Die Regalprüfung ist Pflicht, sobald Regale durch Stapler, Hubwagen oder Beladung beschädigt werden können (§ 14 BetrSichV). Nach DIN EN 15635 prüft eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate. Zusätzlich kontrolliert der Betrieb selbst in kurzen Abständen, zum Beispiel wöchentlich. Schäden werden nach dem Ampelsystem grün, orange und rot bewertet und dokumentiert.
Ist die Regalprüfung Pflicht?
Ja, in den meisten Lagern. Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV müssen Arbeitsmittel regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden, wenn sie schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu gefährlichen Situationen führen können. Bei Regalen ist das der Normalfall: Ein Gabelstapler streift eine Stütze, eine Palette wird zu hart abgesetzt, ein Traversenbolzen fehlt nach dem Umbau. Solche Schäden sind oft klein, können aber die Tragfähigkeit eines ganzen Regalfelds herabsetzen.
Die DGUV stellt in ihren Antworten auf häufige Fragen klar: Grundsätzlich sind alle Regaltypen prüfpflichtig, vom Palettenregal über das Kragarmregal bis zum Fachbodenregal. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ein Regal ausschließlich von Hand be- und entladen wird und keine schädigenden Einflüsse zu erwarten sind. Diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung und sollte sie nachvollziehbar begründen.
Faustregel für die Praxis: Wo Stapler, Hubwagen oder Kommissionierfahrzeuge unterwegs sind, besteht eine Prüfpflicht. Das gilt unabhängig von der Größe des Lagers, also für das Zwischenlager einer Schreinerei genauso wie für ein Distributionszentrum.
Rechtsgrundlagen der Regalprüfung im Überblick
Für die Regalprüfung greifen staatliches Recht, Technische Regeln, eine europäische Norm und Informationen der Unfallversicherung ineinander. Die folgende Tabelle zeigt, welches Regelwerk welchen Teil beisteuert.
| Regelwerk | Was es regelt | Bedeutung für die Regalprüfung |
|---|---|---|
| BetrSichV § 3 Abs. 6 | Gefährdungsbeurteilung | Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest |
| BetrSichV § 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln | wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person, Dokumentation nach Abs. 7 |
| TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen | Anforderungen an den Prüfer: Ausbildung, Erfahrung, zeitnahe Tätigkeit |
| DIN EN 15635 | Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen | Inspektion mindestens alle 12 Monate, Sichtkontrollen, Ampelsystem, verantwortliche Person |
| DGUV Information 208-043 | Sicherheit von Regalen | Prüfumfang, Anforderungen an den Prüfer, Dokumentation, Instandsetzung |
| DGUV Regel 108-007 | Lagereinrichtungen und Geräte | Betrieb von Lagereinrichtungen, Grundlage für Prüfintervalle |
Die verantwortliche Person für die Lagersicherheit
Eine Besonderheit der DIN EN 15635: Der Betreiber benennt eine verantwortliche Person für die Lagersicherheit. Sie behält den Überblick über die Regalanlage, organisiert die Sichtkontrollen, veranlasst Reparaturen und sorgt dafür, dass die jährliche Inspektion stattfindet. Oft ist das der Lagerleiter. Diese Rolle ist nicht automatisch dieselbe wie die der befähigten Person, kann aber von derselben Person übernommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Wie die Norm und die DGUV-Information zusammenhängen, erklären wir ausführlich unter DGUV Information 208-043 einfach erklärt.
Wie oft müssen Regale geprüft werden?
Anders als bei vielen anderen Arbeitsmitteln gibt es für Regale eine konkrete Vorgabe: Die DIN EN 15635 verlangt eine Inspektion durch eine befähigte Person in Abständen von höchstens 12 Monaten. Dazwischen finden kürzere Kontrollen statt, deren Rhythmus der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. In Lagern mit Staplerverkehr hat sich die wöchentliche Sichtkontrolle bewährt.
| Prüfebene | Wann? | Wer? | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Sofortige Meldung | bei jedem erkannten Schaden | alle Mitarbeiter im Lager | Meldung an die verantwortliche Person |
| Sichtkontrolle | regelmäßig nach Gefährdungsbeurteilung, üblich wöchentlich | eigenes, dafür beauftragtes Personal | ja, empfohlen |
| Inspektion (Expertenprüfung) | mindestens alle 12 Monate | befähigte Person | ja (§ 14 Abs. 7 BetrSichV) |
| Außerordentliche Prüfung | nach Umbau, Instandsetzung oder schwerem Anprall | befähigte Person | ja |
Wann kürzere Intervalle sinnvoll sind
Viel Staplerverkehr, enge Gänge, Schichtbetrieb mit wechselndem Personal oder eine hohe Zahl festgestellter Schäden bei der letzten Inspektion sind klare Gründe, die Abstände zu verkürzen. Manche Betriebe lassen besonders beanspruchte Bereiche, etwa die Kommissionierzone, halbjährlich inspizieren. Die 12 Monate sind eine Obergrenze und kein Zielwert.
Die Sichtkontrolle ist dabei keine verkürzte Inspektion. Sie soll offensichtliche Schäden schnell erkennen: verbogene Stützen, fehlende Sicherungsstifte, überladene Fächer oder beschädigten Anfahrschutz. Wie eine vollständige Inspektion Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Anleitung zur Regalprüfung. Worauf es bei einzelnen Bauarten ankommt, erklären wir zum Beispiel unter Palettenregal prüfen.
Wer darf Regale prüfen?
Die jährliche Inspektion ist Aufgabe einer zur Prüfung befähigten Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Ein Sachverständiger oder eine Zugelassene Überwachungsstelle ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV nennt als typische Prüfer qualifizierte Monteure von Herstellern oder Wartungsfirmen. Genauso zulässig ist ein eigener Mitarbeiter, der die Anforderungen erfüllt. Auch das Personal für die wöchentlichen Sichtkontrollen muss laut DGUV zu seiner Aufgabe passend qualifiziert sein.
Die drei Voraussetzungen nach TRBS 1203
- Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung, zum Beispiel als Fachkraft für Lagerlogistik mit technischem Verständnis, Metallbauer, Industriemechaniker oder Monteur.
- Berufserfahrung: praktische Erfahrung mit Regalanlagen, sodass Verformungen, fehlende Sicherungen und Überlastungen sicher erkannt werden.
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit: aktuelle Arbeit im Lagerumfeld und regelmäßige Weiterbildung. Die DGUV empfiehlt, das Fachwissen spätestens alle drei Jahre aufzufrischen.
In vielen Lagern bringt der Lagerleiter oder ein erfahrener Schichtführer diese Voraussetzungen schon mit. Was meist fehlt, ist das Wissen zur Norm: Welche Verformung ist noch tolerierbar? Wie wird ein Anfahrschaden an einer Stütze gemessen? Wann muss ein Feld sofort gesperrt werden? Dieses Wissen vermittelt eine Schulung zum Regalprüfer als befähigte Person. Danach beauftragt der Arbeitgeber die Person schriftlich mit der Prüfung.
Ehrlich gesagt: Ein Kurs allein macht niemanden zur befähigten Person. Er liefert die Fachkunde. Ausbildung und Erfahrung müssen dazukommen. Ob das bei Ihnen passt, klären Sie hier: Voraussetzungen für befähigte Personen.
Was wird bei der Regalprüfung geprüft? Das Ampelsystem
Bei der Inspektion geht die befähigte Person die Regalanlage systematisch ab, Feld für Feld und Ebene für Ebene. Typische Prüfpunkte sind:
- Stützen und Rahmen: Verformungen, Anfahrschäden, Risse, Schiefstellung, Verankerung im Boden
- Traversen: Durchbiegung, Beschädigungen, vorhandene und eingerastete Sicherungsstifte
- Verbände und Diagonalen: vollständig, unverformt, fest verschraubt
- Belastung: Belastungsschild vorhanden und lesbar, Fach- und Feldlasten eingehalten, Ladeeinheiten korrekt aufgesetzt
- Schutzeinrichtungen: Anfahrschutz, Durchschubsicherungen und Rammschutz vorhanden und wirksam
Jeder Schaden wird nach DIN EN 15635 einer von drei Gefahrenstufen zugeordnet. Das Ampelsystem entscheidet darüber, was sofort passieren muss:
| Stufe | Bedeutung | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|---|
| Grün | Schaden liegt innerhalb der zulässigen Grenzen | keine sofortige Maßnahme, Bauteil kennzeichnen und bei der nächsten Inspektion erneut bewerten |
| Orange | Gefahrenbereich, Reparatur erforderlich | Feld nach dem Entladen nicht wieder beladen, Reparatur so bald wie möglich. Ist sie nach 4 Wochen nicht erfolgt, wird das Feld wie Rot behandelt |
| Rot | sehr ernste Gefahr | Bereich sofort entladen und absperren, erst nach Austausch des Bauteils wieder freigeben |
Wie die Grenzwerte für Verformungen gemessen werden und welche Schäden typischerweise in welche Stufe fallen, zeigen wir mit Bildern unter Regalschäden richtig bewerten. Eine Liste zum Abhaken aller Prüfpunkte finden Sie in der Checkliste zur Regalprüfung.
Dokumentation und Kennzeichnung der Regalprüfung
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV wird das Ergebnis jeder Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die Aufzeichnung enthält die Art der Prüfung, den Prüfumfang, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Die DGUV empfiehlt, Berichte über Reparaturen sogar über die gesamte Lebensdauer der Regalanlage aufzubewahren.
Zur Kennzeichnung gehört vor allem das Belastungsschild: Jedes Regal braucht gut sichtbare Angaben zu zulässigen Fach- und Feldlasten und zur maximalen Last der Ladeeinheit. Fehlen die Herstellerunterlagen, muss der Betreiber die Tragfähigkeit selbst nachweisen lassen. Nach bestandener Inspektion zeigt eine Prüfplakette an der Regalanlage den nächsten Termin. Eine passende Vorlage für den Bericht finden Sie unter Prüfprotokoll für Regale.
Gerade bei großen Anlagen hilft eine klare Nummerierung von Gassen, Feldern und Ebenen. Nur so lassen sich Schäden eindeutig zuordnen und Reparaturen später nachvollziehen. Wer die Dokumentation einmal sauber aufsetzt, spart bei jeder weiteren Inspektion Zeit.
Was droht, wenn Regale nicht geprüft werden?
Ein eingestürztes Regalfeld ist einer der schwersten Unfälle, die in einem Lager passieren können. Oft reicht ein einziger unbemerkter Anfahrschaden an einer Stütze, damit eine Anlage unter Last nachgibt. Deshalb schauen Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden bei Betriebsbesichtigungen gezielt auf die Regalprüfung. Fehlt sie, drohen:
- Bußgeld: Wer Arbeitsmittel verwenden lässt, ohne dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden, handelt ordnungswidrig (§ 22 BetrSichV). Nach § 25 ArbSchG sind Geldbußen von bis zu 5.000 € möglich.
- Strafrechtliche Folgen: Wird dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann eine Straftat vorliegen (§ 23 BetrSichV).
- Regress der Unfallversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen vom Unternehmen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
- Sachschäden und Ausfall: Ein Regaleinsturz zerstört Ware, blockiert Gassen und legt im schlimmsten Fall den Versand für Tage still.
Eine lückenlos dokumentierte Prüfung schützt dagegen doppelt: Sie verhindert Unfälle, und sie belegt im Ernstfall, dass der Betrieb seiner Pflicht nachgekommen ist.
Regalprüfung: Regalinspekteur beauftragen oder selbst prüfen?
Externe Regalinspekteure rechnen meist pro Regalfeld ab, bei großen Anlagen auch per Tagessatz. Dazu kommen Anfahrt und oft Gebühren für den Prüfbericht. Das Entscheidende: Die wöchentlichen Sichtkontrollen muss der Betrieb ohnehin selbst organisieren. Wer dafür bereits jemanden im Lager hat, kann diese Person auch für die jährliche Inspektion qualifizieren.
Externer Regalinspekteur
- pro Regalfeld und Prüfung
- Tagessätze ca. 1.200 bis 1.500 €
- zzgl. Anfahrt, jedes Jahr erneut
- Termin nach Verfügbarkeit des Prüfers
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- Inspektion und Sichtkontrollen aus einer Hand
- Prüfung bei Bedarf sofort, auch nach Anprall
- nur interne Arbeitszeit
Externe Preise: Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben von Prüfdiensten. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.
Rechenbeispiel: Lager mit 250 Regalfeldern
Ein Großhändler betreibt 250 Palettenregalfelder. Bei durchschnittlich 4 € pro Feld und rund 80 € für Anfahrt und Bericht zahlt er für die jährliche Inspektion etwa 1.080 € pro Jahr, in drei Jahren also rund 3.240 €. Qualifiziert er seinen Lagerleiter, fallen einmalig 400 € für den Kurs an, dazu die interne Arbeitszeit für die Inspektion. Schon im ersten Jahr bleibt damit ein deutliches Plus. Für welche Lager sich der externe Inspekteur trotzdem lohnt, zeigt unser Kostenvergleich zur Regalprüfung.
Im Lager selten allein: Wo Regale stehen, fahren meist auch Stapler, und für die Kommissionierung werden Leitern und Tritte genutzt. Dieselbe Person kann sich auch für diese Arbeitsmittel qualifizieren. Mehr dazu unter UVV-Prüfung von Staplern und Leiterprüfung.
Häufige Fragen zur Regalprüfung
Müssen auch Fachbodenregale geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle Regaltypen prüfpflichtig. Entscheidend ist, ob schädigende Einflüsse auftreten. Wird ein Fachbodenregal ausschließlich von Hand beladen, etwa im Ersatzteillager einer Werkstatt, kann die wiederkehrende Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung oft entfallen. Wird es dagegen mit Staplern, Hubwagen oder Rollwagen angefahren, gehört es in den Prüfplan. Die Entscheidung sollte schriftlich begründet sein.
Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden?
Die DIN EN 15635 schreibt eine Inspektion durch eine befähigte Person in Abständen von höchstens 12 Monaten vor. Zusätzlich finden regelmäßige Sichtkontrollen statt, deren Abstand der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. In Lagern mit Staplerverkehr ist ein wöchentlicher Rhythmus üblich. Nach einem Umbau oder einem schweren Anprall ist zusätzlich eine außerordentliche Prüfung fällig.
Darf ein eigener Mitarbeiter Regale prüfen?
Ja. Die Prüfung muss nicht durch einen externen Dienst erfolgen. Der Mitarbeiter muss die Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllen: eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und eine zeitnahe Tätigkeit im Lagerumfeld. Das Fachwissen zur Norm, zum Ampelsystem und zur Dokumentation lässt sich über eine Schulung ergänzen. Danach beauftragt der Arbeitgeber ihn schriftlich.
Was bedeutet eine rote Markierung bei der Regalprüfung?
Rot steht nach DIN EN 15635 für eine sehr ernste Gefahr. Der betroffene Regalbereich muss sofort entladen und gegen Benutzung gesperrt werden. Erst wenn das beschädigte Bauteil ausgetauscht wurde, darf der Bereich wieder freigegeben werden. Eine rote Bewertung ist kein Anlass für Diskussionen im Tagesgeschäft, sondern ein klares Stoppsignal für alle Beteiligten.
Brauche ich für die Regalprüfung eine Prüfplakette?
Eine Plakette ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber in der Praxis Standard und sehr zu empfehlen. Pflicht ist die Aufzeichnung des Prüfergebnisses nach § 14 Abs. 7 BetrSichV. Die Plakette zeigt allen im Lager auf einen Blick, dass die Anlage geprüft ist und wann die nächste Inspektion ansteht. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft macht sie zudem einen guten ersten Eindruck.
Was ist die verantwortliche Person für die Lagersicherheit?
Die DIN EN 15635 sieht vor, dass der Betreiber eine Person benennt, die für die Sicherheit der Lagereinrichtungen verantwortlich ist. Sie organisiert Sichtkontrollen und Inspektionen, nimmt Schadensmeldungen entgegen und veranlasst Reparaturen. In kleineren Betrieben übernimmt diese Rolle häufig der Lagerleiter, der gleichzeitig als befähigte Person die Inspektion durchführen kann. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter im Lager wissen, wer diese Person ist.
Reicht ein Online-Kurs, um Regale prüfen zu dürfen?
Ein Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die Regalprüfung: Regelwerke, Prüfpunkte, Ampelsystem und Dokumentation. Befähigte Person wird man aber erst zusammen mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit sowie der Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine behördliche Anerkennung einzelner Kurse gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist, dass die Qualifikation insgesamt zur Prüfaufgabe passt. Mehr dazu: Ist eine Online-Schulung anerkannt?