Wer Tritte prüfen muss, kontrolliert bei Klapptritten vor allem die Verriegelung, bei Stufentritten die Stufen und den Haltebügel und bei Rollhockern die Federung der Rollen, dazu bei allen Bauarten die Füße und den Zustand von Kunststoff oder Metall. Tritte sind Arbeitsmittel wie Leitern: Sie werden vor der Benutzung vom Benutzer angesehen und regelmäßig von einer befähigten Person geprüft, als Orientierung mindestens einmal im Jahr. Das Ergebnis gehört ins Kontrollbuch, auch wenn der Tritt nur zwei Stufen hat.
Wer darf Tritte prüfen?
Für Tritte gilt keine Ausnahme von der Prüfpflicht. Sie sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, und die DGUV Information 208-016 behandelt sie gemeinsam mit Leitern. Die regelmäßige, dokumentierte Prüfung übernimmt deshalb eine befähigte Person mit passender Berufsausbildung, Erfahrung mit Leitern und Tritten, aktueller Tätigkeit und schriftlicher Beauftragung. In der Praxis ist das dieselbe Person, die auch die Leitern prüft.
Gerade in Büros, Praxen und im Einzelhandel gibt es oft keinen Hausmeister, der sich für Tritte zuständig fühlt. Dann bleiben sie jahrelang ungeprüft, bis bei einer Begehung oder nach einem Sturz die Frage nach dem Nachweis kommt. Wer die Prüfung übernehmen will, erwirbt die Fachkunde im Online-Kurs zur befähigten Person für Leitern und Tritte. Ob die eigenen Voraussetzungen passen, klärt der Selbstcheck unter Voraussetzungen für befähigte Personen.
Vorbereitung: Tritte finden und zuordnen
Die größte Hürde ist nicht die Prüfung, sondern das Finden. Tritte wandern zwischen Räumen und Etagen. So gehen Sie vor:
- Raum für Raum ablaufen: Büros, Teeküchen, Archive, Serverräume, Verkaufsflächen, Lager, Sozialräume. Fragen Sie in jedem Bereich nach, ob es weitere Tritte gibt.
- Bauart notieren: Klapptritt, fester Stufentritt, Stufentritt mit Haltebügel, Rollhocker. Die Bauart bestimmt die Prüfpunkte.
- Nummern vergeben: Aufkleber an einer Seitenwange oder unter der obersten Stufe, nicht auf der Trittfläche.
- Ungeeignete Aufstiegshilfen erfassen: Stühle, Kisten oder Getränkekästen, die als Tritt dienen, gehören nicht geprüft, sondern ersetzt.
Planen Sie genug Zeit für die Suche ein. Ein Tritt ist in zwei bis fünf Minuten geprüft, das Finden dauert oft länger. Bitten Sie die Bereichsverantwortlichen, alle Tritte am Prüftag an einem Ort bereitzustellen.
Tritte prüfen in sechs Schritten
Die folgenden Schritte gelten für alle Tritte. Die Grafik zeigt, welche Punkte bei welcher Bauart zusätzlich im Mittelpunkt stehen.
Schritt 1: Kennzeichnung prüfen
Tritte tragen ein Typenschild oder eine Prägung mit Hersteller, maximaler Belastung und Norm. Fehlt die Angabe zur Belastbarkeit, weiß niemand, ob der Tritt für eine Person mit Kiste in der Hand ausgelegt ist. Bei Kunststofftritten ist die Kennzeichnung oft eingeprägt und nach Jahren schwer lesbar.
Schritt 2: Grundkörper, Rahmen und Werkstoff
Suchen Sie am Rahmen oder Gehäuse nach Rissen, Verformungen und Bruchstellen. Kunststoff wird mit der Zeit spröde, besonders bei Sonnenlicht hinter Schaufenstern oder in warmen Lagern. Weißliche Verfärbungen an Biegestellen sind ein Warnzeichen. Metallrahmen prüfen Sie auf Knicke und gelöste Schweiß- oder Nietverbindungen.
Schritt 3: Stufen und Trittflächen
Jede Stufe muss fest sitzen, darf nicht durchgebogen sein und muss eine rutschhemmende Oberfläche haben. Abgelaufene Beläge oder glatt polierte Riffelungen sind gerade in Räumen mit glattem Boden oder feuchten Schuhen ein Risiko.
Schritt 4: Mechanik je Bauart
Beim Klapptritt öffnen und schließen Sie den Mechanismus mehrmals. Er muss in der Gebrauchsstellung sicher verriegeln und darf sich unter Last nicht von selbst schließen. Beim Rollhocker setzen Sie sich nicht darauf, sondern treten mit einem Fuß auf: Die Rollen müssen sofort einfedern, und der Hocker muss auf seinem Standring fest stehen. Beim Stufentritt mit Haltebügel rütteln Sie am Bügel, er darf nicht wackeln.
Schritt 5: Füße, Gummikappen und Standring
Alle Gummifüße müssen vorhanden sein und Profil haben. Beim Rollhocker prüfen Sie den umlaufenden Gummiring auf Risse und Ablösungen. Fehlt ein Fuß, steht der Tritt schief und rutscht.
Schritt 6: Standprobe und Entscheidung
Stellen Sie den Tritt auf ebenen Boden und belasten Sie ihn mit dem eigenen Gewicht auf der untersten Stufe, bei Rollhockern auf der Oberseite, während Sie sich festhalten. Er darf nicht kippeln, wandern oder nachgeben. Dann entscheiden Sie: freigeben mit Plakette, sperren oder aussondern.
Sonderfall: Tritte mit Plattform und Geländer
Höhere Tritte mit Plattform, Geländer und manchmal Rollen, wie sie im Lager oder an Maschinen stehen, sind eher Podestleitern. Hier prüfen Sie zusätzlich Plattform, Geländer, Knieleisten und die Feststellbremsen der Rollen. Die Standprobe machen Sie mit festgestellten Bremsen: Der Tritt darf sich auch bei seitlichem Druck nicht bewegen. Ist die Plattform höher als bei einem normalen Tritt üblich, gelten die Prüfpunkte aus der Checkliste für Podestleitern. Solche Tritte sollten Sie im Kontrollbuch als eigene Bauart führen.
Welche Mängel haben Tritte besonders oft?
Tritte werden selten instand gesetzt, weil Ersatzteile im Verhältnis zum Neupreis teuer sind. Umso wichtiger ist eine klare Einordnung der Befunde. Die Tabelle zeigt die häufigsten Mängel, ihr Erkennungsmerkmal und die übliche Maßnahme. Maßgeblich bleiben die Angaben des Herstellers und das Urteil der befähigten Person im Einzelfall. Im Zweifel ist ein neuer Tritt die sichere und meist auch günstigere Lösung.
| Mangel | Erkennungsmerkmal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Verriegelung am Klapptritt defekt | Tritt klappt unter leichtem Druck zusammen | aussondern |
| Kunststoff versprödet oder gerissen | Haarrisse, weißliche Stellen an Biegekanten | aussondern |
| Rollen federn nicht ein | Rollhocker rollt unter Last weg | sperren, Ersatzteil laut Hersteller, sonst aussondern |
| Gummifuß fehlt | Tritt kippelt, Metall oder Hartplastik auf dem Boden | sperren, Originalfuß ersetzen, erneut prüfen |
| Stufenbelag abgelöst | Belag wellt sich, Kante steht hoch | sperren, Belag nach Herstellervorgabe ersetzen |
| Haltebügel lose | Bügel wackelt, Schraube locker | sperren, befestigen nach Herstellerangabe, erneut prüfen |
| Stufe durchgebogen | sichtbare Mulde in der Trittfläche | aussondern |
Ein typischer Grund für Schäden an Tritten ist die Zweckentfremdung: als Sitzgelegenheit, als Ablage für schwere Kartons oder als Türstopper. Wenn Sie wiederholt solche Spuren finden, ist eine Unterweisung der Mitarbeiter sinnvoller als der nächste Neukauf. Wie ausgesonderte Tritte unbrauchbar gemacht und dokumentiert werden, zeigt die Seite Leiter aussondern. Der Ablauf gilt für Tritte genauso. Beschaffen Sie Ersatz sofort, denn ein fehlender Tritt wird schnell durch einen Stuhl ersetzt.
Checkliste Tritte zum Ausdrucken
Für die Prüfrunde durch die Büros reicht eine kurze Liste: Inventarnummer, Kennzeichnung mit Belastbarkeit, Grundkörper ohne Risse, Stufen fest und rutschhemmend, Mechanik je Bauart in Ordnung, alle Füße oder der Standring vollständig, Standprobe ohne Kippeln, Ergebnis mit Datum und Unterschrift. Drucken Sie diese Seite aus oder speichern Sie sie als PDF. Für einen gemischten Bestand aus Leitern und Tritten nutzen Sie die Checkliste zur Leiterprüfung, die Tritte als eigenen Teil enthält. Die Liste passt auf eine Seite und lässt sich für 20 Tritte als Tabelle anlegen.
Externer Prüfdienst
- 70 Tritte und Leitern zu 15 €
- plus 40 € Anfahrt
- jedes Jahr erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 3 Stunden
- plus ca. 467 € Prüfzeit im Jahr
- Tritte bei der Hausrunde gleich mitprüfen
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Dokumentation und Plakette bei Tritten
Tritte gehören mit eigener Nummer in dasselbe Kontrollbuch wie die Leitern. Tragen Sie Bauart, Standort, Prüfdatum, Umfang, Ergebnis, Name und Unterschrift ein. Weil Tritte oft den Raum wechseln, lohnt sich eine Spalte für den zuletzt bekannten Standort. Wie das Kontrollbuch aufgebaut ist, zeigt die Seite zum Leiterkontrollbuch.
Die Plakette kommt an eine Seitenwange oder unter die oberste Stufe, bei Rollhockern an die Außenseite des Gehäuses oberhalb des Standrings. Bei Tritten ohne Seitenwange genügt auch ein kleiner Anhänger mit Kabelbinder. Sie darf nicht auf einer Trittfläche kleben, weil sie dort abgerieben wird und die Rutschhemmung verringert. Kleine Plaketten in Jahresfarben sind hier praktischer als große Aufkleber. Gesperrte Tritte erhalten einen Sperranhänger und werden sofort aus dem Raum entfernt, damit niemand sie in der Eile doch benutzt.
Häufige Fehler bei der Prüfung von Tritten
- Tritte gar nicht erfassen: Der häufigste Fehler überhaupt. Bei einer Begehung fällt der ungeprüfte Tritt in der Teeküche sofort auf.
- Rollhocker nur ansehen: Ob die Federung funktioniert, zeigt sich erst unter Last.
- Klapptritt nicht mehrfach öffnen: Eine ausgeleierte Verriegelung rastet beim ersten Mal oft noch ein und versagt beim dritten.
- Private Tritte übersehen: Mitgebrachte Tritte im Büro sind Arbeitsmittel, sobald sie bei der Arbeit genutzt werden.
- Stuhl als Ersatz dulden: Wenn ein gesperrter Tritt nicht ersetzt wird, steigen Beschäftigte auf Stühle. Das Risiko ist dann größer als vorher.
Was für höhere Leitern gilt, erklärt die Seite Stehleiter prüfen. Pflichten und Fristen fasst die Übersicht zur Leiterprüfung zusammen. Für den Handel beschreibt die Branchenseite Einzelhandel, welche Arbeitsmittel dort zu prüfen sind.
Häufige Fragen zur Prüfung von Tritten
Müssen Tritte im Büro wirklich geprüft werden?
Ja. Sobald ein Tritt bei der Arbeit benutzt wird, ist er ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegt der Prüfpflicht. Die DGUV Information 208-016 behandelt Tritte ausdrücklich gemeinsam mit Leitern. Die Frist legt der Arbeitgeber fest, als Orientierung gilt mindestens eine Prüfung im Jahr. Im Büro reicht dafür oft eine kurze Runde, weil Tritte dort wenig beansprucht werden.
Wie lange dauert die Prüfung eines Tritts?
Ein Tritt ist in zwei bis fünf Minuten geprüft, je nach Bauart. Klapptritte und Rollhocker brauchen etwas länger, weil Mechanik und Federung unter Last geprüft werden. Deutlich mehr Zeit kostet meist das Suchen, denn Tritte stehen verteilt in vielen Räumen. Eine aktuelle Liste mit Standorten spart bei der nächsten Prüfrunde viel Zeit und verhindert, dass einzelne Tritte fehlen.
Darf ich einen Rollhocker reparieren?
Einige Hersteller bieten Ersatzrollen oder Ersatzfedern an, die nach Anleitung getauscht werden können. Dann ist eine Instandsetzung mit Originalteilen möglich, danach prüft die befähigte Person den Hocker erneut. Gibt es keine Ersatzteile oder ist das Gehäuse gerissen, wird der Rollhocker ausgesondert. Wegen des niedrigen Neupreises ist ein Austausch oft wirtschaftlicher als eine Reparatur.
Ist ein Stuhl als Aufstiegshilfe erlaubt?
Nein. Stühle, besonders Drehstühle mit Rollen, Kisten oder Getränkekästen sind keine Aufstiegshilfen und nicht für diesen Zweck gebaut. Sie kippen oder rollen weg. Wer regelmäßig in Regale oder an hohe Schränke greifen muss, braucht einen geeigneten Tritt oder eine Leiter. Findet die befähigte Person bei der Prüfrunde solche Behelfe, sollte sie das den Vorgesetzten melden.
Gilt für Tritte eine eigene Norm?
Ja. Tritte werden nach einer eigenen europäischen Norm gebaut, die DIN EN 14183, während für Leitern die Normenreihe DIN EN 131 gilt. Für die Prüfung im Betrieb ändert das wenig: Maßgeblich sind die Grundsätze der DGUV Information 208-016 und die Angaben des Herstellers. Die Norm hilft vor allem beim Einkauf, um geeignete Tritte für den beruflichen Einsatz auszuwählen.