Mitgänger-Flurförderzeug prüfen: Deichsel, Bremse und Kollisionsschutz richtig testen

Elektro-Hubwagen und Deichselstapler werden von einer Person gesteuert, die direkt vor dem Fahrzeug geht. Ihre Sicherheit hängt an wenigen Einrichtungen im Deichselkopf. Diese Seite zeigt, wie Sie genau diese Einrichtungen prüfen.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Ein Mitgänger-Flurförderzeug prüfen Sie wie jeden Stapler, mit einem Schwerpunkt auf der Deichsel: Deichselbremse, Kollisionsschutz am Deichselkopf, Fahrschalter, Not-Aus und Kriechfahrt müssen zuverlässig wirken. Dazu kommen je nach Gerät Hubmast und Ketten, Radarme mit Stützrädern, Batterie und eine klappbare Standplattform. Mitgängergeräte wie die Ameise oder der Deichselstapler fallen unter § 37 DGUV Vorschrift 68 und werden jährlich geprüft. Weil die bedienende Person direkt vor dem Fahrzeug geht, sind versagende Schutzeinrichtungen hier besonders gefährlich.

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Wer darf Mitgänger-Flurförderzeuge prüfen?

Mitgängergeräte sind Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 und werden jährlich von einem Sachkundigen geprüft, heute als befähigte Person nach TRBS 1203 bezeichnet. Die Anforderungen sind dieselben wie beim Frontstapler: technische Berufsausbildung, Erfahrung mit Flurförderzeugen, aktuelle Tätigkeit und das Prüfwissen zu Hubwerk, Elektrik und Sicherheitseinrichtungen. Rechtswirksam wird die Prüfung durch die schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers. Gerade die Schutzfunktionen im Deichselkopf verlangen Verständnis dafür, wie Fahrschalter, Bremse und Steuerung zusammenwirken. Dieses Wissen vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Flurförderzeuge, der neben Gabelstaplern auch Elektro-Hubwagen, Hochhubwagen und Geräte mit Standplattform behandelt. Nicht zu verwechseln: Wer ein Mitgängergerät sicher bedienen kann, ist damit noch lange nicht befähigt, es zu prüfen. Die Prüfung verlangt technisches Verständnis für Steuerung, Bremse und Hubwerk, das über die Bedienung weit hinausgeht.

Vorbereitung: Gerätetyp und Prüffläche

Unter dem Begriff Mitgänger-Flurförderzeug verbergen sich sehr unterschiedliche Geräte. Klären Sie vorab, was vor Ihnen steht, denn davon hängen die Prüfpunkte ab:

  • Elektro-Niederhubwagen (Ameise): hebt Paletten nur wenige Zentimeter an, oft mit klappbarer Standplattform
  • Elektro-Hochhubwagen (Deichselstapler): mit Hubmast, Ketten und Radarmen, teils mit Initialhub für Doppelstockbetrieb
  • Mitgänger-Schlepper: zieht Anhänger, mit Anhängerkupplung statt Gabel
  • Batterie: Blei oder Lithium-Ionen, mit Ladegerät im Fahrzeug oder extern

Für die Fahrtests brauchen Sie eine freie, ebene Fläche von einigen Metern Länge ohne Publikumsverkehr, idealerweise mit einer kurzen Rampe für die Bremsprüfung. Legen Sie Betriebsanleitung, Vorjahresprotokoll und eine Prüflast bereit. Beim Test des Kollisionsschutzes fahren Sie nur in Kriechfahrt auf sich zu und halten die Hand am Not-Aus, bis die Funktion bestätigt ist.

Mitgänger-Flurförderzeug prüfen Schritt für Schritt

Die Reihenfolge führt vom stehenden Gerät zu den Fahrtests. Die Sichtprüfung von Rahmen, Rädern und Gabeln folgt denselben Regeln wie beim Stapler und ist hier nur kurz erwähnt.

Die Deichsel: drei Bereiche, vier Schutzfunktionen oben: Bremse aktiv Mitte: Fahren erlaubt unten: Bremse aktiv Am Deichselkopf prüfen Kollisionsschutz (Bauchtaste) Not-Aus Fahrschalter, Nullstellung Hupe, Kriechfahrt
Nur im mittleren Bereich darf das Gerät fahren. Oben und unten muss die Bremse selbsttätig einfallen.

Schritt 1: Sichtprüfung von Rahmen, Rädern und Gabeln

Prüfen Sie Rahmen und Gabeln auf Risse und Verformung, Antriebsrad, Stützräder und Lastrollen auf Verschleiß und Ausbrüche, Abdeckungen auf Vollständigkeit. Achten Sie auf das Typenschild mit Tragfähigkeit und bei Hochhubwagen auf das Tragfähigkeitsdiagramm.

Schritt 2: Deichsel und Deichselbremse

Die Deichsel muss nach dem Loslassen selbsttätig in die obere Stellung zurückfedern. In der oberen und unteren Endlage muss die Bremse einfallen, gefahren werden darf nur im mittleren Bereich. Testen Sie beide Endlagen während einer langsamen Fahrt. Diese Totmannfunktion ist die wichtigste Schutzeinrichtung, denn sie stoppt das Gerät, wenn die bedienende Person loslässt oder stürzt.

Schritt 3: Kollisionsschutz am Deichselkopf

Die Bauchtaste, auch Sicherheitstaste oder Reversierschalter genannt, verhindert, dass die Person zwischen Deichsel und Hindernis eingeklemmt wird. Fahren Sie in Kriechfahrt langsam auf sich zu und drücken Sie die Taste: Das Gerät muss sofort stoppen oder die Richtung umkehren, je nach Bauart. Eine klemmende oder mit Klebeband blockierte Taste ist ein gefährlicher Mangel.

Schritt 4: Fahrschalter, Not-Aus, Hupe und Kriechfahrt

Der Fahrschalter muss beim Loslassen in die Nullstellung zurückkehren, die Geschwindigkeit feinfühlig regelbar sein. Der Not-Aus muss alle Fahr- und Hubbewegungen unterbrechen. Prüfen Sie die Hupe und die Kriechfahrt, mit der das Gerät bei senkrechter Deichsel in engen Bereichen langsam bewegt werden kann.

Schritt 5: Hubeinrichtung

Beim Niederhubwagen prüfen Sie Hubzylinder, Gestänge und Lastrollen. Beim Hochhubwagen kommen Hubmast, Hubketten mit Längungsmessung, Kettenanker, Laufrollen, Lastschutzgitter und die Radarme mit ihren Rollen hinzu. Bei Geräten mit Initialhub prüfen Sie beide Hubfunktionen einzeln und zusammen.

Schritt 6: Batterie, Ladeanschluss und Elektrik

Kontrollieren Sie Batteriebefestigung, Stecker, Kabel und Abdeckung. Hat das Gerät ein eingebautes Ladegerät, prüfen Sie das Ladekabel und den Stecker auf Schäden. Die elektrische Prüfung des Ladegeräts selbst ist Aufgabe einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3.

Schritt 7: Standplattform und Seitenschutz

Viele Geräte haben eine klappbare Plattform für den Mitfahrbetrieb. Prüfen Sie Belag, Scharniere und Dämpfung. Ist ein Seitenschutz vorhanden, muss die höhere Fahrgeschwindigkeit nur bei heruntergeklappten Bügeln freigegeben werden. Ohne Seitenschutz muss das Gerät bei aufgeklappter Plattform langsam bleiben.

Schritt 8: Fahr- und Bremsprüfung mit Last

Nehmen Sie eine Prüflast auf, fahren Sie in beide Richtungen und bremsen Sie über die Deichsel und die Nutzbremse. Auf einer Rampe muss das Gerät mit Last sicher halten. Beim Hochhubwagen heben Sie die Last an und prüfen die Lasthaltung.

Typische Mängel an Mitgängergeräten

Die Mängelliste unterscheidet sich deutlich vom Frontstapler. Weil diese Geräte in engen Gängen und an Rampen arbeiten, verschleißen Deichsel und Räder schnell, und Schutzfunktionen werden im Alltag gern umgangen. Die Tabelle zeigt die häufigsten Befunde.

MangelErkennungsmerkmalBewertung / Maßnahme
Deichselbremse wirkt nichtGerät rollt in oberer oder unterer Endlage weitergefährlich: sofort stilllegen
Rückstellfeder schwachDeichsel bleibt schräg stehengefährlich, weil die Totmannfunktion ausfällt
Kollisionsschutz blockiertBauchtaste klemmt, Klebeband, keine Reaktiongefährlich: stilllegen, Nutzer unterweisen
Antriebsrad verschlissenLaufbelag abgefahren oder abgelöstMangel mit Frist, Bremsweg verlängert
Deichselkopf beschädigtgebrochenes Gehäuse, Schalter loseMangel mit kurzer Frist, bei Funktionsstörung sofort
Plattformdämpfer defektPlattform schlägt beim Aufklappen hart anMangel mit Frist
Stützrad abgenutztGerät kippelt in KurvenMangel mit kurzer Frist

Eine blockierte Bauchtaste hat fast immer einen Grund im Alltag: Sie löst beim Rangieren in engen Gängen zu oft aus. Das rechtfertigt keine Manipulation, sollte aber in der Gefährdungsbeurteilung und bei der Einteilung der Gänge berücksichtigt werden. Ähnlich bei der Deichsel: Eine schwache Rückstellfeder fällt im Alltag kaum auf, weil die Nutzer die Deichsel ohnehin festhalten. Erst wenn jemand stolpert und loslässt, zeigt sich, dass die Bremse nicht mehr zuverlässig einfällt. Wie Sie Befunde einordnen, erklärt die Seite Stapler-Mängel bewerten.

Checkliste Mitgänger-Flurförderzeug

Diese Punkte ergänzen die allgemeine Stapler-Checkliste um alles, was Mitgängergeräte besonders macht. Jeder Punkt wird durch Auslösen geprüft, nicht durch Anschauen. Nicht vorhandene Ausstattung streichen Sie durch:

  • Deichsel federt zurück, Bremse in oberer und unterer Endlage wirksam
  • Kollisionsschutz stoppt oder reversiert sofort
  • Fahrschalter selbstrückstellend, Not-Aus unterbricht alle Bewegungen
  • Hupe und Kriechfahrt funktionsfähig
  • Antriebsrad, Stützräder, Lastrollen ohne unzulässigen Verschleiß
  • Hubmast, Ketten, Radarme beim Hochhubwagen geprüft
  • Plattform, Seitenschutz und Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam

Tragen Sie bei jedem Punkt ein, ob er ausgelöst und bestanden wurde. Alle Baugruppen im Detail enthält die Checkliste zur UVV-Prüfung Stapler.

Dokumentation und Plakette

Im Protokoll vermerken Sie zusätzlich zu den üblichen Angaben den Gerätetyp, die Ausstattung mit oder ohne Plattform und das Ergebnis jeder Schutzfunktion einzeln: Deichselbremse oben, Deichselbremse unten, Kollisionsschutz, Not-Aus, Kriechfahrt. Eine Sammelangabe wie „Sicherheitseinrichtungen in Ordnung“ reicht nicht, weil sie nicht zeigt, dass jede Funktion tatsächlich ausgelöst wurde.

Die Plakette gehört an den Deichselkopf oder an die Abdeckung neben der Deichsel, wo die bedienende Person sie sieht. Bei Geräten, die in mehreren Hallen im Einsatz sind, hilft eine gut sichtbare Gerätenummer, damit Mängelmeldungen der Nutzer eindeutig zugeordnet werden können. Die passende Vorlage finden Sie unter Prüfprotokoll Stapler als Vorlage.

Externer Prüfdienst

880 € / Jahr
  • 8 Elektro-Hubwagen à 60 €
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Welche Fehler passieren bei der Prüfung von Mitgängergeräten?

  • Bremse nur im Stand geprüft: Die Deichselbremse muss während der Fahrt auslösen, nicht nur am stehenden Gerät.
  • Kollisionsschutz nicht ausgelöst: Aus Sorge vor dem Test wird nur die Taste angeschaut. In Kriechfahrt ist der Test sicher.
  • Nur eine Endlage getestet: Oben und unten sind zwei getrennte Funktionen, die unabhängig voneinander versagen können.
  • Plattform übersehen: Die Geschwindigkeitsbegrenzung bei aufgeklapptem Seitenschutz wird nicht geprüft, obwohl gerade dort Fußverletzungen drohen.
  • Hochhubwagen wie Hubwagen behandelt: Hubmast und Ketten bleiben ohne Messung.
  • Antriebsrad unterschätzt: Ein abgefahrener Laufbelag verlängert den Bremsweg, besonders auf nassen oder staubigen Böden an Rampen.

Für Handgabelhubwagen ohne Antrieb gilt die kürzere Liste auf der Seite Hubwagen prüfen. Alle Pflichten und Fristen erklärt der Ratgeber zur UVV-Prüfung von Staplern.

Häufige Fragen zu Mitgänger-Flurförderzeugen

Was ist ein Mitgänger-Flurförderzeug?

Ein Mitgänger-Flurförderzeug wird von einer Person gesteuert, die neben oder vor dem Fahrzeug geht und es über eine Deichsel lenkt. Typische Beispiele sind der Elektro-Niederhubwagen, oft Ameise genannt, der Elektro-Hochhubwagen oder Deichselstapler und der Mitgänger-Schlepper. Manche Geräte haben eine klappbare Standplattform, auf der die Person mitfahren kann. Für alle gilt die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 68.

Braucht man für die Ameise einen Staplerschein?

Für reine Mitgängergeräte ohne Mitfahrmöglichkeit ist kein Fahrausweis wie für Stapler mit Fahrersitz vorgesehen, die Bediener müssen aber unterwiesen und vom Arbeitgeber beauftragt sein. Für Geräte mit Standplattform, auf denen die Person mitfährt, empfiehlt sich eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Mit der Prüfung des Geräts hat das nichts zu tun: Die jährliche Prüfung braucht immer eine befähigte Person mit technischer Qualifikation.

Wie teste ich den Kollisionsschutz sicher?

Stellen Sie das Gerät auf eine freie, ebene Fläche, wählen Sie die Kriechfahrt oder die niedrigste Geschwindigkeit und lassen Sie das Gerät langsam in Ihre Richtung fahren. Drücken Sie die Bauchtaste mit der Hand oder dem Körper. Das Gerät muss sofort anhalten oder in die Gegenrichtung fahren, je nach Hersteller. Halten Sie beim ersten Test die andere Hand am Not-Aus, bis die Funktion bestätigt ist.

Wie schnell darf ein Mitgängergerät fahren?

Mitgängergeräte sind für Schrittgeschwindigkeit ausgelegt, weil die bedienende Person zu Fuß mitgeht. Die Hersteller begrenzen die Geschwindigkeit entsprechend, üblich sind Werte um 6 km/h. Mit aufgeklappter Plattform und heruntergeklapptem Seitenschutz kann eine höhere Stufe freigegeben sein. Bei der Prüfung kontrollieren Sie, ob die Begrenzung wie in der Betriebsanleitung beschrieben wirkt und nicht umgangen wurde.

Muss auch ein Mitgänger-Schlepper geprüft werden?

Ja. Mitgänger-Schlepper sind Flurförderzeuge und fallen unter § 37 DGUV Vorschrift 68. Statt Gabel und Hubwerk prüfen Sie hier die Anhängerkupplung mit Bolzen und Sicherung, die Bremswirkung mit angehängter Last und die Sicherheitseinrichtungen an der Deichsel. Auch die gezogenen Anhänger sollten Sie regelmäßig ansehen, denn ein Anhänger mit gebrochener Deichsel gefährdet die Person, die den Zug steuert.

Mitgängergeräte und Stapler selbst prüfen

Unser Online-Kurs zur befähigten Person für Flurförderzeuge behandelt Gabelstapler, Elektro-Hubwagen, Hochhubwagen und Geräte mit hebbarem Fahrerplatz. Rund drei Stunden Lernzeit, Zertifikat.

525 € pro Teilnehmer

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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