Prüfprotokoll Stapler Vorlage: Muster für die UVV-Prüfung richtig ausfüllen

Ein Prüfprotokoll muss nach einem Unfall auch einem Außenstehenden zeigen, was geprüft wurde. Diese Vorlage enthält alle Pflichtangaben und erklärt Feld für Feld, was hineingehört.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Ein Prüfprotokoll für Stapler als Vorlage muss mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person enthalten, so verlangt es § 14 Abs. 7 BetrSichV. Sinnvoll sind zusätzlich Fahrzeugdaten, Betriebsstunden, Messwerte für Ketten und Gabeln, jeder Mangel mit Frist und die Bestätigung der Beseitigung. Das Muster auf dieser Seite enthält alle Felder in sieben Blöcken und lässt sich ausdrucken oder als PDF speichern. Aufbewahrt wird das Protokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung, besser dauerhaft in der Fahrzeugakte.

Selbst prüfen statt Prüfdienst? Der Online-Kurs Stapler kostet 525 €.

Zum Kurs & Preis →

Wer darf das Prüfprotokoll unterschreiben?

Unterschreiben darf nur die Person, die geprüft hat, und das muss eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 sein, in der DGUV Vorschrift 68 Sachkundiger genannt. Mit ihrer Unterschrift übernimmt sie die fachliche Verantwortung für die Aussage, dass der Stapler sicher ist. Ein Protokoll, das der Werkstattleiter für einen Kollegen unterschreibt, oder eine Unterschrift ohne passende Qualifikation macht den Nachweis angreifbar. Rechtswirksam wird die Prüfung erst durch die Kombination aus Ausbildung, Erfahrung, aktueller Tätigkeit, Prüfwissen und schriftlicher Beauftragung. Das Prüfwissen vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Flurförderzeuge. Die Beauftragung durch den Arbeitgeber regeln Sie mit der Vorlage zur Beauftragung. Legen Sie eine Kopie davon zu den Protokollen, dann ist die Qualifikation des Unterzeichners gleich mit belegt.

Vorbereitung: Was Sie vor dem Ausfüllen brauchen

Ein Protokoll ist nur so gut wie die Daten, die hineingehen. Sammeln Sie vorher:

  • Betreiberdaten: Firma, Standort, Ansprechpartner, interne Fahrzeugnummer
  • Fahrzeugdaten: Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr, Nenntragfähigkeit, Antriebsart, Betriebsstundenstand
  • Anbaugeräte: Liste aller Geräte, die an diesem Fahrzeug eingesetzt werden, mit Seriennummer
  • Vorjahresprotokoll: Messwerte für Ketten und Gabeln, offene Mängel, Datum der letzten Prüfung
  • Prüfgrundlagen: DGUV Vorschrift 68, Betriebsanleitung des Herstellers, gegebenenfalls FEM 4.004

Füllen Sie den Kopf des Protokolls vor dem Termin aus. Am Fahrzeug tragen Sie dann nur noch Befunde und Messwerte ein. Das spart Zeit und verhindert Übertragungsfehler. Prüfen Sie bei gebraucht gekauften oder gemieteten Staplern besonders, ob die Seriennummer auf dem Typenschild mit den Papieren übereinstimmt. Fehlt das Vorjahresprotokoll ganz, vermerken Sie das im Kopf, damit klar ist, warum keine Vergleichswerte vorliegen.

Prüfprotokoll ausfüllen Schritt für Schritt

Die Vorlage ist in sieben Blöcke gegliedert. Die Reihenfolge entspricht dem Weg vom Fahrzeug zur Freigabe.

Aufbau des Prüfprotokolls 1 Kopfdaten Betreiber und Fahrzeug 2 Prüfanlass und Prüfgrundlagen 3 Prüfumfang und Anbaugeräte 4 Messwerte Ketten und Gabeln 5 Befunde und Mängel mit Frist 6 Ergebnis und nächster Termin 7 Unterschrift vor dem Termin am Fahrzeug nach der Prüfung
Die Kopfdaten füllen Sie vorab aus, Messwerte und Befunde am Fahrzeug, Ergebnis und Unterschrift zum Schluss.

Schritt 1: Kopfdaten zu Betreiber und Fahrzeug

Tragen Sie Firma, Standort, interne Fahrzeugnummer, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr, Nenntragfähigkeit und Betriebsstunden ein. Die Seriennummer ist das wichtigste Feld: Nur sie ordnet das Protokoll eindeutig einem Fahrzeug zu, auch wenn der Stapler später den Standort wechselt. Der Betriebsstundenstand zeigt, wie stark das Gerät seit der letzten Prüfung genutzt wurde.

Schritt 2: Prüfanlass und Prüfgrundlagen

Kreuzen Sie an, ob es sich um die wiederkehrende Prüfung, eine außerordentliche Prüfung nach Unfall oder Umbau oder eine Nachprüfung nach Mängelbeseitigung handelt. Nennen Sie als Grundlage § 37 DGUV Vorschrift 68 und § 14 BetrSichV sowie die Betriebsanleitung. Damit ist die „Art der Prüfung“ im Sinne der Verordnung dokumentiert.

Schritt 3: Prüfumfang und Anbaugeräte

Beschreiben Sie, was geprüft wurde: alle Baugruppen laut Checkliste, Funktionsprüfung ohne und mit Last, Anbaugeräte mit Seriennummer. Wurde etwas nicht geprüft, etwa weil ein Anbaugerät verliehen war, schreiben Sie das ausdrücklich hinein. Ein lückenhafter Umfang ist erlaubt, ein verschwiegener nicht.

Schritt 4: Messwerte eintragen

Notieren Sie die Kettenlängung links und rechts in Prozent, die Dicke beider Gabelzinken am Gabelrücken im Verhältnis zur Ausgangsdicke und, bei Luftreifen, die Profiltiefe. Ergänzen Sie die Vorjahreswerte daneben. So sieht jeder Leser sofort, wie schnell der Verschleiß fortschreitet.

Schritt 5: Befunde und Mängel mit Frist

Jeder Mangel bekommt eine eigene Zeile: Baugruppe, Beschreibung, Bewertung als Mangel mit Frist oder gefährlicher Mangel, Frist zur Beseitigung und Zuständigkeit. Formulieren Sie so, dass eine Werkstatt ohne Rückfrage weiß, was zu tun ist. „Kette links ersetzen, Längung 3,2 %“ ist besser als „Kette prüfen“.

Schritt 6: Gesamtergebnis und nächster Termin

Wählen Sie eine von drei Aussagen: keine Bedenken gegen den Weiterbetrieb, Weiterbetrieb nach Beseitigung der Mängel bis zur Frist, oder Weiterbetrieb erst nach Beseitigung und Nachprüfung. Tragen Sie den nächsten Prüftermin ein, spätestens zwölf Monate nach diesem Datum. Hat die Gefährdungsbeurteilung eine kürzere Frist festgelegt, gilt diese, zum Beispiel sechs Monate im Mehrschichtbetrieb.

Schritt 7: Unterschrift und Bestätigung der Mängelbeseitigung

Die befähigte Person unterschreibt mit Datum und Namen in Druckbuchstaben. Ein zweites Feld nimmt später die Bestätigung auf, dass die Mängel beseitigt sind, mit Datum und Unterschrift. Erst dann ist das Protokoll abgeschlossen. Wer die Reparatur ausgeführt hat, notieren Sie ebenfalls, etwa die eigene Werkstatt oder den Servicepartner.

Typische Mängel und wie sie ins Protokoll gehören

Die Kunst liegt in der Formulierung. Ein Protokolleintrag muss auch in einem Jahr noch verständlich sein, für die Werkstatt ebenso wie für einen neuen Kollegen. Die Tabelle zeigt häufige Mängel, woran Sie sie erkennen und wie ein brauchbarer Eintrag mit Maßnahme aussieht.

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme und Eintrag im Protokoll
Hubkette gelängtMesswert über dem Grenzwert des Herstellers„Hubkette rechts, Längung 3,1 %, ersetzen, gefährlich, stillgelegt“
Gabelzinke abgenutztGabelrücken deutlich dünner als der Schaft„Zinke links, 45 von 50 mm, ersetzen vor Weiterbetrieb“
Neigezylinder undichtÖlfilm an der Kolbenstange„Neigezylinder links schwitzt, abdichten, Frist 4 Wochen“
Hupe ohne Funktionkein Signal beim Betätigen„Hupe defekt, instand setzen vor Weiterbetrieb“
Reifen verschlissenVerschleißmarke erreicht, Ausbrüche„Superelastikreifen vorn rechts, Verschleißgrenze, Frist 2 Wochen“
Diagramm fehltkein Tragfähigkeitsschild für die Klammer„Klammer ohne Resttragfähigkeitsangabe, bis Nachrüstung nicht einsetzen“

Die Beispieleinträge enthalten jeweils Ort, Befund, Maßnahme und Frist. Genau diese vier Angaben braucht die Werkstatt, und genau diese vier Angaben braucht auch die Berufsgenossenschaft, wenn sie das Protokoll nach einem Vorfall liest. Vermeiden Sie Sammelbegriffe wie „diverse Mängel“ oder „Hydraulik überholen“. Die Bewertung „gefährlich“ bedeutet immer: Fahrzeug sofort außer Betrieb, Sperrschild anbringen, Vorgesetzten informieren. Ob ein Befund als gefährlich einzustufen ist, erklärt die Seite Stapler-Mängel bewerten mit Grenzwerten.

Vorlage: Vorschau und Download

So ist das Muster aufgebaut. Die Felder übernehmen Sie in Ihr eigenes Formular, in eine Tabellenkalkulation oder in Ihre Prüfsoftware, oder Sie drucken diese Seite direkt aus. Für jedes Fahrzeug verwenden Sie ein eigenes Blatt:

  • Betreiber, Standort, Fahrzeugnummer, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr, Tragfähigkeit, Betriebsstunden
  • Prüfanlass (wiederkehrend, außerordentlich, Nachprüfung) und Prüfgrundlagen
  • Prüfumfang mit Anbaugeräten, nicht geprüfte Teile mit Begründung
  • Messwerte Ketten, Gabeln, Reifen mit Vorjahreswerten
  • Mängelliste mit Bewertung, Frist und Zuständigkeit
  • Gesamtergebnis, nächster Prüftermin, Unterschrift, Bestätigung der Mängelbeseitigung

Als Anlage zum Protokoll eignet sich die Checkliste zur UVV-Prüfung Stapler. Protokoll und Checkliste zusammen ergeben einen vollständigen Nachweis.

Aufbewahrung und Prüfplakette

Das Protokoll wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Empfehlenswert ist, alle Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer in der Fahrzeugakte zu behalten. Wird ein Stapler verkauft, geben Sie Kopien mit, der Käufer weiß dann, was er übernimmt. Elektronische Protokolle sind zulässig, wenn sie nicht unbemerkt geändert werden können und die prüfende Person eindeutig erkennbar ist.

Die Plakette ist die sichtbare Kurzfassung des Protokolls. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung und kommt erst auf das Fahrzeug, wenn im Protokoll kein offener Mangel mehr steht. Kleben Sie sie an eine Stelle, die der Fahrer vom Sitz aus sieht. Wie Sie Nachweise für alle Arbeitsmittel ordnen, erklärt die Seite zur Prüfdokumentation.

Externer Prüfdienst

700 € / Jahr
  • 7 Stapler à 100 €
  • jedes Jahr erneut
  • Protokoll vom Dienstleister

Eigene befähigte Person

525 € einmalig
  • plus 280 € Arbeitszeit pro Jahr
  • Ersparnis 420 € pro Jahr
  • Kurs nach ca. 15 Monaten bezahlt

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Welche Fehler machen Prüfprotokolle wertlos?

  • Keine Seriennummer: Das Protokoll lässt sich keinem Fahrzeug sicher zuordnen.
  • „Ohne Befund“ als einziger Eintrag: Ohne Prüfumfang ist nicht erkennbar, was überhaupt geprüft wurde.
  • Mängel ohne Frist: Niemand weiß, bis wann gehandelt werden muss.
  • Beseitigung nicht bestätigt: Offene Mängel bleiben auf dem Papier offen, auch wenn sie repariert sind.
  • Unterschrift eines Nichtprüfers: Der Nachweis hält einer Kontrolle nicht stand.
  • Protokoll erst Wochen später geschrieben: Details gehen verloren, Messwerte werden geschätzt.
  • Messwerte ohne Einheit: „3,1“ sagt nichts, wenn offen bleibt, ob Prozent oder Millimeter gemeint sind.
  • Kein Prüfanlass angegeben: Nach einem Unfall ist dann unklar, ob die Prüfung vor oder nach der Reparatur stattfand.

Wie die Prüfung selbst abläuft, beschreibt die Anleitung zur UVV-Prüfung Stapler. Die Grundlagen zu Pflicht und Fristen stehen im Ratgeber zur UVV-Prüfung von Staplern.

Häufige Fragen zum Prüfprotokoll für Stapler

Gibt es ein amtliches Formular für das Prüfprotokoll?

Nein. Weder die DGUV Vorschrift 68 noch die Betriebssicherheitsverordnung schreiben ein bestimmtes Formular vor. Vorgegeben sind nur die Mindestinhalte: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Hersteller, Prüfdienste und Berufsgenossenschaften bieten eigene Muster an. Welches Sie verwenden, ist Ihre Entscheidung, solange die Pflichtangaben enthalten und die Einträge nachvollziehbar sind.

Muss das Prüfprotokoll handschriftlich unterschrieben werden?

Bei Papierprotokollen ist die handschriftliche Unterschrift der übliche Weg. Elektronische Protokolle sind zulässig, wenn die prüfende Person eindeutig erkennbar ist und die Einträge nicht unbemerkt verändert werden können, etwa durch eine Prüfsoftware mit persönlichem Zugang oder eine elektronische Signatur. Ein eingescanntes Formular ohne Unterschrift oder ein ausgedrucktes Protokoll ohne Namen reicht dagegen nicht als Nachweis.

Wie lange muss ich Prüfprotokolle für Stapler aufbewahren?

Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Das ist die gesetzliche Untergrenze. In der Praxis empfiehlt sich eine deutlich längere Aufbewahrung, am besten über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs. Nur so lassen sich Verschleißtrends erkennen, und nach einem Unfall können Sie auch frühere Prüfungen belegen. Für Ansprüche aus einem Schaden gelten zudem Verjährungsfristen, die über ein Jahr hinausgehen.

Braucht jedes Anbaugerät ein eigenes Protokoll?

Anbaugeräte werden nach § 37 DGUV Vorschrift 68 mitgeprüft. Werden sie immer am selben Stapler genutzt, genügt ein Eintrag im Protokoll dieses Fahrzeugs mit Seriennummer. Wechseln sie zwischen mehreren Staplern, ist ein eigenes Protokoll je Anbaugerät übersichtlicher. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Resttragfähigkeit der Kombination aus Stapler und Anbaugerät am Fahrzeug erkennbar ist.

Darf ich das Protokoll des Prüfdienstes weiterverwenden?

Sie dürfen dessen Gliederung als Anregung nutzen, wenn Sie künftig selbst prüfen. Beachten Sie aber, dass manche Formulare urheberrechtlich geschützt oder an eine Prüfsoftware gebunden sind. Die Vorlage auf dieser Seite können Sie frei für Ihren Betrieb verwenden und anpassen. Die alten Protokolle des Prüfdienstes bewahren Sie in jedem Fall auf, denn sie enthalten die Vorjahreswerte für Ihre Vergleiche.

Protokolle selbst unterschreiben dürfen

Die Unterschrift unter dem Prüfprotokoll setzt die Fachkunde einer befähigten Person voraus. Unser Online-Kurs vermittelt Regelwerke, Prüfkriterien und Dokumentation, mit Zertifikat.

525 € pro Teilnehmer

Kurs & Preis ansehen

Ersparnis berechnen

Junge Kranausbildung, Gummersbach · Schulungen seit 2016

Weiterlesen

Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
Kurs Stapler
525 €
Ansehen