UVV-Prüfung Firmenwagen: So prüfen Sie Dienstwagen und Poolfahrzeuge

Der Firmenwagen ist das Fahrzeug, das bei der UVV-Prüfung am häufigsten durchrutscht: Er steht selten auf dem Hof, wird oft privat gefahren und ist meist geleast. Hier lesen Sie, was bei Pkw anders ist als beim Transporter und wie die Prüfung trotzdem jedes Jahr gelingt.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Die UVV-Prüfung ist für jeden Firmenwagen Pflicht, also auch für Dienstwagen mit Privatnutzung, Poolfahrzeuge und Leasingfahrzeuge. Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 prüft ein Sachkundiger mindestens einmal jährlich den betriebssicheren Zustand. Beim Pkw kommen Assistenzsysteme, saisonale Bereifung, Ladungssicherung im Kofferraum und bei Elektroautos das Hochvoltsystem hinzu. Die HU ersetzt die Prüfung nicht, ebenso wenig Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrolle, die eigene Pflichten sind.

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Wer darf Firmenwagen prüfen, und was gehört nicht dazu?

Prüfen darf ein Sachkundiger im Sinne von § 57 DGUV Vorschrift 70, heute befähigte Person genannt: mit fahrzeugtechnischer Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit an Fahrzeugen, schriftlich beauftragt. Das kann die Werkstatt sein, ein Prüfdienst oder ein eigener Mitarbeiter. Der Dienstwagenfahrer selbst prüft seinen Wagen nicht, auch wenn er technisch versiert ist, es sei denn, er erfüllt genau diese Anforderungen. Er kontrolliert sein Fahrzeug aber vor jeder Fahrt und meldet Mängel.

Rund um den Firmenwagen gibt es weitere Pflichten, die oft mit der UVV-Prüfung verwechselt werden. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit, die Fahrerunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 schult den Menschen, die Führerscheinkontrolle belegt die Fahrerlaubnis. Keine davon ersetzt die UVV-Prüfung des Fahrzeugs. Wer im Betrieb selbst prüfen soll, erhält das Prüfwissen im Online-Kurs befähigte Person Fahrzeuge für 420 €.

Vorbereitung: Firmenwagen zur Prüfung bekommen

Die eigentliche Hürde beim Firmenwagen ist nicht die Technik, sondern die Organisation. Dienstwagen stehen beim Mitarbeiter zu Hause oder beim Kunden, Poolfahrzeuge sind ständig unterwegs. Bewährt hat sich:

  • Feste Prüfmonate: Jeder Wagen bekommt einen festen Monat, am besten gekoppelt an den Reifenwechsel im Frühjahr oder Herbst.
  • Pflicht in der Dienstwagenregelung: Der Nutzer stellt das Fahrzeug zum Prüftermin bereit, das steht in der Überlassungsvereinbarung.
  • Unterlagen vorab: Leasingvertrag mit Serviceumfang, digitales Serviceheft, offene Rückrufaktionen des Herstellers.
  • Fahrzeug leeren: Musterkoffer, Laptop und private Gegenstände raus, damit Kofferraum und Sitze frei zugänglich sind.
  • Bei Elektroautos: Ladekabel mitbringen lassen, Ladezustand ausreichend für die Probefahrt.

So wird der Termin für den Dienstwagenfahrer planbar und fällt nicht in die Urlaubszeit. Bei Außendienstlern mit weit verstreutem Einsatzgebiet ist ein Sammeltermin am Firmensitz, etwa zur Vertriebsbesprechung, oft der einfachste Weg.

UVV-Prüfung Firmenwagen Schritt für Schritt

Die Grundprüfung von Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Licht und Ausrüstung ist bei jedem Fahrzeug gleich, die Anleitung zur UVV-Prüfung beschreibt sie ausführlich. Die folgenden Schritte zeigen, was beim Pkw zusätzlich oder anders zu beachten ist.

Drei Firmenwagen, drei Schwachstellen Dienstwagen selten auf dem Hof, Termin wird verschoben Lösung: fester Prüfmonat Poolfahrzeug viele Fahrer, niemand fühlt sich zuständig Lösung: Mängelmeldebuch Elektroauto Hochvoltsystem und Ladekabel neu im Blick Lösung: klare Grenzen
Die Technik ist beim Pkw selten das Problem. Die Schwachstellen liegen in Organisation, Zuständigkeit und neuen Antrieben.

1. Übergabe und Gespräch mit dem Nutzer

Fragen Sie den Dienstwagenfahrer, was ihm aufgefallen ist: Warnmeldungen, Geräusche, Ziehen beim Bremsen. Bei Poolfahrzeugen sehen Sie ins Mängelmeldebuch oder die digitale Meldeliste. Notieren Sie den Kilometerstand, denn Dienstwagen mit hoher Laufleistung verschleißen Bremsen und Reifen schneller als der Durchschnitt. Ein Außendienstwagen mit 60.000 Kilometern im Jahr kann zwischen zwei Prüfungen einen kompletten Satz Bremsbeläge verbrauchen.

2. Unterlagen, Service und Rückrufe

Prüfen Sie, ob die Inspektion nach Herstellervorgabe erfolgt ist und ob Rückrufaktionen offen sind. Bei Leasingfahrzeugen klären Sie, ob der Servicevertrag die UVV-Prüfung umfasst. Wenn ja, prüfen Sie, ob ein Protokoll vorliegt. Ein Stempel im Serviceheft ist kein UVV-Nachweis.

3. Assistenzsysteme und Warnmeldungen

Moderne Pkw haben Frontkamera, Radarsensoren und Einparkhilfen. Achten Sie auf Steinschläge oder Risse im Kamerabereich der Frontscheibe, beschädigte Sensoren in Stoßfängern und Fehlermeldungen im Display. Eine gemeldete Störung des Notbremsassistenten ist ein Mangel, auch wenn das Auto sonst einwandfrei fährt. Nach dem Tausch einer Frontscheibe muss die Kamera in der Regel neu kalibriert werden. Fragen Sie nach, ob das geschehen ist.

4. Reifen, Räder und Reifendruckkontrolle

Neben Profiltiefe und Schäden prüfen Sie, ob die Bereifung zur Jahreszeit passt, denn bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt die situative Winterreifenpflicht nach StVO. Leuchtet die Reifendruckkontrolle, klären Sie die Ursache. Ist statt eines Ersatzrads ein Pannenset an Bord, sehen Sie auf das Haltbarkeitsdatum des Dichtmittels.

5. Innenraum, Gurte und Ladung im Kofferraum

Prüfen Sie alle Gurte, auch auf der Rückbank, die im Außendienst selten genutzt wird. Im Kombi gehört ein Trennnetz oder Trenngitter zwischen Laderaum und Fahrgastraum, wenn regelmäßig Musterkoffer oder Werkzeug transportiert werden. Lose Gegenstände im Innenraum werden bei einer Vollbremsung zur Gefahr. Sprechen Sie das beim Nutzer an.

6. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Orangefarbene Hochvoltleitungen und Komponenten prüfen Sie nur durch Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen. Arbeiten daran erfordern eine eigene Hochvoltqualifikation. Zusätzlich sehen Sie sich Ladekabel, Stecker und Ladeanschluss auf Beschädigungen an, und im Display dürfen keine Warnungen zum Antriebssystem stehen.

7. Unterboden und Probefahrt

Auch beim gepflegten Dienstwagen gehört der Blick unter das Fahrzeug dazu, besonders auf Bremsleitungen, Manschetten und Unterbodenschutz. Unterbodenverkleidungen verdecken beim Pkw manches, was beim Transporter frei liegt. Wo sie sich ohne Werkzeug nicht öffnen lassen, vermerken Sie die Einschränkung. Die Probefahrt schließt die Prüfung ab: Geradeauslauf, Bremsverhalten, keine neuen Warnmeldungen.

Welche Mängel sind beim Firmenwagen typisch?

Pkw im Dienstwageneinsatz zeigen andere Schwachstellen als Transporter. Die Tabelle nennt Befunde, die bei Firmenwagen besonders häufig sind:

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Steinschlag im KamerabereichRiss oder Stern vor der FrontkameraScheibe tauschen, Kamera kalibrieren lassen, kurze Frist
Assistenzsystem gestörtFehlermeldung im Display, Sensor verschmutzt oder beschädigtUrsache klären, bei Defekt Werkstatt mit Frist
Falsche Bereifung zur JahreszeitSommerreifen im WinterhalbjahrRadwechsel vor winterlichen Verhältnissen
Pannenset abgelaufenHaltbarkeitsdatum des Dichtmittels überschrittenersetzen
Trennnetz fehltKombi mit Werkzeug oder Musterkoffern ohne AbtrennungTrennnetz nachrüsten, Ladung sichern
Ladekabel beschädigtIsolation eingerissen, Stecker gebrochenKabel sofort aus dem Verkehr ziehen, ersetzen
Gurt Rückbank blockiert nichtGurt lässt sich ruckartig ausziehenSitzplatz sperren, instand setzen
Bremsscheiben stark verschlissenLaufspuren, deutlicher Rand, hohe LaufleistungFrist nach Messung, bei Grenzwert sofort

Bei Elektroautos kommt ein weiterer Punkt hinzu: Durch die Rekuperation werden die Radbremsen wenig genutzt und können festrosten, obwohl die Beläge kaum verschlissen sind. Achten Sie auf Rostringe auf den Scheiben und eine ungleichmäßige Bremswirkung. Viele dieser Mängel entstehen schleichend und fallen dem Dienstwagenfahrer nicht auf, weil er sich daran gewöhnt. Deshalb ist die jährliche Prüfung beim Pkw nicht weniger wichtig als beim Transporter. Wie Sie die Befunde einstufen, zeigt die Seite Fahrzeugmängel bewerten. Notieren Sie bei Assistenzsystemen die genaue Fehlermeldung, das erleichtert der Werkstatt die Diagnose.

Zusatzpunkte für die Firmenwagen-Checkliste

Die Standardcheckliste deckt Bremsen, Licht, Reifen und Ausrüstung ab. Für Pkw im Dienstwagen- und Pooleinsatz fehlen darin oft Punkte, die mit Organisation und moderner Ausstattung zu tun haben. Nehmen Sie diese Punkte zusätzlich in Ihre Checkliste für Pkw auf:

  • Nutzer befragt, Mängelmeldungen gesichtet
  • Service nach Herstellervorgabe, Rückrufe erledigt
  • Kamerabereich der Scheibe frei, keine Fehlermeldungen der Assistenzsysteme
  • Bereifung passend zur Jahreszeit, Reifendruckkontrolle ohne Warnung
  • Pannenset oder Ersatzrad einsatzbereit, Wagenheber und Radschlüssel an Bord
  • Trennnetz oder Trenngitter bei Ladungstransport
  • bei E-Auto: Hochvoltkomponenten ohne sichtbare Schäden, Ladekabel in Ordnung

Die vollständige Liste aller Prüfpunkte steht in der Checkliste zur UVV-Prüfung Fahrzeug.

Dokumentation und Plakette beim Dienstwagen

Für jeden Firmenwagen führen Sie eine Akte, in der UVV-Protokolle, HU-Berichte, die Überlassungsvereinbarung und die Nachweise zu Unterweisung und Führerscheinkontrolle des Nutzers zusammenlaufen. Das Protokoll enthält Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand, Prüfumfang, Mängel mit Frist, Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers, eine Prüfprotokoll-Vorlage finden Sie bei uns.

Die Plakette gehört beim Pkw in den Türrahmen der Fahrerseite, nicht auf die Scheibe. Sie erinnert den Nutzer an den nächsten Termin. Geben Sie dem Dienstwagenfahrer zusätzlich eine Kopie der Mängelliste mit Fristen, denn er bringt das Fahrzeug zur Werkstatt. Bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs archivieren Sie die Protokolle weiter. Wechselt der Nutzer, dokumentieren Sie den Zustand bei der Übergabe kurz, damit klar ist, wer welchen Mangel gemeldet hat.

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Häufige Fehler bei der UVV-Prüfung von Firmenwagen

  • Dienstwagen vergessen: Das Fahrzeug der Geschäftsführung taucht in keiner Prüfliste auf, weil es nie auf dem Hof steht.
  • Leasing-Service vorausgesetzt: Man geht davon aus, dass der Leasinggeber prüft, ohne das im Vertrag nachzulesen.
  • Inspektionsstempel als Nachweis: Ein Stempel im Serviceheft dokumentiert keine UVV-Prüfung.
  • Poolfahrzeuge ohne Meldeweg: Jeder Fahrer bemerkt den Mangel, keiner meldet ihn, weil er das Auto am nächsten Tag ohnehin abgibt.
  • Hochvolt ohne Grenze: Prüfer ohne Hochvoltqualifikation arbeiten an Komponenten, statt sich auf die Sichtprüfung zu beschränken.
  • Prüftermin nach Laune: Ohne festen Prüfmonat rutscht der Termin von Jahr zu Jahr nach hinten, bis die Frist überschritten ist.

Wie Sie Termine und Zuständigkeiten für viele Fahrzeuge sauber aufsetzen, beschreibt UVV-Prüfung im Fuhrpark organisieren. Den Gesamtüberblick bietet die Seite UVV-Prüfung Fahrzeuge.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung von Firmenwagen

Gilt die UVV-Prüfung auch für den Dienstwagen mit Privatnutzung?

Ja. Der Arbeitgeber überlässt das Fahrzeug für die Arbeit, damit ist es ein Arbeitsmittel, auch wenn es überwiegend privat gefahren wird. Die jährliche Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 gilt deshalb unabhängig vom Anteil der Privatfahrten. Regeln Sie in der Dienstwagenvereinbarung, dass der Nutzer das Fahrzeug zum Prüftermin bereitstellt und Mängel unverzüglich meldet.

Ist die Führerscheinkontrolle Teil der UVV-Prüfung?

Nein. Die UVV-Prüfung betrifft das Fahrzeug, die Führerscheinkontrolle den Fahrer. Sie folgt aus der Halterverantwortung, denn wer als Halter zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, handelt nach § 21 StVG strafbar. Viele Betriebe kontrollieren den Führerschein halbjährlich und legen den Nachweis in dieselbe Fahrzeugakte. Rechtlich bleiben es zwei getrennte Pflichten mit getrennten Nachweisen.

Ersetzt die jährliche Fahrerunterweisung die UVV-Prüfung?

Nein. Die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 schult den Fahrer, etwa zur Abfahrtkontrolle, zur Ladungssicherung und zum Verhalten bei Pannen. Die UVV-Prüfung dagegen stellt fest, ob das Fahrzeug betriebssicher ist. Beide sind mindestens einmal jährlich fällig. Praktisch ist es, beides zeitlich zu koppeln, zum Beispiel Prüfung am Vormittag und Unterweisung der Nutzer am Nachmittag.

Muss auch das Privatauto eines Mitarbeiters geprüft werden?

Nutzt ein Mitarbeiter gelegentlich seinen eigenen Wagen für Dienstfahrten, ist das Fahrzeug kein betriebliches Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Eine UVV-Prüfung nach § 57 ist dann nach verbreiteter Auffassung nicht gefordert. Der Arbeitgeber sollte aber schriftlich regeln, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge mit gültiger HU eingesetzt werden. Klären Sie Details mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

Darf die Werkstatt die UVV-Prüfung bei der Inspektion mitmachen?

Ja, wenn der Prüfer dort die Anforderungen an einen Sachkundigen erfüllt und ein eigenes Protokoll über die UVV-Prüfung erstellt. Das ist oft die einfachste Lösung für einzelne Dienstwagen. Achten Sie darauf, dass der Prüfumfang auch Ausrüstung, Innenraum und Ladungssicherung umfasst und nicht nur die Technik aus dem Inspektionsplan. Lassen Sie sich das Protokoll immer aushändigen.

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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