Prüffristen für Arbeitsmittel: Wie oft Leitern, Regale, Stapler und Krane geprüft werden

Prüffristen für Arbeitsmittel im Vergleich: acht Arbeitsmittel, acht Regelwerke, aber ein gemeinsames Muster: Die Obergrenze liegt fast immer bei einem Jahr, und der Arbeitgeber muss prüfen, ob das reicht. Hier finden Sie alle Fristen in einer Tabelle, die Zusatzprüfungen, die oft vergessen werden, und einen Weg, alle Termine im Griff zu behalten.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die Prüffristen für Arbeitsmittel liegen bei allen acht hier behandelten Arbeitsmitteln bei höchstens einem Jahr, feste Höchstfristen nennen die DGUV Vorschriften für Stapler, Fahrzeuge, Krane und Winden. Für Regale verlangt die DIN EN 15635 eine Inspektion spätestens alle zwölf Monate, für Leitern empfiehlt die DGUV eine jährliche Prüfung. Anschlagketten brauchen zusätzlich spätestens alle drei Jahre eine Rissprüfung. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, bei starker Beanspruchung kürzer.

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Sind Prüffristen für Arbeitsmittel Pflicht?

Ja. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber für jedes prüfpflichtige Arbeitsmittel Art und Umfang der Prüfungen ermitteln und die Fristen festlegen. Er darf sich dabei nicht einfach eine Zahl ausdenken. Die Frist muss so bemessen sein, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher benutzt werden kann. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung: Wie stark wird das Arbeitsmittel beansprucht, in welcher Umgebung wird es eingesetzt, und wie viele Mängel sind bei den letzten Prüfungen aufgefallen?

Für viele Arbeitsmittel ist der Spielraum nach oben begrenzt. Die DGUV Vorschriften für Flurförderzeuge, Fahrzeuge, Krane und Winden verlangen eine Prüfung mindestens einmal im Jahr. Für Regale setzt die DIN EN 15635 eine Obergrenze von zwölf Monaten, für Leitern hat sich die jährliche Prüfung als Empfehlung der Unfallversicherungsträger durchgesetzt. Kürzer darf die Frist immer sein, länger nur dort, wo keine Höchstfrist besteht und die Gefährdungsbeurteilung das nachvollziehbar begründet. Wie die Verordnung aufgebaut ist, erklärt unsere Seite zur Betriebssicherheitsverordnung.

Rechtsgrundlagen der Prüffristen im Überblick

Die Fristen stammen aus unterschiedlichen Quellen. Diese Übersicht zeigt, wo die Vorgaben für die acht Arbeitsmittel stehen:

RegelwerkFundstelleKernaussage zur Frist
BetrSichV§ 3 Abs. 6, § 14Arbeitgeber legt Fristen fest, Prüfung wiederkehrend und nach besonderen Ereignissen
BetrSichVAnhang 3 Abschnitt 1Höchstfristen und Prüfer für Krane
DGUV Information 208-016Leitern und TritteFristen nach Betriebsverhältnissen, üblich jährlich
DIN EN 15635, DGUV Information 208-043RegaleInspektion spätestens alle 12 Monate
DGUV Vorschrift 68§ 37Flurförderzeuge mindestens jährlich
DGUV Regel 100-500Kapitel 2.10Hebebühnen mindestens jährlich
DGUV Vorschrift 70§ 57Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jährlich
DGUV Vorschrift 52§ 26Krane mindestens jährlich
DGUV Regel 109-017LastaufnahmeeinrichtungenAnschlagmittel mindestens jährlich, Rissprüfung Ketten spätestens alle 3 Jahre
DGUV Vorschrift 54§ 23Winden, Hub- und Zuggeräte mindestens jährlich

Zusätzlich gilt immer die Betriebsanleitung des Herstellers. Schreibt sie kürzere Abstände oder bestimmte Prüfschritte vor, gehen diese in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Wie oft müssen die 8 Arbeitsmittel geprüft werden?

Die folgende Tabelle fasst die wiederkehrende Prüfung durch die befähigte Person und die wichtigsten Zusatzprüfungen zusammen. Details, Ausnahmen und Beispiele stehen jeweils auf der verlinkten Seite zum Arbeitsmittel.

ArbeitsmittelWiederkehrende PrüfungWer prüftZusätzlich beachten
Leitern und Trittenach Gefährdungsbeurteilung, empfohlen mind. jährlichbefähigte PersonSichtkontrolle vor jeder Benutzung
RegaleInspektion spätestens alle 12 Monatebefähigte PersonSichtkontrollen, üblich wöchentlich
Stapler und Flurförderzeugemind. jährlichSachkundigerEinsatzprüfung durch den Fahrer täglich
Hebebühnenmind. jährlichSachkundigerSachverständiger nach Änderung tragender Teile bei mehr als 2 m Hubhöhe
Fahrzeuge unter 3,5 tbei Bedarf, mind. jährlichSachkundigerHauptuntersuchung separat, Abfahrtkontrolle
Kranemind. jährlichbefähigte PersonErstprüfung durch Prüfsachverständigen bei vielen Bauarten
Anschlagmittelmind. jährlichbefähigte PersonRissprüfung Rundstahlketten spätestens alle 3 Jahre
Winden und Kettenzügemind. jährlichSachkundigerverbrauchte Nutzungsdauer bei Elektrokettenzügen ermitteln

Wann die Frist kürzer sein muss

Die Jahresfrist ist eine Obergrenze. Kürzere Abstände sind angebracht bei Mehrschichtbetrieb, bei Einsatz im Freien, im Kühlhaus, in staubiger oder korrosiver Umgebung, bei häufig wechselnden Nutzern und wenn die letzte Prüfung viele Mängel ergeben hat. Typische Beispiele sind Anschlagketten in einer Verzinkerei, Leitern auf Baustellen oder Stapler im Dreischichtbetrieb, für die sich halbjährliche Prüfungen bewähren. Halten Sie die Begründung in der Gefährdungsbeurteilung fest. Einzelne Termine planen Sie mit dem Prüffristen-Rechner.

Wer darf die Fristprüfungen durchführen?

Für die wiederkehrende Prüfung aller acht Arbeitsmittel ist die befähigte Person zuständig, die in den DGUV Vorschriften für Stapler, Fahrzeuge, Hebebühnen und Winden noch Sachkundiger heißt. Das kann ein externer Prüfdienst sein oder ein eigener Mitarbeiter mit passender Ausbildung, Erfahrung und dem Prüfwissen zum Arbeitsmittel. Ausnahmen betreffen vor allem Erstprüfungen und besondere Prüfverfahren: Viele Krane werden vor der ersten Inbetriebnahme von einem Prüfsachverständigen geprüft, Turmdreh- und Fahrzeugkrane zusätzlich in festen Abständen. Die Rissprüfung von Anschlagketten verlangt besondere Prüfverfahren, etwa die Magnetpulverprüfung, und wird deshalb oft an Fachbetriebe vergeben. Die jährliche Prüfung derselben Ketten bleibt trotzdem Aufgabe der befähigten Person.

Für Betriebe mit mehreren Arbeitsmittelarten lohnt es sich, eine Person für mehrere Bereiche zu qualifizieren. Wer Regale prüft, prüft oft auch Leitern und Stapler, wer Krane prüft, auch Anschlagmittel und Kettenzüge. Die passenden Kurse gibt es ab 275 €, eine Übersicht aller Preise finden Sie unter Kurse und Preise.

Welche Prüfebenen gehören zu jeder Frist?

Eine Frist allein macht noch keinen sicheren Betrieb. Zu jedem Arbeitsmittel gehören mehrere Prüfebenen, die unterschiedlich oft stattfinden und von unterschiedlichen Personen erledigt werden.

Vier Prüfebenen je Arbeitsmittel Vor BenutzungNutzer, Fahrertäglich Sichtkontrollebeauftragtes Personalz. B. wöchentlich Wiederkehrendbefähigte Personhöchstens jährlich Außerordentlichbefähigte Personnach Ereignis häufig und kurz ist links, selten und gründlich ist rechts
Nur die wiederkehrende und die außerordentliche Prüfung sind Aufgabe der befähigten Person. Die anderen Ebenen ergänzen sie.

Kontrolle vor der Benutzung

Der Nutzer schaut vor dem Einsatz auf offensichtliche Mängel: Leiterholme, Staplerbremse, Etikett am Hebeband. Sie wird nicht protokolliert, Mängel werden sofort gemeldet.

Regelmäßige Sichtkontrolle

Vor allem bei Regalen üblich: beauftragtes Personal geht die Anlage in kurzen Abständen ab, meist wöchentlich, und meldet Anfahrschäden.

Wiederkehrende Prüfung

Die gründliche Prüfung durch die befähigte Person mit Protokoll, in der festgelegten Frist. Was dabei geprüft wird, zeigen etwa die Checkliste Leiterprüfung und die Checkliste Regalprüfung.

Außerordentliche Prüfung

Nach Unfällen, Umbauten, Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen oder längerem Stillstand. Sie wartet nicht auf den nächsten Fristtermin. Ein angefahrenes Regal oder ein umgekippter Stapler wird geprüft, bevor wieder gearbeitet wird.

Fristen dokumentieren: Prüfplan, Protokoll, Plakette

Damit keine Frist unbemerkt abläuft, braucht jeder Betrieb einen Prüfplan: eine Liste aller Arbeitsmittel mit Frist, letztem und nächstem Termin und zuständigem Prüfer. Ob Tabelle, Kalender oder Software, ist zweitrangig, wichtig ist, dass jemand ihn pflegt. Neue Arbeitsmittel kommen am Tag der Anschaffung hinein, ausgesonderte werden mit Datum ausgetragen. Eine monatliche Vorschau auf die fälligen Termine verhindert, dass Prüfungen zur gleichen Zeit auflaufen. Jede Prüfung wird protokolliert und das Protokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt, bei Kranen über die gesamte Verwendungsdauer. Die Prüfplakette mit Monat und Jahr des nächsten Termins macht die Frist direkt am Gerät sichtbar und erleichtert die Kontrolle vor der Benutzung. Wie Protokoll, Prüfbuch und Plakette zusammenspielen, erklärt unsere Seite zur Prüfdokumentation.

Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?

Ist die Frist abgelaufen, darf das Arbeitsmittel bis zur Prüfung nicht mehr verwendet werden. Das klingt streng, ist aber die logische Folge: Die Frist ist genau der Zeitraum, für den die letzte Prüfung die Sicherheit bestätigt hat. Wer weiterarbeitet, arbeitet ohne diese Bestätigung. Praktisch heißt das: Stapler abstellen, Kettenzug kennzeichnen, Leiter aus dem Verkehr ziehen und die Prüfung so schnell wie möglich nachholen. Halten Sie im Protokoll fest, warum die Frist überschritten wurde und wann nachgeprüft wurde. Eine ehrlich dokumentierte Verspätung ist bei einer Kontrolle deutlich besser als eine Lücke ohne Erklärung.

Wird ein ungeprüftes Arbeitsmittel trotzdem eingesetzt, handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig, und im Schadensfall stellen Berufsgenossenschaft und Versicherer unangenehme Fragen. Mit einer eigenen befähigten Person lässt sich ein verpasster Termin oft noch am selben Tag nachholen, bei einem Prüfdienst hängt es von dessen Terminkalender ab. Was im Einzelnen droht, lesen Sie unter Folgen fehlender Prüfung.

Kosten: Prüffristen intern oder extern einhalten?

Jede Frist bedeutet einen Termin und bei externer Prüfung eine Rechnung. Ein Beispiel mit zehn Kettenzügen in einer Montagehalle: Ein Prüfdienst berechnet rund 70 € pro Gerät plus 40 € Anfahrt, zusammen etwa 740 € im Jahr. Die eigene befähigte Person braucht rund fünf Stunden, bei 40 € pro Stunde also 200 €. Die Ersparnis von 540 € pro Jahr deckt den Kurs für 330 € nach gut sieben Monaten. Bei kürzeren Fristen, etwa halbjährlich, verdoppelt sich die externe Rechnung, die interne Lösung wird noch attraktiver. Ihre eigenen Zahlen prüfen Sie im Kostenrechner.

Externer Prüfdienst

ca. 740 € / Jahr
  • 10 Kettenzüge, jährliche Prüfung
  • jedes Jahr erneut
  • bei halbjährlicher Frist doppelt

Eigene befähigte Person

330 € einmalig
  • Online-Kurs Winden und Hubgeräte
  • plus ca. 200 € Prüfzeit pro Jahr
  • Fristen nach eigenem Plan

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zu Prüffristen

Darf ich die Prüffrist auf zwei Jahre verlängern?

Nur dort, wo keine Höchstfrist gilt, und nur mit guter Begründung. Für Stapler, Fahrzeuge, Hebebühnen, Krane, Anschlagmittel und Winden schreibt das Regelwerk mindestens eine jährliche Prüfung vor, für Regale höchstens zwölf Monate. Bei Leitern ist eine längere Frist theoretisch möglich, etwa für einen selten genutzten Tritt im Archiv, muss aber in der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar begründet werden.

Beginnt die Frist mit dem Kaufdatum?

Die erste wiederkehrende Prüfung richtet sich nach der Inbetriebnahme im Betrieb beziehungsweise nach der Erstprüfung, falls eine vorgeschrieben ist. Ab dann läuft die festgelegte Frist. Der nächste Termin wird im Protokoll und auf der Plakette vermerkt. Viele Betriebe legen die Prüfungen gleichartiger Arbeitsmittel auf einen gemeinsamen Termin, auch wenn einzelne Geräte dadurch etwas früher geprüft werden.

Gibt es eine Toleranz bei abgelaufenen Fristen?

Eine offizielle Kulanzfrist gibt es nicht. Ist der Termin überschritten, fehlt die Bestätigung, dass das Arbeitsmittel sicher ist. Es sollte bis zur Prüfung nicht verwendet werden. Legen Sie deshalb die Prüftermine mit etwas Puffer vor das Fristende, etwa zwei bis vier Wochen. So bleibt Luft für Krankheit, Urlaub oder die Beschaffung von Ersatzteilen, falls Mängel gefunden werden.

Muss nach einer Reparatur neu geprüft werden?

Ja, wenn die Reparatur sicherheitsrelevante Teile betrifft. Nach Arbeiten an Bremsen, Tragmitteln, Hubwerk, Hydraulik oder tragenden Teilen verlangt § 14 BetrSichV eine außerordentliche Prüfung, bevor das Arbeitsmittel wieder eingesetzt wird. Bei manchen Arbeitsmitteln, etwa Hebebühnen nach Änderungen tragender Teile, kann ein Sachverständiger nötig sein. Die reguläre Frist beginnt danach in der Regel neu, wenn die Prüfung vollständig war.

Wie behalte ich viele Fristen im Blick?

Mit einem zentralen Prüfplan, in dem alle Arbeitsmittel mit Inventarnummer, Standort, Frist, letztem und nächstem Prüftermin und zuständigem Prüfer stehen. Eine Tabellenkalkulation reicht für kleine Betriebe, größere nutzen eine Prüfsoftware mit Erinnerungsfunktion. Wichtig ist, dass eine Person für die Pflege verantwortlich ist. Unser Prüffristen-Rechner hilft beim Ermitteln der Termine und zeigt, welche Prüfungen sich bündeln lassen.

Alle Fristen im eigenen Takt einhalten

Mit einer eigenen befähigten Person prüfen Sie dann, wenn es fällig ist. Unsere Online-Kurse gibt es für alle acht Arbeitsmittel aus der Tabelle.

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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