüfung eintragen
Jede Jahresprüfung erhält einen eigenen Eintrag: Datum, Art der Prüfung, geprüfte Baugruppen, Messwerte von Lastkette oder Seil und Hakenmaulweite, festgestellte Mängel und das Ergebnis. Schreiben Sie Messwerte als Zahl, nicht als Häkchen. So sieht der nächste Prüfer, wie schnell die Kette verschleißt.
5. Verbrauchte Nutzungsdauer fortschreiben
Bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen notieren Sie die Betriebsstunden seit der letzten Prüfung und das Lastkollektiv. Daraus ergeben sich die verbrauchten Volllaststunden des Jahres, die zum Vorjahresstand addiert werden. Das Rechenbeispiel unten zeigt, wie das aussieht. Die Rechenregeln im Detail erklärt die Seite Elektrokettenzug prüfen.
6. Mängel und ihre Beseitigung festhalten
Zu jedem Mangel gehören eine Maßnahme, eine Frist und später der Vermerk, wann und von wem er behoben wurde. Erst dieser Erledigungsvermerk schließt den Vorgang. Ein offener Mangel aus dem Vorjahr ohne Vermerk wirft bei einer Kontrolle sofort Fragen auf.
7. Instandsetzungen und Generalüberholung eintragen
Tausch von Lastkette, Kettennuss, Bremse oder Haken, Umbauten und Umsetzungen an einen anderen Ort gehören ins Buch, ebenso eine Generalüberholung nach Erreichen der theoretischen Nutzungsdauer. Nach der Generalüberholung legt der Hersteller fest, wie viele Volllaststunden das Gerät weiter betrieben werden darf. Dieser neue Wert ist Ausgangspunkt für die weitere Fortschreibung.
8. Abschluss, Unterschrift und nächste Frist
Jeder Prüfeintrag endet mit Name und Unterschrift der befähigten Person und dem Termin der nächsten Prüfung. Bei digitaler Führung muss nachvollziehbar bleiben, wer wann was eingetragen hat.
Das Rechenbeispiel in Zahlen: Angenommen, der Hersteller gibt für einen Elektrokettenzug der Triebwerksgruppe 2m eine theoretische Nutzungsdauer von 1.600 Volllaststunden an. Maßgeblich ist immer die vom Hersteller angegebene theoretische Nutzungsdauer, die im Prüfbuch steht, nicht ein Tabellenwert. Im Prüfjahr zeigt der Zähler 350 Betriebsstunden, das Lastkollektiv wird als mittel eingestuft, Faktor 0,25. Verbraucht sind damit 87,5 Volllaststunden. Zusammen mit den 420 Stunden aus den Vorjahren stehen 507,5 Stunden im Buch, rund 32 Prozent. Bei gleichbleibender Nutzung reicht der Rest noch für etwa zwölf Jahre.
Typische Mängel: Welche Lücken fallen in Prüfbüchern auf?
Bei Kontrollen und Unfalluntersuchungen wird nicht nur das Gerät betrachtet, sondern auch das Buch. Diese Mängel tauchen immer wieder auf:
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Stammdaten unvollständig | Triebwerksgruppe oder Tragfähigkeit fehlen | aus Herstellerunterlagen ergänzen, notfalls beim Hersteller anfragen |
| Nutzungsdauer nicht fortgeschrieben | keine Betriebsstunden, kein kumulierter Wert | Zähler ablesen oder Stunden schätzen, Stand nachtragen |
| Mangel ohne Erledigung | offene Position aus dem Vorjahr | Beseitigung prüfen und mit Datum abzeichnen |
| Instandsetzung fehlt | neue Kette am Gerät, kein Eintrag im Buch | nachtragen, Messwerte der neuen Kette als Ausgangsmaß |
| Falsche Zuordnung | Fabriknummer im Buch passt nicht zum Typenschild | richtiges Buch suchen oder neu anlegen, Historie klären |
| Unterschrift fehlt | Befund ohne Name des Prüfers | vom Prüfer nachholen lassen, sonst Prüfung wiederholen |
Viele dieser Lücken entstehen, weil das Buch in einem Schrank liegt, während das Gerät repariert wird. Legen Sie deshalb fest, dass jede Arbeit an einem Hubgerät mit einem Eintrag endet, auch wenn sie von einer Fremdfirma ausgeführt wird. Lassen Sie sich von externen Monteuren einen kurzen Arbeitsbericht geben und heften Sie ihn ins Buch. Ein Blick ins Prüfbuch vor jeder Jahresprüfung zeigt Ihnen außerdem, wo noch Einträge fehlen. Übernehmen Sie bei Lücken nie ungeprüft Werte aus fremden Quellen: Fehlt die theoretische Nutzungsdauer, holen Sie die Angabe beim Hersteller ein und vermerken die Quelle im Buch. Wie Sie Mängel am Gerät selbst bewerten, lesen Sie unter Kettenzug-Mängel bewerten.
Vorlage: So sieht eine Prüfbuch-Seite aus
Eine Prüfbuch-Seite für die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens diese Felder enthalten:
- Datum und Art der Prüfung (Erstprüfung, wiederkehrend, außerordentlich)
- Betriebsstunden, Lastkollektiv, verbrauchte und kumulierte Volllaststunden
- Messwerte von Lastkette oder Seil und Hakenmaulweite
- Befund je Baugruppe, Mängel mit Frist, Ergebnis
- Name, Unterschrift, nächster Prüftermin
Drucken Sie diese Übersicht als Gedächtnisstütze aus, wenn Sie eine eigene Vorlage erstellen. Das offizielle Muster erhalten Sie im Publikationsportal der DGUV. Für Handkettenzüge und Hebelzüge genügt oft eine schlankere Karteikarte mit Datum, Messwerten, Ergebnis und Unterschrift, weil dort keine Nutzungsdauer fortgeschrieben wird. Achten Sie auch dort auf eine eindeutige Gerätenummer.
Dokumentation und Plakette: wie Prüfbuch und Kennzeichnung zusammenspielen
Das Prüfbuch dokumentiert, die Plakette informiert. Die Plakette zeigt jedem Bediener auf einen Blick, bis wann das Gerät geprüft ist. Das Prüfbuch zeigt dem Prüfer, der Aufsicht und im Ernstfall dem Gutachter, was geprüft wurde und in welchem Zustand das Gerät war. § 23a DGUV Vorschrift 54 lässt zwar die Plakette allein als Nachweis zu, doch die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zusätzlich eine Aufzeichnung mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung. Bei Elektrokettenzügen führt deshalb kein Weg am Buch vorbei.
Achten Sie darauf, dass Buch und Plakette dasselbe Datum zeigen. Das Buch gehört zum Gerät: Wird ein Kettenzug verkauft oder an einen anderen Standort gegeben, geht das Buch mit. Allgemeines zu Aufbewahrung und Form von Prüfnachweisen erklärt die Seite Prüfdokumentation.
Häufige Fehler beim Führen des Prüfbuchs
- Einträge im Nachhinein: Wer Befunde erst Wochen später aus dem Gedächtnis einträgt, verliert Messwerte und Glaubwürdigkeit.
- Nutzungsdauer nur einmal berechnet: Der Wert muss jedes Jahr fortgeschrieben werden, sonst bleibt er auf dem Stand der Anschaffung stehen.
- Lastkollektiv zu günstig eingeschätzt: Wer ein schweres Kollektiv als leicht einstuft, rechnet sich die Restlaufzeit schön.
- Neues Buch ohne Übertrag: Ist das alte Buch voll, gehören die kumulierten Werte als Startwert ins neue.
- Kein Buch für Mietgeräte: Auch bei gemieteten Kettenzügen muss ein aktueller Prüfnachweis vorliegen.
Den Prüfablauf selbst beschreibt die Anleitung zur Kettenzug-Prüfung, die Pflichten aus der Vorschrift fasst DGUV Vorschrift 54 einfach erklärt zusammen. Den Überblick über Fristen und Prüfpflicht gibt die Seite Kettenzug und Winden prüfen.
Externer Prüfdienst
- 20 Hubgeräte zu je 70 €
- plus 40 € Anfahrt
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 4 Stunden
- plus ca. 400 € eigene Prüfzeit im Jahr
- Prüfbuch immer aktuell im Haus
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Häufige Fragen zum Prüfbuch
Ist ein Prüfbuch für Kettenzüge Pflicht?
Nicht zwingend für jedes Gerät. § 23a DGUV Vorschrift 54 erlaubt als Nachweis ein Prüfbuch, eine Kartei oder eine Prüfplakette. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt aber in jedem Fall eine Aufzeichnung mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung. Für kraftbetriebene Seil- und Kettenzüge ist ein Prüfbuch praktisch unverzichtbar, weil die verbrauchte Nutzungsdauer über viele Jahre fortgeschrieben werden muss.
Wo bekomme ich das Prüfbuch nach DGUV Grundsatz 309-007?
Das Muster steht im Publikationsportal der DGUV zur Verfügung. Viele Hersteller liefern mit ihren Elektrokettenzügen ein eigenes Prüfbuch, das auf dieses Muster abgestimmt ist und die gerätespezifischen Grenzwerte enthält. Beide Varianten sind für die Praxis geeignet. Wichtig ist, dass alle nötigen Felder vorhanden sind, vor allem für Betriebsstunden, Lastkollektiv und die kumulierte Nutzungsdauer über die Jahre hinweg.
Darf das Prüfbuch digital geführt werden?
Ja. Eine digitale Führung ist zulässig, wenn die Einträge vollständig sind, der Prüfer eindeutig erkennbar ist und nachträgliche Änderungen nachvollziehbar bleiben. Viele Betriebe nutzen dafür eine Software für Prüffristen oder eine Tabelle mit eingescannten, unterschriebenen Prüfblättern. Achten Sie darauf, dass die Daten bei einer Kontrolle schnell verfügbar sind und regelmäßig gesichert werden, damit keine Historie verloren geht.
Was tun, wenn das Prüfbuch verloren gegangen ist?
Legen Sie ein neues Buch an und vermerken Sie den Verlust. Tragen Sie ein, was sich noch rekonstruieren lässt: Rechnungen über Prüfungen und Reparaturen, den aktuellen Stand des Betriebsstundenzählers und bei fehlendem Zähler eine vorsichtige Schätzung der bisherigen Nutzung. Führen Sie dann eine vollständige Prüfung durch, die als neuer Ausgangspunkt dient. Bei älteren Elektrokettenzügen kann eine Anfrage beim Hersteller helfen.
Wie lange muss ich das Prüfbuch aufbewahren?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss die Aufzeichnung mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Beim Prüfbuch eines Elektrokettenzugs ergibt eine so kurze Frist aber keinen Sinn, weil die Nutzungsdauer auf allen früheren Einträgen aufbaut. Bewahren Sie das Buch deshalb über die gesamte Lebensdauer des Geräts auf und geben Sie es bei einem Verkauf oder einer Rückgabe an den Vermieter mit.