Eine Kranprüfung läuft nach dieser Anleitung in acht Schritten ab: Unterlagen, Kennzeichnung, Tragwerk und Kranbahn, Hubwerk, Bremsen, Endschalter, Lastprüfung und Bewertung. Zuerst prüfen Sie im Stillstand, was sich ansehen und messen lässt, danach die Funktionen ohne Last und zum Schluss mit Last. Für einen typischen Hallenkran brauchen Sie etwa zwei Stunden. Durchführen darf die Prüfung eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, die vom Arbeitgeber beauftragt ist. Das Ergebnis gehört mit Datum und Unterschrift ins Kranprüfbuch.
Wer darf die Kranprüfung durchführen?
Die jährliche Prüfung nach § 26 DGUV Vorschrift 52 ist Sache einer befähigten Person, in der Sprache der Vorschrift eines Sachkundigen. Rechtswirksam ist die Prüfung nur, wenn die Person Berufsausbildung, Erfahrung mit Kranen und eine aktuelle Tätigkeit in diesem Bereich mitbringt und vom Arbeitgeber mit der Prüfung beauftragt ist. Diese Anleitung ersetzt keine Qualifikation, sie zeigt den Ablauf. Ein Mitarbeiter, der nur den Kran bedient, darf die Prüfung also nicht übernehmen, auch wenn er den Kran täglich nutzt und die Kontrolle bei Arbeitsbeginn beherrscht. Das nötige Prüfwissen, etwa zu Ablegekriterien und Grenzwerten, vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Krane. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen gehört dagegen zum Prüfsachverständigen, die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Sachverständigenprüfung.
Wie bereiten Sie die Kranprüfung vor?
Eine gute Vorbereitung spart die Hälfte der Zeit vor Ort. Klären Sie mit der Hallenleitung den Termin, denn der Kran steht während der Prüfung nicht für die Produktion zur Verfügung. Legen Sie bereit:
- Unterlagen: Kranprüfbuch, Betriebsanleitung mit Prüf- und Einstellvorgaben des Herstellers, Schaltplan, Protokoll der letzten Prüfung mit offenen Mängeln
- Werkzeug: Messschieber, Maßband, Taschenlampe, Spiegel, Drahtbürste, Hakenlehre oder Maulweitenmarkierung, Kreide oder Lackstift
- Prüflast: Gewichte oder gewogene Last in Höhe der Nennlast, dazu passende, geprüfte Anschlagmittel
- Zugang: Hubarbeitsbühne oder Laufsteg für Katze und Kranbahn, Auffanggurt, falls die Betriebsanleitung ihn fordert
- Sicherung: Absperrband für den Bereich unter dem Kran, Schloss für den Kranschalter bei Arbeiten an der Anlage
Informieren Sie außerdem den Kranführer. Er weiß oft am besten, wo der Kran ruckelt, eine Bremse nachgibt oder ein Endschalter unzuverlässig reagiert.
Kranprüfung Schritt für Schritt
Die Reihenfolge folgt einem einfachen Prinzip: erst ansehen, dann bewegen, zuletzt belasten. So fallen gefährliche Mängel auf, bevor eine Last am Haken hängt.
1. Unterlagen und Prüfbuch sichten
Beginnen Sie am Schreibtisch. Stimmen Kranbezeichnung, Tragfähigkeit und Baujahr im Prüfbuch mit dem Kran überein? Sind die Mängel der letzten Prüfung als behoben eingetragen? Gab es seit der letzten Prüfung Umbauten, etwa ein neues Hubwerk oder eine verlängerte Kranbahn? Dann klären Sie vorab, ob es sich um eine prüfpflichtige Änderung handelt, die ein Prüfsachverständiger abnehmen muss. Lesen Sie in der Betriebsanleitung nach, welche Einstellwerte und Verschleißgrenzen der Hersteller für Bremsen, Seil und Überlastsicherung angibt.
2. Kennzeichnung und Umfeld prüfen
Am Kran selbst kontrollieren Sie das Typenschild und die Tragfähigkeitsangabe, die vom Boden aus gut lesbar sein muss. Am Hängetaster oder an der Funksteuerung müssen die Bewegungsrichtungen eindeutig gekennzeichnet sein und mit Markierungen an Kranbrücke und Katze übereinstimmen. Prüfen Sie den Kranschalter: gekennzeichnet, erreichbar, abschließbar. Achten Sie auf Sicherheitsabstände zu Gebäudeteilen, Regalen oder Maschinen, die seit der letzten Prüfung vielleicht neu aufgestellt wurden.
3. Tragwerk und Kranbahn besichtigen
Von der Hubarbeitsbühne aus prüfen Sie die Kranbrücke, die Kopfträger und ihre Verbindungen. Gesucht werden Risse an Schweißnähten, Verformungen durch Anprall, Korrosion und lose Schrauben. Bei der Kranbahn achten Sie auf Schienenbefestigung, Schienenstöße, Puffer und Endanschläge an beiden Enden. Frische Abriebspuren an Laufrädern oder Schienenflanken weisen auf Schräglauf hin und gehören notiert.
4. Hubwerk, Tragmittel und Lasthaken prüfen
Fahren Sie den Haken in die tiefste Stellung, damit möglichst viel Seil von der Trommel abgewickelt ist, und prüfen Sie das Seil auf ganzer Länge auf Drahtbrüche, Quetschungen, Korbbildung und Korrosion. Auf der Trommel müssen dabei noch Reservewindungen verbleiben. Kontrollieren Sie Seilrollen, Seilendbefestigung und bei Kettenzügen die Kette. Am Lasthaken messen Sie die Maulweite und vergleichen sie mit dem Ausgangswert, prüfen die Hakensicherung und die Drehbarkeit.
5. Bremsen ohne Last testen
Jetzt wird der Kran bewegt. Fahren Sie Heben, Senken, Katz- und Kranfahren in beiden Richtungen und achten Sie auf Geräusche, Ruckeln und ungewöhnlich lange Nachlaufwege. Die Fahrbremsen sollen die Bewegung zügig und ohne Schlag stoppen. Wo die Betriebsanleitung es vorsieht, kontrollieren Sie Lüftspalt und Belagdicke der Bremsen und vergleichen sie mit den Herstellerangaben.
6. Endschalter und Not-Halt auslösen
Nähern Sie sich mit langsamer Geschwindigkeit jedem Endschalter: Hubendschalter oben und, falls vorhanden, unten, Fahrendschalter für Katze und Kran. Der Antrieb muss rechtzeitig abschalten, bevor Haken oder Katze an einen festen Anschlag kommen. Lösen Sie den Not-Halt am Hängetaster aus und bei Funksteuerung zusätzlich am Sender. Bei Funk prüfen Sie außerdem, ob der Kran stoppt, wenn die Verbindung abreißt, etwa durch Ausschalten des Senders.
7. Lastprüfung und Überlastsicherung
Sichern Sie den Bereich unter dem Kran ab. Heben Sie die Nennlast knapp über den Boden an, halten Sie an und beobachten Sie, ob die Last nachsackt. Führen Sie dann alle Bewegungen mit Last aus. Die Überlastsicherung prüfen Sie nach der Methode, die der Hersteller vorgibt, meist mit einer Prüflast knapp über der Nennlast. Sie muss das Heben verhindern, das Senken aber weiter zulassen.
8. Befund bewerten und Kran freigeben
Zum Schluss ordnen Sie alle Befunde ein: Darf der Kran ohne Einschränkung weiterlaufen, mit Auflagen und Frist für die Mängelbeseitigung, oder muss er sofort stillgesetzt werden? Wie Sie Mängel sicher einstufen, erklärt die Seite Kranmängel bewerten. Erst danach tragen Sie das Ergebnis ein und bringen die Plakette an.
Typische Mängel bei den einzelnen Prüfschritten
Die folgenden Mängel fallen in der Praxis besonders häufig in den Funktionsschritten auf, also dann, wenn der Kran bewegt und belastet wird. Viele davon sieht man im Stillstand nicht.
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Hubwerksbremse hält nicht | Last sackt nach dem Anhalten langsam ab | sofort stillsetzen, Bremse instand setzen lassen |
| Hubendschalter schaltet zu spät | Unterflasche berührt fast die Katze | stillsetzen, Endschalter neu einstellen |
| Überlastsicherung ohne Wirkung | Prüflast über Nennlast lässt sich heben | stillsetzen, Einstellung durch Fachfirma |
| Not-Halt am Funksender wirkungslos | Kran fährt nach Betätigung weiter | stillsetzen, Steuerung prüfen lassen |
| Richtungspfeile vertauscht | Taster „Nord“ fährt nach Süden | vor Weiterbetrieb korrigieren |
| Steuerleitung am Hängetaster beschädigt | Knickstellen, freiliegende Adern, Zugentlastung lose | Leitung tauschen, bis dahin sperren |
| Starkes Ruckeln beim Kranfahren | Schlag beim Anfahren, Schräglauf | Fahrwerk untersuchen lassen, Frist setzen |
Tritt einer der Mängel mit der Maßnahme „stillsetzen“ auf, brechen Sie die Prüfung an dieser Stelle ab. Setzen Sie die Last sicher ab, schalten Sie den Kranschalter aus, sichern Sie ihn gegen Wiedereinschalten und informieren Sie den Verantwortlichen. Die übrigen Prüfschritte holen Sie nach der Instandsetzung nach, und zwar vollständig, denn eine neu eingestellte Bremse oder ein getauschter Endschalter muss selbst wieder geprüft werden.
Bewertungskriterien für Seil, Haken, Laufräder und Tragwerk mit Grenzwerten finden Sie auf der Seite Mängel am Kran bewerten.
Checkliste zur Anleitung
Für die Prüfung vor Ort hat sich eine Checkliste bewährt, die genau dieser Reihenfolge folgt. Die Kurzfassung für diese Anleitung umfasst acht Blöcke:
- Prüfbuch, offene Mängel, Umbauten, Herstellervorgaben
- Typenschild, Tragfähigkeit, Richtungspfeile, Kranschalter
- Tragwerk, Kopfträger, Kranbahn, Puffer
- Seil oder Kette, Rollen, Trommel, Haken
- Bremsen, Endschalter, Not-Halt, Funk
- Lastprüfung, Überlastsicherung, Ergebnis
Drucken Sie die Liste für jeden Kran einmal aus, haken Sie jeden Punkt direkt am Kran ab und notieren Sie Messwerte wie Maulweite oder Seildurchmesser gleich daneben. So entsteht nebenbei die Grundlage für den Eintrag ins Prüfbuch, und beim nächsten Mal lassen sich die Werte vergleichen. Die ausführliche Liste mit allen Einzelpunkten finden Sie in der Checkliste zur Kranprüfung.
Dokumentation und Prüfplakette
Die Prüfung ist erst abgeschlossen, wenn sie dokumentiert ist. Tragen Sie im Kranprüfbuch ein: Datum, Art der Prüfung (wiederkehrende Prüfung nach § 26), geprüfter Umfang, verwendete Prüflast, alle Mängel mit Frist, die Entscheidung über den Weiterbetrieb sowie Namen und Unterschrift. Schreiben Sie Mängel so konkret, dass ein Monteur sie ohne Rückfrage findet, also „Hubwerksbremse Katze 1, Belag unter Mindestmaß“ statt „Bremse prüfen“. Die Plakette mit dem Monat der nächsten Prüfung bringen Sie gut sichtbar an der Kranbrücke oder am Hängetaster an. Bei Mängeln, die den Betrieb ausschließen, gibt es keine neue Plakette, sondern ein deutliches Sperrschild am Kranschalter. Wie das Prüfbuch aufgebaut ist, zeigt die Seite zum Kranprüfbuch.
Externer Prüfdienst
- 1 Hallenkran zu ca. 450 €
- plus 60 € Anfahrt
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs Krane
- plus ca. 80 € Prüfzeit pro Jahr
- Prüfung nach dieser Anleitung
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Welche Fehler passieren bei der Kranprüfung häufig?
- Lastprüfung ausgelassen: Wer nur ohne Last prüft, findet keine nachgebende Hubwerksbremse. Ohne Prüflast ist die Prüfung unvollständig.
- Seil nur im sichtbaren Bereich geprüft: Die kritischen Stellen liegen oft auf der Trommel oder über den Rollen, nicht dort, wo das Seil vom Boden aus zu sehen ist.
- Herstellervorgaben übersehen: Viele Hersteller schreiben zusätzliche Prüfpunkte oder kürzere Fristen vor. Sie gelten neben der DGUV Vorschrift 52.
- Umbauten nicht hinterfragt: Eine erhöhte Tragfähigkeit oder ein neues Hubwerk kann eine Sachverständigenprüfung auslösen.
- Prüfung unter Zeitdruck: Wer zwischen zwei Aufträgen „schnell mal“ prüft, lässt Schritte aus. Planen Sie feste Zeitfenster ein, in denen der Kran nicht gebraucht wird.
- Anschlagmittel mit geprüft: Ketten und Hebebänder sind eigene Arbeitsmittel mit eigener Prüfung und eigenem Nachweis, mehr unter Prüfung von Anschlagmitteln.
Häufige Fragen zur Anleitung Kranprüfung
Wie lange dauert eine Kranprüfung?
Für einen Einträger-Brückenkran oder einen Säulenschwenkkran rechnen erfahrene Prüfer mit etwa ein bis zwei Stunden. Große Zweiträgerkrane mit zwei Hubwerken, langer Kranbahn und Funksteuerung brauchen einen halben Tag oder mehr. Dazu kommt die Zeit für Vorbereitung und Dokumentation. Wer mehrere Krane an einem Tag prüft, spart Rüstzeit für Hubarbeitsbühne und Prüflast und sollte die Termine deshalb bündeln.
Muss bei jeder jährlichen Prüfung mit Last geprüft werden?
Die Funktionsprüfung gehört zur wiederkehrenden Prüfung, und die Wirkung von Hubwerksbremse und Überlastsicherung lässt sich nur unter Last sicher beurteilen. Deshalb ist eine Prüfung mit Last in der Praxis Standard. Die Höhe der Prüflast und die Methode für die Überlastsicherung richten sich nach der Betriebsanleitung des Herstellers. Eine statische Überlastprobe wie bei der Erstprüfung ist jährlich nicht vorgesehen.
Was mache ich, wenn keine Prüfgewichte vorhanden sind?
Nutzen Sie Lasten mit bekanntem Gewicht, zum Beispiel gewogene Stahlteile, Betonblöcke mit ausgewiesenem Gewicht oder gefüllte Wasserbehälter mit Messung über eine Kranwaage. Prüfgewichte lassen sich auch bei Kranservicefirmen mieten. Wichtig ist, dass das Gewicht sicher bekannt ist und die Anschlagmittel dafür geeignet und geprüft sind. Notieren Sie die verwendete Prüflast und ihre Herkunft im Prüfbuch.
Darf ich den Kran prüfen, den ich selbst repariert habe?
Grundsätzlich ja, denn die TRBS 1203 schließt das nicht aus, und gerade Instandhalter kennen ihre Krane am besten. Achten Sie aber auf einen kritischen Blick: Prüfen Sie reparierte Baugruppen besonders sorgfältig und dokumentieren Sie die Reparatur getrennt von der Prüfung. Bei wesentlichen Änderungen am Kran, etwa einem Tausch des Hubwerks mit anderer Tragfähigkeit, ist ohnehin ein Prüfsachverständiger zuständig.
Brauche ich für die Prüfung eine Hubarbeitsbühne?
Meist ja. Kranbrücke, Kopfträger, Katze und Kranbahn liegen bei Hallenkranen oft in sechs bis zehn Metern Höhe. Hat der Kran einen Laufsteg mit Geländer, kann die Prüfung teilweise von dort erfolgen. Vom Boden aus lassen sich Seil, Schweißnähte und Schienenbefestigungen nicht zuverlässig beurteilen. Für die Arbeit auf der Bühne gelten deren eigene Sicherheitsregeln und Prüfpflichten.