DGUV Information 208-043: Was die Schrift zur Sicherheit von Regalen verlangt

Welchen Stellenwert die DGUV Information 208-043 hat, wie sie mit Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN 15635 zusammenspielt und was daraus für Prüfer und Betreiber folgt.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ erklärt, wie Betriebe ihre Regale sicher beschaffen, betreiben, kontrollieren und prüfen lassen. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Pflicht zur Prüfung selbst ergibt sich aus § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, die Frist von höchstens 12 Monaten für die Inspektion aus der DIN EN 15635. Die 208-043 verbindet beides zu einer praxistauglichen Anleitung. Wer sich an sie hält, ist bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde gut aufgestellt.

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Ist die DGUV Information 208-043 verbindlich?

Nicht im rechtlichen Sinn. Die DGUV unterscheidet vier Arten von Schriften: Vorschriften, Regeln, Grundsätze und Informationen. DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften und für Mitgliedsbetriebe verbindlich. DGUV Informationen wie die 208-043 geben dagegen Hinweise und Empfehlungen für die Praxis. Sie sollen erleichtern, staatliche Vorgaben und Normen umzusetzen.

Trotzdem wäre es ein Fehler, die Schrift als unverbindlich abzutun. Die eigentliche Prüfpflicht steht in der Betriebssicherheitsverordnung, und die gilt ohne Wenn und Aber. Die 208-043 beschreibt, wie diese Pflicht bei Regalen sinnvoll erfüllt wird: welche Kontrollen es gibt, wer sie durchführt und was dabei zu beachten ist. Sie gibt damit den Stand wieder, an dem sich Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften bei einer Betriebsbesichtigung orientieren. Wer einen anderen Weg wählt, muss begründen können, dass er genauso sicher ist. In der Praxis ist es deshalb der einfachste Weg, sich an die 208-043 zu halten. Das gilt umso mehr, als die Schrift keine zusätzlichen Pflichten erfindet, sondern bestehende Pflichten verständlich ordnet. Wer sie gelesen hat, weiß, was eine Aufsichtsperson beim Rundgang durch das Lager sehen möchte.

Rechtsgrundlagen: Wo die 208-043 im Regelwerk steht

Die DGUV Information steht nicht allein. Sie verweist auf staatliches Recht, auf Regeln der Unfallversicherung und auf europäische Normen. Die Tabelle zeigt, welches Regelwerk welchen Beitrag leistet:

RegelwerkParagraf / AbschnittKernaussage für Regale
Arbeitsschutzgesetz§ 5Gefährdungen im Lager ermitteln und bewerten
BetrSichV§ 3 Abs. 6Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest
BetrSichV§ 14 Abs. 1, 2 und 7Prüfung nach Montage, wiederkehrende Prüfung, Aufzeichnung
TRBS 1203gesamte RegelAnforderungen an die befähigte Person
DGUV Regel 108-007Lagereinrichtungen und GeräteAnforderungen an Bau, Aufstellung und Betrieb von Lagereinrichtungen
DIN EN 15635Anwendung und WartungInspektion mindestens alle 12 Monate, Ampelsystem, verantwortliche Person
DIN EN 15620ToleranzenMontagetoleranzen, Verformungen und Freiräume bei Palettenregalen
DGUV Information 208-043gesamte Schriftpraktische Umsetzung von Beschaffung bis Instandsetzung

Was die 208-043 inhaltlich abdeckt

Die Schrift begleitet ein Regal über seinen ganzen Lebenszyklus: Auswahl und Beschaffung mit den nötigen Belastungsangaben, Aufstellung und Montage, den täglichen Betrieb mit Unterweisung der Beschäftigten, die Kontrollen und Prüfungen sowie Instandsetzung und Umbau. Für die befähigte Person sind vor allem die Abschnitte zu Inspektion, Schadensbewertung und Dokumentation wichtig.

Welche Fristen gelten nach DGUV 208-043?

Die DGUV Information übernimmt das mehrstufige Kontrollsystem der DIN EN 15635. Es reicht von der sofortigen Meldung eines Schadens durch jeden Beschäftigten bis zur jährlichen Inspektion durch die befähigte Person. Dazu kommen Anlässe, bei denen unabhängig vom Kalender geprüft werden muss.

PrüfartIntervallWer prüft
Prüfung nach Montagevor der ersten Nutzungbefähigte Person
Schadensmeldungsofort, bei jeder Beobachtungalle Beschäftigten im Lager
Sichtkontrollenach Gefährdungsbeurteilung, häufig wöchentlichunterwiesenes Personal
Inspektionhöchstens alle 12 Monatebefähigte Person
Prüfung nach Umbau oder Instandsetzungvor der Wiederinbetriebnahmebefähigte Person
Drei Ebenen der Regalkontrolle Inspektion Sichtkontrolle Schadensmeldung höchstens alle 12 Monate,befähigte Person häufig wöchentlich,unterwiesenes Personal sofort,alle Beschäftigten
Je höher die Ebene, desto seltener und gründlicher die Kontrolle. Nur die Spitze ist der befähigten Person vorbehalten.

Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über die Abstände

Die 12 Monate sind eine Höchstgrenze. Wie oft Sichtkontrollen stattfinden und ob einzelne Bereiche häufiger inspiziert werden, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich sind die Beanspruchung im Alltag, die Zahl der Anfahrschäden in der Vergangenheit, die Art der Flurförderzeuge und die Erfahrung des Personals. Ein Kommissionierbereich mit Schmalgangstaplern und Schichtbetrieb braucht engere Abstände als ein Reservelager, das zweimal im Monat angefahren wird. Die Begründung gehört schriftlich in die Gefährdungsbeurteilung. Für die Terminplanung aller Arbeitsmittel hilft der Prüffristen-Rechner.

Wichtig für neue Anlagen: Regale, deren Sicherheit von der Montage abhängt, werden vor der ersten Nutzung geprüft. Das betrifft auch gebraucht gekaufte Regale, die im eigenen Lager neu aufgebaut werden.

Wer darf Regale nach DGUV 208-043 prüfen?

Die Inspektion ist Sache einer zur Prüfung befähigten Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Sachverständiger oder eine Zugelassene Überwachungsstelle ist für ortsfeste Regale nicht vorgesehen. Die DGUV nennt als Beispiele Fachleute von Herstellern und Wartungsfirmen, lässt aber ausdrücklich auch eigene Beschäftigte zu, wenn sie die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen: passende Berufsausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und eine zeitnahe Tätigkeit im Lager.

Sichtkontrolle und Inspektion sind zwei verschiedene Aufgaben

Für die wöchentlichen Sichtkontrollen braucht es keine befähigte Person, wohl aber eine Unterweisung, damit das Personal Schäden erkennt und richtig meldet. Die jährliche Inspektion mit Schadensbewertung nach dem Ampelsystem ist dagegen der befähigten Person vorbehalten. Viele Betriebe übertragen beides einer Person, meist dem Lagerleiter oder einem erfahrenen Schichtführer. Die Fachkunde dafür vermittelt unser Online-Kurs für die Regalprüfung in rund drei Stunden. Die Beauftragung erfolgt danach schriftlich durch den Arbeitgeber. Wichtig: Die befähigte Person entscheidet bei der Bewertung fachlich unabhängig. Sperrt sie ein Feld, kann die Lagerleitung das nicht aus Termingründen aufheben. Eine Vorlage für die Beauftragung finden Sie unter Beauftragung der befähigten Person.

Was wird nach 208-043 geprüft?

Die Inspektion umfasst die gesamte Regalanlage einschließlich Umgebung. Die DGUV Information nennt dabei im Wesentlichen folgende Prüfbereiche:

  • Tragende Bauteile: Stützen, Rahmen, Traversen, Fachböden, Kragarme auf Verformung, Risse und Korrosion
  • Verbindungen: Traversensicherungen, Schrauben, Verbände und Fußplatten mit Bodenverankerung
  • Standsicherheit: Schiefstellung, Kippsicherung, Wandanbindung und Kopfverbindungen
  • Kennzeichnung: Belastungsschild mit Fach- und Feldlasten, lesbar und aktuell
  • Schutzeinrichtungen: Anfahrschutz an Eckstützen, Durchschubsicherungen, Rammschutz
  • Nutzung: Überladung, falsch aufgesetzte Ladeeinheiten, beschädigte Paletten
  • Umgebung: Bodenzustand unter den Fußplatten, Gangbreiten, Beleuchtung und freie Fluchtwege

Auffällig ist, dass die Schrift nicht nur das Stahlbauteil betrachtet, sondern auch die Art der Nutzung. Ein unbeschädigtes Regal, das dauerhaft überladen wird oder auf dem gebrochene Paletten lagern, ist genauso ein Befund wie eine verbogene Stütze. Die befähigte Person spricht solche Nutzungsfehler im Bericht an, damit Unterweisung und Arbeitsabläufe angepasst werden können.

Jeder Befund wird nach dem Ampelsystem eingestuft, von grün über orange bis rot. Wie Sie die Punkte in der Praxis abarbeiten, zeigt unsere Checkliste zur Regalprüfung zum Ausdrucken. Welche Grenzwerte für Verformungen gelten, erklärt die Seite Regalschäden richtig bewerten.

Dokumentation nach DGUV 208-043

Das Ergebnis jeder Inspektion wird schriftlich festgehalten und nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Zum Prüfbericht gehören Datum, Prüfumfang, festgestellte Mängel mit genauer Ortsangabe, die Einstufung nach Ampelfarbe, die veranlassten Maßnahmen sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Die DGUV empfiehlt, Unterlagen über Reparaturen und Umbauten über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage aufzubewahren. So lässt sich später nachvollziehen, welche Bauteile getauscht wurden und ob eine Stelle immer wieder angefahren wird. Eine Vorlage zum Ausfüllen gibt es unter Prüfprotokoll für Regale. Nach bestandener Inspektion zeigt eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin allen im Lager, dass die Anlage geprüft ist. Auch die Sichtkontrollen sollten mit Datum und Kürzel festgehalten werden, damit sich im Ernstfall belegen lässt, dass sie tatsächlich stattgefunden haben.

Folgen, wenn die Empfehlungen der 208-043 ignoriert werden

Weil die 208-043 selbst keine Rechtsnorm ist, kann ein Verstoß gegen sie allein nicht geahndet werden. Die Folgen ergeben sich aus den Pflichten, die sie konkretisiert. Fehlt die jährliche Inspektion, liegt ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung vor. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, bei Gefährdung von Beschäftigten auch eine Straftat.

Nach einem Unfall zählt der Nachweis

Stürzt ein Regalfeld ein, fragen Berufsgenossenschaft, Staatsanwaltschaft und Sachversicherer als Erstes nach Prüfberichten und Sichtkontrollen. Kann der Betrieb nicht zeigen, dass er nach dem Stand der Technik gehandelt hat, drohen Regressforderungen der Unfallversicherung bei grober Fahrlässigkeit und Ärger mit dem Sachversicherer. Persönlich betroffen sein können auch Führungskräfte, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden. Umgekehrt entlastet eine saubere Dokumentation: Wer Prüfberichte, Reparaturnachweise und Sichtkontrollen lückenlos vorlegen kann, zeigt, dass er seiner Verantwortung nachgekommen ist. Welche Folgen im Einzelnen drohen, erklärt unsere Seite zu den Folgen fehlender Prüfungen.

Prüfung nach 208-043: extern oder intern?

Ein Lager mit 150 Palettenregalfeldern zahlt beim Inspekteur mit 4 € pro Feld und 80 € für Anfahrt und Bericht rund 680 € im Jahr. Die eigene befähigte Person braucht bei 3 Minuten pro Feld etwa 7,5 Stunden, also rund 300 € Arbeitszeit. Die Ersparnis liegt bei rund 380 € im Jahr, der Kurs für 400 € ist damit nach etwa 13 Monaten bezahlt. Dazu kommt ein Vorteil, den keine Rechnung zeigt: Nach einem Anprall bewertet die eigene Fachkraft den Schaden am selben Tag. Genauer rechnet der Kostenvergleich zur Regalprüfung, einen Überblick über alle Pflichten gibt der Ratgeber Regalprüfung.

Externer Regalinspekteur

ca. 680 € / Jahr
  • 150 Regalfelder zu je 4 €
  • plus 80 € Anfahrt und Bericht
  • jedes Jahr erneut

Eigene befähigte Person

400 € einmalig
  • Online-Kurs, ca. 3 Stunden
  • plus ca. 300 € Arbeitszeit pro Jahr
  • bezahlt nach ca. 13 Monaten

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zur DGUV Information 208-043

Wo bekomme ich die DGUV Information 208-043?

Die Schrift steht in der Publikationsdatenbank der DGUV zum kostenlosen Download bereit. Über die Suche nach der Nummer 208-043 finden Sie die jeweils aktuelle Fassung. Gedruckte Exemplare bekommen Mitgliedsbetriebe in der Regel über ihre Berufsgenossenschaft. Die DIN EN 15635, auf die sich die Schrift stützt, ist dagegen kostenpflichtig und wird über den Normenverlag vertrieben. Für den Einstieg genügt meist die DGUV-Schrift.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV 208-043 und DIN EN 15635?

Die DIN EN 15635 ist eine europäische Norm für Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Sie legt unter anderem die jährliche Inspektion und das Ampelsystem fest. Die DGUV Information 208-043 übersetzt diese Vorgaben in die deutsche Arbeitsschutzpraxis und verknüpft sie mit Betriebssicherheitsverordnung und TRBS. Für Betreiber ist die DGUV-Schrift meist der leichtere Einstieg, weil sie praxisnah formuliert ist.

Gilt die 208-043 auch für Fachbodenregale und Kragarmregale?

Ja, die Schrift behandelt Regale allgemein, nicht nur Palettenregale. Für Fachbodenregale, die ausschließlich von Hand beladen werden, kann der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass keine schädigenden Einflüsse auftreten und die wiederkehrende Inspektion entfallen kann. Diese Entscheidung sollte begründet und dokumentiert sein. Kragarmregale mit Staplerbeladung gehören immer in den Prüfplan, ebenso Palettenregale.

Muss ich die 208-043 im Lager aushängen?

Eine Aushangpflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist aber, dass die verantwortliche Person für die Lagersicherheit und die befähigte Person die Schrift kennen und griffbereit haben. Für die Beschäftigten im Lager zählt vor allem die Unterweisung: Sie müssen wissen, wie sie Schäden erkennen, wem sie diese melden und was die Belastungsschilder bedeuten. Eine kurze Betriebsanweisung am Regal hilft dabei.

Fordert die 208-043 einen bestimmten Lehrgang für Regalprüfer?

Nein. Die Schrift beschreibt, welche Kenntnisse eine befähigte Person für Regale braucht, schreibt aber keinen bestimmten Lehrgang und keinen Anbieter vor. Ein Kurs ist ein üblicher Weg, die Fachkunde zu Regelwerk, Prüfpunkten und Schadensbewertung zu erwerben und mit einem Zertifikat nachzuweisen. Berufsausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und aktuelle Tätigkeit muss die Person zusätzlich mitbringen, bevor der Arbeitgeber sie beauftragt.

DGUV 208-043 im eigenen Lager umsetzen

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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