Kranprüfbuch: So legen Sie das Prüfbuch an und führen es mit allen Pflichtangaben

Was in ein Kranprüfbuch gehört, wer einträgt, wie Mängel bis zur Beseitigung verfolgt werden und warum es bei Kranen länger aufbewahrt wird als bei jedem anderen Arbeitsmittel.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Ein Kranprüfbuch dokumentiert alle Prüfungen eines Krans mit den Pflichtangaben Datum, Art und Umfang, Ergebnis, Mängel und Unterschrift des Prüfers. Es beginnt mit einem Stammblatt und dem Nachweis der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und wächst mit jeder wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfung. Die Beseitigung von Mängeln wird ebenfalls eingetragen. Anders als bei anderen Arbeitsmitteln bleiben die Aufzeichnungen bei Kranen nach Anhang 3 der BetrSichV über die gesamte Verwendungsdauer erhalten. Das Prüfbuch darf auf Papier oder elektronisch geführt werden.

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Wer darf ins Kranprüfbuch eintragen?

Eintragen darf, wer geprüft hat. Die wiederkehrende Prüfung trägt die befähigte Person ein, die der Arbeitgeber mit der Kranprüfung beauftragt hat. Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und die wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen bestimmter Bauarten dokumentiert der Prüfsachverständige, meist mit einem eigenen Bericht, der ins Prüfbuch eingelegt wird. Die Beseitigung von Mängeln bestätigt die Person oder Firma, die repariert hat. Ob die Reparatur ausreicht, beurteilt anschließend wieder der Prüfer. Ein Eintrag ist rechtlich nur so viel wert wie die Qualifikation dessen, der unterschreibt. Das Prüfwissen dafür vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Krane. Die tägliche Kontrolle des Kranführers gehört dagegen nicht ins Prüfbuch. Wechselt der Prüfer, etwa vom Prüfdienst zum eigenen Mitarbeiter, bleibt das Buch dasselbe, jeder unterschreibt nur für seine eigene Prüfung.

Was brauchen Sie, um ein Kranprüfbuch anzulegen?

Für einen neuen Kran liefert der Hersteller häufig ein Prüfbuch mit. Fehlt es, etwa bei gebraucht gekauften Kranen, legen Sie es selbst an. Sammeln Sie dafür:

  • Stammdaten: Hersteller, Typ, Fabriknummer, Baujahr, Tragfähigkeit, Spannweite oder Ausladung, Hubhöhe, Geschwindigkeiten, Einstufung des Hubwerks aus dem Typenschild oder der Betriebsanleitung
  • Nachweise: EG- oder EU-Konformitätserklärung, Bericht über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, bei Hallenkranen Unterlagen zur Kranbahn
  • Technische Unterlagen: Betriebsanleitung, Schaltpläne, Ersatzteilliste, Herstellerangaben zu Verschleißgrenzen
  • Frühere Prüfberichte des Vorbesitzers oder des bisherigen Prüfdienstes
  • Form: einen Ordner mit Register oder ein gebundenes Prüfbuch, bei digitaler Führung eine Software, die Einträge unveränderbar speichert

Fehlt bei einem gebrauchten Kran der Nachweis der Erstprüfung, lassen Sie ihn vor dem Einsatz von einem Prüfsachverständigen prüfen. Ohne diesen Nachweis beginnt kein Prüfbuch sauber.

Kranprüfbuch führen Schritt für Schritt

Das Prüfbuch begleitet den Kran ein Leben lang ErstprüfungPrüfsach-verständiger Jahr 1befähigte Person Jahr 2Mangel, FristBeseitigung ÄnderungPrüfsach-verständiger Jahr nbefähigte Person Endeaufbewahren Aufbewahrung über die gesamte Verwendungsdauer (BetrSichV Anhang 3)
Jede Station im Leben des Krans hinterlässt einen Eintrag. So lässt sich die Geschichte des Krans jederzeit nachvollziehen.

1. Stammblatt anlegen

Die erste Seite beschreibt den Kran so genau, dass er eindeutig zu identifizieren ist: Hersteller, Typ, Fabriknummer, interne Kran-Nummer, Standort, Tragfähigkeit und die wichtigsten technischen Daten. Ergänzen Sie den Betreiber und die Person, die für die Prüfungen zuständig ist. Ändert sich eine dieser Angaben, wird das Stammblatt fortgeschrieben, nicht überschrieben.

2. Erstprüfung und Grundunterlagen einheften

Direkt hinter das Stammblatt gehören der Bericht über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und die Konformitätserklärung. Diese Dokumente belegen, dass der Kran rechtmäßig in Betrieb genommen wurde. Bei jeder späteren Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Behörde ist das die erste Frage.

3. Jede Prüfung eintragen

Nach jeder Prüfung folgt ein Eintrag mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Ergänzen Sie das Prüfdatum, die verwendete Prüflast und den Termin der nächsten Prüfung. Wurde mit einer Checkliste geprüft, heften Sie sie als Anlage dazu. Ein vollständiger Eintrag lautet zum Beispiel: „14.03., wiederkehrende Prüfung nach § 26 DGUV Vorschrift 52, Sicht- und Funktionsprüfung mit 2 t Prüflast nach Checkliste, zwei Mängel siehe Mängelliste, Weiterbetrieb zulässig, nächste Prüfung 03 im Folgejahr“, dazu Name und Unterschrift.

4. Mängel mit Frist und Verantwortlichem notieren

Jeder Mangel bekommt eine eigene Zeile: genaue Beschreibung mit Ort am Kran, Bewertung, Frist zur Beseitigung und wer sich darum kümmert. Halten Sie ausdrücklich fest, ob der Kran bis dahin weiter betrieben werden darf, eingeschränkt oder gar nicht.

5. Mängelbeseitigung bestätigen

Ist ein Mangel behoben, trägt die ausführende Person oder Firma ein, was gemacht wurde, mit Datum und Unterschrift. Bei sicherheitsrelevanten Reparaturen, etwa an Bremsen oder Endschaltern, prüft die befähigte Person anschließend die Funktion und bestätigt die Freigabe. Erst dann ist der Mangel im Prüfbuch erledigt.

6. Änderungen und besondere Ereignisse festhalten

Umbauten, Reparaturen an tragenden Teilen, der Tausch von Seil oder Hubwerk, Kollisionen und Überlastfälle gehören ebenfalls ins Prüfbuch, jeweils mit der Prüfung, die danach stattgefunden hat. Bei prüfpflichtigen Änderungen ist das der Bericht des Prüfsachverständigen, mehr dazu unter Sachverständigenprüfung von Kranen.

7. Aufbewahren und weitergeben

Das Prüfbuch bleibt beim Kran, solange er verwendet wird. Wird er verkauft, geht das Prüfbuch mit. Wird er an einen neuen Standort versetzt, zieht es mit um. Legen Sie bei Papierführung eine Kopie oder einen Scan an einem zweiten Ort ab, denn ein verlorenes Prüfbuch lässt sich nicht rekonstruieren.

Typische Mängel im Kranprüfbuch

Bei Kontrollen fällt nicht nur der Kran auf, sondern oft auch sein Prüfbuch. Diese Schwächen begegnen Prüfern und Aufsichtspersonen immer wieder:

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Nachweis der Erstprüfung fehltPrüfbuch beginnt mit einer jährlichen PrüfungUnterlagen beim Hersteller anfordern, sonst Prüfung durch Prüfsachverständigen
Prüfumfang nicht erkennbarnur „Kran geprüft, ohne Befund“künftig Umfang und Checkliste angeben
Unterschrift oder Name fehltEintrag ohne erkennbaren PrüferEintrag vom Prüfer ergänzen lassen
Mängel ohne ErledigungsvermerkMängel aus Vorjahren ohne NachtragStand klären, Beseitigung nachweisen oder erneut prüfen
Lücke in der Prüfreihemehr als zwölf Monate zwischen zwei EinträgenPrüfung sofort nachholen, Prüfkalender einführen
Umbau nicht dokumentiertTypenschild oder Hubwerk passt nicht zum StammblattUmbau klären, gegebenenfalls Sachverständigenprüfung
Prüfbuch nicht auffindbarliegt beim Prüfdienst oder beim VorbesitzerPrüfbuch zurückholen, künftig im Betrieb verwahren

Wie Sie Mängel am Kran selbst einstufen, bevor Sie sie ins Prüfbuch schreiben, erklärt die Seite Kranmängel bewerten. Ein ordentliches Prüfbuch ist übrigens auch beim Verkauf eines Krans bares Geld wert, denn ohne lückenlose Historie verlangen Käufer meist eine neue Prüfung. Prüfen Sie deshalb bei der Jahresprüfung nicht nur den Kran, sondern werfen Sie auch einen Blick auf das Prüfbuch selbst: Ist es vollständig, lesbar und auf dem aktuellen Stand?

Vorlage: So ist ein Kranprüfbuch aufgebaut

Ein Kranprüfbuch muss kein gekauftes Formular sein. Ein Ordner mit folgenden Registern erfüllt alle Anforderungen:

  1. Stammblatt mit Kran- und Betreiberdaten
  2. Konformitätserklärung und Bericht der Erstprüfung
  3. Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen mit Checklisten
  4. Berichte der Prüfsachverständigen
  5. Mängelliste mit Erledigungsvermerken
  6. Änderungen, Reparaturen und besondere Ereignisse

Diese Gliederung können Sie ausdrucken und als Deckblatt für den Ordner verwenden. Beschriften Sie den Ordnerrücken mit Kran-Nummer und Standort, damit er bei einer Kontrolle sofort gefunden wird. Bei mehreren Kranen hat jeder seinen eigenen Ordner mit derselben Gliederung, so finden sich auch Vertreter schnell zurecht.

Die passende Checkliste für Register 3 finden Sie unter Checkliste zur Kranprüfung.

Prüfplakette und digitale Führung

Das Prüfbuch ist der rechtliche Nachweis, die Prüfplakette der Hinweis für den Alltag. Sie ist nicht vorgeschrieben, zeigt dem Kranführer aber auf einen Blick, bis wann der Kran geprüft ist. Kleben Sie sie dort an, wo sie ohne Leiter lesbar ist, meist am Hängetaster oder an einem Schild am Kranschalter.

Kranprüfbuch elektronisch führen

Die Betriebssicherheitsverordnung erlaubt die elektronische Aufbewahrung. Achten Sie darauf, dass jeder Eintrag einer Person zugeordnet ist, nachträgliche Änderungen erkennbar bleiben und die Daten auch in zwanzig Jahren noch lesbar sind, wenn die heutige Software längst ersetzt ist. Wird ein Kran an wechselnden Orten eingesetzt, etwa ein Lkw-Ladekran, muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Wie Prüfnachweise für alle Arbeitsmittel organisiert werden, zeigt die Seite zur Prüfdokumentation.

Externer Prüfdienst

ca. 960 € / Jahr
  • 2 Krane zu je ca. 450 €
  • plus 60 € Anfahrt
  • jedes Jahr erneut

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Welche Fehler passieren beim Führen des Kranprüfbuchs?

  • Prüfbuch beim Prüfdienst: Manche Betriebe lassen das Prüfbuch beim externen Prüfer. Es gehört aber zum Kran und damit in den Betrieb.
  • Mehrere Krane in einem Buch: Für jeden Kran wird ein eigenes Prüfbuch geführt, sonst gehen Einträge durcheinander, spätestens beim Verkauf eines einzelnen Krans.
  • Einträge mit Bleistift oder Tipp-Ex: Korrekturen werden durchgestrichen, lesbar gelassen und abgezeichnet, nie überdeckt.
  • Seiten entfernt: Auch alte oder unangenehme Einträge bleiben im Buch. Fehlende Seiten wecken bei jeder Kontrolle Misstrauen.
  • Mängelliste nicht fortgeschrieben: Behobene Mängel werden repariert, aber nicht abgehakt. Beim nächsten Mal weiß niemand mehr, was erledigt ist.
  • Prüfbuch nach Verschrottung weggeworfen: Warten Sie mit der Vernichtung, bis etwaige Unfall- oder Haftungsfragen sicher abgeschlossen sind.

Mehr zu Pflicht und Fristen der Kranprüfung finden Sie auf der Übersichtsseite Kranprüfung.

Häufige Fragen zum Kranprüfbuch

Ist ein Kranprüfbuch Pflicht?

Ja. Die DGUV Vorschrift 52 verlangt, dass über die Prüfungen von Kranen ein Prüfbuch geführt wird, und die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die Ergebnisse der Prüfungen aufgezeichnet werden. Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Ob Sie ein gebundenes Buch, einen Ordner oder eine Software nutzen, entscheiden Sie selbst, solange alle Pflichtangaben enthalten und dauerhaft verfügbar sind.

Wie lange muss das Kranprüfbuch aufbewahrt werden?

Bei Kranen gilt eine Sonderregel: Nach Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung werden die Prüfaufzeichnungen über die gesamte Verwendungsdauer des Krans aufbewahrt. Bei den meisten anderen Arbeitsmitteln reicht die Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung. Das Prüfbuch eines Krans, der 30 Jahre läuft, ist also 30 Jahre alt. Nach der Außerbetriebnahme sollten Sie es mit Blick auf mögliche Haftungsfragen nicht sofort vernichten.

Was mache ich, wenn das Prüfbuch verloren gegangen ist?

Legen Sie ein neues Prüfbuch an und versuchen Sie, fehlende Nachweise zu beschaffen: Berichte beim bisherigen Prüfdienst, beim Hersteller oder beim Prüfsachverständigen anfordern. Vermerken Sie im neuen Buch, dass und wann das alte verloren ging. Lassen sich die Erstprüfung oder wesentliche Prüfungen nicht mehr nachweisen, ist eine umfassende Prüfung durch einen Prüfsachverständigen der sichere Weg.

Muss der Kranführer seine tägliche Kontrolle im Prüfbuch eintragen?

Nein. Die Kontrolle bei Arbeitsbeginn, bei der der Kranführer Bremsen und Notendhalteinrichtungen prüft, ist keine Prüfung im Sinne der Vorschrift und gehört nicht ins Prüfbuch. Manche Betriebe führen dafür ein eigenes, einfaches Kontrollblatt am Kran. Festgestellte Mängel meldet der Kranführer an den Vorgesetzten, damit sie zeitnah behoben und gegebenenfalls von der befähigten Person geprüft werden.

Darf ein externer Prüfer in unser eigenes Prüfbuch schreiben?

Ja, das ist sogar der Normalfall. Jeder Prüfer, ob eigener Mitarbeiter, Prüfdienst oder Prüfsachverständiger, dokumentiert seine Prüfung im Prüfbuch des Krans oder legt seinen Bericht dort ein. Wichtig ist, dass alle Prüfungen eines Krans an einer Stelle zusammenkommen. Wechseln Sie vom Prüfdienst zur eigenen befähigten Person, läuft das Prüfbuch einfach ohne Unterbrechung weiter, ein neues Buch ist nicht nötig.

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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