Kettenzug und Winden prüfen ist Pflicht: Winden, Hub- und Zuggeräte müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Das verlangt § 23 DGUV Vorschrift 54, und zwar durch einen Sachkundigen, im Sinne der BetrSichV eine befähigte Person. Das gilt für Elektro- und Handkettenzüge, Seilzüge, Hebelzüge und Winden, jeweils einschließlich Tragkonstruktion. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen wird ebenfalls geprüft. Nachgewiesen wird im Prüfbuch oder per Plakette.
Ist die Prüfung von Kettenzügen und Winden Pflicht?
Ja. Kettenzüge, Seilzüge und Winden gehören zu den meistgenutzten Hebezeugen in Industrie und Handwerk, und entsprechend genau regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ ihre Prüfung. Nach § 23 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Geräte einschließlich Tragkonstruktion und Seilblöcke nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnisse bestimmen, ob häufiger geprüft werden muss.
Unter die Vorschrift fällt eine ganze Reihe von Geräten: Elektrokettenzüge an Hängebahnen, Schwenkkranen oder Traversen, Handkettenzüge, Elektroseilzüge, Handhebelzüge und Mehrzweckzüge, Seilwinden an Fahrzeugen oder im Stahlbau sowie Zahnstangenwinden und ähnliche Hubgeräte. Auch die Tragkonstruktion, an der ein Gerät hängt, und die Seilblöcke gehören ausdrücklich zur Prüfung.
Typische Betreiber sind Metall- und Maschinenbauer, Werkstätten, Instandhaltungsabteilungen, Bühnen- und Veranstaltungstechniker, Montagebetriebe und Bauhöfe. Gerade Handkettenzüge und Hebelzüge liegen oft in der Werkzeugkiste und werden bei der jährlichen Prüfung schnell vergessen, obwohl für sie dieselbe Pflicht gilt wie für den großen Elektrokettenzug.
Rechtsgrundlagen der Prüfung im Überblick
Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird durch die DGUV Vorschrift 54 konkretisiert. Für bestimmte Einsatzbereiche kommen weitere Regeln hinzu:
| Regelwerk | Was es regelt | Bedeutung für die Prüfung |
|---|---|---|
| BetrSichV § 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln | Grundpflicht zur Prüfung durch befähigte Personen, Dokumentation |
| TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen | Anforderungen an den Prüfer |
| DGUV Vorschrift 54 § 23 | Prüfungen | vor erster Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, mindestens jährlich durch Sachkundigen |
| DGUV Vorschrift 54 § 23a | Prüfnachweis | Prüfbuch, Kartei oder Prüfplakette |
| DGUV Grundsatz 309-007 | Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte | Vorlage für die Dokumentation |
| DGUV Vorschrift 17/18 | Veranstaltungs- und Produktionsstätten | zusätzliche Anforderungen in der Veranstaltungstechnik |
Wann gelten die Regeln für Krane?
Ein Kettenzug ist für sich genommen ein Hubgerät nach DGUV Vorschrift 54. Sobald er fest als Hubwerk in einen Kran eingebaut ist, zum Beispiel in die Laufkatze eines Brückenkrans oder an einen Säulenschwenkkran, gelten zusätzlich die Regeln für Krane mit ihren eigenen Prüfzuständigkeiten. In der Praxis werden beide Prüfungen dann oft in einem Termin erledigt. Was die DGUV Vorschrift 54 im Detail verlangt, erklären wir unter DGUV Vorschrift 54 einfach erklärt.
Wie oft müssen Kettenzüge und Winden geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 54 unterscheidet zwischen der Prüfung vor dem ersten Einsatz und der wiederkehrenden Prüfung. Hinzu kommt die Kontrolle durch den Bediener im Alltag.
| Prüfart | Wann? | Wer? |
|---|---|---|
| Kontrolle vor der Benutzung | vor Arbeitsbeginn | Bediener, Mängel melden |
| Prüfung vor erster Inbetriebnahme | nach Aufstellung bzw. Montage | Sachkundiger, prüft auch ordnungsgemäße Aufstellung |
| Prüfung nach wesentlichen Änderungen | vor der Wiederinbetriebnahme | Sachkundiger |
| Wiederkehrende Prüfung | nach Bedarf, mindestens jährlich | Sachkundiger |
Die theoretische Nutzungsdauer bei Elektrokettenzügen
Eine Besonderheit, die viele Betreiber nicht kennen: Bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen sowie Kranhubwerken verlangt die DGUV Vorschrift 54, dass bei der Prüfung der verbrauchte Anteil der theoretischen Nutzungsdauer ermittelt wird. Jedes Serienhubwerk ist für eine bestimmte Zahl an Volllaststunden ausgelegt. Aus Betriebsstunden und Lastkollektiv wird berechnet, wie viel davon schon verbraucht ist. Ist die theoretische Nutzungsdauer erreicht, darf das Gerät nur nach einer Generalüberholung weiterbetrieben werden. Ausnahmen gelten etwa bei abgesperrten Gefahrbereichen oder zustandsbezogener Instandhaltung.
Wann häufiger geprüft werden sollte
Mehrschichtbetrieb, häufiges Heben nahe der Nennlast, Einsatz im Freien, in staubiger oder korrosiver Umgebung und wechselnde Einsatzorte wie bei Montage oder Veranstaltungstechnik sprechen für kürzere Abstände. Wie die jährliche Prüfung eines Kettenzugs abläuft, zeigt unsere Anleitung zur Kettenzug-Prüfung.
Wer darf Kettenzüge und Winden prüfen?
Alle Prüfungen nach § 23 DGUV Vorschrift 54 führt ein Sachkundiger durch. Laut Durchführungsanweisung ist das, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den einschlägigen Vorschriften so vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann. Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist das eine befähigte Person. Ein Sachverständiger ist für die jährliche Prüfung nicht vorgeschrieben.
Die drei Voraussetzungen nach TRBS 1203
- Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung, etwa als Industriemechaniker, Mechatroniker, Elektroniker für Betriebstechnik oder Fachkraft für Veranstaltungstechnik.
- Berufserfahrung: praktische Erfahrung mit Hebezeugen, ihrer Mechanik, Bremsen und Steuerung.
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit: aktuelle Arbeit mit oder an Hebezeugen und regelmäßige Weiterbildung zum Stand der Technik.
In vielen Betrieben gibt es diese Leute bereits: den Instandhalter, der Kettenzüge schmiert und Lastketten tauscht, oder den Veranstaltungstechniker, der täglich mit Motorkettenzügen arbeitet. Was fehlt, ist das Prüfwissen: Wie wird die Kettenlängung gemessen? Wie wird die Bremse bewertet? Wie ermittelt man die verbrauchte Nutzungsdauer? Das vermittelt eine Schulung zur befähigten Person für Winden, Hub- und Zuggeräte. Danach beauftragt der Arbeitgeber die Person schriftlich.
Wichtig: Ein Kurs allein macht niemanden zum Sachkundigen. Er liefert die Fachkunde für die Prüfung. Ausbildung und Erfahrung müssen dazukommen. Ob das bei Ihnen passt: Voraussetzungen für befähigte Personen.
Was wird bei der Prüfung eines Kettenzugs geprüft?
Die Prüfung erstreckt sich laut Durchführungsanweisung im Wesentlichen auf Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Geräts, der Tragmittel, der Einrichtungen und der Tragkonstruktion. Die wichtigsten Prüfpunkte nach Gerätetyp:
| Gerät | Besonders prüfen |
|---|---|
| Elektrokettenzug | Lastkette auf Längung und Verschleiß, Kettennuss, Bremse, Rutschkupplung oder Überlastsicherung, Endschalter, Steuerschalter und Not-Halt, Kettenspeicher |
| Handkettenzug | Last- und Handkette, Lastdruckbremse, Getriebe, Haken mit Sicherungsfalle, Leichtgängigkeit |
| Elektroseilzug | Drahtseil auf Ablegereife, Seiltrommel und Seilführung, Seilbefestigung, Bremse, Endschalter |
| Handhebelzug | Kette oder Seil, Hebel und Klinkenmechanik, Bremse, Freilauffunktion, Haken |
| Seilwinde | Seil und Seilbefestigung auf der Trommel, Bremse, Sperrklinke, Befestigung der Winde, Mindestanzahl Seilwindungen |
| Tragkonstruktion | Befestigung, Laufschiene oder Träger, Laufkatze, Puffer und Endanschläge |
Zur Prüfung gehört immer auch ein Funktionstest mit Last, damit Bremse und Überlastsicherung unter realen Bedingungen bewertet werden können. Worauf es beim Elektrokettenzug im Detail ankommt, lesen Sie unter Elektrokettenzug prüfen, alle Prüfpunkte zum Abhaken in der Checkliste zur Prüfung von Winden und Hubgeräten.
Prüfnachweis und Prüfbuch
§ 23a DGUV Vorschrift 54 lässt für den Nachweis der Prüfungen mehrere Wege zu: einen Eintrag im Prüfbuch, eine Kartei oder eine Prüfplakette am Gerät, auf der das Prüfdatum und die prüfende Stelle zu erkennen sind. Als Vorlage für das Prüfbuch dient der DGUV Grundsatz 309-007 „Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte“. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV enthält jede Prüfaufzeichnung zudem Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers.
Bei Elektrokettenzügen empfiehlt sich immer ein Prüfbuch, weil dort auch die Betriebsstunden und der ermittelte Anteil der verbrauchten Nutzungsdauer von Jahr zu Jahr festgehalten werden. Eine Vorlage finden Sie unter Prüfbuch für Winden und Hubgeräte.
Praxistipp: Nummerieren Sie jedes Hubgerät, auch jeden Handkettenzug in der Werkzeugkiste, und führen Sie eine Geräteliste. So geht bei der Jahresprüfung kein Gerät verloren.
Was droht, wenn Kettenzüge nicht geprüft werden?
Versagt die Bremse eines Kettenzugs oder reißt eine verschlissene Lastkette, stürzt die Last ab, und zwar meist genau dort, wo gerade jemand arbeitet: beim Montieren, beim Ausrichten eines Werkstücks oder unter einer Bühnentraverse. Deshalb gehören Hubgeräte zu den Arbeitsmitteln, nach deren Prüfnachweisen Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden gezielt fragen. Fehlt die Prüfung, drohen:
- Bußgeld: Wer Arbeitsmittel verwenden lässt, ohne dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden, handelt ordnungswidrig (§ 22 BetrSichV). Nach § 25 ArbSchG sind Geldbußen von bis zu 5.000 € möglich.
- Strafrechtliche Folgen: Wird dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann eine Straftat vorliegen (§ 23 BetrSichV).
- Regress der Unfallversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
- Probleme bei Veranstaltungen: In der Veranstaltungstechnik verlangen Veranstalter und Betreiber von Spielstätten die Prüfnachweise oft vor dem Aufbau.
Mit einer regelmäßigen, dokumentierten Prüfung sind Sie auf der sicheren Seite und erkennen Verschleiß, bevor daraus ein Unfall wird.
Kettenzug prüfen lassen oder selbst prüfen?
Die externe Prüfung eines Kettenzugs kostet bei Prüfdiensten ab etwa 45 € netto pro Gerät, bei Elektrokettenzügen mit Ermittlung der Nutzungsdauer auch deutlich mehr. Hinzu kommen Anfahrt oder das Einschicken der Geräte. Wer viele Hubgeräte hat, etwa in der Veranstaltungstechnik oder im Maschinenbau, zahlt jedes Jahr einen spürbaren Betrag und muss Geräte für die Prüfung aus dem Betrieb nehmen.
Externer Prüfdienst
- pro Kettenzug und Prüfung
- Elektrokettenzüge meist teurer
- plus Anfahrt oder Versand
- jedes Jahr für jedes Gerät erneut
Eigene befähigte Person
- Online-Kurs, ca. 4 Stunden
- Prüfung im eigenen Takt, auch vor Einsätzen
- sofortige Prüfung nach Überlast oder Schaden
- nur interne Arbeitszeit
Externe Preise: Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben von Prüfdiensten. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer.
Rechenbeispiel: Veranstaltungstechnik mit 16 Kettenzügen
Ein Verleih für Veranstaltungstechnik besitzt 12 Motorkettenzüge und 4 Handkettenzüge. Bei rund 80 € pro Motorkettenzug und 45 € pro Handkettenzug zahlt er für die jährliche Prüfung etwa 1.140 € pro Jahr, in drei Jahren also rund 3.420 €. Qualifiziert er seinen Rigger oder Lagermeister, fallen einmalig 330 € für den Kurs an, dazu die interne Arbeitszeit. Der Kurs hat sich damit schon nach wenigen Geräten bezahlt gemacht. Die ausführliche Rechnung finden Sie im Kostenvergleich zur Kettenzug-Prüfung.
Wo Kettenzüge heben, sind Anschlagmittel immer mit im Spiel, und oft hängt der Kettenzug an einem Kran. Mehr dazu unter Anschlagmittel prüfen und Kranprüfung.
Häufige Fragen zur Prüfung von Kettenzügen und Winden
Wie oft muss ein Kettenzug geprüft werden?
Nach § 23 DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, bei intensiver Nutzung oder rauen Einsatzbedingungen auch häufiger. Zusätzlich wird vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen geprüft, bevor der Kettenzug wieder genutzt wird. Vor jedem Einsatz kontrolliert außerdem der Bediener Bremse, Kette und Haken auf erkennbare Mängel.
Muss auch ein Handkettenzug geprüft werden?
Ja. Handkettenzüge, Handhebelzüge und Mehrzweckzüge sind Hub- und Zuggeräte im Sinne der DGUV Vorschrift 54 und werden genauso jährlich geprüft wie ein Elektrokettenzug. Gerade diese kleinen Geräte liegen oft in Werkzeugkisten oder Montagefahrzeugen und werden bei der Prüfung übersehen. Eine vollständige Geräteliste mit fortlaufenden Nummern je Gerät verhindert das zuverlässig und spart Suchzeit.
Was bedeutet theoretische Nutzungsdauer bei Kettenzügen?
Kraftbetriebene Seil- und Kettenzüge sind für eine bestimmte Zahl an Volllaststunden ausgelegt. Bei der Prüfung wird anhand von Betriebsstunden und Lastkollektiv ermittelt, welcher Anteil dieser theoretischen Nutzungsdauer bereits verbraucht ist. Ist sie erreicht, muss das Gerät generalüberholt werden, bevor es weiter genutzt werden darf. Die Werte werden sinnvollerweise jedes Jahr im Prüfbuch festgehalten.
Was ist der Unterschied zwischen Kettenzug und Kran?
Ein Kettenzug ist ein Hubgerät nach DGUV Vorschrift 54. Hängt er lose an einem Träger oder wird er mobil eingesetzt, gelten die Regeln für Hub- und Zuggeräte. Ist er dagegen als Hubwerk fest in einen Kran eingebaut, etwa in einen Brückenkran oder Säulenschwenkkran, gelten zusätzlich die Regeln für Krane. Dann wird der Kran als Ganzes geprüft, der Kettenzug gehört dazu.
Wie wird die Prüfung nachgewiesen?
Nach § 23a DGUV Vorschrift 54 durch einen Eintrag im Prüfbuch, eine Kartei oder eine Prüfplakette am Gerät, auf der Prüfdatum und prüfende Stelle erkennbar sind. Für Elektrokettenzüge ist ein Prüfbuch empfehlenswert, weil dort auch die verbrauchte Nutzungsdauer dokumentiert wird. Als Vorlage dient der DGUV Grundsatz 309-007. Eine elektronische Führung ist ebenfalls möglich.
Gelten für Kettenzüge in der Veranstaltungstechnik besondere Regeln?
Ja. In Veranstaltungs- und Produktionsstätten kommen zu den Regeln der DGUV Vorschrift 54 weitere Anforderungen hinzu, etwa aus DGUV Vorschrift 17/18. Das betrifft vor allem Kettenzüge, die Lasten über Personen bewegen oder halten. Für sie gelten erhöhte Anforderungen an Bauart, Sicherheitseinrichtungen und Prüfung. Der Kurs vermittelt die Grundlagen, die speziellen Anforderungen der Veranstaltungstechnik sollten Sie zusätzlich im Blick behalten.
Reicht ein Online-Kurs, um Winden prüfen zu dürfen?
Ein Online-Kurs vermittelt die Fachkunde für die Prüfung: Regelwerke, Prüfpunkte je Gerätetyp, Ablegekriterien, Nutzungsdauer und Dokumentation. Sachkundiger beziehungsweise befähigte Person wird man aber erst zusammen mit Berufsausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und der Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine behördliche Anerkennung einzelner Kurse gibt es nicht. Mehr dazu: Ist eine Online-Schulung anerkannt?