Die Checkliste zur Regalprüfung umfasst alle Prüfpunkte einer Inspektion nach DIN EN 15635, geordnet nach Bauteilen, damit Sie Feld für Feld abhaken können. Sie beginnt bei Anlage und Kennzeichnung, geht über Stützen, Traversen, Rahmen und Verankerung bis zu Schutzeinrichtungen und Beladung. Jeder Punkt wird mit in Ordnung, Grün, Orange oder Rot bewertet. Die Checkliste ersetzt nicht das Urteil der befähigten Person, sie sorgt aber dafür, dass nichts vergessen wird und der Prüfbericht vollständig ist.
Wer darf die Checkliste abzeichnen?
Eine Checkliste kann jeder ausfüllen, aber nicht jede Unterschrift darunter hat dieselbe Wirkung. Für die wöchentliche Sichtkontrolle genügt unterwiesenes Lagerpersonal. Es hakt ab, ob etwas auffällig ist, und meldet Schäden weiter. Für die jährliche Inspektion gilt etwas anderes: Sie ist nur dann eine Prüfung im Sinne des § 14 BetrSichV, wenn eine befähigte Person sie durchführt und unterschreibt. Nur sie darf einen Schaden verbindlich einstufen und ein Feld freigeben.
Die befähigte Person bringt eine technische Berufsausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und eine aktuelle Tätigkeit im Lager mit. Das Wissen, welche Verformung noch zulässig ist und welche nicht, vermittelt unser Online-Kurs Regalprüfung für befähigte Personen. Danach beauftragt der Arbeitgeber die Person schriftlich, eine Vorlage dafür gibt es unter Beauftragung der befähigten Person. Erst mit Beauftragung und Unterschrift wird aus der ausgefüllten Checkliste ein gültiger Nachweis.
Vorbereitung: Checkliste an die eigene Anlage anpassen
Eine Checkliste von der Stange passt selten auf jedes Lager. Nehmen Sie sich vor der ersten Inspektion eine Stunde Zeit, um sie auf Ihre Anlage zuzuschneiden:
- Bauarten ergänzen: Palettenregal, Fachbodenregal, Kragarmregal oder Durchlaufregal haben unterschiedliche Prüfpunkte. Streichen Sie, was bei Ihnen nicht vorkommt.
- Nummerierung übernehmen: Tragen Sie Gassen, Regalzeilen und Felder so ein, wie sie im Lager beschriftet sind.
- Lastangaben eintragen: Zulässige Fach- und Feldlasten je Regalzeile gehören direkt in den Kopf der Liste, dann vergleichen Sie vor Ort ohne Suchen.
- Letzte Befunde vermerken: Grüne Schäden aus dem Vorjahr werden gezielt nachkontrolliert.
- Material bereitlegen: Messlatte, Lot, Taschenlampe, Etiketten in drei Farben, Absperrband, Kamera.
- Sicherheit klären: Gasse sperren, Warnweste, Hubarbeitsbühne für obere Ebenen.
Eine gut angepasste Liste spart bei jeder weiteren Inspektion Zeit, weil sie nur noch aktualisiert werden muss.
Die Checkliste Punkt für Punkt
Die Prüfpunkte sind nach Bauteilgruppen geordnet. Zu jeder Gruppe steht kurz, worauf es ankommt und warum. Bewerten Sie jeden Punkt einzeln: in Ordnung, Grün, Orange oder Rot. Bei Verformungen notieren Sie zusätzlich den Messwert in Millimetern, damit die Entwicklung im nächsten Jahr vergleichbar ist.
1. Anlage und Umgebung
- Aufbau entspricht dem Lagerplan, keine undokumentierten Umbauten
- Hallenboden unter Fußplatten ohne Risse und Absenkungen
- Gangbreiten frei, Beleuchtung ausreichend, Fluchtwege nicht zugestellt
Ein abgesackter Boden bringt ganze Rahmen aus dem Lot. Das zeigt sich oft erst als Schiefstellung oben.
2. Kennzeichnung
- Belastungsschild an jeder Regalzeile vorhanden und lesbar
- Angaben passen zur aktuellen Traversenhöhe und Ebenenzahl
- Gassen, Zeilen und Felder eindeutig nummeriert
Ohne gültige Lastangabe lässt sich Überladung nicht feststellen. Deshalb steht dieser Punkt vorne.
3. Stützen und Fußplatten
- keine Knicke, Beulen oder Risse, besonders in den unteren zwei Metern
- Verformungen gemessen und mit Grenzwerten verglichen
- Fußplatten vollständig verankert, nicht verbogen oder mit Keilen unterlegt
Die Stütze trägt die gesamte Last eines Felds. Ein Anfahrschaden unten wirkt sich auf alle Ebenen darüber aus.
4. Traversen und Sicherungen
- keine bleibende Durchbiegung, keine Beulen oder Risse an Schweißnähten
- jede Verbindung mit Sicherungsstift oder Clip gesichert
- Einhakelemente vollständig eingehängt, nicht verformt
Eine ungesicherte Traverse kann beim Einlagern von unten angehoben werden und aushängen.
5. Rahmen und Verbände
- Diagonalen und Horizontalen vollständig, gerade, verschraubt
- keine Schiefstellung der Rahmen, geprüft mit Lot oder Wasserwaage
- Kopf- und Wandverbindungen vorhanden, wo vorgesehen
Verbände sorgen für die Stabilität in Querrichtung. Ein einziger fehlender Verband schwächt den ganzen Rahmen.
6. Schutzeinrichtungen
- Anfahrschutz an Eck- und Durchfahrtsstützen vorhanden und unbeschädigt
- Durchschubsicherungen an der Rückseite wirksam
- Gitterroste, Fachböden und Palettenauflagen vollständig
Schutzeinrichtungen werden oft übersehen, weil sie nicht tragen. Sie verhindern aber, dass ein Anprall überhaupt die Stütze erreicht oder eine Palette in den Nachbargang fällt. Ein verformter Anfahrschutz ist deshalb immer ein Befund, auch wenn die Stütze dahinter unversehrt ist. Prüfen Sie auch, ob er noch fest im Boden verankert ist.
7. Beladung und Nutzung
- Fach- und Feldlasten eingehalten
- Paletten intakt, mittig aufgesetzt, ohne Überstand über die Toleranz hinaus
- keine Lagerung auf dem Boden unter der untersten Traverse, wenn der Anfahrschutz dadurch wirkungslos wird
Die Nutzung gehört in jede Checkliste, weil sich viele Stahlschäden erst aus falscher Beladung entwickeln. Eine Palette, die schwerer ist als auf dem Schild angegeben, belastet Traverse und Stützen dauerhaft über das zulässige Maß. Fragen Sie im Zweifel beim Wareneingang nach typischen Palettengewichten, statt zu schätzen. Stellen Sie fest, dass Beschäftigte regelmäßig falsch einlagern, gehört ein Hinweis auf erneute Unterweisung in den Bericht.
Typische Mängel und wie sie bewertet werden
Die folgenden Mängel tauchen in Checklisten besonders häufig auf und werden leicht unterschätzt. Die Maßnahme ist ein Anhaltspunkt, die Einstufung trifft die befähigte Person am Objekt.
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Bewertung / Maßnahme |
|---|---|---|
| Fußplatte mit Keilen unterlegt | Holz- oder Blechstücke unter der Platte, Dübel lose | fachgerecht ausrichten und neu verankern lassen |
| Eigenmächtige Bohrung oder Schweißung | zusätzliche Löcher, Schweißpunkte an Stütze oder Traverse | Tragfähigkeit unklar, Hersteller einbeziehen, bis dahin sperren |
| Bauteile verschiedener Hersteller | abweichende Lochbilder, Farben, Einhakungen | Kompatibilität mit Hersteller klären, Mischbau vermeiden |
| Korrosion an Stützenfüßen | Rost, Materialabtrag, oft in Kühl- oder Außenbereichen | Querschnittsverlust beurteilen, je nach Umfang tauschen |
| Fehlende Durchschubsicherung | Paletten stehen über die Rückseite hinaus | nachrüsten, besonders an Gängen mit Personenverkehr |
| Veraltetes Belastungsschild | Ebenenzahl oder Traversenhöhen weichen ab | neue Lastangaben vom Hersteller anfordern |
Auffällig an dieser Liste: Viele Mängel entstehen nicht durch Stapler, sondern durch gut gemeinte Eigenleistungen. Eine Stütze wird für einen Kabelkanal angebohrt, eine fehlende Traverse durch ein Teil aus einem anderen Regal ersetzt, eine schiefe Fußplatte mit einem Holzkeil ausgeglichen. Solche Eingriffe verändern die Tragfähigkeit und gehören deshalb immer in die Checkliste. Die Grenzwerte, nach denen Verformungen eingestuft werden, erklärt die Seite Regalschäden bewerten.
Checkliste zum Ausdrucken
Die Druckfassung dieser Seite enthält alle Prüfpunkte aus den sieben Gruppen oben. Drucken Sie für jede Gasse ein Blatt, tragen Sie Gassennummer, Datum und Ihren Namen ein und notieren Sie bei jedem Befund die Feldnummer und den Messwert. Grüne Befunde bekommen einen kurzen Vermerk, orange und rote zusätzlich ein Foto. Heben Sie die Druckfassung als Vorlage auf, damit die Checkliste im nächsten Jahr gleich aufgebaut ist und die Werte direkt vergleichbar bleiben.
Wie Sie die Punkte in der richtigen Reihenfolge abarbeiten, zeigt die Anleitung zur Regalprüfung in acht Schritten.
Dokumentation: Von der Checkliste zum Prüfbericht
Die ausgefüllte Checkliste ist die Grundlage, aber noch nicht der Prüfbericht. Für die Aufzeichnung nach § 14 Abs. 7 BetrSichV fassen Sie die Blätter zusammen: Datum, Umfang der Inspektion, alle Befunde mit Ort, Ampelstufe und Maßnahme, das Gesamtergebnis und Ihre Unterschrift. Die Checklisten heften Sie als Anlage dahinter. So bleibt nachvollziehbar, dass jedes Feld tatsächlich angesehen wurde. Aufbewahrt wird mindestens bis zur nächsten Prüfung, besser länger.
Nach der Inspektion kennzeichnen Sie die Anlage mit einer Prüfplakette, die den nächsten Termin zeigt. Gesperrte Felder bleiben mit rotem Etikett und Absperrung markiert, bis die Reparatur abgenommen ist. Eine fertige Berichtsvorlage finden Sie unter Prüfprotokoll für Regale. Wie lange die Unterlagen aufbewahrt werden, erklärt die Seite zur Prüfdokumentation.
Welche Fehler passieren beim Arbeiten mit der Checkliste?
Eine Checkliste ist nur so gut wie der Umgang mit ihr. Diese Fehler machen sie wertlos:
- Abhaken aus der Erinnerung: Wer die Liste am Schreibtisch ausfüllt, hat nicht geprüft. Die Liste gehört ans Regal.
- Pauschal „in Ordnung“: Ein Kreuz ohne Messwert bei einer sichtbaren Delle hilft niemandem. Messwerte machen Veränderungen im nächsten Jahr erkennbar.
- Liste nie angepasst: Nach einem Umbau passen Nummerierung und Lastangaben nicht mehr, und Befunde lassen sich nicht zuordnen.
- Ganze Gassen zusammengefasst: „Gasse 2 ohne Befund“ ist bei 40 Feldern keine nachvollziehbare Aussage.
- Keine Unterschrift: Ohne Name und Unterschrift der befähigten Person ist die Aufzeichnung unvollständig.
Wer die Liste bei jeder Inspektion leicht überarbeitet, hat nach zwei Jahren ein Werkzeug, das genau zum eigenen Lager passt.
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Häufige Fragen zur Checkliste Regalprüfung
Ist eine Checkliste für die Regalprüfung vorgeschrieben?
Eine bestimmte Checkliste schreibt kein Regelwerk vor. Vorgeschrieben ist, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet wird, mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie dem Namen der befähigten Person. Eine Checkliste ist der einfachste Weg, das vollständig und nachvollziehbar zu erfüllen. Sie zeigt außerdem bei einer Kontrolle, dass systematisch und nicht nur stichprobenartig geprüft wurde. Deshalb verwenden fast alle Prüfdienste eine.
Kann ich die Checkliste auch für die wöchentliche Sichtkontrolle nutzen?
Ja, in gekürzter Form. Für die Sichtkontrolle genügen die offensichtlichen Punkte: sichtbare Verformungen, fehlende Sicherungen, beschädigter Anfahrschutz, Überladung und beschädigte Paletten. Messen und Einstufen gehört nicht zur Sichtkontrolle. Wer dabei etwas findet, meldet es der verantwortlichen Person für die Lagersicherheit, die dann eine Bewertung durch die befähigte Person veranlasst. Die Sichtkontrolle selbst halten Sie kurz mit Datum und Kürzel fest.
Papier oder Tablet: Was ist besser?
Beides funktioniert, solange die Aufzeichnung vollständig und unveränderbar abgelegt wird. Auf dem Tablet lassen sich Fotos direkt dem Befund zuordnen, und der Bericht entsteht schneller. Papier hat den Vorteil, dass es im Lager nie den Akku verliert. Wichtig ist bei digitalen Lösungen, dass Name der prüfenden Person und Datum eindeutig festgehalten werden und die Datei nicht nachträglich verändert werden kann.
Wie viele Seiten hat eine Checkliste für ein großes Lager?
Das hängt von der Zahl der Gassen ab. Bewährt hat sich ein Blatt pro Gasse, auf dem alle Felder dieser Gasse mit Befund oder dem Vermerk ohne Befund eingetragen werden. Bei 20 Gassen sind das 20 Blätter plus eine Zusammenfassung. Das klingt viel, lässt sich aber mit einer guten Vorlage schnell ausfüllen und ist für die Nachkontrolle von Reparaturen sehr hilfreich. Die Zusammenfassung zeigt der Geschäftsleitung auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.
Muss ich grüne Befunde überhaupt notieren?
Ja. Grüne Schäden liegen zwar innerhalb der zulässigen Grenzen, sie sollen aber bei der nächsten Inspektion gezielt nachgemessen werden. Nur so erkennen Sie, ob sich ein Schaden vergrößert, etwa weil dieselbe Stütze immer wieder angefahren wird. Notieren Sie Feldnummer, Bauteil und Messwert, und kennzeichnen Sie die Stelle am Regal mit einem grünen Etikett. Das Etikett zeigt auch den Kollegen, dass der Schaden bekannt ist.