Rollgerüst prüfen: Was nach dem Aufbau und bei der regelmäßigen Prüfung zu kontrollieren ist

Ein Rollgerüst ist kein großer Tritt, sondern ein Gerüst auf Rädern. Es wird nach jedem Aufbau geprüft, seine Bauteile zusätzlich in regelmäßigen Abständen. Hier lesen Sie, worauf es ankommt und wo die Grenze zu Leitern und Kleingerüsten verläuft.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Ein Rollgerüst prüfen Sie nach jedem Aufbau und vor der Benutzung: Der Aufbau muss der Herstelleranleitung entsprechen, die Rollen müssen gebremst, Rahmen und Diagonalen vollständig, die Beläge gesichert und der Seitenschutz umlaufend vorhanden sein. Erst danach wird das Gerüst am Zugang zur Benutzung freigegeben. Unabhängig davon werden die Bauteile regelmäßig durch eine befähigte Person auf Verformung, Risse und Verschleiß geprüft. Rollgerüste nach DIN EN 1004 gelten als Gerüste, für ihren Auf- und Umbau gelten deshalb eigene Regeln als für Leitern.

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Wer darf ein Rollgerüst prüfen?

Beim Rollgerüst gibt es zwei Prüfanlässe. Nach jedem Aufbau, Umbau oder Standortwechsel prüft eine fachkundige, befähigte Person, ob das Gerüst vollständig und nach Anleitung aufgebaut ist, und gibt es frei. Das ist oft die Person, die den Aufbau beaufsichtigt hat. Zusätzlich werden die Bauteile als Arbeitsmittel regelmäßig geprüft, etwa bei der Einlagerung oder einmal im Jahr, ebenfalls durch eine befähigte Person nach TRBS 1203.

Ehrlich zur Abgrenzung: Unser Online-Kurs zur befähigten Person für Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste vermittelt die Fachkunde für Leitern und kleine fahrbare Arbeitsbühnen. Wer regelmäßig größere Rollgerüste nach DIN EN 1004 auf- und umbaut, braucht zusätzlich eine Unterweisung zum Aufbau nach der Anleitung des Herstellers und Kenntnisse der Regeln für Gerüste. Die Grundlagen der Prüfung, von der Bewertung von Verformungen bis zur Dokumentation, sind aber dieselben.

Vorbereitung: Anleitung, Untergrund und Bauteile

Ein Rollgerüst lässt sich nur so gut prüfen, wie die Vorbereitung es zulässt. Vor der Prüfung sollten vorliegen:

  • Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers für genau dieses System, mit Aufbaufolge, Ballastierung, zulässiger Höhe und Belastung. Sie muss am Einsatzort verfügbar sein.
  • Stückliste: Welche Rahmen, Beläge, Diagonalen, Horizontalen, Bordbretter und Ausleger gehören zur gewählten Höhe?
  • Untergrund: tragfähig, eben und frei von Löchern, Kabeln und Kanten. Das Gerüst steht auf Rollen, schon kleine Unebenheiten führen zu Schiefstellung.
  • Umgebung: Abstand zu Fahrwegen, Toren, Stromleitungen und im Freien die Windverhältnisse.
  • Werkzeug: Wasserwaage, Zollstock, Taschenlampe, Checkliste, Freigabekarte und Sperrkennzeichnung.

Legen Sie alle Bauteile vor dem Aufbau aus, zählen Sie sie gegen die Stückliste und prüfen Sie sie einzeln. Ein verbogener Rahmen fällt am Boden eher auf als im aufgebauten Gerüst.

Rollgerüst prüfen in sieben Schritten

Die folgenden Schritte beschreiben die Prüfung nach dem Aufbau. Sie gehen das Gerüst von unten nach oben durch. Die Grafik zeigt die wichtigsten Prüfstellen.

Seitenschutz: Geländer, Zwischenholm Bordbrett: umlaufend Belag: gesichert, Klappe zu Rahmen, Diagonalen: vollständig, Klauen eingerastet Ausleger, Ballast: nach Anleitung Lenkrollen: gebremst
Prüfstellen eines Rollgerüsts nach dem Aufbau. Die Aufbauanleitung des Herstellers legt fest, welche Teile bei welcher Höhe vorhanden sein müssen.

Schritt 1: Unterlagen und Kennzeichnung

Liegt die Aufbau- und Verwendungsanleitung vor, und passt sie zum System? Sind Hersteller, System und Lastklasse am Gerüst erkennbar? Entspricht die aufgebaute Höhe den Angaben der Anleitung für diesen Einsatzort, drinnen oder draußen?

Schritt 2: Untergrund, Rollen und Bremsen

Das Gerüst steht auf tragfähigem, ebenem Boden. Alle Lenkrollen sind vollständig, drehen frei und sind festgestellt. Drücken Sie seitlich gegen das Gerüst: Es darf nicht rollen. Höhenverstellbare Spindeln dürfen nur so weit herausgedreht sein, wie die Anleitung erlaubt.

Schritt 3: Rahmen, Diagonalen und Horizontalen

Alle Rahmen sind unverformt und ohne Risse an Schweißnähten. Diagonalen und Horizontalstreben sind in der vorgeschriebenen Anordnung eingebaut, ihre Klauen oder Kupplungen vollständig eingerastet und gesichert. Fehlt eine einzige Diagonale, ist die Aussteifung nicht mehr gewährleistet.

Schritt 4: Standsicherheit, Ausleger und Ballast

Prüfen Sie mit der Wasserwaage, ob das Gerüst lotrecht steht. Ausleger und Ballast müssen so angebracht sein, wie es die Anleitung für die Höhe und den Einsatzort verlangt. Ballastgewichte müssen gegen Herunterfallen gesichert sein.

Schritt 5: Beläge und Durchstiegsklappen

Beläge liegen vollständig auf, sind gegen Abheben gesichert und ohne Risse oder Verformung. Durchstiegsklappen schließen und lassen sich von oben öffnen. Zwischen Belag und Rahmen dürfen keine Lücken entstehen, durch die man abrutschen kann.

Schritt 6: Seitenschutz

Auf jeder benutzten Arbeitsebene ist ein umlaufender Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett vorhanden, fest montiert und vollständig. Prüfen Sie auch die Ecken, dort fehlen Bordbretter am häufigsten.

Schritt 7: Zugang und Freigabe

Der innenliegende Aufstieg ist frei begehbar, die Sprossen sind unbeschädigt. Erst wenn alle Punkte in Ordnung sind, bringen Sie die Freigabekennzeichnung am Zugang an, mit Datum, Name und Lastklasse. Bei Mängeln kommt ein deutlicher Sperrvermerk an den Zugang.

Nehmen Sie sich für die Freigabe Zeit, auch wenn die Kollegen schon warten. Die Prüfung eines aufgebauten Rollgerüsts dauert je nach Höhe zehn bis zwanzig Minuten. Steigen Sie für die Kontrolle der oberen Ebenen über den innenliegenden Aufstieg und prüfen Sie dabei gleich, ob der Aufstieg bequem und ohne Klettern über Streben möglich ist. Was Ihnen beim Aufstieg auffällt, fällt später auch den Benutzern auf, nur unter Zeitdruck und mit Werkzeug in der Hand. Halten Sie bei mehreren Gerüsten auf einer Baustelle für jedes Gerüst eine eigene Freigabe fest, auch wenn sie baugleich sind.

Welche Mängel findet man an Rollgerüsten?

Die Tabelle nennt typische Befunde bei Aufbau und Bauteilen und die übliche Maßnahme. Grundsatz: Fehlende oder fremde Bauteile werden nie improvisiert ersetzt, etwa durch Dachlatten, Draht oder Bauteile eines anderen Systems.

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Bremse greift nichtGerüst bewegt sich bei seitlichem Drucksperren, Rolle durch Originalteil ersetzen
Diagonale fehltFeld ohne Aussteifung, Anordnung weicht von der Anleitung absperren, fehlendes Teil einbauen, erneut prüfen
Klaue nicht eingerastetSicherung offen, Strebe lässt sich abziehenschließen, bei Defekt Bauteil tauschen
Rahmen verbogenKnick, Beule, Riss an einer SchweißnahtBauteil aussondern
Belag beschädigtRiss, Durchbiegung, Abhebesicherung fehltBelag aussondern oder nach Herstellervorgabe instand setzen
Bordbrett fehltLücke im Seitenschutz, meist an Eckensperren, ergänzen
Ballast fehlt oder falschweniger Gewichte als in der Anleitung, ungesichertsperren, nach Anleitung ergänzen
Fremde BauteileTeile anderer Hersteller oder Eigenbauentfernen, nur Systembauteile verwenden

Bauteile mit Verformungen oder Rissen werden aussortiert und unbrauchbar gemacht, wie es die Seite Leiter aussondern für Leitern beschreibt. Das gilt besonders für Rahmen und Beläge, deren Tragfähigkeit sich nach einem Schaden nicht mehr beurteilen lässt. Achten Sie bei der Einlagerung außerdem auf fehlende Kleinteile wie Sicherungsstifte und Abhebesicherungen, denn sie fehlen sonst beim nächsten Aufbau und werden dann unter Zeitdruck improvisiert.

Checkliste Rollgerüst zum Ausdrucken

Die Kurzfassung für die Freigabe nach dem Aufbau: Anleitung liegt vor, Höhe zulässig für den Einsatzort, Untergrund eben und tragfähig, alle Rollen gebremst, Spindeln im zulässigen Bereich, Rahmen unverformt, Diagonalen vollständig, Klauen eingerastet, lotrecht, Ausleger und Ballast nach Anleitung, Beläge gesichert, Klappen schließen, Seitenschutz mit Bordbrett auf jeder Arbeitsebene, Aufstieg frei, Freigabe angebracht. Drucken Sie diese Seite aus oder speichern Sie sie als PDF. Für Leitern und Podestleitern im selben Betrieb nutzen Sie die Checkliste zur Leiterprüfung.

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Dokumentation: Prüfprotokoll und Freigabekennzeichnung

Die Prüfung nach dem Aufbau wird dokumentiert, mit Datum, Einsatzort, Gerüstsystem, Höhe, Lastklasse, Ergebnis, Name und Unterschrift der prüfenden Person. Am Zugang zeigt eine Kennzeichnung, ob das Gerüst freigegeben oder gesperrt ist. Wird das Gerüst verfahren, umgebaut oder war es außergewöhnlichen Einwirkungen ausgesetzt, etwa Sturm oder einem Anprall, folgt eine neue Prüfung mit neuem Eintrag.

Die regelmäßige Prüfung der Bauteile halten Sie getrennt davon fest, am besten in derselben Struktur wie bei Leitern: Bestandsverzeichnis der Gerüstteile, Prüfeinträge, Mängelliste. Das Leiterkontrollbuch lässt sich dafür um einen Abschnitt für Gerüstteile erweitern. Rahmen und Beläge erhalten dazu eine eigene Nummer, damit Schäden einem bestimmten Bauteil zugeordnet werden können. Bewahren Sie die Freigabeprotokolle mindestens so lange auf, wie das Gerüst am Einsatzort steht, besser für die gesamte Nutzungsdauer des Systems.

Häufige Fehler bei Rollgerüsten

  • Verfahren mit Personen oder Material oben: Beim Verschieben muss das Gerüst leer sein. Danach werden die Bremsen wieder festgestellt und das Gerüst erneut kontrolliert.
  • Diagonalen weggelassen: Um schneller fertig zu sein, fehlen oft Streben in den unteren Feldern.
  • Leiter auf dem Belag: Wer auf dem Rollgerüst eine Leiter oder Kiste aufstellt, hebt sich über den Seitenschutz hinaus.
  • Anleitung fehlt am Einsatzort: Dann wird aus dem Gedächtnis aufgebaut, und Ballast oder Ausleger fehlen.
  • Bremsen nach dem Verfahren offen: Ein ungebremstes Gerüst rollt schon bei geringer seitlicher Kraft weg.
  • Mischen von Systemen: Bauteile verschiedener Hersteller passen scheinbar, sind aber nicht aufeinander abgestimmt.

Wann statt Rollgerüst eine Leiter genügt und wann nicht, beschreibt die Seite zur DGUV Information 208-016. Pflichten und Fristen für Leitern fasst die Übersicht zur Leiterprüfung zusammen.

Häufige Fragen zur Prüfung von Rollgerüsten

Wie oft muss ein Rollgerüst geprüft werden?

Nach jedem Aufbau, Umbau und Standortwechsel wird das Rollgerüst vor der Benutzung geprüft und freigegeben. Hinzu kommen außerordentliche Prüfungen nach Ereignissen wie Sturm, Anprall oder längerer Nichtbenutzung. Die Bauteile selbst werden als Arbeitsmittel regelmäßig geprüft, die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Viele Betriebe prüfen die Teile bei der Einlagerung und zusätzlich einmal im Jahr.

Ist ein Rollgerüst eine Leiter?

Nein. Rollgerüste nach DIN EN 1004 sind fahrbare Arbeitsgerüste aus vorgefertigten Bauteilen und werden rechtlich wie Gerüste behandelt. Für ihren Auf-, Um- und Abbau gelten deshalb die Regeln für Gerüste und die Anleitung des Herstellers. Kleine fahrbare Arbeitsbühnen und Podestleitern stehen den Leitern näher und werden nach den Grundsätzen der DGUV Information 208-016 geprüft.

Darf ich ein Rollgerüst mit Personen darauf verschieben?

Nein. Vor dem Verfahren müssen alle Personen das Gerüst verlassen und loses Material muss entfernt oder gesichert sein. Das Gerüst wird nur langsam, auf ebenem Boden und ohne Anstoßen verschoben. Nach dem Verfahren werden die Bremsen festgestellt und das Gerüst wird erneut kontrolliert, bevor jemand aufsteigt. Die Anleitung des Herstellers kann weitere Einschränkungen enthalten.

Wer darf ein Rollgerüst aufbauen?

Aufbau, Umbau und Abbau erfolgen nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers durch Beschäftigte, die dafür unterwiesen sind, unter Aufsicht einer fachkundigen Person. Die Unterweisung umfasst die Aufbaufolge, die Ballastierung und die Sicherung gegen Absturz während des Aufbaus. Nach dem Aufbau prüft eine befähigte Person das Gerüst und gibt es frei.

Deckt der Online-Kurs Rollgerüste ab?

Der Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste nach der DGUV Information 208-016. Für größere Rollgerüste nach DIN EN 1004 kommen die Regeln für Gerüste und die Anleitung des jeweiligen Herstellers hinzu. Wer solche Gerüste regelmäßig aufbaut und freigibt, sollte zusätzlich eine Unterweisung zum konkreten Gerüstsystem erhalten. Bei Fragen zum Umfang sprechen Sie uns an.

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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