DGUV Information 208-016 einfach erklärt: Was die Handlungsanleitung für Leitern und Tritte verlangt

Die wichtigste Schrift der Unfallversicherung zu Leitern und Tritten in verständlicher Sprache: wie verbindlich sie ist, was sie zu Auswahl, Benutzung, Prüfung und Dokumentation sagt und was Betriebe daraus machen sollten.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die DGUV Information 208-016 ist die Handlungsanleitung der Unfallversicherung für Leitern und Tritte und erklärt einfach, wie Betriebe sie auswählen, benutzen, prüfen und instand setzen. Sie ist kein Gesetz, gibt aber den anerkannten Stand wieder, an dem sich Berufsgenossenschaften orientieren. Für die Prüfung empfiehlt sie mindestens einmal im Jahr eine Kontrolle durch eine befähigte Person, dazu die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und ein Kontrollbuch als Nachweis. Die Pflicht zur Prüfung selbst ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Selbst prüfen statt Prüfdienst? Der Online-Kurs Leitern & Tritte kostet 275 €.

Zum Kurs & Preis →

Ist die DGUV Information 208-016 verbindlich?

Nicht im Sinne eines Gesetzes. DGUV Informationen sind Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Vorschriften und Regeln für die Praxis aufbereiten. Anders als eine Technische Regel für Betriebssicherheit lösen sie keine förmliche Vermutungswirkung aus. Trotzdem wäre es ein Fehler, die 208-016 als unverbindliche Broschüre abzutun: Sie fasst zusammen, was Fachleute als sicheren Umgang mit Leitern ansehen. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht ziehen sie heran, wenn sie beurteilen, ob ein Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.

Die eigentliche Pflicht zur Prüfung steht in der Betriebssicherheitsverordnung. Die 208-016 beantwortet die Frage, wie diese Pflicht bei Leitern und Tritten sinnvoll umgesetzt wird. Wer sich an sie hält, hat bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall eine gute Grundlage. Wer abweicht, sollte seine eigene Lösung in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Was steht in der Handlungsanleitung?

Die Schrift ist wie ein Lebenslauf der Leiter aufgebaut. Sie beginnt bei der Auswahl: Welche Bauart passt zur Tätigkeit, und wann ist ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne die bessere Wahl? Es folgt die Benutzung mit Regeln zum Aufstellen, Anlegen und Besteigen. Danach kommen Prüfung, Instandsetzung und die Unterweisung der Beschäftigten. Im Anhang finden sich Muster, etwa für ein Kontrollblatt.

Beispiele für Benutzungsregeln

Anlegeleitern mit Sprossen werden im Winkel von 65 bis 75 Grad angelegt. Dienen sie als Zugang zu einer höheren Ebene, müssen sie mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleiter zweckentfremdet werden. Holzleitern erhalten nur einen durchsichtigen Anstrich, damit Risse sichtbar bleiben. Solche Regeln sind für die Prüfung wichtig, weil viele Schäden aus falscher Benutzung entstehen.

Rechtsgrundlagen: Wo die 208-016 im Regelwerk steht

Die Handlungsanleitung steht am Ende einer Kette. Oben stehen Gesetz und Verordnung, darunter Technische Regeln und Normen, ganz unten die praktische Umsetzung. Die Tabelle zeigt, welche Aussage aus welchem Regelwerk stammt.

RegelwerkParagraf oder AbschnittKernaussage für Leitern
Arbeitsschutzgesetz§§ 5, 6Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren
BetrSichV§ 3Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, Festlegung von Prüfart und Frist
BetrSichV§ 12Beschäftigte vor der Verwendung unterweisen
BetrSichV§ 14wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person, Aufzeichnung
TRBS 2121 Teil 2ganze Regelwann eine Leiter als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg zulässig ist
DIN EN 131NormenreiheBauanforderungen an Leitern, Kennzeichnung durch den Hersteller
DGUV Information 208-016HandlungsanleitungAuswahl, Benutzung, Prüfung, Instandsetzung in der Praxis

Für die Prüfpraxis heißt das: Die Frage „ob“ beantwortet die Verordnung, die Frage „wie“ die 208-016. Wie beide mit der Verordnung zusammenspielen, erklärt unsere Seite zur Betriebssicherheitsverordnung. Eine weitere Quelle wird oft übersehen: die Gebrauchsanleitung des Herstellers. Sie enthält Angaben zur zulässigen Belastung, zum Aufstellen und häufig auch zu Prüfung und Ersatzteilen. Die befähigte Person sollte sie für jede Bauart im Bestand griffbereit haben.

Welche Prüffristen nennt die DGUV Information 208-016?

Eine starre Frist enthält die Handlungsanleitung nicht. Sie verlangt, dass Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden, und nennt die Faktoren, nach denen der Abstand festzulegen ist: wie oft die Leiter benutzt wird, wie stark sie beansprucht wird und wie häufig und schwer die bei früheren Prüfungen gefundenen Mängel waren. Als Orientierung hat sich die Empfehlung der Unfallversicherungsträger durchgesetzt, mindestens einmal im Jahr zu prüfen.

PrüfartIntervallWer prüft
Eingangskontrolle neuer Leiternbei Lieferung, empfohlenbefähigte Person oder Einkauf mit Checkliste
Sichtkontrollevor jeder BenutzungBenutzer der Leiter
Wiederkehrende Prüfunglaut Gefährdungsbeurteilung, Orientierung mindestens jährlichbefähigte Person
Prüfung nach Instandsetzungvor der erneuten Freigabebefähigte Person
Außerordentliche Prüfungnach Umsturz, Absturz oder Überlastungbefähigte Person

Die Frist ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, keine Zahl aus dem Katalog. Deshalb gehört sie mit Begründung in die Gefährdungsbeurteilung. Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb stuft die Leitern seiner Monteure, die täglich im Transporter mitfahren, auf eine halbjährliche Prüfung hoch, während die zwei Tritte im Büro jährlich geprüft werden. Beides ist mit der 208-016 vereinbar, weil die Beanspruchung sehr unterschiedlich ist. Wer seine Fristen für alle Arbeitsmittel an einem Ort planen will, nutzt den Prüffristen-Rechner. Einen Überblick über alle acht Arbeitsmittel gibt die Seite zu den Prüffristen im Vergleich.

Wer darf nach der 208-016 prüfen?

Die Handlungsanleitung verweist für die regelmäßige Prüfung auf die befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das ist eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse hat. Einen Sachverständigen oder eine Zugelassene Überwachungsstelle braucht es für Leitern und Tritte nicht. Die Prüfung kann also im eigenen Betrieb bleiben, wenn dort eine geeignete Person arbeitet.

Die Sichtkontrolle vor der Benutzung ist dagegen Sache jedes Beschäftigten, der die Leiter benutzt. Dafür braucht es keine besondere Qualifikation, wohl aber eine Unterweisung. In der Praxis übernehmen oft Hausmeister, Haustechniker oder Beschäftigte aus der Instandhaltung die Rolle der befähigten Person. Was ihnen meist fehlt, ist das systematische Prüfwissen zur 208-016: welche Bauteile in welcher Reihenfolge zu prüfen sind und wann ein Befund zur Aussonderung führt. Genau das vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Leitern. Er ersetzt nicht Ausbildung und Erfahrung, sondern ergänzt sie.

Schriftliche Beauftragung nicht vergessen

Wer im Betrieb prüft, sollte dafür schriftlich beauftragt sein. Die Beauftragung legt fest, für welche Leitern und Tritte die Person zuständig ist, und macht bei einer Kontrolle nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber sie für geeignet hält. Eine Vorlage bietet die Seite zur Beauftragung der befähigten Person.

Was wird laut 208-016 geprüft?

Als Schwerpunkte der Prüfung nennt die Handlungsanleitung Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen, fehlende Teile und die Funktion der Verbindungselemente. Übersetzt in Prüfpunkte bedeutet das:

  • Holme: gerade, ohne Knicke, Beulen, Risse oder scharfe Kanten
  • Sprossen und Stufen: fest verbunden, nicht verbogen, Trittflächen rutschhemmend
  • Spreizsicherung: vorhanden, unbeschädigt, wirksam bei voller Öffnung
  • Gelenke und Beschläge: ohne übermäßiges Spiel, Verriegelungen rasten sicher ein
  • Leiterfüße, Rollen, Bremsen: vollständig, nicht abgenutzt, funktionsfähig
  • Kennzeichnung: Hersteller, Typ, Belastbarkeit und Benutzungshinweise lesbar

Prüfpunkte je Werkstoff

Der Werkstoff bestimmt, wonach die befähigte Person besonders sucht. Bei Holzleitern sind es Risse, Splitter, Fäulnis und lockere Sprossen, außerdem ein deckender Anstrich, der Schäden verbergen würde. Bei Aluminiumleitern stehen Beulen, Knicke und gelöste Sprossenverbindungen im Vordergrund. Bei Kunststoffleitern aus glasfaserverstärktem Material achtet sie auf Risse, ausfasernde Oberflächen und Versprödung durch Sonnenlicht.

Der Lebenslauf einer Leiter in der DGUV Information 208-016 1 AuswahlBauart passendzur Tätigkeit 2 BenutzungAufstellen, Winkel,Sichtkontrolle 3 Prüfungbefähigte Person,Kontrollbuch 4 Instandsetzungoder Aussonderung,dann erneut prüfen Die Prüfung verbindet Benutzung und Instandsetzung: Sie entscheidet, ob eine Leiter im Einsatz bleibt.
Die Handlungsanleitung folgt der Leiter vom Kauf bis zur Aussonderung. Die Prüfung ist der Knotenpunkt.

Alle Punkte zum Abhaken, getrennt nach Bauart, enthält die Checkliste zur Leiterprüfung. Wann ein Befund das Aus für die Leiter bedeutet, zeigt die Seite Leiter aussondern.

Dokumentation nach 208-016: Kontrollbuch und Plakette

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, das Ergebnis jeder Prüfung aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die 208-016 zeigt, wie das bei vielen Leitern übersichtlich gelingt: Jede Leiter erhält eine eindeutige Nummer, alle Prüfungen werden in einem Kontrollbuch oder Kontrollblatt gesammelt, und eine Prüfplakette an der Leiter zeigt den nächsten Termin. Im Kontrollbuch stehen je Prüfung mindestens Datum, Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis mit festgestellten Mängeln sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Wie Sie das Kontrollbuch aufbauen, erklärt die Seite zum Leiterkontrollbuch.

Eine elektronische Dokumentation ist zulässig, etwa als Tabelle oder in einer Prüfsoftware, solange sich Einträge nicht unbemerkt ändern lassen und die prüfende Person erkennbar ist. Viele Betriebe bewahren die Einträge länger auf, als die Verordnung verlangt. Nach einem Unfall lässt sich damit über Jahre belegen, dass jede Leiter regelmäßig geprüft wurde.

Folgen, wenn Betriebe die Vorgaben ignorieren

Wer die Handlungsanleitung nicht umsetzt, verstößt nicht gegen die Broschüre, sondern in der Regel gegen die Betriebssicherheitsverordnung, deren Pflichten sie konkretisiert. Die Folgen sind entsprechend:

  • Berufsgenossenschaft: Stellt eine Aufsichtsperson fehlende Prüfungen fest, kann sie Maßnahmen anordnen und Fristen setzen.
  • Behörde: Werden Arbeitsmittel ohne vorgeschriebene Prüfung verwendet, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
  • Unfallversicherung: Nach einem Unfall prüft die Berufsgenossenschaft, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Dann ist ein Rückgriff auf den Unternehmer möglich.
  • Persönliche Verantwortung: Haftbar sind die verantwortlichen Personen, etwa Geschäftsführung oder Vorgesetzte, denen die Pflicht übertragen wurde.

Hinzu kommt ein praktischer Nachteil: Nach einem Leiterunfall wird häufig die gesamte Leiterflotte gesperrt, bis ihr Zustand geklärt ist. Das trifft den Betrieb dann mitten im Tagesgeschäft.

Umgekehrt ist ein gepflegtes Kontrollbuch nach 208-016 der beste Nachweis, dass der Betrieb seine Pflicht ernst genommen hat. Die Zusammenhänge beschreiben die Seiten Folgen fehlender Prüfung und Haftung von befähigter Person und Arbeitgeber.

Kosten: Leitern nach 208-016 selbst prüfen oder prüfen lassen

Die Handlungsanleitung sagt nicht, wer die befähigte Person sein muss. Sie kann von einem Prüfdienst kommen oder im Betrieb arbeiten. Für einen Betrieb mit 40 Leitern und Tritten sieht das so aus: Der Prüfdienst kostet bei 15 € pro Leiter und 40 € Anfahrt rund 640 € im Jahr. Die eigene befähigte Person kostet einmalig 275 € für den Kurs und rund 267 € Prüfzeit im Jahr. Die ausführliche Rechnung steht im Kostenvergleich zur Leiterprüfung. Ab dem zweiten Jahr entfällt der Kurspreis, und die eigene Prüfung kostet nur noch Arbeitszeit.

Externer Prüfdienst

ca. 640 € / Jahr
  • 40 Leitern und Tritte zu 15 €
  • plus 40 € Anfahrt
  • jedes Jahr erneut

Eigene befähigte Person

275 € einmalig
  • Online-Kurs nach DGUV Information 208-016
  • plus ca. 267 € Prüfzeit im Jahr
  • Prüfung nach eigenem Plan

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zur DGUV Information 208-016

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Information und DGUV Vorschrift?

DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften und für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften verbindlich. DGUV Regeln und DGUV Informationen erläutern dagegen, wie sich Pflichten praktisch umsetzen lassen. Die 208-016 ist eine solche Information. Sie begründet keine eigene Pflicht, beschreibt aber den Weg, mit dem ein Betrieb seine Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung bei Leitern und Tritten sicher erfüllt.

Wo finde ich den Text der DGUV Information 208-016?

Die Schrift steht in der Publikationsdatenbank der DGUV zum kostenlosen Herunterladen bereit. Suchen Sie dort nach der Nummer 208-016. Achten Sie darauf, die aktuelle Fassung zu verwenden, da die DGUV ihre Schriften in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Ältere Ausgaben liefen unter anderen Bezeichnungen, deshalb tauchen in alten Unterlagen manchmal andere Nummern für dieselbe Handlungsanleitung auf.

Gilt die 208-016 auch für Tritte und Podestleitern?

Ja. Die Handlungsanleitung behandelt Leitern und Tritte gemeinsam und schließt Stufenstehleitern, Podestleitern und Mehrzweckleitern ein. Für jede Bauart gelten dieselben Grundsätze: Sichtkontrolle vor der Benutzung, regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person und Dokumentation. Die Prüfpunkte unterscheiden sich je nach Bauart, etwa bei Rollen, Bremsen und Geländern von Podestleitern. Tritte werden im Alltag besonders oft vergessen.

Schreibt die 208-016 eine Prüfplakette vor?

Eine Plakette ist nicht zwingend vorgeschrieben. Pflicht ist die Aufzeichnung des Prüfergebnisses. Die Handlungsanleitung empfiehlt aber eine eindeutige Kennzeichnung jeder Leiter, damit sie im Kontrollbuch zugeordnet werden kann. Eine Plakette mit dem nächsten Prüftermin ist in der Praxis der einfachste Weg, damit jeder Benutzer sofort sieht, ob die Leiter verwendet werden darf.

Muss ich alte Leitern nach neuer Norm austauschen?

Nicht automatisch. Ändert sich eine Produktnorm, dürfen vorhandene Leitern in der Regel weiter benutzt werden, solange sie sicher sind und die Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt. Die befähigte Person prüft den Zustand, nicht das Baujahr. Zeigt die Beurteilung aber, dass eine ältere Bauart für die Tätigkeit ungeeignet ist, etwa eine schmale Anlegeleiter ohne Traverse, ist ein Austausch sinnvoll.

Die 208-016 kennen und anwenden

Der Online-Kurs folgt den Prüfkriterien der DGUV Information 208-016 und vermittelt die Fachkunde für die Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und Kleingerüsten.

275 € pro Teilnehmer

Kurs & Preis ansehen

Ersparnis berechnen

Junge Kranausbildung, Gummersbach · Schulungen seit 2016

Weiterlesen

Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
Kurs Leitern & Tritte
275 €
Ansehen