UVV-Prüfung: Was ist das, wie oft ist sie fällig und wer darf prüfen?

Stapler, Firmenwagen, Hebebühne, Kran: Für viele Arbeitsmittel ist eine jährliche UVV-Prüfung vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, woher der Begriff kommt, welche Vorschriften gelten, was geprüft wird und warum der UVV-Prüfer rechtlich eine befähigte Person ist.

Von Dominik Junge Lesezeit: ca. 11 Min.
Kurz beantwortet

Die UVV-Prüfung ist die regelmäßige Prüfung eines Arbeitsmittels nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, und durchführen darf sie ein Sachkundiger, also eine befähigte Person. Typische Beispiele sind die jährliche Prüfung von Staplern nach DGUV Vorschrift 68, von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 und von Kranen nach DGUV Vorschrift 52. Geprüft wird der betriebssichere Zustand: tragende Teile, Bremsen, Sicherheitseinrichtungen, Funktion und Kennzeichnung. Das Ergebnis wird dokumentiert, oft mit Prüfplakette.

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Ist die UVV-Prüfung Pflicht?

Ja. Für die meisten Arbeitsmittel, mit denen Beschäftigte heben, fahren oder in der Höhe arbeiten, ist eine regelmäßige Prüfung vorgeschrieben. „UVV“ steht für Unfallverhütungsvorschrift. So hießen früher die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, heute tragen sie den Namen DGUV Vorschrift mit einer Nummer. Sie sind für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften verbindlich, und damit für praktisch jedes Unternehmen in Deutschland, das Beschäftigte hat.

Unabhängig davon verlangt auch die staatliche Betriebssicherheitsverordnung in § 14, dass Arbeitsmittel geprüft werden, die durch Gebrauch Schaden nehmen können. Die UVV-Prüfung ist also doppelt abgesichert: durch das Recht der Unfallversicherung und durch das staatliche Arbeitsschutzrecht. In der Praxis beschreiben beide dieselbe Prüfung. Der Begriff „UVV-Prüfung“ hat sich im Alltag gehalten, weil er kurz ist und jeder weiß, was gemeint ist: die jährliche Sicherheitsprüfung eines Arbeitsmittels durch einen Sachkundigen. Ausnahmen für kleine Betriebe oder selten genutzte Geräte gibt es nicht. Wie die BetrSichV die Prüfpflichten regelt, lesen Sie unter Betriebssicherheitsverordnung.

Rechtsgrundlagen der UVV-Prüfung im Überblick

Welche Vorschrift gilt, hängt vom Arbeitsmittel ab. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Grundlagen für die Arbeitsmittel, bei denen im Betrieb meist von „UVV-Prüfung“ die Rede ist:

RegelwerkFundstelleKernaussage
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge§ 37Prüfung durch Sachkundigen mindestens einmal jährlich
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge§ 57Prüfung durch Sachkundigen bei Bedarf, mindestens jährlich
DGUV Vorschrift 52 Krane§ 26Prüfung durch Sachkundigen mindestens jährlich
DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte§ 23Prüfung durch Sachkundigen mindestens jährlich
DGUV Regel 100-500 HebebühnenKapitel 2.10Prüfung durch Sachkundigen mindestens jährlich
BetrSichV§ 14Prüfpflicht für alle Arbeitsmittel, Dokumentation

Hebebühnen sind ein Sonderfall: Ihre Prüfung steht nicht in einer DGUV Vorschrift, sondern in einer DGUV Regel. Im Sprachgebrauch heißt sie trotzdem UVV-Prüfung. Auch die Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 wird oft so genannt. Sie verlangt aber eine Elektrofachkraft und ist nicht Gegenstand dieser Seite. Bei elektrisch betriebenen Staplern oder Kettenzügen prüft die befähigte Person die sicherheitsrelevanten Funktionen, die elektrische Prüfung der Anlage bleibt eine eigene Aufgabe.

Wie oft ist die UVV-Prüfung fällig?

Für die klassischen UVV-Arbeitsmittel liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Das heißt aber nicht, dass ein Jahr immer reicht. Alle genannten Vorschriften verlangen die Prüfung „nach Bedarf“ oder entsprechend den Einsatzbedingungen, mindestens aber jährlich. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest und hält sie im Prüfplan fest. Die Jahresfrist ist eine Obergrenze, kein Zielwert.

ArbeitsmittelPrüfintervallWer prüft
Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststaplermindestens jährlichSachkundiger, befähigte Person
Firmenwagen, Transporter unter 3,5 tbei Bedarf, mindestens jährlichSachkundiger, befähigte Person
Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnenmindestens jährlichSachkundiger, befähigte Person
Brücken-, Portal- und Schwenkkranemindestens jährlichSachkundiger, befähigte Person
Kettenzüge, Seilzüge, Windenmindestens jährlichSachkundiger, befähigte Person
alle genannten nach Unfall, Umbau oder Reparatur tragender Teilevor der WiederinbetriebnahmeSachkundiger, teils Sachverständiger

Kürzere Abstände sind sinnvoll bei Mehrschichtbetrieb, rauer Umgebung wie Kühlhaus, Baustelle oder Gießerei, bei häufig wechselnden Nutzern und wenn die letzte Prüfung viele Mängel ergeben hat. Wichtig: Die UVV-Prüfung eines Fahrzeugs hat nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun. Beide sind Pflicht, keine ersetzt die andere. Und die tägliche Kontrolle durch Fahrer oder Bediener ersetzt die UVV-Prüfung ebenfalls nicht, sie ergänzt sie nur. Die Fristen für alle acht Arbeitsmittel, auch für Leitern, Regale und Anschlagmittel, finden Sie in unserer Übersicht Prüffristen für Arbeitsmittel.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Die DGUV Vorschriften sprechen vom Sachkundigen, die Betriebssicherheitsverordnung von der zur Prüfung befähigten Person. Gemeint ist dieselbe Rolle: eine Fachkraft mit passender Berufsausbildung, Erfahrung mit den Arbeitsmitteln und aktueller Tätigkeit, die das Prüfwissen für das jeweilige Arbeitsmittel hat und vom Arbeitgeber beauftragt wurde. Der „UVV-Prüfer“ ist also kein eigener Beruf und kein geschützter Titel. Eine Zulassung durch Behörde oder Berufsgenossenschaft gibt es nicht, die Auswahl trifft der Arbeitgeber.

Das hat eine praktische Folge: Die UVV-Prüfung muss nicht zwingend von einem externen Prüfdienst kommen. Rechtswirksam prüfen darf auch ein eigener Mitarbeiter, etwa ein Kfz-Mechatroniker für die Firmenwagen oder ein Industriemechaniker für die Stapler, sobald er die Voraussetzungen erfüllt und beauftragt ist. Für ihn spricht, dass er die Geräte täglich sieht und nach einem Schaden sofort prüfen kann. Wann sich das lohnt, zeigt unsere Seite UVV-Prüfung selbst durchführen. Das Prüfwissen für Stapler vermittelt der Online-Kurs Flurförderzeuge für 525 €.

Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?

Die Prüfpunkte unterscheiden sich je nach Arbeitsmittel, folgen aber immer demselben Aufbau. Die Grafik zeigt die vier Prüfbereiche, die bei jeder UVV-Prüfung vorkommen.

Aufbau jeder UVV-Prüfung 1UnterlagenTypenschild, Prüfbuch 2SichtprüfungRisse, Verschleiß 3FunktionBremsen, Hubwerk 4SicherheitNot-Halt, Endschalter
Von den Unterlagen bis zu den Sicherheitseinrichtungen: Diese vier Bereiche gehören zu jeder UVV-Prüfung.

Unterlagen und Kennzeichnung

Typenschild, Tragfähigkeitsangaben, Betriebsanleitung und das Protokoll der letzten Prüfung. Offene Mängel aus dem Vorjahr werden zuerst kontrolliert. Fehlt die Betriebsanleitung, wird sie beim Hersteller nachbestellt.

Sichtprüfung

Tragende Teile, Schweißnähte, Gabeln, Ketten, Reifen, Hydraulikschläuche und Leitungen auf Risse, Verformung, Korrosion, Verschleiß und Leckagen.

Funktionsprüfung

Bremsen, Lenkung, Hub- und Senkbewegungen, Steuerung und Anzeigen im Betrieb, wo vorgesehen mit Last. Ungewöhnliche Geräusche und ruckartige Bewegungen sind wichtige Hinweise.

Sicherheitseinrichtungen

Not-Halt, Endschalter, Überlastsicherung, Warneinrichtungen, Rückhaltesysteme und Absicherungen gegen unbeabsichtigtes Absenken.

Welche Prüfpunkte im Einzelnen dazugehören, ergibt sich aus der Betriebsanleitung und dem DGUV-Regelwerk des Arbeitsmittels. Ausführliche Prüflisten finden Sie in der Checkliste UVV-Prüfung Stapler, der Checkliste UVV-Prüfung Fahrzeug und der Checkliste UVV-Prüfung Hebebühne.

Dokumentation: Prüfprotokoll und Plakette

Jede UVV-Prüfung endet mit einem Prüfnachweis. Er enthält mindestens die Art und den Umfang der Prüfung, das Ergebnis mit festgestellten Mängeln sowie Name und Unterschrift des Prüfers, und er wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Bei Kranen und Hebebühnen wird zusätzlich ein Prüfbuch geführt. Die farbige Prüfplakette zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist. Sie ist praktisch, aber kein Ersatz für das Protokoll, und sie wird erst angebracht, wenn sicherheitsrelevante Mängel beseitigt sind. Wird elektronisch dokumentiert, etwa per App oder Prüfsoftware, muss der Prüfer eindeutig erkennbar bleiben und das Protokoll dauerhaft lesbar sein. Was ein vollständiges Protokoll enthält und wie lange es aufbewahrt wird, erklärt unsere Seite zur Prüfdokumentation. Bei Fahrzeugen sollte eine Kopie des letzten Nachweises im Fahrzeug liegen.

Was passiert, wenn die UVV-Prüfung fehlt?

Eine fehlende UVV-Prüfung fällt meist erst auf, wenn es darauf ankommt: bei einer Betriebsbesichtigung der Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall. Dann drohen mehrere Folgen gleichzeitig:

  • Bußgeld: Wer Arbeitsmittel ohne die vorgeschriebene Prüfung verwenden lässt, handelt ordnungswidrig. Möglich sind Geldbußen bis zu 5.000 €, die sich gegen den Arbeitgeber und verantwortliche Führungskräfte richten.
  • Anordnungen der Aufsicht: Berufsgenossenschaft oder Behörde können verlangen, dass die Prüfung nachgeholt wird, und die Nutzung bis dahin untersagen.
  • Regress: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Kosten für einen Arbeitsunfall zurückfordern.
  • Versicherung: Sach- und Haftpflichtversicherer fragen nach einem Schaden, ob das Arbeitsmittel ordnungsgemäß geprüft war. Fehlt der Nachweis, kann das die Regulierung erschweren und zu langen Auseinandersetzungen führen.

Dazu kommt ein ganz praktischer Schaden: Ordnet die Aufsicht an, dass ungeprüfte Stapler oder Hebebühnen stillstehen, bis ein Prüfer kommt, steht im Zweifel der Betrieb. Die ausführliche Einordnung mit Beispielen finden Sie unter Folgen fehlender Prüfung.

Was kostet die UVV-Prüfung: extern oder intern?

Ein Prüfdienst berechnet für die UVV-Prüfung eines Staplers meist 60 bis 150 €, im Mittel rund 100 €. Ein Betrieb mit acht Staplern zahlt also etwa 800 € im Jahr. Prüft ein eigener Mitarbeiter, braucht er rund eine Stunde pro Fahrzeug, bei 40 € pro Stunde also 320 € im Jahr. Die Ersparnis von rund 480 € jährlich deckt den Kurs für 525 € nach gut 13 Monaten. Für Firmenwagen und Hebebühnen gilt dieselbe Rechnung mit eigenen Richtwerten. Ihre eigenen Zahlen setzen Sie im Kostenrechner ein. Nicht eingerechnet ist der Vorteil, nach einem Anfahrschaden sofort prüfen zu können.

Externer Prüfdienst

ca. 800 € / Jahr
  • 8 Stapler, UVV-Prüfung jährlich
  • jedes Jahr erneut
  • Termin nach Verfügbarkeit

Eigene befähigte Person

525 € einmalig
  • Online-Kurs Flurförderzeuge
  • plus ca. 320 € Prüfzeit pro Jahr
  • Prüfung genau zur Frist

Rechenbeispiel mit Richtwerten aus veröffentlichten Preisangaben. Kurspreise: reguläre Preise pro Teilnehmer. Ihr konkretes Angebot kann je nach Region, Menge und Anfahrt abweichen.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

Wofür steht die Abkürzung UVV?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. So hießen früher die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die für ihre Mitgliedsbetriebe verbindlich sind. Seit der Zusammenführung der Unfallversicherungsträger unter dem Dach der DGUV tragen sie den Namen DGUV Vorschrift mit einer Nummer, etwa DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge. Der alte Begriff UVV-Prüfung hat sich im Alltag aber gehalten und wird von Prüfdiensten, Herstellern und Betrieben weiter verwendet.

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die Hauptuntersuchung?

Nein. Die Hauptuntersuchung prüft die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs nach Straßenverkehrsrecht und wird von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 prüft das Fahrzeug als Arbeitsmittel, etwa Ladungssicherung, Einbauten und Sicherheitsausstattung, und wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Beide sind Pflicht, und keine ersetzt die andere. Die Termine sind unabhängig voneinander und sollten getrennt im Fuhrparkkalender stehen.

Gilt die UVV-Prüfung auch für Leasingfahrzeuge?

Ja. Entscheidend ist nicht, wem das Fahrzeug gehört, sondern wer es seinen Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Das ist in der Regel der Arbeitgeber, der das Fahrzeug least oder mietet. Manche Leasingverträge regeln, dass der Leasinggeber die Prüfung organisiert. Fehlt eine solche Regelung, bleibt die Pflicht beim Arbeitgeber. Prüfen Sie Ihre Verträge daraufhin und lassen Sie sich die Prüfnachweise aushändigen.

Braucht ein UVV-Prüfer eine Zulassung?

Nein. Für die UVV-Prüfung gibt es keine behördliche Zulassung und keinen geschützten Titel. Der Prüfer muss als Sachkundiger oder befähigte Person die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen, also Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit mitbringen, das Prüfwissen zum Arbeitsmittel haben und vom Arbeitgeber beauftragt sein. Ein Kurszertifikat dient dabei als Nachweis des Prüfwissens und gehört zur Beauftragung in die Akte.

Darf ein Stapler ohne gültige Plakette fahren?

Die Plakette selbst ist nicht vorgeschrieben, die Prüfung aber schon. Ist die Prüffrist abgelaufen, darf der Stapler bis zur nächsten Prüfung nicht mehr eingesetzt werden, egal ob eine Plakette klebt oder nicht. Umgekehrt beweist eine Plakette allein noch keine ordnungsgemäße Prüfung. Maßgeblich ist das Protokoll mit Ergebnis, Datum und Unterschrift des Prüfers, das im Betrieb vorliegen muss.

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Quellen

Dominik Junge · Junge Kranausbildung, Gummersbach
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