Eine befähigte Person am Bau prüft Krane, Anschlagmittel und Leitern mindestens jährlich, und diese wiederkehrenden Prüfungen kann ein Bauunternehmen mit eigenem Personal übernehmen. Für bestimmte Kranarten wie Turmdrehkrane verlangt die Betriebssicherheitsverordnung zusätzlich Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen, die extern bleiben. Poliere, Maschinisten und Baugeräteführer mit Metall- oder Baumaschinenausbildung bringen gute Voraussetzungen mit. Die drei passenden Online-Kurse kosten zusammen 1.240 €.
Welche Prüfpflichten gelten für Bauunternehmen?
Auf der Baustelle arbeiten Arbeitsmittel unter Bedingungen, für die sie härter sein müssen als in jeder Halle: Regen, Frost, Betonschlämme, Staub und ständiger Transport zwischen Bauhof und Baustelle. Gleichzeitig wechseln die Einsatzorte, oft arbeiten mehrere Gewerke nebeneinander, und Lasten werden über Bereiche gehoben, in denen Menschen arbeiten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft achtet bei Baustellenkontrollen deshalb besonders auf Krane, Anschlagmittel und Leitern.
Die Rechtsgrundlage ist dieselbe wie in jeder Branche. Nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel wiederkehrend geprüft werden. Krane sind nach § 26 DGUV Vorschrift 52 mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Für bestimmte Kranarten, etwa Turmdrehkrane und Fahrzeugkrane, schreibt Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung zusätzlich Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen vor, zum Beispiel alle vier Jahre. Anschlagmittel sind nach DGUV Regel 109-017 mindestens jährlich zu prüfen, Leitern in Fristen nach Gefährdungsbeurteilung.
Eine Besonderheit am Bau: Wird ein Kran auf einer neuen Baustelle aufgestellt, muss er vor der erneuten Inbetriebnahme geprüft werden. Wer das jedes Mal extern beauftragt, wartet auf Termine, während der Bauablauf drängt. Grundlagen zur Kranprüfung stehen auf der Seite zur Kranprüfung.
Typische Arbeitsmittel im Bauunternehmen
Die folgende Tabelle zeigt die prüfpflichtigen Arbeitsmittel, die in einem Hoch- oder Tiefbauunternehmen fast immer vorhanden sind:
| Arbeitsmittel | Regelwerk | Frist | Kurs | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Schnelleinsatzkrane, Turmdrehkrane, Lkw-Ladekrane | DGUV Vorschrift 52 § 26, BetrSichV Anhang 3 | mind. jährlich, je nach Kranart zusätzlich Prüfsachverständiger | Krane | 620 € |
| Kettengehänge, Hebebänder, Rundschlingen, Steinzangen | DGUV Regel 109-017 | mind. jährlich, Rundstahlketten zusätzlich Rissprüfung mind. alle 3 Jahre | Anschlagmittel | 345 € |
| Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern | DGUV Information 208-016 | nach Gefährdungsbeurteilung, meist jährlich | Leitern & Tritte | 275 € |
| eigene Scheren- und Gelenkteleskopbühnen | DGUV Grundsatz 308-002 | mind. jährlich | Hebebühnen | 550 € |
Hubarbeitsbühnen mieten viele Bauunternehmen nur für einzelne Bauphasen. Dann ist der Vermieter für die wiederkehrende Prüfung zuständig, und der eigene Kurs lohnt sich erst bei eigenen Geräten. Nicht behandelt werden in unseren Kursen Gerüste, Baumaschinen wie Bagger und Radlader sowie Lkw über 3,5 t, auf denen ein Ladekran montiert ist. Der Ladekran selbst ist dagegen ein Kran und gehört zur Kranprüfung. Die übliche Baukombination aus Kran, Anschlagmittel und Leiter stellt der Kurs-Finder für Bauunternehmen zusammen.
Typische Risiken und Unfälle auf der Baustelle
Auf der Baustelle kommen Wetter, Zeitdruck und wechselndes Personal zusammen. Die folgenden Schadensbilder sind typisch für die Branche.
Anschlagmittel im Baucontainer
Ketten und Hebebänder werden nach dem Einsatz oft in den Container geworfen, verschmutzt mit Beton und Schalöl, nass und ohne Schutz. Hebebänder mit eingetrocknetem Beton verlieren an Flexibilität, das Etikett wird unleserlich. Kettenglieder werden an Betonkanten ohne Kantenschutz eingekerbt. Solche Teile sind häufig ablegereif, werden aber weiter benutzt, weil niemand sie aussortiert.
Krane nach dem Umsetzen
Beim Transport und beim Aufstellen eines Baukrans entstehen Schäden an Bolzen, Abspannungen, Seilen und elektrischen Leitungen. Eine ungenügend geprüfte Abstützung auf nachgebendem Boden ist ein besonderes Risiko. Deshalb ist die Prüfung nach dem Aufstellen so wichtig wie die jährliche Prüfung.
Leitern als Arbeitsplatz
Leitern werden am Bau schnell zum Arbeitsplatz, obwohl die TRBS 2121 Teil 2 das nur eingeschränkt zulässt. Beschädigte Holme vom Transport auf dem Dachträger, fehlende Fußverbreiterungen und selbst verlängerte Leitern gehören zu den häufigsten Befunden. Mehr dazu zeigt die Seite Anlegeleiter prüfen.
Witterung und Winterpause
Krane, Ketten und Leitern stehen am Bau oft monatelang im Freien. Feuchtigkeit führt zu Korrosion an Ketten und Seilen, Frost setzt Holzleitern und Kunststoffteilen zu. Nach einer längeren Winterpause lohnt deshalb eine Prüfung, bevor das Material wieder ausgegeben wird. Wer eine eigene befähigte Person im Bauhof hat, legt diese Prüfung genau in die Wochen vor dem Saisonstart.
Was kostet die externe Prüfung im Bauunternehmen pro Jahr?
Als Musterbetrieb dient ein Hochbauunternehmen mit 50 Beschäftigten. Es besitzt zwei Schnelleinsatzkrane und einen Lkw-Ladekran, 80 Anschlagmittel und 30 Leitern. Hubarbeitsbühnen werden bei Bedarf gemietet. Gerechnet wird mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben, und 40 € pro Stunde für die eigene Prüfzeit.
| Arbeitsmittel | Externe Prüfung pro Jahr | Eigene Prüfzeit pro Jahr |
|---|---|---|
| 3 Krane | 3 × 450 € + 60 € Anfahrt = 1.410 € | 3 × 120 Min. = 6 Std. = 240 € |
| 80 Anschlagmittel | 80 × 10 € + 40 € Anfahrt = 840 € | 80 × 5 Min. = rund 6,7 Std. = 267 € |
| 30 Leitern | 30 × 15 € + 40 € Anfahrt = 490 € | 30 × 10 Min. = 5 Std. = 200 € |
| Summe | 2.740 € | rund 707 € |
Die jährliche Differenz beträgt rund 2.033 €. Die drei Kurse für 1.240 € sind damit nach gut 7 Monaten bezahlt (1.240 € ÷ 169,44 € pro Monat). Nicht eingerechnet sind zusätzliche Prüfungen nach dem Umsetzen eines Krans, die bei eigenem Prüfer ebenfalls günstiger werden. Mit eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner für Krane.
Externer Prüfdienst
- 3 Krane, 80 Anschlagmittel, 30 Leitern
- jedes Jahr erneut
- Warten auf Termine nach dem Umsetzen
Eigene befähigte Person
- 3 Online-Kurse
- plus ca. 707 € eigene Prüfzeit
- nach gut 7 Monaten bezahlt
Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.
Die Lösung: eigene befähigte Personen für Kran, Anschlagmittel und Leiter
In Bauunternehmen kommen für die Prüfungen vor allem Personen aus dem Bauhof und der Gerätetechnik in Frage: Land- und Baumaschinenmechatroniker, Industriemechaniker, Baugeräteführer mit technischer Ausbildung oder Werkstattmeister, die die Krane warten und umsetzen. Sie kennen die Geräte aus ihrer täglichen Arbeit und bringen damit Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Sinne der TRBS 1203 mit. Ein Polier ohne technische Ausbildung ist für die Kranprüfung dagegen meist nicht die richtige Wahl, kann aber mit passender Erfahrung die Leitern übernehmen. Den Selbstcheck finden Sie unter Voraussetzungen für befähigte Personen.
- Krane (620 €): jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 52, Prüfung nach dem Aufstellen, Kranprüfbuch und Abgrenzung zum Prüfsachverständigen.
- Anschlagmittel (345 €): Ablegereife, Kennzeichnung und ein Anschlagmittelregister, das auch über mehrere Baustellen funktioniert.
- Leitern und Tritte (275 €): für den Bauhof oder für jede Kolonne, damit beschädigte Leitern gar nicht erst auf die Baustelle gelangen.
Die Kurse vermitteln die Fachkunde. Prüfungen, die Anhang 3 BetrSichV einem Prüfsachverständigen vorbehält, bleiben extern.
Praxisbeispiel: Prüfungen zentral über den Bauhof
Der Musterbetrieb hat bisher für jede Kranaufstellung einen Prüfdienst angefordert und die Anschlagmittel einmal im Jahr im Bauhof prüfen lassen. Zwischen den Terminen war unklar, welche Kette auf welcher Baustelle unterwegs ist. So stellt er um:
- Bauhof als Prüfstelle: Der Bauhofleiter, gelernter Land- und Baumaschinenmechatroniker mit langjähriger Erfahrung im Umsetzen der Krane, belegt alle drei Kurse.
- Material kennzeichnen: Jedes Anschlagmittel und jede Leiter bekommt eine Nummer und eine farbige Prüfplakette mit dem Prüfjahr. Material ohne gültige Plakette nimmt keine Kolonne mehr mit.
- Prüfung beim Rücklauf: Kommt Material von einer Baustelle zurück, wird es im Bauhof geprüft, bevor es wieder ausgegeben wird. Beschädigtes wird sofort ausgesondert.
- Kranprüfung nach dem Aufstellen: Der Bauhofleiter prüft die Schnelleinsatzkrane nach dem Aufstellen selbst. Die Termine beim Prüfsachverständigen werden langfristig geplant.
So sinken nicht nur die Kosten: Beim nächsten Besuch der Aufsichtsperson liegen Register und Prüfnachweise vollständig vor. Wer auch Hubarbeitsbühnen besitzt, findet Hinweise auf der Seite zur Prüfung von Hebebühnen, für Betriebe mit Fahrzeugflotte lohnt ein Blick auf Kommunen und Bauhöfe.
Häufige Fragen zur befähigten Person am Bau
Darf eine befähigte Person Turmdrehkrane prüfen?
Die jährliche Prüfung eines Turmdrehkrans kann eine befähigte Person übernehmen. Zusätzlich verlangt Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung für Turmdrehkrane und einige andere Kranarten Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen, etwa wiederkehrend alle vier Jahre. Diese Prüfungen kann der eigene Mitarbeiter nicht ersetzen. Welche Prüfung wann fällig ist, gehört ins Kranprüfbuch, damit der Überblick auch über mehrere Baustellen erhalten bleibt.
Muss ein Kran nach jedem Umsetzen geprüft werden?
Ja. Wird ein Kran auf einer neuen Baustelle aufgestellt, ist er vor der erneuten Inbetriebnahme zu prüfen, weil Transport und Montage Schäden verursachen und Standsicherheit und Abstützung neu zu beurteilen sind. Eine eigene befähigte Person kann diese Prüfung ohne Wartezeit durchführen. Welche weiteren Prüfungen bei Ihrem Krantyp nötig sind, ergibt sich aus Anhang 3 BetrSichV und der Betriebsanleitung.
Wer prüft gemietete Hubarbeitsbühnen am Bau?
Die wiederkehrende Prüfung gemieteter Hubarbeitsbühnen übernimmt der Vermieter, er muss das Gerät geprüft übergeben. Der Bauunternehmer bleibt aber dafür verantwortlich, dass die Bühne vor der Benutzung auf erkennbare Mängel kontrolliert wird und nur unterwiesenes Personal sie bedient. Lassen Sie sich bei der Übergabe den Prüfnachweis zeigen und dokumentieren Sie ihn in Ihren Baustellenunterlagen.
Welche Ausbildung passt für Prüfungen im Bauunternehmen?
Für Krane und Anschlagmittel passen technische Berufe wie Land- und Baumaschinenmechatroniker, Industriemechaniker oder Metallbauer, verbunden mit Erfahrung an Baukranen und Hebezeugen. Für Leitern genügt eine Ausbildung im Bauhandwerk mit langjähriger Praxis. Entscheidend ist, dass die Person die Arbeitsmittel aus ihrer aktuellen Tätigkeit kennt. Ein Kurs ergänzt das Prüfwissen, ersetzt aber keine fehlende Berufsausbildung.
Wie behalten wir Anschlagmittel auf vielen Baustellen im Griff?
Bewährt haben sich drei Regeln: Jedes Anschlagmittel bekommt eine eindeutige Nummer, das Prüfjahr ist auf einer Plakette sichtbar, und Material wird bei jedem Rücklauf in den Bauhof kurz kontrolliert. Das Register führt die befähigte Person zentral. So lässt sich jederzeit sagen, welche Kette auf welcher Baustelle ist und wann sie zuletzt geprüft wurde, auch wenn eine Kolonne wechselt.