Ladekran prüfen: So prüfen Sie Lkw-Ladekrane mit Hydraulik, Abstützung und Lastmomentbegrenzung

Ein Ladekran ist ein Kran auf Rädern: mit Hydraulik statt Seil, Abstützungen statt Fundament und einer Lastmomentbegrenzung als wichtigster Sicherheitseinrichtung. So läuft die jährliche Prüfung ab.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 10 Min.
Kurz beantwortet

Einen Ladekran prüfen Sie mindestens jährlich als Kran nach DGUV Vorschrift 52, mit Schwerpunkt auf Hydraulik, Abstützung und Lastmomentbegrenzung. Hinzu kommen die Befestigung am Fahrzeugrahmen, Drehwerk und Säule, die Ausleger mit Teleskopen und Bolzen sowie die Steuerung, oft per Funk. Die jährliche Prüfung übernimmt eine befähigte Person. Große Ladekrane oberhalb der Grenzwerte aus Anhang 3 der BetrSichV brauchen zusätzlich wiederkehrend einen Prüfsachverständigen. Das Fahrzeug selbst wird getrennt nach DGUV Vorschrift 70 und bei der Hauptuntersuchung geprüft.

Selbst prüfen statt Prüfdienst? Der Online-Kurs Krane kostet 620 €.

Zum Kurs & Preis →

Wer darf einen Ladekran prüfen?

Lkw-Ladekrane sind Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 und werden mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft. Anhang 3 der BetrSichV unterscheidet dabei nach Größe: Für Ladekrane unterhalb der dort genannten Grenzwerte für Lastmoment und Reichweite (300 kNm und 15 m) bleibt es bei der jährlichen Prüfung durch die befähigte Person. Größere Ladekrane werden wie Fahrzeugkrane behandelt und zusätzlich regelmäßig von einem Prüfsachverständigen geprüft, mit zunehmendem Alter häufiger. Welche Gruppe für Ihren Kran gilt, entnehmen Sie Typenschild und Betriebsanleitung, im Zweifel fragen Sie den Hersteller. Rechtswirksam prüft nur, wer Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Tätigkeit mitbringt, in der Praxis oft Land- und Baumaschinenmechatroniker, Kfz-Mechatroniker mit Nutzfahrzeugerfahrung oder Hydrauliker. Das Prüfwissen für Krane vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Krane. Mehr zu den Sachverständigenprüfungen lesen Sie unter Sachverständigenprüfung von Kranen.

Wie bereiten Sie die Prüfung eines Ladekrans vor?

Anders als ein Hallenkran kommt der Ladekran zur Prüfung, nicht umgekehrt. Das macht die Planung einfacher, verlangt aber einen geeigneten Platz:

  • Prüfplatz: ebene, tragfähige Fläche, auf der der Kran voll abgestützt und über den ganzen Schwenkbereich bewegt werden kann, ohne Freileitungen in der Nähe
  • Unterlagen: Kranprüfbuch, Betriebsanleitung mit Lastdiagramm, Angaben des Herstellers zu Prüflasten, Einstellwerten und Wartungsintervallen, Protokolle früherer Sachverständigenprüfungen
  • Prüflasten: mindestens eine bekannte Last, mit der die Lastmomentbegrenzung bei einer definierten Ausladung geprüft werden kann
  • Werkzeug: Maßband, Messschieber, Drehmomentschlüssel für Befestigungs- und Drehkranzschrauben nach Herstellerangabe, Taschenlampe, Wasserwaage
  • Vorher reinigen: Ein stark verschmutzter Kran verbirgt Risse und Leckagen. Lassen Sie ihn vor der Prüfung waschen.

Fragen Sie den Fahrer nach Auffälligkeiten im Betrieb, etwa langsam absinkendem Ausleger, ruckelnden Bewegungen oder Fehlermeldungen der Steuerung.

Ladekran prüfen Schritt für Schritt

Ladekran: die Prüfbereiche 1 Befestigung am Fahrzeug 2 Abstützung, Standsicherheit 3 Säule, Drehwerk, Drehkranz 4 Ausleger, Teleskope, Bolzen 5 Hydraulik, Schläuche 6 Steuerung, Not-Halt, Funk 7 Lastprüfung, Lastmoment
Beim Ladekran übernehmen Abstützung und Lastmomentbegrenzung die Aufgaben, die beim Hallenkran Fundament und Überlastsicherung haben.

1. Befestigung am Fahrzeug

Der Kran ist über einen Hilfsrahmen, Zuganker oder Befestigungsbügel mit dem Fahrgestell verbunden. Kontrollieren Sie alle Befestigungsschrauben auf festen Sitz, die Zuganker auf Verformung und den Hilfsrahmen auf Risse, besonders im Bereich hinter dem Kran. Rostspuren an Schraubverbindungen deuten auf Bewegung hin.

2. Abstützung und Standsicherheit

Fahren Sie alle Stützen aus. Prüfen Sie Stützbeine und Schiebeholme auf Verformungen und Risse, die Verriegelungen der ausgefahrenen Holme, die Stützteller und die Stützzylinder auf Dichtheit. Die Stützen dürfen unter Last nicht einsinken. Ist eine Abstützüberwachung vorhanden, testen Sie, ob der Kran bei nicht ausgefahrener Stütze die Bewegung begrenzt. Die Libelle zum Ausrichten des Fahrzeugs muss ablesbar sein.

3. Säule, Drehwerk und Drehkranz

Prüfen Sie die Kransäule auf Risse, das Drehwerk auf Spiel und Geräusche und die Schrauben des Drehkranzes nach den Vorgaben des Herstellers. Ein Drehwerk, das sich unter Last ruckartig bewegt oder das bei ausgeschaltetem Antrieb nachdreht, ist ein ernster Befund.

4. Ausleger, Teleskope und Bolzen

Knickarm und Teleskope sehen Sie auf Risse an Schweißnähten, auf Verformungen und auf Verschleiß der Gleitstücke an. Bolzen der Gelenke und Zylinder müssen gesichert sein und dürfen kein übermäßiges Spiel haben. Kontrollieren Sie die Aufnahmen von Haken, Greifer oder Rotator. Greifer und Rotator sind Lastaufnahmemittel mit eigener Prüfung.

5. Hydraulik und Schlauchleitungen

Suchen Sie an allen Zylindern, Ventilen und Leitungen nach Leckagen. Prüfen Sie die Schlauchleitungen auf Scheuerstellen, Blasen, Knicke und Risse in der Außenhülle sowie auf ihr Herstelldatum, denn Hydraulikschläuche altern auch ohne sichtbaren Schaden. Die Senkbremsventile an den Zylindern müssen verhindern, dass der Ausleger bei Leitungsbruch absinkt: Eine gehobene Last darf bei stehendem Kran nicht merklich nachsacken.

6. Steuerung, Not-Halt und Funk

Prüfen Sie beide Steuerstände, falls vorhanden, die Kennzeichnung der Hebel, die selbsttätige Rückstellung in Nullstellung und jeden Not-Halt. Bei Funkfernsteuerung testen Sie Not-Halt am Sender und das Verhalten bei Signalverlust. Hat der Kran eine elektronische Steuerung, notieren Sie gespeicherte Fehlermeldungen.

7. Lastprüfung und Lastmomentbegrenzung

Führen Sie alle Bewegungen mit Last aus. Die Lastmomentbegrenzung prüfen Sie nach der Methode des Herstellers, typischerweise mit einer bekannten Last, die bei zunehmender Ausladung das zulässige Lastmoment erreicht. Der Kran muss dann Bewegungen sperren, die das Lastmoment weiter erhöhen, und nur noch lastmomentmindernde Bewegungen zulassen, also etwa Einfahren des Teleskops oder Senken der Last. Prüfen Sie auch, ob die Anzeige am Steuerstand die Überlastung meldet und ob sich die Begrenzung nicht ohne Weiteres überbrücken lässt.

Typische Mängel an Ladekranen

Ladekrane arbeiten im Freien, auf wechselnden Untergründen und werden auf der Straße durchgeschüttelt. Das prägt die typischen Befunde:

MangelErkennungsmerkmalMaßnahme
Lastmomentbegrenzung wirkungslosKran lässt sich über das zulässige Lastmoment hinaus ausfahrensofort stillsetzen, Fachwerkstatt
Ausleger sinkt unter Last abLast sackt bei stehendem Kran spürbar nachstillsetzen, Senkbremsventil und Zylinder prüfen lassen
Hydraulikschlauch beschädigt oder überaltertScheuerstelle bis zum Gewebe, Blasen, sehr altes HerstelldatumSchlauch ersetzen, bis dahin sperren
Stützholm verriegelt nichtHolm lässt sich unter Last einschiebenstillsetzen, Verriegelung instand setzen
Riss am HilfsrahmenAnriss an Schweißnaht, Rostfahnestillsetzen, Instandsetzung durch Fachbetrieb
Gleitstücke der Teleskope verschlissenSpiel zwischen den Teleskopen, SchleifspurenFrist setzen, Gleitstücke erneuern
Zylinder undichtÖlfilm an der Kolbenstange, Tropfspurenje nach Umfang Frist oder Stilllegung
Bolzensicherung fehltSplint oder Sicherungsring nicht vorhandenvor Weiterbetrieb ersetzen

Ölverlust ist beim Ladekran nicht nur ein Sicherheitsthema, sondern auch ein Umweltthema, denn Hydrauliköl gelangt auf Baustellen und Höfen schnell ins Erdreich. Nehmen Sie auch kleine Leckagen ernst, zumal eine kleine Undichtigkeit am Zylinder oft die Vorstufe eines größeren Schadens an Dichtung oder Kolbenstange ist. Auffällig viele Mängel an Stützen und Rahmen sprechen häufig für Einsätze auf zu weichem Untergrund oder ohne Unterlegplatten. Wie die Befunde einzustufen sind, zeigt die Seite Kranmängel bewerten.

Checkliste für Ladekrane

Die allgemeine Checkliste für Krane braucht beim Ladekran einige eigene Punkte. Diese sollten auf Ihrer Liste stehen:

  • Kranbefestigung, Hilfsrahmen, Zuganker
  • Stützen, Verriegelungen, Stützteller, Abstützüberwachung, Libelle
  • Säule, Drehwerk, Drehkranzschrauben
  • Ausleger, Teleskope, Gleitstücke, Bolzen mit Sicherung
  • Zylinder, Senkbremsventile, Schläuche mit Herstelldatum
  • Steuerstände, Funk, Not-Halt, Rückstellung der Hebel
  • Lastmomentbegrenzung mit bekannter Prüflast

Notieren Sie bei den Schläuchen das Herstelldatum, dann sehen Sie beim nächsten Mal sofort, welche Leitungen zum Tausch anstehen. Vermerken Sie außerdem, ob der Kran bei der Prüfung voll abgestützt und eben stand.

Alle weiteren Blöcke stehen in der Checkliste zur Kranprüfung.

Dokumentation und Plakette am Ladekran

Das Kranprüfbuch eines Ladekrans enthält neben der jährlichen Prüfung auch die Berichte der Prüfsachverständigen, soweit der Kran sie braucht, sowie Reparaturen an Hydraulik und Tragwerk. Weil der Kran an wechselnden Orten arbeitet, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegt. Praktisch heißt das: Das Prüfbuch oder eine Kopie des letzten Prüfnachweises fährt im Fahrzeug mit. Die Prüfplakette bringen Sie am Kran in der Nähe des Steuerstands an, wo der Bediener sie vor jedem Einsatz sieht. Die Kranprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs und von der jährlichen Prüfung des Fahrzeugs nach DGUV Vorschrift 70. Wie letztere abläuft, zeigt die Seite zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen.

Externer Prüfdienst

ca. 1.410 € / Jahr
  • 3 Ladekrane zu je ca. 450 €
  • plus 60 € Anfahrt
  • Fahrzeuge stehen am Prüftag

Eigene befähigte Person

620 € einmalig
  • Online-Kurs Krane
  • plus ca. 240 € Prüfzeit pro Jahr
  • Prüfung auf dem eigenen Hof

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Welche Fehler passieren bei der Prüfung von Ladekranen?

  • Kranprüfung mit Hauptuntersuchung verwechselt: Die HU prüft das Fahrzeug, nicht den Kran. Eine gültige HU-Plakette sagt nichts über die Kranprüfung.
  • Lastmomentbegrenzung nicht mit Last geprüft: Ohne bekannte Last lässt sich die wichtigste Sicherheitseinrichtung des Ladekrans nicht beurteilen.
  • Prüfung auf unebenem Gelände: Auf schiefem oder weichem Untergrund lassen sich Abstützung und Standsicherheit nicht sinnvoll prüfen.
  • Schlauchalter nicht beachtet: Äußerlich unauffällige, aber sehr alte Schläuche versagen ohne Vorwarnung.
  • Nur ein Steuerstand geprüft: Viele Ladekrane lassen sich von beiden Fahrzeugseiten bedienen. Jeder Steuerstand hat eigene Hebel und einen eigenen Not-Halt.
  • Anbaugeräte vergessen: Greifer, Rotator oder Palettengabel werden nicht mitgeprüft, obwohl sie eigene Prüfpflichten haben, siehe Anschlag- und Lastaufnahmemittel.

Einen Überblick über Pflicht und Fristen aller Kranarten gibt die Übersichtsseite Kranprüfung.

Häufige Fragen zur Prüfung von Ladekranen

Ersetzt die Hauptuntersuchung die Prüfung des Ladekrans?

Nein. Die Hauptuntersuchung nach Straßenverkehrsrecht prüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Der Ladekran ist ein eigenes Arbeitsmittel und wird nach DGUV Vorschrift 52 und Anhang 3 der BetrSichV mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft. Das Fahrzeug selbst braucht außerdem die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Es sind also drei getrennte Prüfungen mit eigenen Nachweisen.

Wann braucht ein Ladekran einen Prüfsachverständigen?

Das hängt von der Größe ab. Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung behandelt größere Ladekrane oberhalb bestimmter Grenzen für Lastmoment und Reichweite wie Fahrzeugkrane. Sie werden neben der jährlichen Prüfung durch die befähigte Person regelmäßig von einem Prüfsachverständigen geprüft, im höheren Betriebsalter häufiger. Für kleinere Ladekrane genügt die jährliche Prüfung durch die befähigte Person. Maßgeblich sind die Daten auf dem Typenschild.

Wie alt dürfen Hydraulikschläuche am Ladekran sein?

Die DGUV-Regel zu Hydraulik-Schlauchleitungen empfiehlt als Richtwert eine Verwendungsdauer von höchstens sechs Jahren einschließlich einer Lagerzeit von höchstens zwei Jahren. Der Hersteller des Krans kann abweichende Intervalle vorgeben. Unabhängig vom Alter wird ein Schlauch ersetzt, sobald er beschädigt ist. Das Herstelldatum ist auf der Schlauchleitung oder der Pressarmatur angegeben und sollte bei jeder Prüfung notiert werden.

Wer darf einen Ladekran bedienen?

Den Ladekran dürfen nur Personen selbstständig bedienen, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, im Führen des Krans ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind. Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis am Ladekran. Die Anforderungen beschreibt der DGUV Grundsatz 309-003. Die Bedienerausbildung ist etwas anderes als die Qualifikation zur befähigten Person, die den Kran prüft, und ersetzt sie nicht.

Muss der Greifer am Ladekran separat geprüft werden?

Ja. Greifer, Palettengabeln, Rotatoren und ähnliche Anbaugeräte sind Lastaufnahmemittel mit eigener Prüfpflicht, mindestens jährlich durch eine befähigte Person. Sie können bei derselben Gelegenheit wie der Kran geprüft werden, werden aber getrennt dokumentiert. Achten Sie besonders auf Bolzen, Gelenke, Zylinder und die Aufhängung am Kran, denn dort konzentriert sich erfahrungsgemäß der Verschleiß. Für jedes Anbaugerät gibt es einen eigenen Nachweis.

Ladekrane auf dem eigenen Hof prüfen

Mit einer eigenen befähigten Person bleiben Ihre Fahrzeuge für die Kranprüfung im Betrieb. Der Online-Kurs vermittelt die Fachkunde nach DGUV Vorschrift 52, mit Zertifikat.

620 € pro Teilnehmer

Kurs & Preis ansehen

Ersparnis berechnen

Junge Kranausbildung, Gummersbach · Schulungen seit 2016

Weiterlesen

Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
Kurs Krane
620 €
Ansehen