Eine Checkliste für die Kranprüfung fasst alle Prüfpunkte der jährlichen Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 in acht Blöcken zum Abhaken zusammen. Die Blöcke reichen von Unterlagen und Kennzeichnung über Zugänge, Tragwerk, Kranbahn, Hubwerk und Elektrik bis zu den Sicherheitseinrichtungen mit Lastprüfung. Jeder Punkt wird als in Ordnung, mangelhaft oder nicht zutreffend markiert, Messwerte kommen gleich daneben. Die Checkliste hilft einer befähigten Person, nichts zu vergessen. Das fachliche Urteil über einen Mangel ersetzt sie nicht.
Wer darf die Checkliste zur Kranprüfung verwenden?
Ausfüllen darf die Checkliste jeder, rechtswirksam wird die Prüfung aber nur durch eine befähigte Person, die der Arbeitgeber schriftlich mit der Prüfung der Krane beauftragt hat. Die Checkliste ist ein Werkzeug für diese Person: Sie sorgt dafür, dass bei jedem Kran dieselben Punkte in derselben Reihenfolge geprüft werden. Ob ein Befund noch zulässig ist, muss der Prüfer aus seinem Fachwissen heraus entscheiden. Dieses Wissen, also Ablegekriterien, Grenzwerte und die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 309-001, vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Krane. Welche Krane überhaupt jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden, steht auf der Übersichtsseite zur Kranprüfung. Für den Kranführer gibt es eine eigene, viel kürzere Kontrolle bei Arbeitsbeginn, die diese Liste nicht ersetzt.
Wie bereiten Sie die Checkliste vor?
Eine allgemeine Checkliste passt nie ganz auf jeden Kran. Nehmen Sie sich vor der ersten Prüfung eine Stunde Zeit und passen Sie die Liste an:
- Kopfdaten eintragen: Kran-Nummer, Bauart, Hersteller, Baujahr, Tragfähigkeit, Spannweite oder Ausladung, Standort
- Nicht vorhandene Baugruppen streichen: etwa Kranbahn beim Säulenschwenkkran oder Funksteuerung beim Kran mit Hängetaster
- Herstellerpunkte ergänzen: zusätzliche Prüfpunkte und Grenzwerte aus der Betriebsanleitung, zum Beispiel Mindestbelagdicke der Bremse
- Ausgangswerte notieren: Maulweite des neuen Hakens, Seilnenndurchmesser, Einstellwert der Überlastsicherung
- Material bereitlegen: Klemmbrett oder Tablet, Messschieber, Taschenlampe, Prüflast, Absperrung
So wird aus einer Mustervorlage eine Checkliste für genau diesen Kran, die bei jeder weiteren Prüfung wiederverwendet wird. Bei mehreren gleichen Kranen genügt eine Liste je Bauart, die Kopfdaten und Ausgangswerte tragen Sie für jeden Kran getrennt ein.
Checkliste Kranprüfung: die Prüfpunkte Schritt für Schritt
A. Unterlagen
- Kranprüfbuch vorhanden und vollständig
- Nachweis der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Mängel der Vorprüfung behoben und eingetragen
- Betriebsanleitung und Konformitätserklärung vorhanden
- Schaltpläne aktuell
- Umbauten seit der letzten Prüfung erfasst
- Beauftragung der Kranführer vorhanden
Fehlt der Nachweis der Erstprüfung, klären Sie das vor allen weiteren Schritten. Ohne ihn ist offen, ob der Kran überhaupt in Betrieb genommen werden durfte.
B. Kennzeichnung
- Typenschild lesbar
- Tragfähigkeit am Kran vom Boden aus erkennbar
- bei mehreren Hubwerken Tragfähigkeit je Hubwerk
- Richtungspfeile an Steuerung und Kran übereinstimmend
- Kranschalter gekennzeichnet
- Warnhinweise und Sicherheitskennzeichen vollständig
Kennzeichnungsmängel wirken klein, führen aber im Betrieb schnell zu Fehlbedienung, etwa wenn ein neuer Kranführer sich auf vertauschte Richtungspfeile verlässt.
C. Zugänge, Arbeitsplätze und Umfeld
- Aufstiege, Laufstege und Bühnen trittsicher
- Geländer und Fußleisten vollständig
- Sicherheitsabstände zu Gebäudeteilen, Regalen und Maschinen eingehalten
- keine neuen Hindernisse im Fahrbereich
- Beleuchtung im Arbeitsbereich ausreichend
- Verkehrswege unter dem Kran gekennzeichnet
Dieser Block wird oft vergessen, weil sich nicht der Kran verändert hat, sondern seine Umgebung. Neue Regale, Maschinen oder Zwischenböden sind die häufigste Ursache für Quetschstellen.
D. Tragwerk
- Hauptträger, Kopfträger, Ausleger oder Säule ohne Risse, Beulen und Verformungen
- Schweißnähte an Anschlüssen ohne Anrisse
- Schraubverbindungen vollständig und fest
- Korrosion nur oberflächlich
- keine nachträglich angeschweißten Teile ohne Nachweis
- bei Schwenkkranen Fundament und Befestigung ohne Schäden
Achten Sie besonders auf Stellen, an denen Last eingeleitet wird, etwa Kopfträgeranschlüsse, Auslegerlager und Katzfahrbahn. Frische Farbabplatzungen an Nähten sind oft der erste Hinweis auf einen Riss.
E. Kranbahn und Fahrwerke
- Schienen und Befestigung fest, Schienenstöße ohne Versatz
- Puffer und Endanschläge an beiden Enden vorhanden
- Schienenräumer an den Laufrädern
- Laufräder und Spurkränze ohne übermäßigen Verschleiß
- Antriebe und Getriebe dicht
- kein auffälliger Schräglauf beim Fahren
Schräglauf zeigt sich an einseitig blanken Spurkränzen und Abrieb an den Schienenflanken. Die Ursache kann in der Kranbahn liegen, deren Vermessung dann an Fachleute geht.
F. Hubwerk
- Drahtseil oder Kette auf ganzer Länge ohne Ablegekriterien
- Seilendbefestigung fest
- Reservewindungen auf der Trommel in tiefster Hakenstellung
- Seilrollen leichtgängig, Rillen ohne Verschleißspuren
- Lasthaken ohne Aufweitung, Hakensicherung funktionsfähig, Haken drehbar
- Getriebe dicht
Das Hubwerk trägt die Last unmittelbar, Mängel hier führen im Ernstfall zum Absturz der Last. Nehmen Sie sich für Seil und Haken deshalb die meiste Zeit.
G. Elektrik und Steuerung
- Hängetaster mit Gehäuse, Tasten und Zugentlastung in Ordnung
- Steuerleitung ohne Beschädigungen
- Funksender mit Not-Halt, Schlüsselschalter oder Freigabe
- Schleifleitung oder Leitungswagen ohne Schäden
- Kranschalter abschließbar
- Schaltschrank verschlossen und sauber
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung selbst sind Sache einer Elektrofachkraft. Als Kranprüfer beurteilen Sie Zustand und Funktion und veranlassen bei Bedarf eine Fachprüfung.
H. Sicherheitseinrichtungen und Lastprüfung
- Hub-, Katz- und Kranfahrbremsen wirksam
- Hubendschalter und Fahrendschalter schalten rechtzeitig
- Not-Halt wirkt auf alle Bewegungen
- Funkabschaltung bei Signalverlust
- Warneinrichtung vorhanden
- alle Bewegungen mit Nennlast ohne Auffälligkeiten
- Last sackt nicht nach
- Überlastsicherung spricht nach Herstellervorgabe an
Dieser Block kommt immer zuletzt, denn erst wenn alle vorherigen Punkte in Ordnung sind, darf eine Last an den Haken. Wie jeder dieser Punkte im Einzelnen geprüft wird, beschreibt die Anleitung zur Kranprüfung.
Typische Mängel an Zugängen, Umfeld und Elektrik
Bei Tragwerk und Hubwerk wird meist sorgfältig hingesehen. Die Blöcke C und G fallen dagegen oft durch, weil sie nichts mit dem „eigentlichen“ Kran zu tun zu haben scheinen. Diese Mängel tauchen in Prüfprotokollen besonders häufig auf:
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Quetschstelle durch neues Regal | Abstand zwischen Kranbrücke und Regaloberkante zu gering | Regal versetzen oder Fahrbereich begrenzen, bis dahin Hinweis an Kranführer |
| Geländer am Laufsteg fehlt oder lose | Lücken, fehlende Fußleiste, wackelnde Pfosten | Laufsteg bis zur Reparatur nicht betreten |
| Kranschalter nicht abschließbar | kein Vorhängeschloss möglich, Beschriftung fehlt | nachrüsten, Frist setzen |
| Zugentlastung am Hängetaster defekt | Leitung trägt das Gewicht des Tasters | vor Weiterbetrieb instand setzen |
| Schleifleitung beschädigt | Brandspuren, verbogene Stromschienen, lose Halter | Elektrofachkraft hinzuziehen, bis dahin sperren |
| Funksender ohne Freigabeschalter | Kran lässt sich durch jede Person mit dem Sender bewegen | Schlüssel- oder Freigabefunktion nachrüsten |
| Beleuchtung unzureichend | Kranführer sieht die Last in Hallenecken schlecht | an den Betreiber melden, Frist setzen |
Mängel an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur Elektrofachkräfte beheben. Als Kranprüfer erkennen und dokumentieren Sie sie und legen fest, ob der Kran bis zur Reparatur weiterlaufen darf. Bei Quetschstellen und fehlenden Geländern hilft oft eine schnelle organisatorische Maßnahme, etwa eine Absperrung, bis die dauerhafte Lösung umgesetzt ist. Grenzwerte für Seil, Haken und Laufräder finden Sie unter Kranmängel bewerten.
Checkliste drucken und im Betrieb nutzen
Für den Einsatz vor Ort hat sich ein einfaches Format bewährt: oben die Kopfdaten des Krans, darunter die acht Blöcke mit je einer Zeile pro Prüfpunkt und drei Spalten zum Ankreuzen, nämlich in Ordnung, Mangel und nicht zutreffend. Rechts bleibt eine Spalte für Messwerte und Bemerkungen. Am Ende stehen das Ergebnis, der Termin der nächsten Prüfung und die Unterschrift. Sie können diese Seite mit allen Prüfpunkten direkt ausdrucken oder als PDF speichern und daraus Ihre eigene Vorlage erstellen.
Weitere Checklisten und Vorlagen für andere Arbeitsmittel finden Sie in unserer Übersicht der Vorlagen.
Von der Checkliste ins Prüfbuch
Die ausgefüllte Checkliste ist ein wertvoller Nachweis, ersetzt aber nicht den Eintrag ins Kranprüfbuch. Bewährt hat sich folgende Aufteilung: Im Prüfbuch stehen Datum, Art der Prüfung, Ergebnis, Mängel mit Frist, Entscheidung über den Weiterbetrieb und Unterschrift. Die Checkliste mit allen Einzelpunkten und Messwerten wird als Anlage dazugelegt und genauso lange aufbewahrt wie das Prüfbuch, bei Kranen also über die gesamte Verwendungsdauer. Die Prüfplakette mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung kommt erst nach dem Eintrag an den Kran. Bei elektronischer Führung speichern Sie die unterschriebene Checkliste als PDF zum jeweiligen Kran ab und achten darauf, dass sie später nicht unbemerkt geändert werden kann.
Externer Prüfdienst
- 4 Krane zu je ca. 450 €
- plus 60 € Anfahrt
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs Krane
- plus ca. 320 € Prüfzeit pro Jahr
- Prüfung mit eigener Checkliste
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Welche Fehler passieren beim Arbeiten mit Checklisten?
- Liste nicht an den Kran angepasst: Eine Mustervorlage für Brückenkrane passt nicht auf einen Ladekran. Fehlende Punkte werden dann einfach nicht geprüft.
- Zu oft „nicht zutreffend“: Wer unsicher ist, kreuzt schnell die dritte Spalte an. Jeder Eintrag „nicht zutreffend“ sollte begründbar sein.
- Abhaken am Schreibtisch: Die Liste wird nach der Prüfung aus dem Gedächtnis ausgefüllt. Füllen Sie sie am Kran aus, Punkt für Punkt.
- Messwerte fehlen: „Haken in Ordnung“ ist beim nächsten Mal nicht vergleichbar, „Maulweite 42 mm, Ausgangswert 40 mm“ schon.
- Mängel ohne Frist: Ein angekreuzter Mangel ohne Termin und Verantwortlichen wird selten behoben. Jede Zeile in der Spalte Mangel braucht eine Frist.
- Veraltete Vorlage: Nach Umbauten oder neuen Herstellerhinweisen muss auch die Liste aktualisiert werden.
Häufige Fragen zur Checkliste Kranprüfung
Ist eine Checkliste für die Kranprüfung vorgeschrieben?
Nein, weder die DGUV Vorschrift 52 noch die Betriebssicherheitsverordnung schreiben ein bestimmtes Formular vor. Vorgeschrieben sind der Prüfumfang und die Dokumentation mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung. Eine Checkliste ist aber der einfachste Weg, den Umfang vollständig abzudecken und später nachzuweisen. Viele Prüfer nutzen deshalb Listen, die sich am DGUV Grundsatz 309-001 orientieren und um Herstellerangaben ergänzt sind.
Gilt die Checkliste für alle Kranarten?
Die acht Blöcke passen auf alle kraftbetriebenen Krane, die Einzelpunkte unterscheiden sich aber. Ein Säulenschwenkkran hat keine Kranbahn, dafür ein Fundament. Ein Lkw-Ladekran hat Hydraulik, Abstützungen und eine Lastmomentbegrenzung. Passen Sie die Liste deshalb an die Bauart an und ergänzen Sie die Prüfpunkte aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Worauf es bei Ladekranen ankommt, zeigt die Seite Ladekran prüfen.
Kann ich die Checkliste digital auf dem Tablet ausfüllen?
Ja, digitale Checklisten sind zulässig und in vielen Betrieben inzwischen üblich. Wichtig ist, dass jede Prüfung eindeutig einem Kran und einem Prüfer zugeordnet ist, dass Einträge nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können und dass die Daten über die gesamte Verwendungsdauer des Krans lesbar bleiben. Fotos von Mängeln lassen sich digital direkt dem Prüfpunkt zuordnen, was die spätere Reparatur erleichtert.
Was trage ich ein, wenn ein Prüfpunkt nicht zugänglich war?
Vermerken Sie genau, welcher Punkt nicht geprüft werden konnte und warum, zum Beispiel weil die Hubarbeitsbühne nicht bis zur Kranbahn reichte. Die Prüfung ist dann unvollständig. Legen Sie einen Termin fest, an dem der Punkt nachgeprüft wird, und tragen Sie das Ergebnis nach. Einen nicht geprüften Punkt einfach als in Ordnung abzuhaken, wäre eine falsche Dokumentation.
Wie oft muss die Checkliste überarbeitet werden?
Immer dann, wenn sich am Kran oder an den Vorgaben etwas ändert: nach Umbauten, nach dem Tausch von Hubwerk oder Steuerung, nach neuen Herstellerhinweisen oder Änderungen im Regelwerk. Unabhängig davon lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Jahresprüfung. Vermerken Sie auf der Liste ein Versionsdatum, damit später eindeutig klar ist, nach welchem Stand geprüft wurde.