Traverse prüfen: So prüfen Sie Lasttraversen als Lastaufnahmemittel

Traversen sind große, robuste Stahlkonstruktionen und werden deshalb gern für unverwüstlich gehalten. Doch Risse an Schweißnähten, ausgeschlagene Bohrungen und fehlende Sicherungen sind häufige Befunde. So gehen Sie bei der Jahresprüfung vor.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Eine Traverse prüfen Sie als Lastaufnahmemittel mindestens einmal im Jahr: Typenschild und Betriebsanleitung, Tragstruktur, Schweißnähte, Aufhängung, Anschlagpunkte mit Bolzen und Sicherungen sowie verstellbare Teile. Ablegereif oder gesperrt ist sie bei Verformungen, Rissen, ausgeschlagenen Bohrungen, fehlenden Sicherungen und fehlendem Typenschild mit Tragfähigkeit. Die angehängten Ketten oder Seile werden als eigene Anschlagmittel geprüft. Die Prüfung führt eine befähigte Person durch, Grundlage ist die DGUV Regel 109-017.

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Wer darf eine Traverse prüfen?

Traversen gehören zu den Lastaufnahmemitteln und werden nach DGUV Regel 109-017 mindestens jährlich von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft. Gut geeignet sind Fachkräfte aus Metallbau, Stahlbau oder Instandhaltung, die Schweißnähte beurteilen können und wissen, wie sich Überlast an einer Stahlkonstruktion zeigt. In Stahlbaubetrieben ist die Traverse oft das größte Einzelstück im Bestand. Mehr dazu unter Befähigte Person im Metall- und Stahlbau.

Die Fachkunde für Lastaufnahme- und Anschlagmittel, von den Prüfinhalten bis zur Dokumentation, vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Anschlagmittel. Bei Lastaufnahmemitteln mit eigener Energieversorgung, etwa Vakuum- oder Magnethebern, und bei motorisch verstellbaren Traversen kommen die Prüfvorgaben des Herstellers hinzu. Instandsetzungen an tragenden Teilen, insbesondere Schweißarbeiten, gehören in die Hand des Herstellers oder eines dafür qualifizierten Fachbetriebs.

Vorbereitung: Unterlagen, Werkzeug und Sicherheit

Traversen sind schwer und sperrig. Planen Sie die Prüfung deshalb so, dass die Traverse sicher abgelegt ist und Sie alle Seiten erreichen:

  • Ablage: auf Holzböcken oder Kanthölzern, nie hängend am Kran. So kommen Sie gefahrlos an Unterseite und Anschlagpunkte.
  • Unterlagen: Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Zeichnung oder Tragfähigkeitsnachweis, letztes Prüfprotokoll, Nachweise über Instandsetzungen.
  • Werkzeug: Taschenlampe, Lupe, Messschieber für Bohrungen und Bolzen, Maßband, Richtschnur oder langes Lineal für die Geradheit.
  • Reinigung: Schmutz, Fett und lose Farbe an Schweißnähten und Anschlagpunkten entfernen, damit Risse sichtbar werden.
  • Ersatzteile: passende Splinte und Federstecker nach Herstellerangabe, um fehlende Sicherungen gleich ersetzen zu können.

Für eine einfache Lasttraverse mit zwei Anschlagpunkten genügen meist 15 bis 20 Minuten, für eine verstellbare H-Traverse mit mehreren Haken entsprechend mehr.

Traverse prüfen: Schritt für Schritt

Die Schritte folgen dem Kraftfluss: von der Aufhängung am Kranhaken über den Träger bis zu den Anschlagpunkten, an denen die Last hängt. Die Grafik zeigt die Prüfzonen an einer einfachen Lasttraverse.

Prüfzonen an einer Lasttraverse Typenschild 1 2 3 3 1 Aufhängung: Verschleiß, Ovalisierung 2 Träger und Schweißnähte: Verformung, Risse 3 Anschlagpunkte: Bolzen, Sicherungen
Die meisten Befunde liegen an den Übergängen: Aufhängung zum Träger und Träger zu den Anschlagpunkten.

1. Typenschild und Unterlagen prüfen

Das Typenschild muss Hersteller, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit und Eigengewicht nennen, bei verstellbaren Traversen die Tragfähigkeit je Stellung der Anschlagpunkte. Das Eigengewicht ist wichtig, weil es zur Last hinzukommt und die Tragfähigkeit des Krans mit belastet. Prüfen Sie außerdem, ob die Betriebsanleitung vorhanden ist und ob seit der letzten Prüfung Instandsetzungen stattgefunden haben.

2. Aufhängung prüfen

Die Aufhängeöse oder das Aufhängeglied liegt im Kranhaken. Messen Sie die Bohrung oder den Materialquerschnitt an der Auflagefläche und achten Sie auf Ovalisierung, Verschleißriefen und Verformung. Eine ausgeschlagene Bohrung zeigt, dass die Traverse häufig mit Pendelbewegung oder mit zu kleinem Haken betrieben wird.

3. Tragstruktur auf Verformung prüfen

Sehen Sie den Träger von allen Seiten an. Durchbiegung, Verdrehung, Beulen an Stegen und Gurten sowie eingedrückte Stellen weisen auf Überlast oder Anstoßen hin. Mit einer gespannten Richtschnur oder einem langen Lineal lässt sich eine bleibende Durchbiegung erkennen, die mit bloßem Auge leicht übersehen wird.

4. Schweißnähte untersuchen

Schweißnähte an der Aufhängung und an den Anschlaglaschen sind die empfindlichsten Stellen. Suchen Sie nach feinen Rissen am Nahtübergang, abgeplatzter Farbe in einer Linie und Rostfahnen, die aus einer Naht austreten. Bei Verdacht auf einen Riss ist das Lastaufnahmemittel zu sperren, bis ein Fachbetrieb die Stelle mit einem geeigneten Verfahren geprüft hat.

5. Anschlagpunkte, Bolzen und Sicherungen prüfen

An jedem Anschlagpunkt prüfen Sie die Bohrungen der Laschen, die Bolzen auf Verschleiß und Verbiegung und die Sicherungen: Splinte, Federstecker, Sicherungsringe. Eine fehlende Sicherung ist schnell ersetzt, aber ein häufiger Befund. Haken an der Traverse brauchen eine funktionierende Sicherungsfalle.

6. Verstellbare Teile und Arretierungen prüfen

Bei verstellbaren Traversen müssen Schiebestücke, Rastbolzen und Arretierungen sicher einrasten und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Bewegen Sie jedes verstellbare Teil einmal über den ganzen Weg und prüfen Sie, ob die Stellung mit der Tragfähigkeitsangabe übereinstimmt.

7. Angehängte Anschlagmittel getrennt prüfen

Ketten, Seile oder Hebebänder, die dauerhaft an der Traverse hängen, sind eigene Anschlagmittel mit eigener Nummer. Prüfen Sie sie nach den Kriterien für ihre Bauart, etwa wie unter Anschlagkette prüfen beschrieben. Achten Sie darauf, dass Ketten und Haken zur Tragfähigkeit der Traverse passen und nicht schwächer ausgelegt sind als die Anschlagpunkte, an denen sie hängen.

Typische Mängel an Traversen

Die folgende Tabelle zeigt, was bei Traversen am häufigsten auffällt. Anders als bei textilen Anschlagmitteln lassen sich viele Befunde durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb beheben. Bis dahin ist die Traverse gesperrt und wird so gekennzeichnet, dass niemand sie versehentlich benutzt.

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Typenschild fehltkeine Tragfähigkeit und kein Eigengewicht ablesbarsperren, Angaben über Hersteller oder Nachweis wiederherstellen
Riss an Schweißnahtfeine Linie am Nahtübergang, Rostfahne, abgeplatzte Farbesperren, Fachbetrieb prüfen und instand setzen lassen
Bleibende DurchbiegungTräger nicht mehr gerade, Richtschnur zeigt Abstandsperren, Hersteller einbeziehen, in der Regel ablegen
Ausgeschlagene Bohrungovale Bohrung, Bolzen hat Spielsperren, Instandsetzung nach Herstellerangabe
Fehlende SicherungSplint oder Federstecker fehltmit Originalteil ersetzen, danach freigeben
Arretierung defektRastbolzen springt heraus, Stellung verrutschtsperren, instand setzen lassen
Eigenbau ohne Nachweiskeine Kennzeichnung, keine Unterlagensperren, bis die Tragfähigkeit fachkundig nachgewiesen ist

Eigenbauten verdienen besondere Aufmerksamkeit. In vielen Betrieben gibt es selbst geschweißte Traversen aus Restprofilen, oft seit Jahren im Einsatz. Ohne Berechnung, Kennzeichnung und Unterlagen lässt sich ihre Tragfähigkeit nicht bewerten. Die befähigte Person gibt sie deshalb nicht frei, auch wenn sie bisher gehalten haben. Sprechen Sie das offen an: Für die Geschäftsführung ist eine neue Serientraverse meist die schnellere Lösung.

Checkliste Traverse zum Ausdrucken

Die Prüfpunkte für jede Traverse in der Kurzfassung:

  • Typenschild mit Tragfähigkeit und Eigengewicht vorhanden, Betriebsanleitung greifbar
  • Aufhängung ohne Verschleiß, Ovalisierung oder Verformung
  • Träger gerade, ohne Beulen oder Verdrehung
  • Schweißnähte ohne Risse, Rostfahnen oder abgeplatzte Farblinien
  • Bohrungen, Bolzen und Sicherungen an allen Anschlagpunkten in Ordnung
  • verstellbare Teile rasten sicher ein
  • angehängte Anschlagmittel separat geprüft

Bei großen Traversen lohnt ein eigenes Blatt je Stück, auf dem Sie auch die Messwerte der Aufhängung und die Lage auffälliger Stellen skizzieren. Die Liste für alle Anschlagmittel finden Sie in der Checkliste zur Anschlagmittel-Prüfung.

Dokumentation und Prüfplakette an der Traverse

Im Protokoll stehen Nummer, Hersteller, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Eigengewicht, Prüfumfang, Befunde mit Ort, Messwerte der Aufhängung, Ergebnis und Datum. Instandsetzungen durch Hersteller oder Fachbetrieb legen Sie mit Bescheinigung ab und vermerken, dass danach eine außerordentliche Prüfung stattgefunden hat. Eine Vorlage für das Verzeichnis bietet das Prüfprotokoll Anschlagmittel.

Die Prüfplakette kommt gut sichtbar neben das Typenschild. Bei Traversen, die im Freien lagern, sind Plaketten mit wetterfester Oberfläche sinnvoll. Eine gesperrte Traverse erhält zusätzlich ein deutliches Sperrschild am Aufhängepunkt. Weil Traversen oft über viele Jahre im Einsatz sind, lohnt es sich, alle Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer aufzuheben. So lässt sich nachvollziehen, wann welche Befunde zuerst auftraten und ob sich ein Riss oder eine Verformung seitdem verändert hat.

Welche Fehler passieren bei der Traversenprüfung?

  • Hängend prüfen: Wer unter eine am Kran hängende Traverse greift, gefährdet sich und sieht die Unterseite trotzdem schlecht.
  • Farbe für Zustand halten: Eine frisch lackierte Traverse kann Risse unter dem Lack verbergen. Achten Sie auf Farbe, die in Linien abplatzt.
  • Eigengewicht vergessen: Fehlt das Eigengewicht auf dem Schild, wird der Kran beim Heben unbemerkt überlastet.
  • Eigenbauten weiter nutzen: „Hat immer gehalten“ ist kein Tragfähigkeitsnachweis.
  • Selbst schweißen: Schweißarbeiten an tragenden Teilen verändern das Gefüge und gehören zum Hersteller oder Fachbetrieb.

Traversen werden fast immer zusammen mit Kranen oder Kettenzügen eingesetzt. Wie diese geprüft werden, lesen Sie auf der Seite zur Kranprüfung. Alles zu Pflicht und Fristen der Anschlagmittel finden Sie unter Anschlagmittel prüfen.

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Häufige Fragen zur Prüfung von Traversen

Wie oft muss eine Traverse geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person, so sieht es die DGUV Regel 109-017 für Lastaufnahmemittel vor. Bei häufigem Einsatz, rauen Einsatzbedingungen oder Lagerung im Freien legt der Arbeitgeber kürzere Abstände in der Gefährdungsbeurteilung fest. Nach einer Überlastung, einem Anstoßen der Last oder einer Instandsetzung an tragenden Teilen ist eine außerordentliche Prüfung fällig, bevor die Traverse wieder eingesetzt wird.

Muss eine Traverse bei der Jahresprüfung probebelastet werden?

Eine Probebelastung gehört nicht zur regelmäßigen Jahresprüfung, die aus Sicht-, Funktions- und Maßprüfung besteht. Sie kann aber nach wesentlichen Instandsetzungen, etwa Schweißarbeiten an tragenden Teilen, erforderlich sein. Ob und mit welcher Last geprüft wird, legen Hersteller oder Instandsetzer fest. Führen Sie Probebelastungen nie ohne entsprechende Vorgabe und Absicherung durch, denn dabei wird die Traverse bewusst über die Nennlast belastet.

Darf ich eine selbst gebaute Traverse verwenden?

Nur, wenn ihre Tragfähigkeit fachkundig nachgewiesen und sie entsprechend gekennzeichnet ist, mit Tragfähigkeit und Eigengewicht. Dazu gehört in der Regel eine Berechnung durch eine dafür qualifizierte Person und eine Dokumentation des Baus. Ohne diese Nachweise darf die befähigte Person die Traverse nicht freigeben. Viele Betriebe entscheiden sich deshalb, Eigenbauten durch geprüfte Serientraversen zu ersetzen, was oft günstiger ist als der Nachweis.

Gilt die Prüfung auch für Blechklemmen und C-Haken?

Ja. Blechklemmen, Trägerklemmen, C-Haken, Gabeln und Greifer sind ebenso Lastaufnahmemittel und werden mindestens jährlich geprüft. Bei Klemmen stehen Zähne der Klemmbacken, Federn, Verriegelung und Gelenke im Vordergrund, bei C-Haken Verformung, Risse und der Schwerpunkt ohne Last. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung des Herstellers, denn viele Klemmen haben eigene Verschleißgrenzen für die Zähne und den Klemmmechanismus.

Wer prüft Vakuum- und Magnetheber?

Auch sie sind Lastaufnahmemittel, die mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Wegen der Energieversorgung, der Warneinrichtungen und der Haltekraftprüfung sind die Vorgaben des Herstellers hier besonders wichtig. Die Person braucht deshalb zusätzlich Kenntnisse zur jeweiligen Technik, bei elektrischen Bauteilen gegebenenfalls eine Elektrofachkraft. Viele Betriebe lassen solche Geräte vom Hersteller warten und prüfen den Rest selbst.

Traversen und Anschlagmittel selbst prüfen

Der Online-Kurs vermittelt die Prüfinhalte für Anschlag- und Lastaufnahmemittel nach DGUV Regel 109-017, von der Traverse bis zur Rundschlinge. Online, in rund drei Stunden, mit Abschlusstest und Zertifikat.

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Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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