Kran Mängel bewerten: Wann stilllegen, wann Frist setzen, wann weiter betreiben?

Wie eine befähigte Person Befunde an Seil, Haken, Tragwerk, Fahrwerk und Bremsen einordnet, welche Grenzwerte gelten und wie aus einem Befund eine klare Entscheidung wird.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Mängel am Kran bewerten Sie in drei Stufen: Gefährliche Mängel führen zur sofortigen Stilllegung, andere zu einer Frist für die Beseitigung, geringe zu einer Beobachtung bis zur nächsten Prüfung. Maßstab sind die Angaben des Herstellers, die einschlägigen Normen, etwa zu Ablegekriterien von Drahtseilen und Lasthaken, und der DGUV Grundsatz 309-001. Entscheidend ist immer die Frage, ob der Mangel zum Absturz der Last, zum Versagen einer Sicherheitseinrichtung oder zu einer Kollision führen kann. Die Bewertung trifft die befähigte Person, fachlich weisungsfrei.

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Wer darf Mängel am Kran bewerten?

Die Bewertung eines Befunds ist der Kern jeder Prüfung und deshalb Sache der befähigten Person, die mit der Kranprüfung beauftragt ist. Nach TRBS 1203 ist sie bei ihrer Prüftätigkeit fachlich weisungsfrei. Entscheidet sie, dass ein Kran wegen eines Seilschadens stillgesetzt wird, kann die Produktionsleitung dieses Urteil nicht aufheben. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich dafür, dass der Mangel beseitigt wird. Kranführer und Instandhalter ohne Prüfauftrag melden Auffälligkeiten, bewerten sie aber nicht abschließend. Welche Grenzwerte für welche Baugruppe gelten und wie Mängel einzuordnen sind, ist ein zentraler Teil des Online-Kurses zur befähigten Person für Krane. Mängel, die eine Sachverständigenprüfung auslösen, etwa Risse im Haupttragwerk, die eine Instandsetzung durch Schweißen erfordern, gibt die befähigte Person an einen Prüfsachverständigen weiter.

Was brauchen Sie für eine sichere Bewertung?

Eine Bewertung ist nur so gut wie die Grundlage, auf der sie steht. Stellen Sie vor der Prüfung zusammen:

  • Herstellerangaben: Verschleißgrenzen für Bremsbeläge, Laufräder, Schienen, Seilrollen und Haken aus der Betriebsanleitung
  • Ausgangswerte: Maulweite des Hakens im Neuzustand oder die Abstandsmarkierung am Haken, Nenndurchmesser des Seils, Einstellwert der Überlastsicherung
  • Normen und Regeln: Ablegekriterien für Drahtseile nach DIN ISO 4309, Überwachung von Lasthaken nach DIN 15405-1, Prüfkriterien aus DGUV Grundsatz 309-001
  • Vorbefunde: Mängel und Messwerte der letzten Prüfungen aus dem Kranprüfbuch
  • Messmittel und Kamera: Messschieber mit breiten Messschenkeln für Seile, Maßband, Taschenlampe, Lupe, Handy oder Kamera für Fotos

Wer die Vorbefunde kennt, sieht Entwicklungen: Ein Drahtbruch, der im Vorjahr einzeln war und jetzt als Nest auftritt, ist anders zu bewerten als ein unveränderter Befund.

Mängel am Kran bewerten Schritt für Schritt

Drei Stufen für jeden Befund Stufe 1 sofort stilllegen Absturz, Versagen einerSicherheitseinrichtung Stufe 2 beseitigen mit Frist Weiterbetrieb mitAuflagen möglich Stufe 3 beobachten Verschleiß unter Grenze,bei nächster Prüfung messen
Jeder Befund wird einer Stufe zugeordnet. Im Zweifel gilt die höhere Stufe.

1. Befund genau beschreiben

Halten Sie fest, wo der Mangel sitzt, was Sie sehen und wie groß er ist: „Hubseil Katze 1, etwa 1,5 m über Unterflasche, drei Drahtbrüche auf 10 cm, Durchmesser 15,2 mm bei Nenndurchmesser 16 mm“. Machen Sie ein Foto mit Maßstab. Eine genaue Beschreibung ist die Voraussetzung für jede weitere Entscheidung und für den Vergleich bei der nächsten Prüfung.

2. Mit dem Grenzwert vergleichen

Suchen Sie den passenden Maßstab: Herstellerangabe, Norm oder Prüfgrundsatz. Bei Drahtseilen legt DIN ISO 4309 fest, wie viele sichtbare Drahtbrüche auf einer bestimmten Länge zulässig sind, abhängig vom Seilaufbau. Bei Lasthaken gilt eine Aufweitung der Maulweite um mehr als 10 % gegenüber dem Ausgangswert als Ablegekriterium. Gibt es keinen Zahlenwert, entscheidet Ihre fachliche Einschätzung, die Sie begründen.

3. Auswirkung auf die Sicherheit einschätzen

Fragen Sie: Was passiert, wenn dieser Mangel bis zur nächsten Prüfung bestehen bleibt oder schlimmer wird? Kann die Last abstürzen? Versagt eine Sicherheitseinrichtung wie Bremse, Endschalter oder Überlastsicherung? Kann der Kran kollidieren oder können Personen stürzen? Je direkter die Verbindung zu einem schweren Unfall, desto höher die Stufe.

4. Mängelstufe zuordnen

Ordnen Sie jeden Befund einer der drei Stufen zu. Stufe 1: Der Kran darf nicht mehr betrieben werden. Stufe 2: Der Mangel wird innerhalb einer Frist beseitigt, bis dahin ist der Betrieb zulässig, gegebenenfalls mit Einschränkungen wie reduzierter Last. Stufe 3: Der Befund liegt noch unter der Grenze, wird aber beobachtet. Im Zweifel wählen Sie die höhere Stufe.

5. Maßnahme und Frist festlegen

Aus der Stufe folgt die Maßnahme: Seil erneuern, Haken tauschen, Endschalter einstellen, Riss durch Fachbetrieb untersuchen lassen. Die Frist richtet sich nach dem Risiko. Für einen fehlenden Aufkleber reichen einige Wochen, für einen verschlissenen Bremsbelag, der die Grenze bald erreicht, eher wenige Tage. Benennen Sie, wer die Maßnahme veranlasst.

6. Weiterbetrieb entscheiden und kennzeichnen

Bei Stufe 1 schalten Sie den Kran am Kranschalter aus, sichern ihn gegen Wiedereinschalten und bringen ein Sperrschild an. Informieren Sie sofort den Verantwortlichen. Bei Stufe 2 mit Einschränkungen, etwa reduzierter Tragfähigkeit, muss die Einschränkung am Kran sichtbar sein, sonst hält sich niemand daran.

7. Nachprüfung nach der Beseitigung

Nach der Reparatur prüft die befähigte Person die betroffene Baugruppe erneut, bei Bremsen und Endschaltern immer mit Funktionsprüfung. Erst dann wird die Sperre aufgehoben und der Mangel im Prüfbuch als erledigt vermerkt. Wurde ein Seil oder Haken getauscht, notieren Sie die neuen Ausgangswerte, denn sie sind der Maßstab für alle folgenden Prüfungen.

Typische Mängel am Kran und ihre Bewertung

Die folgende Übersicht zeigt häufige Befunde an den tragenden und bewegten Teilen eines Krans mit einer typischen Einstufung. Sie ersetzt nicht die Herstellerangaben und nicht das Urteil im Einzelfall.

MangelErkennungsmerkmalBewertung und Maßnahme
Korbbildung, Litzenbruch am DrahtseilSeil aufgeweitet, Litze gerissen oder herausgedrücktStufe 1: stilllegen, Seil erneuern
Drahtbrüche über AblegegrenzeAnzahl sichtbarer Brüche auf Bezugslänge über NormwertStufe 1: Seil ablegen
Einzelne Drahtbrüche unter Grenzewenige, verteilte BrücheStufe 3: markieren, Abstand der Prüfungen verkürzen
Durchmesserabnahme des SeilsMessung deutlich unter Nenndurchmesserje nach Grenzwert Stufe 1 oder 2
Lasthaken aufgeweitetMaulweite mehr als 10 % über AusgangswertStufe 1: Haken ablegen
Hakensicherung fehlt oder klemmtSicherungsfalle schließt nicht selbsttätigStufe 2: kurzfristig ersetzen
Riss im TragwerkHaarriss an Schweißnaht, Farbabplatzung mit RostfahneStufe 1: stilllegen, Fachbetrieb und gegebenenfalls Prüfsachverständiger
Spurkranz stark verschlissenscharfkantiger oder dünner Spurkranz, Abrieb an SchieneStufe 2: Laufrad tauschen, Ursache Schräglauf klären
Seilrolle mit ausgeschlagener RilleRille zu eng oder eingelaufen, Rolle klemmtStufe 2: Rolle tauschen, Seil prüfen
Flächige Korrosion an TragteilenRostnarben, MaterialabtragStufe 2 oder 3, bei Querschnittsverlust Stufe 1

Mängel an Funktionen wie Bremsen, Endschaltern und Not-Halt fallen meist erst im Betrieb auf. Sie sind in der Anleitung zur Kranprüfung beschrieben. Für Ketten, Hebebänder und andere Anschlagmittel gelten eigene Ablegekriterien, siehe Prüfung von Anschlagmitteln.

Bewertungsbogen zum Ausdrucken

Für jeden Befund hat sich ein einfacher Bogen mit festen Feldern bewährt. So wird keine Angabe vergessen, und die Bewertung bleibt auch für Dritte nachvollziehbar:

  • Kran-Nummer, Baugruppe, genaue Stelle
  • Befund mit Messwert und Foto-Nummer
  • Grenzwert und Quelle (Hersteller, Norm, Grundsatz)
  • Stufe 1, 2 oder 3 mit kurzer Begründung
  • Maßnahme, Frist, verantwortliche Person
  • Erledigt am, durch, Nachprüfung am, Unterschrift

Füllen Sie je Befund einen Bogen aus, auch für Stufe 3. Gerade die beobachteten Befunde sind bei der nächsten Prüfung wertvoll, weil sich an ihnen ablesen lässt, wie schnell ein Verschleiß fortschreitet.

Die Prüfpunkte, zu denen Befunde entstehen, finden Sie in der Checkliste zur Kranprüfung.

Mängel dokumentieren und den Kran kennzeichnen

Jeder bewertete Mangel wird im Kranprüfbuch eingetragen, mit Stufe, Maßnahme und Frist. Der Bewertungsbogen kommt als Anlage dazu. Teilen Sie Mängel der Stufe 1 und 2 dem Verantwortlichen zusätzlich schriftlich mit, per E-Mail oder als Kopie des Eintrags, damit klar ist, ab wann er Bescheid wusste. Die Kennzeichnung am Kran folgt der Stufe: Bei Stufe 1 gibt es keine neue Prüfplakette, sondern ein deutliches Sperrschild am Kranschalter und am Hängetaster. Bei Stufe 2 wird die Plakette erst vergeben, wenn der Weiterbetrieb zulässig ist, eine Einschränkung steht gut sichtbar daneben. Bei Stufe 3 genügt der Vermerk im Prüfbuch mit dem Hinweis, den Befund bei der nächsten Prüfung erneut zu messen.

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Welche Fehler passieren beim Bewerten von Kranmängeln?

  • Bewertung nach Gefühl: „Sieht noch gut aus“ ist keine Bewertung. Ohne Messwert und Grenzwert ist die Entscheidung später nicht nachvollziehbar.
  • Alles als dringend einstufen: Wer jeden Befund zur Stufe 1 macht, verliert Glaubwürdigkeit. Die echten Gefahren gehen dann in der Masse unter.
  • Fristen ohne Kontrolle: Eine Frist ist nur wirksam, wenn jemand nach Ablauf nachsieht. Tragen Sie Fristen in den Prüfkalender ein.
  • Ursache nicht hinterfragt: Wiederkehrende Seilschäden deuten oft auf Schrägzug oder falsche Bedienung hin. Ein neues Seil allein hilft dann nicht lange.
  • Serienmängel übersehen: Ist ein Haken aufgeweitet, lohnt der Blick auf baugleiche Krane mit ähnlichem Einsatz. Oft steckt dieselbe Ursache dahinter, etwa eine Last, die regelmäßig unterschätzt wird.

Welche Krane überhaupt jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden, zeigt die Übersicht zur Kranprüfung.

Häufige Fragen zum Bewerten von Kranmängeln

Wer entscheidet, ob ein Kran stillgelegt wird?

Bei der Prüfung entscheidet die befähigte Person, ob der Kran sicher weiter betrieben werden kann. Nach TRBS 1203 ist sie dabei fachlich weisungsfrei. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein als unsicher bewerteter Kran nicht mehr benutzt und der Mangel beseitigt wird. Auch ein Kranführer, der einen gefährlichen Mangel bemerkt, stellt den Betrieb ein und meldet ihn, bis geprüft ist.

Wie viele Drahtbrüche darf ein Kranseil haben?

Eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Die zulässige Anzahl sichtbarer Drahtbrüche hängt vom Seilaufbau, der Seilkategorie und der Bezugslänge ab und ist in DIN ISO 4309 tabelliert. Hinzu kommen Kriterien, die unabhängig von der Anzahl zur Ablegereife führen, etwa Litzenbruch, Korbbildung, Knicke oder Quetschungen. Die Betriebsanleitung des Herstellers kann strengere Werte vorgeben, dann gelten diese.

Darf ein Kran mit Mängeln weiter betrieben werden?

Ja, wenn der Mangel die Sicherheit bis zur Beseitigung nicht gefährdet. Die befähigte Person legt dann eine Frist fest und gegebenenfalls Einschränkungen, etwa eine geringere Last oder die Sperrung eines Hubwerks. Mängel, die zum Absturz der Last oder zum Versagen einer Sicherheitseinrichtung führen können, schließen den Weiterbetrieb aus. Die Entscheidung wird mit Begründung im Prüfbuch festgehalten.

Darf ein aufgebogener Lasthaken zurückgebogen werden?

Nein. Ein Lasthaken, dessen Maulweite sich bleibend aufgeweitet hat, wurde überlastet und ist abzulegen. Durch Zurückbiegen, Schweißen oder Erwärmen verändert sich das Gefüge des Stahls, die Tragfähigkeit ist danach nicht mehr bekannt. Ersetzen Sie den Haken durch ein Originalteil mit passender Tragfähigkeit und klären Sie unbedingt, wie es zur Überlast kommen konnte, etwa durch Schrägzug oder falsch geschätzte Lasten.

Muss ich bei einem Riss im Tragwerk einen Sachverständigen holen?

Ein Riss in einem tragenden Bauteil führt in aller Regel zur sofortigen Stilllegung. Die Instandsetzung, etwa durch Schweißen am Hauptträger, erfordert einen Fachbetrieb mit entsprechender Qualifikation. Ob danach eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen nötig ist, hängt davon ab, ob die Reparatur als prüfpflichtige Änderung einzustufen ist. Bei tragenden Teilen ist das im Zweifel der sichere Weg.

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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