DGUV Vorschrift 68 einfach erklärt: Was die UVV für Flurförderzeuge verlangt

Die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ regelt Bau, Betrieb und Prüfung von Staplern und Hubwagen. Hier lesen Sie, welche Paragrafen im Alltag wirklich zählen, wie sie mit der Betriebssicherheitsverordnung zusammenspielen und was daraus für Ihre Prüfpraxis folgt.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die DGUV Vorschrift 68 ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für Flurförderzeuge, einfach erklärt: Sie regelt, wer Stapler fahren darf und wie oft sie geprüft werden. Kern für die Prüfpraxis ist § 37: Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte müssen in Abständen von längstens einem Jahr von einem Sachkundigen geprüft werden, das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Sachkundiger ist heute die befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung. Das kann ein Prüfdienst sein oder ein qualifizierter eigener Mitarbeiter. Die Vorschrift gilt für Gabelstapler ebenso wie für Hubwagen und Mitgängergeräte.

Selbst prüfen statt Prüfdienst? Der Online-Kurs Stapler kostet 525 €.

Zum Kurs & Preis →

Ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 Pflicht?

Ja. Die DGUV Vorschrift 68 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie wird von der Berufsgenossenschaft auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VII erlassen und ist für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich, genau wie ein Gesetz für den Bürger. Früher hieß sie BGV D27. Inhaltlich wurde sie bei der Umbenennung nicht verändert, weshalb ältere Unterlagen und Prüfprotokolle noch den alten Namen tragen.

Die Vorschrift gilt für Flurförderzeuge. Das sind Fördermittel, die bauartbedingt auf dem Boden fahren und Lasten heben, ziehen oder schieben. Darunter fallen Frontstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer, Elektro-Hubwagen, Mitgänger-Hochhubwagen, Schlepper und auch der Handgabelhubwagen ohne Motor. Ausgenommen sind Fahrzeuge, für die eigene Regelungen gelten, etwa Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, die unter die DGUV Vorschrift 70 fallen.

Neben der UVV verlangt die Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrende Prüfungen. Beide Regelwerke gelten nebeneinander. Die DGUV Vorschrift 68 liefert die konkrete Höchstfrist, die Verordnung den Rahmen. Welche Folgen das für die Prüfung im Betrieb hat, fasst die Seite zur UVV-Prüfung von Staplern zusammen.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Die DGUV Vorschrift 68 ist in Abschnitte gegliedert: Geltungsbereich und Begriffe, Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfungen sowie Ordnungswidrigkeiten. Für Betriebe, die Stapler einsetzen, sind nur wenige Paragrafen täglich relevant. Die Tabelle ordnet sie zusammen mit den ergänzenden Regelwerken ein.

RegelwerkParagraf / AbschnittKernaussage
DGUV Vorschrift 68§ 1 Geltungsbereichgilt für Flurförderzeuge mit und ohne Fahrerplatz
DGUV Vorschrift 68§ 7 Führen von FlurförderzeugenFahrer mindestens 18 Jahre, geeignet, ausgebildet, schriftlich beauftragt
DGUV Vorschrift 68§ 37 PrüfungPrüfung längstens jährlich durch Sachkundigen, Ergebnis schriftlich
Durchführungsanweisungenzu § 37Prüfumfang, Anbaugeräte, Prüfplakette erst nach Mängelbeseitigung
BetrSichV§ 3 Abs. 6, § 14Gefährdungsbeurteilung, Prüfung durch befähigte Person, Aufzeichnung
TRBS 1203gesamtAnforderungen an den Prüfer
FEM 4.004Herstellerrichtlinieeinheitliche Prüfkriterien je Baugruppe
DGUV Grundsatz 308-001gesamtAusbildung und Beauftragung der Fahrer

Warum eine UVV neben der Verordnung?

Unfallverhütungsvorschriften sind älter als die heutige Betriebssicherheitsverordnung. Sie wurden nicht aufgehoben, weil sie konkrete Pflichten für die Versicherten und Betriebe enthalten, die die Berufsgenossenschaft selbst überwacht. Wo sich beide überschneiden, ergänzen sie sich: Die BetrSichV verlangt, dass Sie Prüffristen festlegen, die UVV setzt die Obergrenze von einem Jahr. Wie die Verordnung insgesamt aufgebaut ist, erklärt unsere Seite zur Betriebssicherheitsverordnung.

DGUV Vorschrift 68: drei Rollen, klare Aufgaben Unternehmer Gefährdungsbeurteilung, Fristen, Beauftragung Fahrer (§ 7) ausgebildet, schriftlich beauftragt Einsatzprüfung vor jeder Schicht Sachkundiger (§ 37) befähigte Person nach TRBS 1203 Prüfung längstens jährlich
Fahrerausbildung und Fahrzeugprüfung sind zwei getrennte Pflichten. Die Verantwortung für beide trägt der Unternehmer.

Wie oft schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine Prüfung vor?

§ 37 nennt eine einzige feste Zahl: längstens ein Jahr. Das ist eine Obergrenze, keine Empfehlung. Die tatsächliche Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, und die kann kürzer ausfallen. Daneben gibt es Prüfanlässe, die nicht an einen Kalender gebunden sind.

PrüfartIntervallWer prüft
Wiederkehrende Prüfunglängstens alle 12 MonateSachkundiger / befähigte Person
Verkürzte Prüfungz. B. halbjährlich laut GefährdungsbeurteilungSachkundiger / befähigte Person
Außerordentliche Prüfungnach Unfall, Umbau, längerer StilllegungSachkundiger / befähigte Person
Prüfung nach Instandsetzungnach Reparatur sicherheitsrelevanter TeileSachkundiger / befähigte Person
Einsatzprüfungvor jeder SchichtFahrer

Wann die Frist kürzer sein sollte

Die Jahresfrist ist auf durchschnittliche Einsatzbedingungen ausgelegt. Ein Stapler, der im Dreischichtbetrieb 5.000 Betriebsstunden im Jahr läuft, verschleißt Ketten, Gabeln und Bremsen deutlich schneller als ein Gerät im Wareneingang eines Handwerksbetriebs. Ebenso belastend sind Kühlhäuser, Streusalz auf Außenflächen, Staub in Holz- und Zementbetrieben oder häufige Rampenfahrten. Hier ist ein halbjährlicher Abstand oder eine Kopplung an die Betriebsstunden sinnvoll. Diese Entscheidung gehört schriftlich in die Gefährdungsbeurteilung, damit sie bei einer Kontrolle nachvollziehbar ist.

Stilllegung über den Winter

Ein Stapler, der monatelang abgestellt war, darf nach Ablauf der Frist nicht einfach wieder anfahren. Er wird vor der Wiederinbetriebnahme geprüft. Die Frist ruht während der Standzeit nicht, sie läuft ab dem Datum der letzten Prüfung weiter. Wer Fristen für mehrere Arbeitsmittel planen muss, nutzt den Prüffristen-Rechner.

Wer darf nach DGUV Vorschrift 68 prüfen?

Die Vorschrift spricht vom Sachkundigen. Gemeint ist eine Person, die aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Vorschriften so vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann. Die Betriebssicherheitsverordnung nennt dieselbe Rolle heute „zur Prüfung befähigte Person“ und die TRBS 1203 beschreibt die Anforderungen: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Ein Sachverständiger oder eine Prüforganisation ist für die jährliche Staplerprüfung nicht vorgeschrieben. Der Staplerhändler, ein freier Prüfdienst oder ein eigener Mitarbeiter sind gleichermaßen zulässig, solange die Person die Anforderungen erfüllt und vom Arbeitgeber beauftragt ist. Nicht ausreichend ist der Staplerschein, denn er belegt die Fahrausbildung nach § 7, nicht die Prüfkompetenz nach § 37.

Wer die Prüfung ins eigene Haus holen will, braucht einen technisch ausgebildeten Mitarbeiter mit Staplererfahrung und das systematische Prüfwissen. Dieses vermittelt der Online-Kurs zur befähigten Person für Flurförderzeuge, von den Regelwerken bis zur Mängelbewertung. Wie sich Sachkundiger, Sachverständiger und befähigte Person unterscheiden, erklärt die Seite Sachkundiger oder Sachverständiger.

Was wird bei der Prüfung nach § 37 geprüft?

§ 37 verlangt die Prüfung des Flurförderzeugs einschließlich seiner Anbaugeräte, auch wenn diese nicht dauerhaft montiert sind. Die Durchführungsanweisungen beschreiben den Umfang als Prüfung des Zustands der Bauteile und Einrichtungen sowie der Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen. Wie das im Detail aussieht, konkretisiert die Herstellerrichtlinie FEM 4.004. In der Praxis umfasst das:

  • Tragende Teile: Rahmen, Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter, Gegengewicht
  • Hubeinrichtung: Hubgerüst, Hubketten, Kettenrollen, Endanschläge, Neigezylinder
  • Lastaufnahme: Gabelzinken, Gabelträger, Arretierung, Anbaugeräte
  • Hydraulik: Leitungen, Schläuche, Zylinder, Lasthaltung, Senkbremsventil
  • Fahrwerk: Bremsen, Lenkung, Räder, Radbefestigung
  • Elektrik und Antrieb: Batterie, Kabel, Not-Aus, Schalter, bei Gasstaplern die Flüssiggasanlage
  • Sicherheitseinrichtungen: Rückhaltesystem, Hupe, Beleuchtung, Sitzschalter, Warnleuchten
  • Kennzeichnung: Typenschild, Tragfähigkeitsdiagramm, Resttragfähigkeit mit Anbaugerät

Zur Prüfung gehört neben der Sichtprüfung immer eine Funktionsprüfung: Fahren, Bremsen, Heben, Senken und Neigen, möglichst auch mit Last. Erst dabei zeigen sich Fehler wie ein Hubgerüst, das unter Last absackt.

Alle Punkte zum Abhaken, sortiert nach Baugruppen, finden Sie in der Checkliste zur UVV-Prüfung Stapler. Den Ablauf einer Prüfung in der richtigen Reihenfolge zeigt die Anleitung zur UVV-Prüfung.

Dokumentation und Prüfplakette

Nach § 37 wird das Ergebnis der Prüfung schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die BetrSichV ergänzt in § 14 die Mindestinhalte: Art und Umfang der Prüfung, Ergebnis, Name der prüfenden Person. Eine elektronische Dokumentation ist zulässig. In der Praxis enthält ein vollständiger Nachweis zusätzlich Fahrzeugdaten wie Hersteller, Typ, Seriennummer und Betriebsstunden, die festgestellten Mängel und die Frist für die nächste Prüfung.

Die Prüfplakette ist nicht vorgeschrieben, aber allgemein üblich. Laut Durchführungsanweisung wird sie erst angebracht, wenn alle Mängel behoben sind. Eine fertige Vorlage mit allen Feldern bietet das Prüfprotokoll für Stapler. Unser Tipp: Bewahren Sie die Nachweise über die Mindestfrist hinaus auf. Eine lückenlose Historie zeigt Verschleißtrends und hilft nach einem Unfall.

Folgen bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 68

Die Berufsgenossenschaft überwacht die Einhaltung ihrer Vorschriften selbst. Ihre Aufsichtspersonen dürfen Betriebe besichtigen, Prüfnachweise einsehen und Anordnungen treffen, etwa die Stilllegung eines Staplers bis zur Prüfung. Die DGUV Vorschrift 68 enthält außerdem einen eigenen Abschnitt zu Ordnungswidrigkeiten, der auf § 209 SGB VII verweist. Danach kann ein Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nach einem Unfall wird es teuer

Die größeren Risiken entstehen, wenn etwas passiert. Stürzt eine Last, weil eine gelängte Hubkette reißt, prüfen Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft, ob die Prüfung durchgeführt und dokumentiert war. Fehlt sie, kann die Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit Regress beim Unternehmer oder bei verantwortlichen Vorgesetzten nehmen. Auch Sach- und Haftpflichtversicherer fragen nach dem Prüfnachweis. Wer dagegen belegen kann, dass eine befähigte Person fristgerecht geprüft hat, steht deutlich besser da, auch wenn der Unfall selbst nicht zu verhindern war. Eine Übersicht aller Folgen, arbeitsmittelübergreifend, bietet die Seite zu den Folgen fehlender Prüfung.

Kosten: extern prüfen lassen oder intern?

Ein Betrieb mit acht Staplern zahlt bei rund 100 € pro Fahrzeug etwa 800 € im Jahr für den Prüfdienst. Prüft ein eigener Mitarbeiter, fallen einmalig 525 € für den Kurs an und rund acht Stunden Arbeitszeit, bei 40 € Stundensatz also 320 € pro Jahr. Die Ersparnis von 480 € im Jahr hat den Kurs nach gut 13 Monaten eingespielt. Wie sich Hubwagen, Anfahrt und Aufpreise auswirken, zeigt der ausführliche Kostenvergleich zur UVV-Prüfung Stapler. Bei nur einem oder zwei Staplern bleibt der Händlerservice meist die günstigere Lösung.

Externer Prüfdienst

800 € / Jahr
  • 8 Stapler à 100 €
  • jedes Jahr erneut
  • Termin nach Verfügbarkeit

Eigene befähigte Person

525 € einmalig
  • plus 320 € Arbeitszeit pro Jahr
  • Ersparnis 480 € pro Jahr
  • Kurs nach ca. 13 Monaten bezahlt

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 68

Ist die DGUV Vorschrift 68 dasselbe wie die BGV D27?

Ja. Die DGUV Vorschrift 68 ist die frühere BGV D27. Mit der Zusammenführung der Regelwerke unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden die Vorschriften neu nummeriert, der Inhalt blieb gleich. Ältere Prüfprotokolle, Aufkleber und Schulungsunterlagen mit dem alten Namen sind deshalb nicht falsch, sie beziehen sich auf dieselben Pflichten. Für neue Unterlagen empfiehlt sich die aktuelle Bezeichnung.

Gilt die DGUV Vorschrift 68 auch für Handhubwagen?

Ja. Handgabelhubwagen sind Flurförderzeuge, auch wenn sie weder Motor noch Fahrerplatz haben. Sie fallen deshalb unter die Prüfpflicht nach § 37 und müssen mindestens jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Aufwand ist gering, typische Befunde sind verschlissene Laufrollen, undichte Hydraulik und eine Absenkung, die nicht mehr sicher regelt. Wie die Prüfung abläuft, erklärt unsere Seite zum Prüfen von Hubwagen.

Was ist der Unterschied zwischen § 7 und § 37?

§ 7 regelt die Fahrer: Wer einen Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig steuern soll, muss mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sein und schriftlich beauftragt werden. § 37 regelt die Technik: Das Fahrzeug wird mindestens jährlich von einem Sachkundigen geprüft. Beide Pflichten sind unabhängig voneinander. Ein ausgebildeter Fahrer ersetzt keine Prüfung, und ein geprüfter Stapler darf nicht von Unbefugten gefahren werden.

Muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 schriftlich dokumentiert werden?

Ja. § 37 verlangt, das Ergebnis schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine elektronische Dokumentation ist zulässig. Der Nachweis sollte mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis mit den festgestellten Mängeln sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person enthalten. Die Prüfplakette allein ist kein ausreichender Nachweis, sie ergänzt das Protokoll nur.

Wo finde ich den Text der DGUV Vorschrift 68?

Die Vorschrift steht kostenlos im Publikationsportal der DGUV zum Herunterladen bereit, zusammen mit den Durchführungsanweisungen, die die Paragrafen erläutern. Viele Berufsgenossenschaften stellen sie zusätzlich auf ihren eigenen Seiten bereit. Achten Sie darauf, die Fassung mit Durchführungsanweisungen zu verwenden, denn dort stehen die praktischen Hinweise zu Prüfumfang, Anbaugeräten und Prüfplakette, die im reinen Vorschriftentext fehlen.

DGUV Vorschrift 68 im Betrieb umsetzen

Die jährliche Prüfung nach § 37 kann ein eigener Mitarbeiter übernehmen. Die Fachkunde dafür vermittelt unser Online-Kurs, in rund drei Stunden und mit Zertifikat.

525 € pro Teilnehmer

Kurs & Preis ansehen

Ersparnis berechnen

Junge Kranausbildung, Gummersbach · Schulungen seit 2016

Weiterlesen

Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
Autor und fachlicher Prüfer aller Inhalte. Über uns & wie wir arbeiten
Kurs Stapler
525 €
Ansehen