Prüffristen-Rechner: Wann ist die nächste Prüfung fällig?

Tragen Sie Ihre Arbeitsmittel und das Datum der letzten Prüfung ein. Der Rechner zeigt, wann die nächste Prüfung fällig ist, und speichert alle Termine auf Wunsch als Kalenderdatei.

Fachlich geprüft von Dominik Junge

Ihre Arbeitsmittel

Nächste PrüfungArbeitsmittelStatus

Vorbelegt sind die Höchstfristen aus den Regelwerken. Ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände, ändern Sie die Monate. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

Kurz beantwortet

Der Prüffristen-Rechner zeigt, wann die nächste Prüfung Ihrer Arbeitsmittel fällig ist. Für Leitern, Regale, Stapler, Hebebühnen, Fahrzeuge, Krane, Anschlagmittel und Winden gilt in der Regel eine Prüfung mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person. Dazu kommen Sonderfristen, etwa die Rissprüfung von Rundstahlketten alle drei Jahre. Kürzere Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, außerplanmäßige Prüfungen aus Schäden und Änderungen.

Wie funktioniert der Prüffristen-Rechner?

Für jedes Arbeitsmittel oder jede Gerätegruppe legen Sie eine Zeile an. Wählen Sie die Prüfart, geben Sie eine eigene Bezeichnung ein, etwa „Stapler 3, Halle Nord“ oder „alle Leitern Werkstatt“, und tragen Sie das Datum der letzten Prüfung ein. Die Frist in Monaten ist mit dem Höchstwert aus dem jeweiligen Regelwerk vorbelegt. Der Rechner addiert die Frist zum letzten Prüfdatum und sortiert alle Termine im Prüfplan darunter, den nächsten zuerst.

Jeder Termin bekommt einen Status: überfällig, wenn das Datum schon verstrichen ist, bald fällig, wenn weniger als 30 Tage bleiben, und in Ordnung bei allen anderen Terminen. Mit einem Klick speichern Sie alle Termine als Kalenderdatei im Format .ics. Diese Datei öffnen Sie in Outlook, im Google Kalender oder auf dem Smartphone, und jeder Termin erscheint mit einer Erinnerung 14 Tage vorher. Den Prüfplan können Sie außerdem drucken und zum Beispiel an das schwarze Brett der Werkstatt hängen.

Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen, auch die Kalenderdatei entsteht direkt auf Ihrem Gerät.

Welche Prüffristen gelten für welche Arbeitsmittel?

Die folgende Übersicht zeigt die Fristen, mit denen der Rechner arbeitet. Es sind Höchstfristen: Länger darf der Abstand zwischen zwei Prüfungen nicht werden, kürzer schon. Ausführliche Erklärungen zu jedem Bereich finden Sie auf den verlinkten Themenseiten und in unserer Übersicht der Prüffristen für Arbeitsmittel.

PrüfartRegelwerkFristWer prüft
Leitern & TritteDGUV Information 208-016mind. jährlichbefähigte Person
RegaleDIN EN 15635mind. jährlichbefähigte Person
Stapler & FlurförderzeugeDGUV Vorschrift 68mind. jährlichbefähigte Person
HebebühnenDGUV Grundsatz 308-002mind. jährlichbefähigte Person
FahrzeugeDGUV Vorschrift 70mind. jährlichbefähigte Person
KraneDGUV Vorschrift 52mind. jährlichbefähigte Person
Krane bestimmter BauartBetrSichV Anhang 3alle 4 JahrePrüfsachverständiger
AnschlagmittelDGUV Regel 109-017mind. jährlichbefähigte Person
RundstahlkettenDGUV Regel 109-017alle 3 Jahrebefähigte Person
Winden & HubgeräteDGUV Vorschrift 54mind. jährlichbefähigte Person

Die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen alle vier Jahre betrifft nur bestimmte Kranbauarten. Für die meisten Hallen- und Schwenkkrane in Betrieben genügt die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Welche Krane betroffen sind, erklärt die Seite zur Kranprüfung.

Wann sind kürzere Prüffristen nötig?

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Werte aus den DGUV-Regelwerken sind dabei die äußerste Grenze. Ein kürzerer Abstand ist sinnvoll oder sogar nötig, wenn Arbeitsmittel stärker beansprucht werden als üblich. Typische Gründe sind Mehrschichtbetrieb, Einsatz im Freien oder in feuchter, staubiger oder chemisch belastender Umgebung, häufige Anfahrschäden im Lager und ein hohes Alter der Geräte.

Ein Beispiel: Ein Logistikzentrum mit Stapler-Verkehr im Dreischichtbetrieb stellt bei der Regalinspektion jedes Jahr zahlreiche Anfahrschäden fest. Die Gefährdungsbeurteilung kommt zu dem Schluss, die Regale halbjährlich zu inspizieren und die wöchentlichen Sichtkontrollen durch die Lagerleitung zu dokumentieren. Im Rechner stellen Sie für diese Zeile einfach 6 Monate ein. Die Frist gilt dann für den Prüfplan und die Kalenderdatei.

Außerplanmäßige Prüfungen nach Schäden und Änderungen

Neben den wiederkehrenden Prüfungen kennt die Betriebssicherheitsverordnung Anlässe, die eine sofortige Prüfung auslösen. Dazu gehören Schäden, etwa ein Stapleranprall an einem Regal oder eine überlastete Anschlagkette, außergewöhnliche Ereignisse wie ein Unfall oder ein Sturm sowie Änderungen und Instandsetzungen, die die Sicherheit beeinflussen können. Nach einer solchen Prüfung beginnt die Frist nicht automatisch neu. Ob der wiederkehrende Termin bleibt oder neu festgelegt wird, entscheidet der Arbeitgeber auf Grundlage des Prüfergebnisses.

Außerplanmäßige Prüfungen zeigen, wie wertvoll eine befähigte Person im eigenen Betrieb ist. Sie kann sofort nach dem Schaden prüfen und entscheiden, ob das Arbeitsmittel gesperrt werden muss, statt Tage auf einen externen Termin zu warten.

Wie organisieren Sie Prüftermine im Betrieb?

Ein Prüfplan funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihn kennen. Bewährt haben sich vier Grundregeln. Erstens gehören alle Termine in einen gemeinsamen Kalender und nicht in verschiedene Notizbücher. Zweitens trägt jedes geprüfte Arbeitsmittel eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin, damit auch Beschäftigte ohne Kalenderzugang erkennen, ob ein Gerät benutzt werden darf. Drittens hat jede befähigte Person eine Vertretung, damit Urlaub oder Krankheit keine Lücken reißen. Viertens werden alle Ergebnisse in einem Prüfprotokoll oder Prüfbuch festgehalten.

Letzte PrüfungPlakette, Protokoll Schaden?sofort prüfen Erinnerung14 Tage vorher Nächste Prüfungspätestens nach Frist
Die Frist läuft ab der letzten Prüfung. Schäden lösen eine sofortige Prüfung aus.

Welche Angaben ein Prüfprotokoll enthalten muss und wie lange es aufzubewahren ist, erklärt unsere Seite zur Prüfdokumentation. Druckbare Protokolle und Checklisten für alle acht Arbeitsmittel finden Sie in unseren Vorlagen.

Eigene befähigte Person: Fristen ohne Wartezeit einhalten

Viele Betriebe überschreiten Prüffristen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil der externe Prüfdienst keinen früheren Termin anbietet. Eine eigene befähigte Person verteilt die Prüfungen über das Jahr, prüft neue Geräte sofort und reagiert auf Schäden noch am selben Tag. Unsere Online-Kurse vermitteln die Fachkunde dafür, für jedes der acht Arbeitsmittel einzeln. Voraussetzung sind eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Praxis. Was sich finanziell lohnt, zeigt der Kostenrechner, welcher Kurs passt, der Kurs-Finder.

Häufige Fragen zu Prüffristen

Ab wann läuft die Prüffrist?

Die Frist beginnt mit dem Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung. Bei neuen Arbeitsmitteln zählt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, sofern eine vorgeschrieben ist, sonst das Datum der Inbetriebnahme. Wer das letzte Prüfdatum nicht mehr nachweisen kann, sollte das Arbeitsmittel so bald wie möglich prüfen lassen und die Frist ab diesem Termin neu führen.

Darf ich die Prüffrist verlängern?

Nein. Die Fristen in den DGUV-Regelwerken sind Höchstfristen. Ein längerer Abstand zwischen zwei Prüfungen ist nicht zulässig, auch nicht bei wenig genutzten Geräten. Kürzere Abstände sind dagegen jederzeit möglich und manchmal nötig. Ein Arbeitsmittel mit überschrittener Prüffrist sollte nicht mehr benutzt werden, bis die Prüfung nachgeholt ist. Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, wird die fehlende Prüfung schnell zum Problem.

Was bedeutet „mindestens jährlich“ genau?

Zwischen zwei Prüfungen dürfen höchstens zwölf Monate liegen. Wurde ein Stapler am 15. März geprüft, ist die nächste Prüfung spätestens am 15. März des Folgejahres fällig. Viele Betriebe planen die Prüfung bewusst einige Wochen früher, damit bei Mängeln Zeit für die Reparatur bleibt, bevor die Frist abläuft. Der Rechner zeigt deshalb schon 30 Tage vorher den Status „bald fällig“.

Wie öffne ich die Kalenderdatei?

Die Datei im Format .ics wird von allen gängigen Kalenderprogrammen verstanden. In Outlook öffnen Sie sie per Doppelklick, im Google Kalender über „Importieren“ in den Einstellungen, auf dem iPhone direkt aus der Dateien-App oder einer E-Mail. Jeder Termin wird als ganztägiger Eintrag mit einer Erinnerung 14 Tage vorher angelegt, damit genug Zeit für die Planung bleibt.

Ersetzt der Rechner die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Der Rechner hilft, Termine im Blick zu behalten, er legt aber keine Fristen für Ihren Betrieb fest. Welche Abstände bei Ihnen gelten, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber erstellt. Die vorbelegten Werte sind die Höchstfristen der Regelwerke. Tragen Sie dort, wo Ihre Beurteilung kürzere Abstände verlangt, die passenden Monate ein.

Prüfen, wenn es nötig ist, nicht wenn ein Termin frei ist

Mit einer eigenen befähigten Person halten Sie Prüffristen zuverlässig ein und reagieren sofort auf Schäden. Die Fachkunde vermitteln unsere Online-Kurse.

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